Steffen Meltzer, Gastautor / 24.11.2021 / 11:00 / Foto: Achgut.com / 85 / Seite ausdrucken

Die Flucht der Polizistinnen – das Urteil

Im Fall der beiden Polizeibeamtinnen, die im Mai 2020 bei einem Schusswechsel mit einem Drogendealer einen Kollegen im Stich ließen, ist nun das Urteil gefällt worden.

Zwei Polizeibeamtinnen sind vom Amtsgericht Schwelm bei Hagen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, würden die beiden Staatsdienerinnen ihren Beamtenstatus verlieren.

Ich hatte auf Achgut.com in einer Serie von vier Artikeln (hier, hier, hier und hier) über den vorangegangenen Gerichtsprozess gegen den angeklagten Vitalij K. (37) berichtet. Im Folgenden eine Zusammenfassung der Vorgeschichte, die sich aus dem ersten Gerichtsverfahren zusammensetzen lässt:

Der inzwischen verurteilte Drogendealer hatte am 6. Mai 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle mehrfach auf zwei Polizeibeamte geschossen, nachdem diese einen Haftbefehl vollstrecken wollten. Die zwei hinzukommenden Polizeibeamtinnen hielten auf das Zeichen eines der kontrollierenden Beamten mit ihrem Polizeifahrzeug am Tatort an und stiegen aus. Nachdem die ersten Schüsse fielen, machten sie sich jedoch feige aus dem Staub, anstatt ihren Kollegen bei dem Schusswechsel (insgesamt 21 Schüsse) zu unterstützen. „Meine Kollegin schrie nur noch: Nix wie weg hier! Renn! Renn!“ Die beiden bewaffneten Frauen eilten vom Tatort davon, ohne sich um ihren verletzten und auf der Straße liegenden Kameraden zu kümmern.

Nach ihrer Flucht stoppten sie nach zirka 50 Metern ein zufällig vorbeifahrendes Auto, in dem eine 25-jährige Altenpflegerin saß. Die Zeugin berichtet: „Die sind so wirr gelaufen, ich dachte erst, sie seien betrunken“. Im Fahrzeug gab die 37-jährige Beamtin auf dem Beifahrersitz Anweisung, sofort zu wenden. Die 32-Jährige verlangte außerdem von der Fahrerin deren Handy und rief damit die Kreisleitstelle an, „obwohl sie selbst eins dabei hatte“. Zur gleichen Zeit befahl die Ältere der beiden, wohin die Fahrt gehen sollte. Nachdem sie auf Anweisung eine rote Ampel überfahren hatte, endete die vorläufige Flucht im Wendehammer einer Sackgasse. Hier sollte die Zeugin ihr Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen.

Nach dem Telefonat forderten sie die junge Frau hinter dem Steuer auf, zum Tatort zurückzukehren. Dort stand noch immer ihr unverschlossenes Polizeifahrzeug. Unbeaufsichtigt im Mercedes-Vito befanden sich Maschinenpistolen und Munition (ich nehme an, Heckler & Koch, MP5, evtl. die neuere MP7), Funkgeräte sowie weitere polizeiliche Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände. Ein 60-jähriger Polizeidirektor berichtet im Zeugenstand: „Sie sind erst auf Anweisung der Leitstelle zurückgekehrt“, nachdem diese etwa 1,6 Kilometer im Auto der Frau zurückgelegt hatten.

Geständnis des Täters

Der ebenfalls geflohene Kasache wurde Stunden später durch einen SEK-Trupp in einem Hinterhof festgenommen. Er sei seit 20 Jahren heroinabhängig. Die Waffe will er sich nur zu seinem Schutz organisiert haben. Bei dem Einsatz habe er sich sehr erschrocken und vor lauter Blaulicht die Orientierung verloren. Nachdem er einem Polizisten einen gefüllten Urinbecher übergeschüttet hatte, wollte er die Gelegenheit zur Flucht nutzen. Daraufhin habe er Reizgas abbekommen, unter den Fahrersitz gegriffen, um mit der dort versteckten Pistole auf die Beamten zu schießen.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter attestierte außerdem, dass bei dem Pistolenschützen zur Tatzeit eine „verminderte Schuldfähigkeit“ vorgelegen habe.

Ungereimtheiten schon im ersten Prozess

Der Leiter der Mordkommission offenbart erstaunliche Erinnerungslücken, Beweismaterial will er auch nicht vollständig gesichtet haben. Die Westfalenpost berichtete, dass die Verantwortlichen der Polizei über die Flucht der beiden Polizistinnen in den Ermittlungsakten nichts erfasst hatten. Nach Staatsanwalt Nils Warmbold soll „nichts, aber auch wirklich gar nichts von alledem in den Akten“ gestanden haben. 

Der Täter bekam lediglich sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Im Urteil gegen den Drogenabhängigen beanstandet die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen erwartungsgemäß die unsaubere Arbeit der Polizei, die nun gezwungenermaßen strafmildernd zugunsten des Angeklagten gewertet werden muss. Weiterhin urteilt sie: „Wir haben eine Akte, die bestimmte Dinge stärker heraushebt als andere. Das mag Zufall sein, aber man muss sagen, dass durch eine solche Aktenführung die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind. Der Verteidiger hat seine Vorwürfe zu recht erhoben.“ Gleichzeitig räumte die Richterin ein: „Wir können am Ende von Glück reden, dass der Angeklagte in die schusssichere Weste getroffen hat und der Polizeibeamte nicht verstorben ist“.

Das aktuelle Verfahren gegen die Polizeibeamtinnen

Die sichtlich angeschlagenen Polizistinnen baten vor Gericht um Empathie für ihre damalige Einsatzlage. Patricia B. (37) fleht: „Ich bitte um Einfühlungsvermögen, auch wenn es nicht möglich ist, unsere Todesangst nachzuvollziehen. (…) Ich habe mich auch in gefährlichen Einsätzen nie versteckt." Sie führt in ihrer weiteren Aussage die schlechte Sicht in der Dunkelheit an, die hohe Schussfrequenz und ihr vielfaches Echo: „Ich wusste nicht, wer, warum und wie viele. In mir schaltete alles auf Überleben. (…) Man übt nicht, aus dem Streifenwagen auszusteigen und direkt in einen Kugelhagel zu geraten." Nadine A. (32) sagt aus: „Ich habe jeden Moment damit gerechnet, selbst getroffen zu werden. Ich dachte nur ,Bitte nicht in den Hinterkopf'." In ihrer Ausbildung wären sie auf solche Situationen niemals vorbereitet worden. „Ja, wir haben verschiedene Trainings bei der Polizei. Aber niemals welche, bei denen wir wissen, du wirst gleich sterben."

Der angeschossene Polizeibeamte verteidigt die Angeklagten im Zeugenstand: „Ich mache beiden keinen Vorwurf, es hätte sich nichts geändert, ob sie da gewesen wären oder nicht. Im Gegenteil, es tut mir sehr leid, dass wir jetzt hier sitzen.“ Der Staatsanwalt kann sich dem überbordenden Verständnis des Polizeibeamten nicht anschließen:

„Sie haben sich freiwillig und bewusst für den Beruf der Polizistin entschieden, (…) Sie sind verpflichtet, das Leib und Leben anderer zu schützen. Es wäre zumutbar gewesen, ihren Kollegen zu helfen. Sie hätten beispielsweise Warnschüsse aus der Deckung abgeben und eventuell hätten sie K. an der Flucht hindern können.“

Die Berliner Morgenpost zitiert den Chefankläger: „Mit ihrer Flucht hätten sie ihre Kollegen in einer lebensbedrohlichen Situation ihrem Schicksal überlassen, ‚frei nach dem Motto: Besser die als ich‘." Die Rechtsanwälte können keine Schuld bei den Frauen erkennen und beantragen Freispruch, das Eingreifen ihrer Mandantinnen hätte ohnehin keinen Erfolg gebracht.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Richterin Anna Walther: „Ich kann Ihre Todesangst nicht nachempfinden, aber verstehen. Dennoch ist es so, dass man als Polizeibeamter rein rechtlich anders reagieren muss.“ Die Verteidiger kündigten umgehend eine Berufung gegen das Urteil an.

Jede Menge offene Fragen

Die Medien hatten bereits im ersten Prozess über beanstandete Mängel und Wunderlichkeiten im Prozess gegen den kasachischen Drogendealer berichtet. Das betraf u.a. auch den zuständigen Landrat Olaf Schade, Chef der Kreispolizeibehörde. Der hatte „vergessen“, das außerordentliche Vorkommnis vor der Kommunalwahl transparent zu machen. Die CDU-Fraktion im Ennepe-Ruhr-Kreis erfuhr davon aus der Presse.

Die Westfalenpost berichtete am 16.11.2021 darüber, dass das Zurückhalten von Informationen dem Landrat „als Chef der Kreispolizeibehörde sowie der Polizeispitze einen Termin im NRW-Innenministerium eingebracht“ habe. Das Ministerium soll über die Flucht der beiden Polizistinnen nur über einen anonymen Brief Kenntnis erhalten haben, der am 29.05.2021 eingegangen sei. Daraufhin durften neben Schade der Abteilungsleiter Polizei, der Direktionsleiter Gefahrenabwehr/Einsatz sowie der zuständige Wachleiter zum Erörterungsgespräch im Innenministerium antreten. „Das Gespräch diente zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Frage der Wahrnehmung verantwortungsvoller Führung“, so eine Pressesprecherin des Ministeriums.

Dienstrechtlich zu bewerten wäre neben der individuellen Schuldfrage der Beamtinnen auch das Qualitätsmanagement der Polizeiführung in der Kreispolizeibehörde. Es steht für mich außer Frage: Wer so ungesteuert und panikartig an einem Tatort reagiert, kann für diesen Beruf nicht vollumfänglich geeignet sein. Da sind wir schnell bei der ungeschönten Berufsrealität angelangt und weg von all diesen Hochglanzprospekten mit den dazu ausgesuchten Polizistinnen oder den trivialen Polizeiserien im TV, die mit der Praxis wenig bis nichts zu tun haben.

Mangelnde Aus- und Fortbildung?

Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Polizeibeamten können eine sehr große Spannbreite aufweisen. Diese hängen u.a. auch vom persönlichen Interesse an dem Erhalt eigener Fähigkeiten und zusätzlichen Qualifikationen ab, vom Fortbildungsangebot des Arbeitgebers, von der Personalstärke der Dienststelle, vom Fitnesszustand, der Stressstabilität, dem Dauerdruck und dem immer stärker werdenden Generalverdacht durch Medien, Organisationen und der Politik, dem Vorgesetzten-Umgang mit dem Beamten (z.B. sind gemobbte Polizisten mit der Zeit immer weniger belastbar), dem Gesundheitszustand, der Berufserfahrung, dem Lebensalter, dem Geschlecht, persönlichen Lebensumständen u.v.m. Es ist eine Mischung aus inneren und äußeren Gegebenheiten mit dem Primat der individuellen Verantwortlichkeit. Das betrifft auch die Handhabung der Schusswaffe, die für manche Zeit ihres Berufslebens ein Fremdkörper bleibt, für andere Beamte ist sie dagegen ein ganz normales Einsatzmittel. Beamte mit dem Fremdkörpergefühl zum kalten Eisen sind gar nicht so selten beim Einsatztraining „gern etwas weniger“ präsent.

Was kann dazu führen, dass erlernte Prozesse und der freie Wille durch prähistorische primitive Urinstinkte – Erstarren, Angriff und/oder Flucht – überschrieben werden? Dysfunktionaler Stress frisst Intelligenz durch eine beträchtliche Diskrepanz zwischen objektiven Anforderungen und subjektiven Voraussetzungen, die sich in der lagebedingten Hilflosigkeit sichtbar manifestiert. Angst blockiert professionelles Handeln. Wer sich als Ausrede darauf beruft, hat die Berufung verfehlt. Halbfertigkeiten sind Unfertigkeiten, eine Gefahr für sich selbst, das Team und die Bevölkerung. So viel Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit muss gegenüber dem steuerzahlenden Bürger sein.

Eine weitere Frage ergibt sich für mich darin, weshalb die Vorgesetzten von den mutmaßlichen Defiziten der beiden Beamtinnen bisher nichts bemerkt haben. Verkehrskontrollen (und Verfolgungsfahrten) gehören mit zu den gefährlichsten Einsätzen und werden (normalerweise) in den Weiterbildungszentren trainiert, u.a. seit vielen Jahren auch mit einem Beschuss durch FX-Munition). Ob oft genug, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier sind auch die Dienststellen- und Behördenleiter in der Verantwortung, die die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen kontrollieren und gewährleisten müssen. In Zeiten zunehmender Aufgaben und dem jahrelang abgebauten Personal fällt das vielen Einheiten immer schwerer.

Die Westfalenpost berichtet über viele offene Fragen der Polizeiarbeit vor Ort. Auch darüber, warum der Vorgesetzte vor einem Jahr angegeben habe, „Kollegen hätten ihm mehrfach mitgeteilt, die Frauen wären im Einsatz nicht zu hundert Prozent einsatzbereit“. Warum bestreitet er dies jetzt? Sollte das den Tatsachen entsprechen, wäre er verpflichtet gewesen, Maßnahmen zu ergreifen.

Das einmalige (?) Versagen der Polizistinnen müsste nach der Höhe des Urteils und einer erlangten Rechtskraft mit einer unehrenhaften Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verbunden sein. Der Arbeitgeber hätte hierbei keinen Ermessensspielraum. Eine Berufung könnte sich hierbei zugunsten der Frauen auswirken. Allerdings sollten sie in diesem Fall freiwillig überlegen, ob es im eigenen Interesse nicht besser wäre, die Beamtenlaufbahn zu wechseln. Eine weitere Verhandlung könnte in mehrfacher Hinsicht zur weiteren Aufhellung beitragen.

Steffen Meltzer ist Sachbuchautor von Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf

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Claudius Pappe / 24.11.2021

Frage an den Gesetzgeber und die Justiz: Warum lebt der Kasache Vitalij K. immer noch in Deutschland ?

Jürgen Dannenberg / 24.11.2021

Was mich nah wie vor stark irritiert, ist das der verhinderte Polizistenmörder mit einer lächerlichen Freiheitsstrafe von unter acht Jahren davon kommt. Vielleicht weil er Ausländer und angeblich drogenabhängig ist. Das entschuldet natürlich vieles. Ich möchte aber zu Bedenken geben, dass die vermeintliche rechtsextreme Terrorgruppe Freital wegen versuchten Mord zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und fünf Jahren verurteilt wurde. Es wurde keiner bei dem Zündeln pyrotechnischer Feuerkörper verletzt, es gingen meines Wissens nach nur Fensterscheiben zu Bruch. Die Staatsanwaltschaft meine aber, dass hinter den Scheiben Asylbewerber schlafen hätten können und somit Mordversuch. Das Mal nur als Vergleich. Auch bin ich der Meinung, das die beiden Beamtinnen nicht mehr für den aktiven Dienst zu gebrauchen sind. Bestenfalls in der Asservatenkammer. Das geht gar nicht, dass ich einen verletzen Kollegen so schmählich im Stich lasse.

Steffen Huebner / 24.11.2021

” ...es hätte sich nichts geändert, ob sie da gewesen wären oder nicht. Im Gegenteil…” - Das glaube ich ihm gern. Nur weshalb beschäftigt man die dann? Wegen der Quote?

B.Kröger / 24.11.2021

Ängstliche Menschen gehören nicht in den Polizeidienst. Nicht jeder oder jede kann mit solchen Situationen umgehen. Dann raus aus dem Job. Oder sind die beiden Frauen Quotenfrauen bei der Polizei? Das wäre dann ein weiterer Beweis für die Unsinnigkeit einer Quote.

Claudius Pappe / 24.11.2021

Frauen bei der Polizei-Ergebnis siehe oben ......ein Zivilauto anzuhalten und zu flüchten….....................darauf muss frau erst kommen—-aber mit 9 Polizisten eine unmaskierte 78 jährige alte Frau abführen-das können sie

Gerhard Schmidt / 24.11.2021

Ein befreundeter Polizist sagte mir einst: “Die Dienstwaffe ist nicht nur Deko”...

Dr. Jäger / 24.11.2021

Das Urteil ist eindeutig frauenfeindlich, die Revision wird das bestätigen.Der Erst-Richter bekommt eine Abmahnung. Warum? Fragen sie Annalena und den Rest der neuen “Regierung”.

Andrej Stoltz / 24.11.2021

1. Gestern las ich die Geschichte des 15-jährigen afghanischen Die-Hard Mädchens, das alleine auf sich gestellt mit einer AK47 einen Talibanangriff auf ihre Familie abwehrte. Das geht gut. Machen auch Frauen. Die eigenen Leute verteidigen.  Der angeschossene Polizeikollege und erst recht noch fremdere gehören da aber schon nicht mehr dazu. Deswegen sind Frauen für solche Berufe ungeeignet. Sie beschützen nur Leute, die ihnen wirklich nahestehen. Einfach so fremde Kollegen, Kameraden oder Bürger raushauen ist nicht ihr Ding. 2. Falls sich im Zuge von sich abzeichnenden Zwangsimpfungen und weiterer staatlicher Repressionen einmal eine bewaffnete Opposition bilden sollte, hätte sie beim Zustand dieser Polizei und Bundeswehr vermutlich gute Chancen zu gewinnen.

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