Martina Binnig, Gastautorin / 03.05.2023 / 10:00 / Foto: Tibor Végh / 61 / Seite ausdrucken

Die EU verordnet jetzt „Work-Life-Balance“

Die EU-Kommission strengt Vertragsverletzungsverfahren gegen Länder an, die die EU-Vorschriften zur Work-Life-Balance noch nicht vollständig umgesetzt haben. Tatsächlich geht es darum, durch eine Erhöhung der Arbeitsbeteiligung den grünen Umbau zu finanzieren – zur Not mit Senioren.

Am 19. April dieses Jahres veröffentlichte die EU-Kommission eine Pressemitteilung mit dem Titel: „Kommission: Maßnahmen zur Förderung der Work-Life-Balance in der EU“. Anlass dafür war, dass insgesamt elf Länder in Verzug mit der Umsetzung von EU-Vorschriften sind und daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen sie läuft. In der Pressemitteilung heißt es:

„Um das Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in allen Mitgliedstaaten zu wahren, hat die Europäische Kommission heute beschlossen, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Frankreich, Irland, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern fortzusetzen und ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, weil diese Länder es versäumt haben, nationale Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige mitzuteilen.“

Zunächst könnte man es ja positiv bewerten, dass sich die EU sogar um die Work-Life-Balance ihrer Bürger sorgt. Doch was ist damit tatsächlich gemeint, und was hat es mit den Vertragsverletzungsverfahren auf sich? Dabei spielt die „Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ im Rahmen der „europäischen Säule sozialer Rechte“ eine Rolle. Im Gegensatz zu einer EU-Verordnung, die in allen EU-Ländern unmittelbar gilt und sogar nationale Gesetze aushebelt, tritt eine EU-Richtlinie zwar nicht sofort in Kraft, jedoch ist in ihr ein Ziel festgelegt, das in den einzelnen Ländern durch jeweils eigene Rechtsvorschriften in einer bestimmten Frist erreicht werden muss.

2019 hatten die EU-Mitgliedstaaten die „Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ angenommen und bis zum 2. August 2022 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Am 21. September 2022 hatte die Kommission an 19 Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – ein Aufforderungsschreiben wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in ihr nationales Recht gerichtet. Nach Prüfung ihrer Antworten stellte die Kommission fest, dass die Richtlinie in elf Mitgliedstaaten noch immer nicht vollständig umgesetzt wurde. Diese Mitgliedstaaten haben aktuell nun zwei Monate Zeit, um ihrer Pflicht nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen sie einreichen.

„Richtschnur für ein starkes soziales Europa“

Anders, als der Name zunächst vermuten lässt, geht es bei den „Maßnahmen zur Förderung der Work-Life-Balance in der EU“ nicht um ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeit und Freizeit, sondern beispielsweise um Elternurlaub, Vaterschaftsurlaub, Urlaub für pflegende Angehörige und flexible Arbeitsregelungen. Mit der „Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ soll besonders auch „die gleichberechtigte Aufteilung der Betreuungs- und Pflegepflichten zwischen den Elternteilen und dadurch die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt“ gefördert werden.

Zwar wurde von verschiedenen Seiten (zum Beisiel hier, hier, hier und hier) die Kritik geäußert, dass die Umsetzung der Richtlinie, die am 24. Dezember 2022 in Deutschland als „Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz“ in Kraft getreten ist, noch mangelhaft ist, doch soll es hier nicht weiter um die inhaltliche Diskussion der einzelnen Maßnahmen gehen, sondern um den größeren Zusammenhang, in den die Richtlinie eingebettet ist.

Am 2. August 2022 stellte die EU-Kommission fest: „Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist eine der wichtigsten Maßnahmen des 'Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte', mit dem die Grundsätze der Säule weiter umgesetzt werden sollen.“

Die „europäische Säule sozialer Rechte“, die 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, enthält insgesamt 20 Grundsätze, die als „Richtschnur für ein starkes soziales Europa“ dienen sollen, das „gerecht und inklusiv ist und Chancen für alle bietet“. Doch vor allem der Aktionsplan hat es bei näherer Betrachtung durchaus in sich. Ihm sind auf der entsprechenden Webseite der EU-Kommission auch bemerkenswerte Statements des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments vorangestellt.

Übergang zu einer „effektiven Kreislaufwirtschaft“

Der Rat wird zitiert mit:

„Der Übergang zu einer grüneren, faireren und inklusiveren Zukunft wird auf kurze Sicht Kosten verursachen und uns vor Herausforderungen stellen. Deshalb ist es von größter Bedeutung, diesen Übergang zu begleiten und den Gemeinschaften sowie den einzelnen Menschen dabei zu helfen, sich auf diese neue Welt einzustellen. Dabei muss gesellschaftlichen Fragen besondere Aufmerksamkeit zukommen. Die Europäische Säule der sozialen Rechte sollte auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, wobei die jeweiligen Zuständigkeiten gebührend zu achten sind.“

Diese Sätze sind in der Pressemitteilung des Rats vom 20. Juni 2019 enthalten, die mit „Eine neue Strategische Agenda 2019-2024“ betitelt ist. In derselben Pressmitteilung stehen weitere aufschlussreiche Sätze wie:

„In einer Zeit, in der die Auswirkungen des Klimawandels sichtbarer und allgegenwärtiger werden, müssen wir dringend unsere Maßnahmen zur Bewältigung dieser existenziellen Bedrohung intensivieren. Die EU kann und muss dabei eine Führungsrolle übernehmen, indem sie einen tiefgreifenden Wandel ihrer eigenen Wirtschaft und Gesellschaft einleitet, um Klimaneutralität zu erreichen. Dabei muss den nationalen Gegebenheiten Rechnung getragen und auf soziale Gerechtigkeit geachtet werden.

Die Klimawende wird uns eine echte Gelegenheit zur Modernisierung bieten, und wir werden die Chance haben, eine globale Führungsrolle in einer klimafreundlichen Wirtschaft zu übernehmen. Unser politisches Handeln sollte mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang stehen. Die EU kann dabei nicht allein vorgehen: Alle Länder sollten sich bewegen und ihre Klimaschutzmaßnahmen verstärken. Der Erfolg des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft wird von einer umfangreichen Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen, einer effektiven Kreislaufwirtschaft und einem integrierten, vernetzten und ordnungsgemäß funktionierenden europäischen Energiemarkt abhängen, der nachhaltige, sichere und erschwingliche Energie liefert, wobei das Recht der Mitgliedstaaten, selbst über ihren Energiemix zu entscheiden, uneingeschränkt zu achten ist. Die EU wird den Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen, die Energieeffizienz steigern, die Abhängigkeit von externen Quellen verringern, ihre Versorgungsquellen diversifizieren und in Lösungen für die Mobilität der Zukunft investieren.“

„Globale Führungsrolle in einer klimafreundlichen Wirtschaft“

Dezidiert wird auf die „Agenda 2030“ hingewiesen, die die Vereinten Nationen 2015 verabschiedet haben:

„Die EU wird ihren Einfluss nutzen, um die Führung bei der Reaktion auf die globalen Herausforderungen zu übernehmen, indem sie den Weg zur Bekämpfung des Klimawandels vorgibt, eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung der Agenda 2030 fördert und mit Partnerländern im Bereich Migration zusammenarbeitet.“

Außerdem heißt es:

„Wir müssen unsere Gesellschaften vor böswilligen Cyberaktivitäten, hybriden Bedrohungen und Desinformation schützen, die von feindlich gesinnten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Die Bewältigung dieser Bedrohungen erfordert einen umfassenden Ansatz mit mehr Zusammenarbeit, mehr Koordinierung, mehr Mitteln und mehr technologischen Kapazitäten.“

Die „Strategische Agenda 2019-2024“ kann man sich hier auch als PDF mit bunten Bildern herunterladen. Schon 2019 betonte die EU also, dass sie „einen tiefgreifenden Wandel ihrer eigenen Wirtschaft und Gesellschaft einleitet, um Klimaneutralität zu erreichen“ und eine „globale Führungsrolle in einer klimafreundlichen Wirtschaft“ übernimmt. Außerdem war schon klar, dass die grüne Transformation für den einzelnen EU-Bürger mit erheblichen Kosten verbunden sein wird.

Die Überwindung der Kritiker

Vor diesem Hintergrund sind auch die Äußerungen von Ex-Kanzlerin Merkel beim WEF am 23. Januar 2020 verständlich. Merkel sprach hier bekanntlich von „Transformationen von gigantischem, historischem Ausmaß“, die bedeuteten, „die gesamte Art des Wirtschaftens und des Lebens, wie wir es uns im Industriezeitalter angewöhnt haben, in den nächsten 30 Jahren zu verlassen“. Übrigens lohnt es sich durchaus, Merkels Rede mit dem zeitlichen Abstand von gut drei Jahren noch einmal vollständig zu lesen. Das aktuelle Verbrenner-Verbot und auch das Verbot für Öl- und Gasheizungen ergeben sich konsequent aus dem von Merkel in Davos benannten „Auftrag, bei einer Erderwärmung von weniger als 1,5 Grad gegenüber der Zeit vor der Industrialisierung zu bleiben“ und bis 2050 klimaneutral zu sein.

Wörtlich sagte sie:

„Wir setzen so weit wie möglich auf marktwirtschaftliche Mechanismen, aber natürlich auch auf Ordnungsrecht, wenn notwendig. Unser größter und schwierigster Bereich der Transformation ist, wie es im Augenblick aussieht, die Mobilität. Der Umstieg auf eine CO2-freie Mobilität ist eine Riesenherausforderung.“

Auch, wie mit Kritikern der Transformation umzugehen sei, thematisierte sie schon im Januar 2020:

„Jetzt geht es darum, neue gesellschaftliche Konflikte zu überwinden. Denn es gibt auch in Deutschland eine große Gruppe von Menschen, die das Ganze nicht für so dringlich hält. Die ist noch nicht davon überzeugt, dass das das Allerwichtigste ist. Wie nehmen wir die mit?“

Und sie insistierte: „Wie versöhnt man diejenigen, die an den Klimawandel einfach nicht glauben wollen und die so tun, als wäre das eine Glaubensfrage?“ Für sie war klar:

„Die Unversöhnlichkeit und die Sprachlosigkeit, die zum Teil zwischen denen herrschen, die den Klimawandel leugnen, und denen, die ihn sehen und dafür kämpfen, dass wir ihn bewältigen, müssen überwunden werden.“

Daneben kündigte sie unter anderem ihr Engagement für die Impfallianz Gavi an und betonte: „Wir haben eine Digitalagenda. Ich habe gerade bei meiner Diskussion über die Biotechnologie im Zusammenhang mit der Digitalisierung wieder das gehört, was wir immer zu hören bekommen: Europa ist gut, was gerade auch den Umgang mit Daten anbelangt; aber Europa ist viel zu langsam.“

„Der Stillstand der letzten Jahrzehnte ist endgültig beendet“

Schon damals drückte sie also aufs Tempo, und auch heute ist Kanzler Scholz nicht allein, wenn er das Tempo beschleunigen will: Am 29. März dieses Jahres bestätigte er bei einer Regierungsbefragung im Bundestag, dass das Ziel die Klimaneutralität Deutschlands bleibe. Der Unterschied zu früher sei: „Es wird Tempo geben, Beschleunigung und diese Aufgaben werden alle zielgerichtet verfolgt, der Stillstand der letzten Jahrzehnte ist endgültig beendet.“ Und das Global Policy Forum (GPF), das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird, verkündete am 13. Februar anlässlich der diesjährigen Halbzeit zur Umsetzung der Agenda 2030, dass das Tempo im Kampf gegen den Klimawandel erheblich beschleunigt werden müsse.

Doch zurück zum „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“. Neben dem Rat wird das Europäische Parlament wie folgt zitiert:

„Das Europäische Parlament [...] betont, dass Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen, gerechten und integrativen sozialen Europa ein starkes gemeinsames Engagement sowohl für das Voranbringen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen als auch für die Umsetzung und Verwirklichung der in der europäischen Säule sozialer Rechte enthaltenen Grundsätze und Rechte erfordern.“

Dieser Satz ist der „Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge“ vom 17. Dezember 2020 entnommen. Auch hier also der direkte Verweis auf die Agenda 2030, die im Zeichen des Kampfs gegen den Klimawandel steht. Und dem Aktionsplan ist noch ein drittes Zitat vorangestellt, das aus dem Munde der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, nämlich aus ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament am 20. Januar 2021, stammt:

„Während wir dabei sind, die Pandemie zu überwinden, uns auf notwendige Reformen vorzubereiten, und den grünen und den digitalen Wandel voranzutreiben, ist es auch an der Zeit, das soziale Regelwerk anzupassen.“

„Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“

Auch im Text des Aktionsplans selbst wird Bezug genommen auf die Corona-Krise:

„Die entschlossene politische Reaktion auf die COVID-19-Pandemie auf nationaler und auf EU-Ebene hat erfolgreich dazu beigetragen, die beschäftigungspolitischen und sozialen Folgen zu begrenzen. Mit Einheit und Koordinierung hat Europa die Mitgliedstaaten solidarisch bei der Einführung von Kurzarbeitsprogrammen und ähnlichen Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt, um die Arbeitslosigkeit während des Gesundheitsnotstands einzudämmen. Dies hat dazu beigetragen, die Beschäftigung, die Einkommen und die Wirtschaft zu sichern. Die gleiche Einheit, Koordinierung und Solidarität werden auch in den kommenden Jahren nötig sein, um den Sprung in ein grüneres und stärker digital ausgerichtetes Jahrzehnt zu schaffen, in dem die Europäerinnen und Europäer vorankommen können.“ 

Die „Europäerinnen und Europäer“ werden also vorsorglich schon einmal darauf eingeschworen, in den kommenden Jahren mit auf EU-Ebene koordinierten einheitlichen Maßnahmen, wie sie auch während der Corona-Krise praktiziert worden sind, rechnen zu müssen. Die damit verbundenen Kosten, die unweigerlich auf jeden einzelnen Bürger zukommen werden, sollen durch den „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ aufgefangen und dadurch der grünen und digitalen Transformation ein sozialverträglicher Anstrich gegeben werden. Im Aktionsplan wird optimistisch versprochen:

„So wird dafür gesorgt, dass der Übergang zur Klimaneutralität, die Digitalisierung und der demografische Wandel sozialverträglich und gerecht erfolgen sowie der europäische Grüne Deal und die anstehende digitale Dekade 2030 für alle Europäerinnen und Europäer von Erfolg gekrönt sind.“

Ziel des europäischen Grünen Deals ist erklärtermaßen, dass Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden soll. Letztlich ist also auch die „europäische Säule sozialer Rechte“ auf die Klimaneutralität ausgerichtet, was im Aktionsplan unter anderem wie folgt formuliert ist:

„Ergänzend zu den kühnen politischen Zielen, die sich die EU für die grüne und digitale Wende gesetzt hat, werden die sozialen Ziele dazu beitragen, die politischen Bemühungen auf das Erreichen von Ergebnissen zu konzentrieren und einen wichtigen Anreiz für Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten darstellen.“

Möglichst viele EU-Bürger in Arbeit bringen

Dabei sollen bis 2030 drei Ziele erreicht werden: Mindestens 78 Prozent der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren sollen erwerbstätig sein. Mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen sollen jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Und die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 um mindestens 15 Millionen verringert werden. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass die geschlechtsspezifischen Beschäftigungsunterschiede im Vergleich zu 2019 mindestens halbiert werden sollen, um das „Beschäftigungsziel für die gesamte Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu erreichen“.

Neben dem sozialverträglichen Abfedern der Folgen der anvisierten Klimaneutralität geht es bei der „europäischen Säule sozialer Rechte“ also schlichtweg darum, möglichst viele EU-Bürger in Arbeit zu bringen und dadurch an der Finanzierung der Transformation zu beteiligen. Deswegen müsse Europa sich bemühen, „das Angebot an formaler frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu erhöhen und so zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beizutragen und eine stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu unterstützen“.

Das klingt doch ein wenig anders als die vorgebliche Sorge um die Work-Life-Balance. Wörtlich steht im Aktionsplan geschrieben:

„Wenn sichergestellt wird, dass andere unterrepräsentierte Gruppen – z. B. ältere Menschen, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, LGBTIQ-Personen, Roma und andere ethnische Minderheiten, die besonders von Ausgrenzung oder Diskriminierung bedroht sind, sowie Menschen mit Migrationshintergrund – im Ausmaß ihrer maximalen Leistungsfähigkeit am Arbeitsmarkt teilhaben, wird dies ebenfalls zu einem inklusiveren Beschäftigungswachstum beitragen.“ Und:

„Da sich das Arbeitsleben in der gesamten EU aufgrund der Alterung und politischer Reformen verlängert, ist der derzeitige statistische Begriff der 'Personen im erwerbsfähigen Alter' von 20 bis 64 Jahren zu überprüfen.“

Agenda für die Umgestaltung des Hochschulwesens

Durch Weiterbildungsmaßnahmen sollen „mindestens 80 % der 16- bis 74-Jährigen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, eine Voraussetzung für die Eingliederung und Teilnahme am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft in einem digitaleren Europa“. Euphemistisch wird festgestellt:

„Das Streben nach Erreichung dieser Ziele ist notwendig, damit Europa seine führende Rolle bei der Förderung des Wohlergehens der Menschen beibehält.“ In Bezug auf die Umsetzung der Grundsätze der Säule sozialer Rechte wird ausgeführt: 

„Zur Unterstützung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs in den Mitgliedstaaten nach der COVID-19-Krise legt die Kommission zusammen mit diesem Aktionsplan eine Empfehlung der Kommission zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (Effective Active Support to Employment, EASE) vor, die eine Orientierungshilfe für die Kombination politischer Maßnahmen und verfügbarer Finanzmittel zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Übergangs von einem Arbeitsplatz zum anderen in expandierenden Sektoren, insbesondere in den digitalen und grünen Sektoren, bietet. In diesem Prozess des Wandels sind die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und der Dialog zwischen den Sozialpartnern von entscheidender Bedeutung, um eine sozialverträgliche Restrukturierung zu fördern.“ 

Außerdem wird eine Agenda für die Umgestaltung des Hochschulwesens vorgeschlagen, „um das volle Potenzial der Hochschulen für einen Aufschwung, der auf eine nachhaltige, inklusive, grüne und digitale Wende ausgerichtet ist, freizusetzen“. Thematisiert wird auch „die Einführung einer digitalen Lösung zur Erleichterung der Interaktion zwischen mobilen Bürgern und nationalen Behörden“, um unter anderem „die Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen über Grenzen hinweg zu verbessern (Europäischer Sozialversicherungspass), aufbauend auf der Initiative für eine vertrauenswürdige und sichere europäische e-ID“.

„Gerechtes und soziales Europa“

Die beschleunigte Digitalisierung von Arbeitsplätzen rücke auch Fragen der Überwachung, der Nutzung von Daten und der Anwendung von algorithmischen Management-Tools in den Fokus. Dabei seien Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI) gefragt. Auch Telearbeit sei durch die Pandemie für viele zur Normalität geworden und werde wohl auch auf lange Sicht üblich bleiben. Insgesamt stünden 1,8 Billionen Euro als Konjunkturpaket bereit, um Europa dabei zu helfen, „grüner, digitaler und sozial gerechter zu werden“.

Obwohl Europa durch den „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ also eine strahlende Zukunft blüht, sind immer noch elf Länder der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie nicht nachgekommen und werden nun von der EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren ermahnt. Wer nun glaubt, dass derartige Verfahren eine Ausnahme darstellen, wird schnell eines Besseren belehrt. Aktuell laufen laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. April dieses Jahres allein gegen Deutschland zwei Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss nämlich bei den Regeln für Saisonarbeitskräfte und bei der Terrorismusbekämpfung nachbessern. Der Gesamtüberblick über die laufenden Vertragsverletzungsverfahren stellt sich aber noch wesentlich beeindruckender dar:

Einerseits hat die Kommission im April 2023 insgesamt 135 Verfahren eingestellt, andererseits leitet sie aber im Durchschnitt pro Jahr 809 Verfahren ein. Im Jahr 2021 waren es beispielsweise 847, wobei in 31 Fällen Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen Mitgliedstaaten erhoben wurde. Wer mag, kann sich durch ein 5752 Seiten umfassendes Register arbeiten und die Vertragsverletzungsverfahren nach EU-Land, Politikbereich oder Datum filtern. Dabei geht es um Themen wie Umwelt und Fischerei, Energie und Klima, Mobilität und Verkehr, saubere Fahrzeuge, Umgebungslärm, Barrierefreiheit, Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Elektrizitätsbinnenmarkt, kleine unabhängige Alkoholerzeuger, Lebensmittelhygiene, Sicherheit im Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Hafenauffangeinrichtungen, elektronische Mauterhebung, Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten.

Zwar sind Länder wie Bulgarien, das erst seit 2007 EU-Mitglied ist, bei den Vertragsverletzungsverfahren überrepräsentiert, doch selbst Gründungsmitglied Belgien sieht sich beispielsweise mit einem „ergänzenden Aufforderungsschreiben“ konfrontiert, weil es die Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Beschäftigung und Beruf nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. So etwas könnte in Deutschland sicher nicht mehr passieren, denn schon am 22. Februar 2022 eröffnete das Bundesfamilienministerium eine Veranstaltungsreihe zum Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte. Zum Auftakt betonte keine Geringere als die damalige Familienministerin Anne Spiegel, die vor allem durch ihre fragwürdige Rolle als rheinland-pfälzische Umweltministerin beim Ahr-Hochwasser bekannt geworden ist, die Bedeutung dieser Rechte für ein „gerechtes und soziales Europa“.

Spiegel: „Der Aktionsplan zur ESSR hat eine besondere politische Bedeutung für Europa. Und: Er deckt sich in vielen Bereichen mit den Zielen des Bundesfamilienministeriums. Die heutige Auftaktveranstaltung ist deshalb eine ausgezeichnete Möglichkeit, ein Zeichen für ein gerechtes und soziales Europa zu setzen und gleichzeitig zentrale Vorhaben meines Hauses zu platzieren: Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt, Bekämpfung von Kinderarmut und LSBTIQ*-Gleichstellung. Diese Themen liegen mir sehr am Herzen und ich bin fest entschlossen, einen sichtbaren Beitrag zu leisten.“

Überall die selben Floskeln und Sprechblasen

Wie wunderbar, wenn sich Europa- und Innenpolitik derart optimal ergänzen. Allerdings könnte sich einem manchmal der Eindruck aufdrängen, dass die bundesdeutsche Politiker-Riege selten eigene Gedanken und Überzeugungen äußert. Allzu oft erscheint sie wie ein Chor von Sprechpuppen, die den Vorgaben auf UN- und EU-Ebene folgen. Und die wichtigsten von ihnen dürfen beim WEF in Davos eine Rede halten.

Übrigens findet sich seit dem 24. April dieses Jahres auch auf der Webseite des WEF die Forderung, die Umsetzung der Agenda 2030 zu beschleunigen, die als „das wohl größte menschliche Unterfangen aller Zeiten, friedliche, gerechte, gleichberechtigte und nachhaltige Gesellschaften zu schaffen“, bezeichnet wird. Im September soll ein hochrangiger Gipfel mit Staats- und Regierungschefs zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 parallel zu den Sitzungen der UN-Generalversammlung stattfinden.

Auch UN-Chef Antonio Guterres hat gerade in seinem neuesten Fortschrittsbericht zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG) warnend darauf hingewiesen, dass nur 12 Prozent der 169 SDG-Ziele auf dem richtigen Weg seien, während die Fortschritte bei 50 Prozent schwach und unzureichend seien. Am schlimmsten sei die Tatsache, dass der Fortschritt bei mehr als 30 Prozent der Ziele entweder zum Stillstand gekommen sei oder sich sogar umgekehrt habe.

Wo man auch hinschaut: Überall die selben Floskeln und Sprechblasen. Und alles vorgeblich im Dienste der Klimaneutralität, also zum Wohle der Menschheit. Fragt sich nur, wer wirklich davon profitiert.

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Sam Lowry / 03.05.2023

Nach “ich werde heute einfach mal Singapore-Airlines Frankfurt-Singapore buchen” habe ich 2003 meine “Work-Life-Balance” beschlossen: Frührente mit Grundsicherung, der Rest bei Lust und Laune. Und wenn ich grad nicht müde bin. Allerdings bin ich fast immer müde, außer wenn ich schlafe. Von mir nix mehr bis Urne! Fertisch…

Wolfgang Richter / 03.05.2023

Nach Ger-money schafft sich auch die EU zunehmend ab. Haben die Regierungen der noch nicht reagierenden Staaten das Machwerk—“2019 hatten die EU-Mitgliedstaaten die „Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ angenommen”—nicht gelesen oder nicht verstanden ? Wer sich derart in die Preisgabe seiner staatlichen Souveränität schickt, kann sich nicht beschweren, könnte eigentlich seine sog. Regierung entlassen. Zur Regelung der regionalen Verwaltungsaufgaben reichen die jeweiligen Bürgermeisterämter.

S. Marek / 03.05.2023

Die EU ist eine Totgeburt und ein Totengräber der westlichen Zivilisation. Eine unausgegorene Idee die katastrophal ausgeführt wurde.  Das ganze Apparat ist so schlecht aufgebaut, besetzt mit unfähigen Bürokraten und dämlichen Machtstrebenden Menschen, daß eine genaue Analyse ein dickeres Buch fühlen wurde.  Der Römische Kaiser Nero hat dem Römischen Reich weniger Schaden zugefügt, auch wenn er Rom verbrannte, als die aktuellen und früheren möchtegerne Kaiser der EU, die “verbrennen” das ganze Reich.  Die europäischen Völker haben die grundlegenden biologischen und kulturellen Gesetze, die die Geburt, den Aufstieg, den Niedergang und den Tod einer Zivilisation regeln, mit Füßen getreten und feiern ihre eigene Euthanasie. Für viele von ihnen wird die “Heilung” der Halbmond sein. Oder wie der ehemalige türkische Ministerpräsident Necmettin Erbakan, Erdoğans Mentor, in einer Rede in Ludwigsburg/Deutschland sagte: “Die Europäer sind krank und wir werden ihnen Medizin geben. Ganz Europa wird islamisch werden”.

Peter Krämer / 03.05.2023

Mindestens 78 Prozent der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren sollen erwerbstätig sein, so ist es von der EU für das Jahr 2030 beabsichtigt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie bei den derzeit eintreffenden Migranten, größtenteils ohne Schulabschluss, diese Quote erreicht werden kann. Eher wird der Druck auf die Stammbevölkerung zunehmen, länger zu arbeiten und parallel dazu in kleinere Wohnungen umzuziehen.

Wolfgang Kessler / 03.05.2023

Hier kann man den Gesellschaftsingenieuren in Echtzeit bei der Arbeit zuschauen. Leider scheint es weit und breit niemanden zu geben, der ihnen auf die Finger haut.

Wilfried Cremer / 03.05.2023

hi, der Glaube an den Klimawandel ist die Deponie der Restangst aus dem Glauben an die Legitimität des Ehebruchs. Denn nach diversen Anläufen mit anderen und parallel mit aktuellen Spinnereien (Grippe) ist das Klima jetzt der staatlich oder überstaatlich angesetzte Dünnschiss, der von allen Nasen zu verrichten ist.

W. Renner / 03.05.2023

@Rudi Hoffmann, sie haben wohl den E-Wohnmobil Test kürzlich im TV verpasst. Von gepriesenen 300 Km Reichweite, gerade mal 150, auf der Autobahn, mit Tempo 70/80, ohne Heizung/Klima und ohne Radio! Und dazu noch eine Stunde Zwangspause fürs „Schnellladen“ zu einem Tarif für Shell V-Power mit einem Ford Mustang für die gleiche Strecke.

W. Renner / 03.05.2023

Ich vermute, die EU meint damit eigentlich die „Work Survive Balance“

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