Gerade jetzt, in dieser unterschwellig triebvoll aufgeladenen Frühlingszeit zwischen Karneval und Ostern, haben selbst fromme Menschen das Bier oft zum Betrug benutzt. Denn wenn es den Mönchen schwer fiel, das Fastengebot einzuhalten, dann wichen sie aufs Klosterbier aus und brauten, jedenfalls in Bayern, eine besonders starke und nahrhafte Variante: das „Märzen“. Während es hier darum ging, den lieben Gott hinters Licht zu führen, geht es manchen Kneipenwirten darum, möglichst viel Geld für möglichst wenig Bier zu kassieren. Daß die Gläser, Humpen, Seidel oder Krüge nicht richtig vollgeschenkt werden, ist eine Trinkerklage, seitdem es Bier und Wirte gibt, also mindestens seit der Zeit der Kelten.
Zum Glück kümmert sich unsere Regierung jetzt um diesen Mißstand. In Anwendung der EU-Richtlinie 2004/22, welche Vorgaben für das Meß- und Eichwesen enthält, verlangt sie, daß Gefäße, in denen schäumende Getränke serviert werden, durchsichtig sein müssen, damit der Füllstand, wenn er wegen des Schaumes nicht von oben erkennbar ist, von der Seite geprüft werden kann. Das aber bedeutet, daß solche Gefäße nur aus Glas oder aus Kunststoff bestehen dürfen und nicht etwa, wie seit dem Mittelalter üblich, aus Steinzeug.
Steinzeug eignet sich allerdings viel besser für den Biergenuß, denn „durch die isolierende Wirkung des Tons bleibt das Bier länger kühl, und aufgrund der besonderen Oberflächenstruktur, die man durch Zugabe von Salz während des Brennvorgangs erzeugt, bleibt auch die Kohlensäure länger im Getränk und das Bier damit länger frisch“. Das lehrt Wikipedia. Von solchem Grundwissen sind die Verfasser der EU-Richtlinie 2004/22 und deren deutsche Ausführungsorgane völlig unbeleckt. Deshalb bekam ein Gastwirt im bayerischen Adelsdorf jetzt eine neue Lieferung von Steinzeug-Bierkrügen mit dem Aufdruck: „Nicht für schäumende Getränke zu verwenden“.
Es verhält sich nämlich so mit dem Betrügen: die Dinge, für die unsere Regierung vor allem zuständig ist, zum Beispiel der Wert des Geldes, die öffentliche Ordnung und die Gültigkeit internationaler Verträge, verschwinden schon seit langem unter politischem Wortschaum und sind auch von der Seite nicht mehr zu erkennen. Bloß um den Bierschaum wird Bohei gemacht. Da wird gläserne Transparenz verordnet und das Trinkgefäß amtlich vorgeschrieben. An Zinnkrüge ist gar nicht mehr zu denken; es sei denn, das Trinken aus Zinnkrügen wird eines Tages als immaterielles Kulturerbe geschützt.
Bis dahin kann uns die EU mit ihren Richtlinien weiter zum Narren halten; auch und gerade am Tag des Brexit.
Beitragsbild: Janericloebe ISBN 3-921590-35-3 via Wikimedia Commons

Das ist leider schlecht recherchiert. Die EU-Richtlinie gilt für Messgeräte. Steinkrüge sind und waren aber nie Messgeräte, daher findet die Richtlinie keine Anwendung. Darauf weist die EU auf ihrer Webseite hin. Die Bundesregierung wiederum hat in Umsetzung dieser Richtline nun (Ende 2014…) die Mess- und Eichverordnung verabschiedet, die vorsieht: "[ist] diese Verordnung nicht(!) anzuwenden […] beim Ausschank von […] schäumenden Getränken, sofern nichtdurchsichtige Ausschankmaße verwendet werden und gewährleistet ist, dass auf Verlangen des Kunden in seiner Anwesenheit die Füllmenge mittels eines Umfüllmaßes überprüft wird…" Also mit anderen Worten: ein Steinkrug darf nach wie vor verwendet werden, aber der Kunde muss prüfen können, ob der Krug auch voll ist. Wer auf die absurde Idee kam, den Aufdruck "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden" auf die Maßkrüge anzubringen, würde ich schon gerne wissen. Ich sehe hier aber weder die EU noch die Bundesregierung als Schuldige.
Das ist jetzt kein Aprilscherz, oder?
Wenn ich mich nicht irre, wurde das Problem auf der "Wiesn" durch einen durchsichtigen Streifen (wahrscheinlich Glas) gelöst! So blieb die Steinzeugmaß bestehen und dennoch war der Füllstand kontrollierbar! Nur Glas oder Kunststoff stimmt also schon mal nicht! Zugegeben verliert der Krug dabei an Ursprünglichem, Traditionellem, aber die Eurokraten haben es wahrscheinlich eh mehr mit Wein, Sekt und Champagner, oder Whiskey!
Gibt es wirklich keine anderen Probleme, als sich über Bierkrüge aufzuregen? Die EU hat doch einen Riss in der Schüssel. Das ist bekannt seit der krummen Gurken.
Wunderschöner Beitrag!
Wieder mal ein Beispiel für die absurde EU-Regelungswut, die sich über Traditionen hinwegsetzt. Die Steingut-Masskruege gehören nicht nur in Bayern zur Trinkkultur: sogar die Amerikaner nennen dieses Trinkgefäß "Stein" - ein Lebenswort aus dem Deutschen. Vielleicht sollten die EU-buerokraten gelegentlich über den EU-Tellerrand in die Welt blicken.
Die Veschuldung ,einiger südlicher EU-Staaten,ist ein" Faß ohne Boden". Somit nicht einsehbar,weil nicht transparent. Da ist "Schankbetrug" schon vorprogrammiert!