Gunter Weißgerber / 28.02.2025 / 06:00 / Foto: Montage achgut.com / 32 / Seite ausdrucken

Zwei Lehrstücke für Erststimmen-Leugner

Das aktuelle deutsche Wahlsystem mit seiner Entwertung der Erststimme schwächt die Demokratie und stärkt Parteiapparate. Wenn der Bundestag ohne solche Entdemokratisierung nicht wieder so groß werden soll wie der letzte, dann hilft die Rückkehr zum Wahlrecht von 1990.

Zwei Stimmen bieten die Wahlzettel zur Bundestagswahl dem gemeinen Bundesbürger an. Mit der Erststimme wählt das jeweilige Wahlkreisvolk seinen Vertreter im Bundestag. Die Erststimme sichert die flächendeckende Vertretung des Souveräns im höchsten Deutschen Parlament ab. Ein demokratietheoretisch herausragender Aspekt des Wahlrechts.

Parteien sind nicht der Staat, sind nicht die organisierte Meinungsbildung an sich, sondern wirken an der politischen Meinungsbildung im demokratischen Staat mit. So steht es im Grundgesetz Art. 21 (1). 

Die Parteien stehen nicht über dem Staat. „Erst die Partei, dann der Staat!“ ist damit theoretisch ausgeschlossen. Grau ist alle Theorie, ich weiß. Die Mitwirkungsrolle am Wahlergebnis der Parteien erfüllt sich in der Zweitstimme zur Bundestagswahl. Mit der Erststimme bestimmt der Souverän den Wahlkreisvertreter, und mit der Zweitstimme „legt“ er die jeweilige Stärke der Parteien in der Volksvertretung fest.

Der Abgeordneteninflation wurde Tür und Tor geöffnet

Die jeweilig erreichten Prozente der Parteien nach den Zweitstimmen in den 16 Bundesländern sind die Obergrenze für die mögliche Anzahl zu entsendender Abgeordneten je Partei und Bundesland. Das erste gesamtdeutsche Parlament nach der Wiedervereinigung wurde am 2. Dezember 1990 in 328 Wahlkreisen gewählt. Theoretisch wären das 328 Direktwahlsieger und 328 Listenabgeordnete gewesen. Machte zusammen 656 Bundestagsabgeordnete. Ins Parlament zogen aber 662, also sechs Abgeordnete mehr ein. Die sechs MdBs waren Überhangmandate, die sich ergaben, wenn Parteien mehr Direktwahlsiege erreichten, als ihre prozentuales Zweitstimmenergebnis zuließ. Sechs MdBs mehr, das war kein Problem und wäre auch heute keins.

Für 2002 reduzierte der Bundestag die Zahl der Wahlkreise von 328 auf 299, um das Parlament zu verkleinern. Das war vernünftig. Es gab weiterhin Überhangmandate. Theoretisch wären 299 Direktwahlsieger und 299 Zweitstimmenabgeordnete in den Bundestag entsandt worden. Praktisch waren es aber 603 MdBs, also fünf Parlamentarier „über den Durst“. Diese fünf Abgeordneten mehr waren kein Problem, wären es auch heute nicht. Es blieb dem Bundestag für 2009 vorbehalten, das Institut des Ausgleichsmandats einzuführen. Der Abgeordneteninflation wurde damit Tür und Tor geöffnet. Die sozialistische Gerechtigkeit brach sich Bahn, die „Benachteiligten“ der Überhangmandate wurden mit Ausgleichsmandaten belohnt. 

Der Deutsche Bundestag sollte die Regeln des 1990er Wahlrechts auf der Basis der nunmehr 299 Wahlkreise wieder übernehmen! Die direkte Stimme und regionale Vertretung der Bevölkerung wäre wieder gesichert, und den inflationären Bundestag gäbe es auch nicht mehr. Die einzigen Pokerspieler, die das verhindern wollen und können, sind die Parteiapparate. Weil die durch die Erststimme Einfluss verlieren. Noch besser wäre das Mehrheitswahlrecht. 299 Wahlkreise entsprächen 299 Abgeordneten. Nicht mehr, nicht weniger und das beinahe für immer. Immer gibt es nur im Märchen, deshalb das Wörtchen „beinahe“.

Richard Schröder

Ein bedeutender ostdeutscher Sozialdemokrat praktischen und philosophischen Hintergrunds wurde 1994 Opfer der Zweitstimme. Viele ostdeutsche Sozialdemokraten hofften auf den Brandenburger Richard Schröder, den ersten und tatsächlich bedeutenden SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Volkskammer der freien DDR. Richard Schröder kandidierte aber in keinem Wahlkreis seines Bundeslandes. Er wollte niemandem vor Ort Konkurrenz machen. Stattdessen gab ihm die Brandenburger SPD den Listenplatz eins. Pech für Richard Schröder, Pech für Ostdeutschland, die Brandenburger SPD gewann sämtliche Wahlkreise und die Liste „zog“ nicht mehr. Richard Schröder schaffte es nicht in den Bundestag. Ich und viele meiner Kollegen empfanden das als herben Verlust. Richard Schröder wäre eine sehr gute Stimme das Ostens geworden. 

Genörgelt hatte damals dennoch niemand in der SPD. So waren die Regeln und die waren okay. 

Hermann Scheer 

2008 drehte die SPD-Linke am Rad, besonders die Ypsilanti-SPD in Hessen. Vor der Wahl versprach Andrea Ypsilanti, niemals nicht eine Koalition mit Linksaußen eizugehen. Nach der Landtagswahl galt das nicht mehr. „Solarpapst“ Hermann Scheer heizte ihr beim Vergessen des Wahlversprechens ordentlich mit ein. Er wollte in einem SPD-SED-Kabinett nachhaltiger Sonnen-und-Wind-Wirtschaftsminister werden. Vier frisch gewählte hessische SPD-Landtagsabgeordnete verweigerten der Koalitionsbildung ihre Zustimmung. Der linke Furor gegen diese freigewählten Deputierten war enorm und lässt sich nur dem jetzigen Furor gegen AfD-Mitglieder vergleichen. Teilweise wähnten sich diese mutigen Politiker in Lebensgefahr.

Die Situation wurde selbstverständlich auch in der SPD-Bundestagsfraktion heiß diskutiert. Hermann Scheer forderte die Rückgabe des Mandats der freigewählten MdLs. Normalerweise spielte und spielt es in den Fraktionen nie untereinander eine Rolle, ob Kollegen direkt oder per Zweitstimme Abgeordnete waren. Kompetente Kollegen gab es sowohl unter den Direktgewählten als auch unter den Listenabgeordneten. Für Ausfälle galt dasselbe. 

Doch im Fall Hermann Scheer zog ich die Karte Erststimme in der Bundestagsfraktion. Scheer wollte, dass auch die Darmstädter Wahlkreissiegerin Dagmar Metzger ihr Mandat abgäbe. Scheer ist im Gegensatz zu Metzger zeitlebens nur über die Liste bei sehr mittelmäßigen Wahlkreisergebnissen ins Parlament eingezogen und besaß die Frechheit, von Metzger, die ihren Wählern persönlich versprochen hatte, nicht mit der SED zu koalieren, den Bruch ihres Versprechens zu verlangen. 

Das wollte ich nicht so stehen lassen. Ich ging in der Fraktion ans Mikro und gab ihm eine Klatsche vor der versammelten Mannschaft. Wörtlich sagte ich unter anderem: „Ein Kollege, der das Wort ‚Direktwahlsieger‘ nur aus der Literatur kennt, verlangt die Rückgabe eines solchen Mandats. Ich bin erschüttert und fordere Scheer auf, das ungebührliche Verlangen zurückzunehmen. Demokratie geht anders.“ 

Zur Koalition SPD-SED kam es nicht, Hermann Scheer wurde auch nicht Minister. 

Siehe auch: „Wenn Politik Züge von Religion annimmt“ auf der Website von Dagmar Metzger.

 

Gunter Weißgerber (Jahrgang 1955) trat am 8. Oktober 1989 in das Neue Forum ein und war am 7. November 1989 Gründungsmitglied der Leipziger SDP. Für die SDP/SPD sprach er regelmäßige als Redner der Leipziger Montagsdemonstrationen 1989/90. Er war von 1990 bis 2009 Bundestagsabgeordneter und in dieser Zeit 15 Jahre Vorsitzender der sächsischen Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion (1990 bis 2005). Den Deutschen Bundestag verließ er 2009 aus freier Entscheidung. 2019 trat er aus der SPD aus. Die Gründe dafür erläutert er hier. Er sieht sich, wie schon mal bis 1989, wieder als “Sozialdemokrat ohne Parteibuch”. Weißgerber ist studierter Ingenieur für Tiefbohr-Technologie. Er ist derzeit Unternehmensberater und Publizist.

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Leserpost

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Rainer Schmidt / 28.02.2025

Bemerkenswert ist natürlich, dass jedes Wahlgesetz irgendwann von der Wirklichkeit eingeholt wird. Im alten 3 Parteien System der Bundesrepublik Deutschland vor der Einheit hatten im Wesentlichen nur die beiden damals großen Parteien CDU/CSU und SPD eine Chance auf ein Direktmandat. Wer z.B. FDP wählte machte das Kreuz für die Erststimme beim gewünschten Koalitionspartner oder anders gedacht wer CDU/CSU oder SPD mit der Erststimme wählte gab als Sidekick in der Zweitstimme noch eine FDP Stimme dabei, damit die eigentlich favorisierte Partei nicht zu überheblich regieren konnte. In Zeiten von Brandmauern rechts und Volksfrontbündnissen links schenkt sich keiner etwas. Wie es nach den Prozentpunkten bei Erst- und Zweitstimmen vielerorts aussieht sind die Fronten so verhärtet und liegen die Parteien so beisammen, dass es kein Stimmensplitting mehr gibt. Boris Palmer hat zwar bei AfD Wählern um eine Zweitstimme für Friedrich Merz gebeten aber Friedrich Merz hat sich von SPD und Grünen zu einer Brandmauer gegen AfD Wähler jagen lassen und das Potential verschenkt. Kommen wir noch zu der Manipulation im großen Stil. Warum um einen festen Kreis von Wählern buhlen, wenn man diesen Kreis einfach erweitern kann. SPD und Grüne betreiben Einbürgerungen auf Teufel komm raus und natürlich aus lauter Menschenfreundlichkeit aber wohl wissend oder hoffend, dass diese Neuwähler sich mit einem Kreuz bedanken. In Berlin Neukölln hat nun aber Ferat Kocak für die Linke den Wahlkreis mit 30 % gewonnen. Wir haben die Demos gegen Rechts aber auch den Judenhass im Zuge der Aufmärsche von Hamas Unterstützern erlebt, die einen Schwerpunkt auch im Bereich Neukölln hatten. Ferat Kocak präsentiert sich als Politiker neuen Typs. Es könnte ein Pyrrhussieg für die LINKE werden, diesen Polizei- und Israelhasser in den Bundestag gelassen zu haben auch wenn da etwas zusammenwächst, was auch zusammengehört. Wäre Ferat Kocak auch ohne die Möglichkeit einer Direktkandidatur so inthronisiert worden?

Gordon Shumway / 28.02.2025

Die Wahl zum Bundestag ist aus gutem Grund eine Verhältniswahl (§1 BWahlG). Die Utopie einer Mehrheitswahl nur über Wahlkreise würde zu vollkommen verzerrten Ergebnissen und mittelfristig wohl zu einer Zwei-Parteien-Oligarchie wie in den USA führen. Nach den Wahlkreis-Ergebnissen der aktuellen Wahl wären nun im Bundestag: 64 % CDU/CSU, je 15 % AfD und SPD, 4 % Grüne, 2 % Linke. Kleinere und neue Parteien hätten kaum noch eine Chance, da selbst 15 % der Stimmen in einem Wahlkreis so gut wie nie ausreichen, um den Wahlkreis zu gewinnen. Mit einem Abbild der Wählermeinung hätte das nichts mehr zu tun. — Die strukturelle Ursache für den derzeitigen „Wahlkreis-Verfall“ ist, dass pro Partei der bundesweite Zweitstimmenanteil auf die Länder heruntergebrochen wird. Das ist nicht vollständig möglich, wenn in erfolgreichen Landesverbänden die Wahlkreis-Mandate die zugewiesenen Landes-Mandate überschreiten. Eine leichte Lösung bestünde darin, wieder Überhangmandate zu vergeben, aber von einer anderen Landesliste derselben Partei abzuziehen, so wie jetzt das Hilfskriterium „geringste relative Stimmenzahl“ zum Aussortieren der Überhang-Wahlkreise verwendet wird. Würde man dazu noch die 5%-Regel abschaffen, könnte man das Wahlergebnis wieder „auf einem Bierdeckel ausrechnen“, und auch das Sonderrecht für den SSW und die 3-Wahlkreis-Sonderregel würden entfallen. — Zu Richard Schröder: Die SPD hatte 1994 in Brandenburg mit rund 45 % der Zweitstimmen alle 12 Wahlkreise gewonnen und dadurch 3 Überhangmandate. Daher zog, wie derzeit in Bayern für die CSU, die Liste nicht mehr. Dass Schröder kein Mandat bekam, ist bedauerlich, aber kein Problem des Wahlverfahrens. Die vom Autor vorgeschlagene Rückkehr zum Wahlverfahren der 90er-Jahre würde bei der aktuellen Wahl 23 Überhangmandate bedeuten und zu 1,6 % mehr Stimmgewicht für die Union führen, die aufgrund der 5%-Hürde bei 28,5 % Zweitstimmen bereits 33,0 % der Mandate im Parlament bekommt, worüber gerne geschwiegen wird.

Oliver Hoch / 28.02.2025

Was mir in Deutschland am Besten gefällt ist das Kommunalwahlrecht. Ähnlich könnte auch im Bund gewählt werden. Erststimme beibehalten, aber keine generische Zweitstimme für die Liste einer Partei, sondern kumulieren und panaschieren. Die Wähler wählen ihre Wahlkreisabgeordneten und können zusätzlich bei den Listen der Parteien drei oder fünf Stimmen vergeben.

A. Ostrovsky / 28.02.2025

Es ist weiterhin höchste Zeit, dass die 5%-Hürde abgeschafft wird. Bei den Erststimmen ist es ohnehin Unsinn, weil niemand direkt gewählt ist, der in seinem Wahlkreis nur weniger als 5% der Stimmen erhalten hat. Die Unterschreitung der 5% beim Direktkandidaten wäre nur möglich, wenn sich die abgegebenen Stimmen völlig gleichmäßig auf mehr als 20 Kandidaten verteilen würden. In diesem Fall wäre die Wahl ohnehin nicht eindeutig. Die 5% Hürde hat also bei den Erststimmen gar keine praktische Relevanz. Aber bei den Zweitstimmen. Wenn es maximal 299 Personen geben kann, die über die Parteienlisten einziehen, würde auf einen Listenkandidaten ein Zweit-Stimmenanteil von 0,3344482% entfallen. Eine Partei, die weniger als 0,3344482 aller Zweitstimmen bekommt, hätte dann KEINEN Abgeordneten im Bundestag. Zwei Abgeordnete hätten dann Parteien ab 0,6689% aller Zweitstimmen. Faktisch wird aber mit der 5% Grenze das Votum der Wähler entwertet, die eine kleine Partei wählen, und ihre Stimme wird willkürlich den “üblichen” Parteien zugeschlagen. Das ist eine VERFÄLSCHUNG des Mandats. Dazu kommt, dass 5% von 299 Listenplätzen genau 14,95 Listen-Mandaten entsprechen. Wenn also eine Partei mit genau 5% ins Parlament einzieht, bekommt sie 15 Sitze, oder sogar mehr. Weil sie von den kleinen Parteien die Bruch-Prozente kannibalisieren. Warum werden den kleinen Parteien die Listenplätze unterhalb 15 verweigert? Es gibt dafür keine demokratische Begründung, nur bürokratische und arrogante!

R. Matzen / 28.02.2025

Ich wundere mich, mit welcher Selbstverständlichkeit hier die Mitgliedschaft eines SSW-Abgeordneten im Deutschen Bundestag hingenommen wird. Der SSW ist nur als Vertretung der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig gedacht gewesen und deshalb von der 5%-Hürde befreit. Nachdem er jetzt aber im ganzen Land Schleswig Holstein auf Stimmenfang geht und eben auch Wähler außerhalb der Minderheit anspricht, kommt diese Position ins Wanken. So hatte vor Jahren schon, ich meine, es war die Junge Union, vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Befreiung von der 5%-Hürde, leider erfolglos, geklagt. Die Landes-CDU hatte sich damals feige weggeduckt und ihre Junge Union im Regen stehen lassen. Tatsächlich hat es dann in der Folge sogar eine Regierungsbeteiligung der dänischen Sofasozialisten in Kiel gegeben. Ob diese das Land nun auch nach vorne gebracht hat, ist nicht überliefert…

A. Ostrovsky / 28.02.2025

Ich wiederhole mich gern. Wenn es 299 Wahlkreise gibt, aus denen 299 Direktgewählte in den Bundestag einziehen, ist es legitim, wenn man die Listen als notwendiges Korrektiv akzeptiert, dass auch 299 Listenkandidaten als Politprofessionelle, Eperten-Spezialisten und Politaristokraten in den Bundestag einziehen können. Man spart sich damit das Oberhaus. Es wäre dann die Aufgabe der Parteien, darauf zu achten, dass ihre Listenkandidaten wenigstens einen Berufsabschluss haben und einen IQ, nicht zu weit unter 100%. Weitere Quoten und Proportze obliegen den Parteien. Es muss aber dem Souverän weiterhin möglich sein, die Listenkandidaten einer bestimmten Partei oder aller Parteien abzulehnen. Die einzige Möglichkeit eines Wählers dazu besteht darin, nur eine Erststimme abzugeben und das Kreuz für die Zweitstimme weg zu lassen. Oder eben auch der Wahl im Ganzen fern zu bleiben. Die Zahl der mandatierten Listenkandidaten MUSS daher unter dem Bruchstrich die Zahl der WAHLBERECHTIGTEN enthalten. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Partei über die Liste in den Bundestag bringen muss sich also so berechnen, dass es nur dann maximal 299 Listenkandidaten insgesamt gibt, wenn die Wahlbeteiligung 100% ist und jeder Wähler auch mit der Zweitstimme eine Parteienliste gewählt hat. Das aktuelle undemokratische Übergewicht der Parteiendiktatur ergibt sich daraus, dass die nicht abgegebenen Stimmen und die nicht abgegebenen Zweitstimmen einfach ignoriert werden, und dann werden zu allem Überfluss auch noch die Zweitstimmen, die für jene Parteien abgegeben werden, die die 5%-Hürde nicht schaffen, so behandelt, als wären sie nicht abgegeben worden. Das gibt den üblichen verdächtigen Parteien ein Übergewicht, das sie, wie wir seit Jahren beobachten, übermütig werden lässt. WEIL sie nicht abgewählt werden können. Die materielle Basis der Brandmauer ist das mutwillig verzerrte Wahlsystem. Es macht den Wähler zum Trottel.

Gerd Maar / 28.02.2025

Der SED-nahe Sonnenkönig hat ja auch im Alleingang das EEG diktiert (laut Parteifreund Eppler). Bemerkenswert wie einzelne Politiker immer wieder immensen dauerhaften Schaden anrichten können.

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