Identität von stasibelasteten Richtern bleibt geheim - Gericht lehnt Eilantrag eines Journalisten auf Bekanntgabe der Namen ab (Neu: Urteilsbegründung)—Von Susann Fischer—= Berlin (dapd-lbg).
Im Streit über die Offenlegung von Daten stasibelasteter Richter und Staatsanwälte hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) den Rücken gestärkt. Das brandenburgische Justizministerium müsse die Identität von stasibelasteten Richtern und Staatsanwälten nicht preisgeben, erklärte ein Gerichtssprecher am Donnerstag unter Verweis auf eine Entscheidung des 10. Senats (OVG 10 S33.11).
Die Richter bestätigten in zweiter Instanz die Ablehnung eines Eilantrages eines Journalisten. Dieser hatte vom Justizministerium Auskünfte zur Identität und belastenden Erkenntnissen über 13 Richter und einen Staatsanwalt verlangt, die in der DDR für die Stasi tätig waren. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts kann jedoch eine namentliche Benennung wegen des vorrangigen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen nicht verlangt werden.
Schöneburg hatte im Frühjahr eingeräumt, dass in der brandenburgischen Justiz noch 150 Mitarbeiter mit Stasi-Vergangenheit beschäftigt sind, darunter 13 Richter und ein Staatsanwalt. Die Opposition hatte daraufhin eine erneute Stasi-Überprüfung der Richter sowie die Offenlegung aller Erkenntnisse zu früheren Tätigkeiten in DDR verlangt. Ähnliches hatte ein Journalist gerichtlich durchsetzen wollen.
Der Minister lehnt neue Stasi-Überprüfungen und Auskünfte über die Juristen aus rechtlichen Gründen ab. Die Richter seien nach der Wende in Kenntnis ihrer Vergangenheit und in einem rechtsstaatlichen Verfahren gewählt worden. Diese früheren Entscheidungen habe er zu akzeptieren.
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