Fundstück / 03.12.2013 / 17:46 / 6 / Seite ausdrucken

Die Erben der Firma Dorpmüller* & Ganzenmüller**

Eine Kontrolleurin der Deutschen Bahn hat erneut für heftige Kritik gesorgt. Ein sehbehinderter Fahrgast aus Gütersloh musste bei ihr 40 Euro Bußgeld wegen Schwarzfahrens zahlen. Er hatte sich in die erste Klasse gesetzt, da die zweite Klasse überfüllt war. Entschuldigen will sich die Bahn nicht für den Vorfall. http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/themadestages/KritikanBahn100.html

* Julius Dorpmüller
http://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Dorpmüller
** Albert Ganzenmüller
http://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Ganzenmüller

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Leserpost

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Andreas Hofmeister / 04.12.2013

Jetzt muss ich es leider zugeben, Herr Tischmann. Der Satz über die Beförderung Schwerbehinderter stammt nicht aus meiner Feder. Ich habe ihn von der Webseite “Barrierefreies Reisen” der Deutschen Bahn kopiert. Dort steht auch zu lesen, dass die von Ihnen angeführte Regelung bereits 2011 abgeschafft wurde.

Heinz Tischmann / 04.12.2013

Ich habe das Gefühl, daß hier Blinde über Farben reden. Nunja, immerhin paßt das zum Artikel… Also: ein Schwerbehinderter darf NICHT pauschal “auf Kosten der Allgemeinheit” mit der Bahn reisen. Und schon gar nicht “bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB in der 2. Klasse”. Er darf einige regionale Nahverkehrszüge kostenfrei benutzen, WENN er das Merkzeichen H bekommt, kann er eine Wertmarke beantragen, welche auf einem Beiblatt die erlaubten Strecken freigibt, die sind so im Umkreis von 80 km.

Karl Helger / 03.12.2013

Dem Bericht entnehmbar wollte der gute Herr, der ohnehin mit seinem Schwerbehindertenausweis auf Kosten der Allgemeinheit reist, nur aus Gründen eines bequemeren Sitzplatzes in die erste Klasse, nicht etwa aufgrund seiner Behinderung. Es war ihm wohl auch trotz seiner Behinderung bewußt, daß es sich um die erste Klasse handelte. Der Mann ist also nach eigenem Einlassen Schwarzfahrer. Weshalb sollte man das gutheißen?

Wolfgang Schmid / 03.12.2013

Was eine Kontrolleurin mit den beiden Reichsbahnführern zu tun hat, müssen Sie uns aber noch mal extra erklären. Oder wollen Sie die Frau in die Nähe von Judendeportationen bringen? Denn darauf läuft’s hier doch öfter hinaus…

Wolf-Dieter Schleuning / 03.12.2013

Nach der Häufung ähnlich gearteter Zwischenfälle in jüngster Zeit hat die DB verbale Prügel verdient. Die erwünschte Assoziation mit der Rolle der Reichsbahn bei der Judendeportation ist aber voll daneben. Erinnert mich irgendwie an die unsäglichen Holocaustvergleiche von Tierschutzorganisationen wie PETA und Konsorten.

Andreas Hofmeister / 03.12.2013

Ich argumentiere hier einmal pro Bahn. Ich sehe keinen Grund für eine nötige Entschuldigung, im Gegenteil. Ein blinder Fahrgast hat doch keinen Freischein für die erste Klasse. Er muss sich, wie jeder andere kümmern, dass er sich ‘richtig’ setzt. Wenn ihm die besonderen Sitze (Bezug) oder Platzverhältnisse in der ersten Klasse nicht auffallen, weil er selten Bahn fährt (was ich eher nicht annehme, siehe unten), dann muss er im Zweifel halt fragen. Auch kann er den Bahn-Service für barrierefreies Reisen in Anspruch nehmen. Außerdem fährt er als Schwerbehinderter bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB in der 2. Klasse kostenlos.

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