Arnold Vaatz, Gastautor / 29.11.2018 / 06:15 / Foto: Arnold Vaatz / 36 / Seite ausdrucken

Die Enthauptung der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen

In der Causa um den Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen Hubertus Knabe sind Gerichtsverfahren anhängig. Weder ist es meine Absicht, diese in irgendeiner Weise beeinflussen zu wollen noch hege ich grundsätzlich Zweifel an der Sorgfalt und Unabhängigkeit der Gerichte bei der Urteilsfindung – was punktuelle Kritik an Verfahrensfehlern in bereits ergangenen Entscheidungen nicht ausschließt.

Unabhängig davon ist aber in dieser Angelegenheit von besonderer und grundsätzlicher politischer Bedeutung eine nach meiner Auffassung sehr einseitig ausgetragene öffentliche Debatte entstanden, die mich veranlasst, nun auch meine Sicht der Dinge darzustellen – nicht zum Zweck der Einmischung in laufende Verfahren, sondern in Einlösung meines verfassungsmäßigen Auftrags, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken als Mitglied einer Partei und einer Bundestagsfraktion. 

Die Umstände der Abberufung von Herrn Dr. Knabe legen den Verdacht nahe, dass der Berliner Kultursenator Dr. Klaus Lederer sich schwerer Rechtsverstöße schuldig gemacht hat. Als Grund für die Abberufung wurden in der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Kultur nicht näher benannte Rechtsverstöße und ein angeblich zerrüttetes Vertrauensverhältnis genannt. Allein der zeitliche Ablauf zeigt jedoch, dass die plötzliche Abberufung eine Reaktion auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung des Berliner Landgerichtes war, wonach Knabe wieder als Direktor tätig werden durfte.

Die Verfügung war Herrn Lederer am Freitagmittag zugestellt worden. Eine Stunde später ließ er den Berliner Tagesspiegel wissen, dass er alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen wolle, um die Eilentscheidung des Gerichts anfechten zu lassen. Am nächsten Tag lud er dann die Stiftungsratsmitglieder per Email zu einer außerordentlichen Sitzung ein, die, wiederum einen Tag später, an einem Sonntag, in seinem Hause stattfand. Herr Dr. Knabe erhielt keine Einladung, obwohl er laut Satzung ein Teilnahme- und Rederecht hat.

Die Abberufung Knabes nach 18-jähriger Tätigkeit als Vorstand stand nicht auf der Tagesordnung. Die Stiftungsratsmitglieder waren folgerichtig nicht informiert, dass es zu einem solchen Schritt kommen könnte. Das ist besonders problematisch im Fall der im Urlaub weilenden Berliner Staatssekretärin für Justiz, Martina Gerlach, die ihre Stimme auf Lederer übertragen hatte und keine Möglichkeit hatte, an der Entscheidung mitzuwirken.

Indizien einer nahezu kriminellen Energie

Ich halte schon diese äußeren Umstände für eindeutige Indizien einer nahezu kriminellen Energie, mit der die Ablösung des renommierten Historikers geplant wurde. Die Gerichte werden beurteilen, ob eine solche auf diese Weise herbeigeführte Entscheidung Bestand haben kann. 

Um Dr. Knabe daran zu hindern, sein Amt wieder aufzunehmen, beantragte Dr. Lederer am Montagmorgen beim Berliner Landgericht, den Vollzug der am Freitag ergangenen Einstweiligen Verfügung auszusetzen. Im Gegensatz zu seiner eigenen Presseerklärung behauptete Lederer gegenüber dem Gericht, Knabes Abberufung sei aufgrund eines Berichtes der früheren Stasi-Unterlagen-Beauftragten Marianne Birthler erfolgt. Diese hätte erklärt, mehr als 40 „Vertrauensgespräche“ in der Gedenkstätte geführt zu haben. In keinem der Gespräche seien nicht näher benannte Vorwürfe von Frauen „angezweifelt“ worden. Die Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte hätten „nach wie vor große Angst“ vor Herrn Dr. Knabe. 

Noch am Freitag war von einem Untersuchungsbericht von Frau Birthler noch keine Rede gewesen. Offenbar wurde daran am Samstag auf Hochtouren gearbeitet. Im Kopierraum der Gedenkstätte brannte sogar noch abends Licht. Der eilends gefertigte Bericht diente ausschließlich dem Zweck, das Gericht dazu zu bewegen, die Wiedereinsetzung Knabes in letzter Minute zu verhindern. Zusätzlich wurde das Gericht politisch unter Druck gesetzt. 

Während das Landgericht noch am Freitag verfügt hatte, Herrn Dr. Knabe die Fortsetzung seiner Tätigkeit unverzüglich zu ermöglichen, entschied eine Vertreterkammer am Montag auf Antrag des Senators Lederer in nur zwei Stunden, die zuvor gefällte Entscheidung wieder außer Vollzug zu setzen. Anschließend ließ das Gericht seinen Beschluss sogar selbst überbringen, sodass Herr Dr. Knabe schon um 13 Uhr aufgefordert werden konnte, die Gedenkstätte zu verlassen. Diese Vorgehensweise untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Bestandskraft der Rechtsprechung unserer Gerichte, sondern weckt Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Gewaltenteilung im Land Berlin. 

Denunziatorische Methoden der „Wahrheitsfindung“

Was eigentlich in dem Bericht von Frau Birthler steht, hält der Kultursenator bis heute geheim. In kleinen Häppchen werden den Medien jedoch hin und wieder desavouierende Details durchgestochen. Dabei bleibt unklar, mit wie vielen Personen Frau Birthler eigentlich gesprochen hat – mit 40 verschiedenen (obwohl es nur rund 20 weibliche Mitarbeiter in der Gedenkstätte gibt) oder immer wieder mit denselben. Verschwiegen wurde dem Gericht auch, dass acht weibliche Mitarbeiter bei Frau Birthler vorstellig geworden waren, um zu erklären, es gäbe keinen „strukturellen Sexismus“ in der Gedenkstätte.

Frau Birthler hat zudem keine systematische Befragungen in der Belegschaft durchgeführt, sondern eine Email versandt, in der es hieß: „Frau Birthler steht Ihnen für jegliche Themen zur Verfügung, bei denen Sie meinen, dass diese unbedingt angesprochen werden müssen, um einen Kulturwandel einzuläuten.“ Auch „Probleme, mit denen Sie bisher auf taube Ohren gestoßen sind“, könnten angesprochen werden.

Trotz dieser eindeutigen Einladung wurde Frau Birthler offenbar nicht fündig. Lederer konnte das Gericht nämlich nur darauf hinweisen, dass eine unbekannte Zahl von Personen Vorwürfe, die, von wem auch immer, erhoben wurden, nicht „angezweifelt“ hätten. Eine unabhängige Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der Aussagen unterblieb ebenso wie das Einholen einer Stellungnahme von Herrn Dr. Knabe, wie es in arbeitsrechtlichen Konflikten normal wäre. Das gesamte Verfahren erinnert an die denunziatorischen Methoden der „Wahrheitsfindung“ in Diktaturen.

Hinzu kommt, dass die Sonderermittlerin Birthler befangen ist. Zu Beginn ihrer Amtszeit als Stasi-Unterlagen-Beauftragte hatte sie Herrn Dr. Knabe, der bis zum Jahr 2000 als Wissenschaftler in der Stasi-Unterlagen-Behörde arbeitete, schon einmal mit juristischen Schritten überzogen und gekündigt. Grund für Birthlers früheres Vorgehen gegen Knabe war sein Buch „Der diskrete Charme der DDR“, in dem er die Verstrickung großer Teile der meinungsbildenden Eliten in der Bundesrepublik Deutschland (West) in das Netzwerk des Ministeriums für Staatssicherheit und anderer Organe der DDR offenlegte. Frau Birthler hätte deshalb den Auftrag des Berliner Kultursenators aus Befangenheit ablehnen müssen. Die Einsetzung von Frau Birthler anstelle der von Herrn Dr. Knabe beauftragten Sabine Bergmann-Pohl diente offenkundig dem Ziel, nach der Kündigung von Dr. Knabe nachträglich Belastungsmaterial zu schaffen.

Wahrnehmung eines Grundrechts ist "Zerrüttung"

Aufgrund des zeitlichen Vorgehens von Herrn Dr. Lederer hatten die Mitglieder des Stiftungsrates lediglich 24 Stunden Zeit, den Birthler-Bericht sowie einen weiteren Bericht zu lesen. Es ist ausgeschlossen, dass sie sich in dieser Zeit durch Nachfragen bei den Beschäftigten ein eigenes Bild machen konnten. 

Neue Fakten brachte der Bericht offenbar nicht zutage. Damit gab es auch keinen Grund, das Vorgehen gegen Herrn Dr. Knabe zu verschärfen. Während Herr Dr. Knabe am 25. September „nur“ gekündigt und freigestellt wurde, wurde er jetzt bei unveränderter Faktenlage mit sofortiger Wirkung abberufen. Als weiteren Grund für Knabes überraschende Abberufung hat der Kultursenator in seiner Pressemitteilung ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis angeführt.

Da sich wegen der Freistellung Dr. Knabes gegenüber dem 25. September keine neuen dienstlich begründeten Zerrüttungsgründe ergeben haben können, kann der plötzlich angeführte Zerrüttungsgrund nur die Wahrnehmung seines Rechts gewesen sein, sich an ein Gericht zu wenden, um seine Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen. Der Stiftungsrat hat damit Herrn Dr. Knabe für die Wahrnehmung eines Grundrechts bestraft. Dies ist verfassungswidrig und widerspricht dem Maßregelungsverbot nach § 612A BGB. Danach darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, wenn dieser in zulässiger Weise seine Rechte wahrnimmt. 

Der ursprünglich erhobene Vorwurf, Herr Knabe sei nicht in erforderlichem Maße gegen die Missstände in der Gedenkstätte vorgegangen, ist ebenfalls haltlos. Denn die Berliner Kulturverwaltung hat Herrn Dr. Knabe bis heute das für die rechtssichere Begründung von Disziplinarmaßnahmen erforderliche Belastungsmaterial vorenthalten. Aus diesem Grund hat Herr Dr. Knabe im April 2018 sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die das Verfahren aufgrund einer relativierenden Stellungnahme der Berliner Kulturverwaltung wieder einstellte.

Inszenierter Enthauptungsschlag gegen die Gedenkstätte

Nachdem Herrn Dr. Knabe im September erstmals konkrete Fakten vorgelegt wurden, hat er unverzüglich gehandelt und die Weiterarbeit des belasteten Mitarbeiters unterbunden. Er hat sich damit in jeder Hinsicht korrekt verhalten. Das gesamte Verfahren gegenüber Herrn Dr. Knabe wirft die Frage auf, ob es in der deutschen Rechtspraxis vergleichbare Fälle gibt, in denen sexistisches Verhalten von Untergebenen (deren Schwere noch nicht festgestellt werden konnte) dazu geführt hätten, dass deren Vorgesetzter hierfür fristlos gekündigt, seine berufliche und materielle Existenz vernichtet wird und ihm somit ein Schaden zugefügt wird, der der Strafe eines Schwerverbrechers entspricht.

Die Gedenkstätte Hohenschönhausen hat sich unter der Leitung von Herrn Dr. Knabe zur wichtigsten Erinnerungsstätte an die Verbrechen der SED entwickelt. Keine andere derartige Gedenkstätte kann auf einen ähnlichen Zuspruch verweisen. Vor dem Hintergrund der jüngeren Geschichte ist es schon unverständlich genug, dass Senator Dr. Lederer als Vertreter jener Partei, die in der DDR 40 Jahre lang eine Diktatur betrieb, überhaupt an hervorgehobener Stelle für diese Stiftung Verantwortung tragen darf (man stelle sich vor, er veranstalte dort künftig anstelle der Zeitzeugen selber die Führungen).

Der jetzt inszenierte Enthauptungsschlag gegen die Gedenkstätte Hohenschönhausen dient dem klaren politischen Ziel der Linkspartei, das Gedenken an die Opfer der SED-Diktatur weichzuspülen und die Geschichte umzuschreiben. Der seit Jahren der Gedenkstätte und seinem Leiter entgegenschlagende Hass der Repräsentanten des untergegangenen DDR-Staatsapparats lässt keinen anderen Schluss zu, als dass es dieser politische Druck war, der unter Instrumentalisierung anonymer Vorwürfe zur Entfernung von Dr. Knabe aus seinem Amt führte. Es ist aus diesen Gründen völlig unverständlich, weshalb Frau Professor Grütters als Vertreterin der Bundesregierung und der Vizepräsident des Brandenburgischen Landtags, Dieter Dombrowski, an dieser politischen Intrige zur Gleichschaltung der Gedenkstätte Hohenschönhausen mitwirkten.

Wenn an der Gedenkstätte Fehlverhalten nicht unverzüglich korrigiert worden ist, dann trägt der Berliner Senat die Hauptschuld daran. Denn der Berliner Kultursenator war laut Gesetz die Personalstelle der Gedenkstätte und somit für den Umgang der Mitarbeiter untereinander verantwortlich. Wenn die Zustände wirklich so untragbar waren, dass sie die Entlassung des Direktors der Gedenkstätte erforderlich machten, dann gilt dies erst recht für den Senator Dr. Klaus Lederer und die Frage seines weiteren Verbleibes im Amt. Er ist es, der für die Nachlässigkeiten seines Hauses politisch verantwortlich ist und der durch sein Vorgehen gegen Herrn Dr. Knabe seine Verachtung des Rechtsstaates zum Ausdruck gebracht hat. Als einer der letzten Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die in der DDR eine längere politische Haftstrafe abgesessen haben, fordere ich alle Demokraten und insbesondere die Opferverbände auf, den skandalösen Umgang mit Herrn Dr. Knabe nicht hinzunehmen.

Arnold Vaatz ist ehemaliger DDR-Bürgerrechtler und seit 2002 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 

Foto: Arnold Vaatz CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Norbert Rahm / 29.11.2018

Danke für diesen Bericht. Ich konnte dem schon länger nicht mehr ganz folgen, es wurde zu viel vernebelt und die Presse hat sich bei der schwachen und kaum recherchierten Berichterstattung wieder mal nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Martin Stumpp / 29.11.2018

Lieber Herr Vaatz, Sie sind einer der ganz wenigen Bundestagabgeordneten denen ich noch Respekt entgegen bringe, denn ich weiß es sehr zu schätzen, dass Sie sich noch eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt haben. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass ich Ihren Ausführung vollumfänglich zustimme. Verwundert bin ich allerdings, dass Sie von dieser Vorgehensweise ihrer Politiker Kollegen überrascht wirken. Halten Sie dies wirklich für einen Einzelfall? Hat nicht eine Spiegelkolumnistin sogar dazu aufgerufen politisch unliebsame Menschen im Rahmen der #meetoo Bewegung unrechtmäßig zu beschuldigen? Der Skandal ist ja nicht, dass derartiges menschenverachtendes Vorgehen vorkommt, das tat es schon früher, der Skandal ist, dass es keiner mehr ist. Eine Journalistin die offen zu einer Straftat aufruft, hätte noch vor wenigen Jahren ihren Job verloren und ein Senator der offen Recht bricht hätte zurücktreten müssen. Die Zeiten sind vorbei seit die Kanzlerin, die Sie vermutlich ebenfalls (wieder)gewählt haben, ungeniert Recht und Verfassung bricht. Ich kann Ihnen zudem unzählige Beispiele nennen und nicht erst seit 2015 in denen Gesetze im Widerspruch zu Verfassung stehen bzw. bei denen Beschlüsse und Urteile der Verfassungsrichter doch sehr viele Fragen offen lassen. Herr Vaatz ich kann nur an Sie appellieren stürzen Sie wenigstens diese Kanzlerin bevor sie noch mehr Schaden anrichtet und setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland es wieder verdient als demokratische Rechtsstaat bezeichnet zu werden. VG

Florian Schonauer Schonauer / 29.11.2018

Die von Frau Viola Heyer ins Spiel gebrachten Neuwahlen,würden keineswegs den rot- grünen Senat stürzen,vielmehr würde deren desaströse Politik noch mehr durch das immer durchgeknalltere Freak-People- Millieu bestätigt werden.Nirgendwo ist der Hang zur Selbstzerstörung so groß wie in Berlin.Gerade versuchte doch eine völlig unbeteiligte Passantin einenJamaikaner,der per Haftbefehl gesucht wurde,wieder aus dem Streifenwagen zu befreien,” Rassismus” zu verhindern! Die Leute sind so irre….!

Peter Thomas / 29.11.2018

Der Kampf gegen Knabe und die Gedenkstätte wirft eine grelles Schlaglicht auf die Zustände in Berlin und in Deutschland überhaupt. Die Viren “Stasi” und “Sozialismus” haben sich gewandelt und sind in den Grünen, den Linken, den Roten und den Schwarzen krankheitsbestimmend geworden. - - - Tüchtig, daß Herr Vaatz hier vehement für Knabe eintritt. Im übrigen bin ich ganz bei HaJo Wolf: Herr Vaatz, wo und wann haben Sie seit 2002 Verantwortung übernommen? Wann haben Sie der Gottkanzlerin widersprochen, wann sind Sie Ihr in den Arm gefallen, wann haben Sie die eigenen Pfründe riskiert? Einst waren Sie doch ein Dissident….    Deutschland 2018: weder Demokratie noch Rechtsstaat, weder Meinungsfreiheit noch Gewaltenteilung.  Die GröKaz ist eine Inversion des GröFaz, und ihre Parteischranzen sind so verkommen wie sie selbst.

Jörg Plath / 29.11.2018

Gut gebrüllt; Löwe. Nun wollen wir hoffen, dass das Schmierentheater keinen Bestand hat und die Wahrheit obsiegt.

Richard Löwe / 29.11.2018

Man stelle sich vor, dass im Jahre 1974 der Leiter der Gedenkstätte eines KZs von einem Minister gefeuert wird, der in der NPD ist. Ich bin nicht für das Verbieten von Parteien, sondern weise nur darauf hin, dass dasselbe Verbrechen des nationalen und des internationalen Sozialismus in Deutschland ganz anders bewertet wird. Für mich ist unerträglich, dass es SED Ministerpräsidenten und Bundeskanzler gibt. Und: Herr Vaatz, danke für den Artikel, aber ihre Chefin ist auch SED.

Jürgen Schnerr / 29.11.2018

Hallo Herr Vaatz! Da ich Sie indirekt durch Kontakte mit ihren ehemaligen Kollegen in meiner Dresdner Zeit kenne und ich ihre Äußerungen, sowohl hier, auf Ihrem Blog und in Zeitungen verfolge, schätze ich Sie als persönlich integer ein. Was mich aber wundert, genau wie bei Herrn Sarazin mit der SPD, dass Sie immer noch in dieser CDU sind bzw. dieser überhaupt angehören. So schlimm, wie Lederer, Gysi und Co. auch daherkommen und Ihre Kritik berechtigt ist, die Ost-CDU war doch historisch gesehen nicht besser. Wie ich schon anderweitig geschrieben habe, war sie doch oft kommunistischer als die SED und hat mit diesem Gift nach und nach offensichtlich die gesamte CDU infiziert. Merkel ist da ja nur die Spitze des Eisbergs; auch bei ihr halten sich ja hartnäckig Gerüchte bezüglich einer IM Erika, ohne dass es, wie bei Gysi, dazu gerichtsfeste Beweise gibt. Der Stachel im Fleisch der CDU ist ja eine löbliche Absicht, aber denken Sie ernsthaft in dieser Partei noch was bewirken zu können? Auch habe ich in einer kritischen Gliederung wie der Werteunion noch nichts von Ihnen gehört oder gelesen. Auch könnte ich es mir nicht vorstellen an vorderer Stelle Wahlkampf für eine Merkel-CDU zu machen; wie gehen Sie damit 2019 um? Warum gründen diese ganzen Außenseiter nicht eine neue Partei, damit sich endlich mal was bewegt im Land? Also ich habe Respekt vor Ihrer Offenheit in vielen Medien, wo Sie die Probleme auch richtig benennen. Aber das ist mittlerweile zuwenig. Viele jammern über die AfD, sie wäre zu weit rechts. Aber mit Ihrem Zögern, wie auch andere kritische Geister in verschiedenen Parteien, überlassen Sie das politische Feld kampflos. Und, egal wie es weiter geht, die Altparteien sind nach dieser bleiernen Zeit verbrannt, die werden so keine Zukunft mehr haben!

R. Nicolaisen / 29.11.2018

Ordnen wir die Puzzleteilchen ein wenig, so sehen wir den Weg: in die ( noch verhältnismäßig sanfte) Diktatur, genauer: Zustimmungsdiktatur. Denn ” Michel, besser Michaela”, mag nicht selbst denken.

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