Arnold Vaatz, Gastautor / 29.11.2018 / 06:15 / Foto: Arnold Vaatz / 36 / Seite ausdrucken

Die Enthauptung der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen

In der Causa um den Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen Hubertus Knabe sind Gerichtsverfahren anhängig. Weder ist es meine Absicht, diese in irgendeiner Weise beeinflussen zu wollen noch hege ich grundsätzlich Zweifel an der Sorgfalt und Unabhängigkeit der Gerichte bei der Urteilsfindung – was punktuelle Kritik an Verfahrensfehlern in bereits ergangenen Entscheidungen nicht ausschließt.

Unabhängig davon ist aber in dieser Angelegenheit von besonderer und grundsätzlicher politischer Bedeutung eine nach meiner Auffassung sehr einseitig ausgetragene öffentliche Debatte entstanden, die mich veranlasst, nun auch meine Sicht der Dinge darzustellen – nicht zum Zweck der Einmischung in laufende Verfahren, sondern in Einlösung meines verfassungsmäßigen Auftrags, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken als Mitglied einer Partei und einer Bundestagsfraktion. 

Die Umstände der Abberufung von Herrn Dr. Knabe legen den Verdacht nahe, dass der Berliner Kultursenator Dr. Klaus Lederer sich schwerer Rechtsverstöße schuldig gemacht hat. Als Grund für die Abberufung wurden in der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Kultur nicht näher benannte Rechtsverstöße und ein angeblich zerrüttetes Vertrauensverhältnis genannt. Allein der zeitliche Ablauf zeigt jedoch, dass die plötzliche Abberufung eine Reaktion auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung des Berliner Landgerichtes war, wonach Knabe wieder als Direktor tätig werden durfte.

Die Verfügung war Herrn Lederer am Freitagmittag zugestellt worden. Eine Stunde später ließ er den Berliner Tagesspiegel wissen, dass er alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen wolle, um die Eilentscheidung des Gerichts anfechten zu lassen. Am nächsten Tag lud er dann die Stiftungsratsmitglieder per Email zu einer außerordentlichen Sitzung ein, die, wiederum einen Tag später, an einem Sonntag, in seinem Hause stattfand. Herr Dr. Knabe erhielt keine Einladung, obwohl er laut Satzung ein Teilnahme- und Rederecht hat.

Die Abberufung Knabes nach 18-jähriger Tätigkeit als Vorstand stand nicht auf der Tagesordnung. Die Stiftungsratsmitglieder waren folgerichtig nicht informiert, dass es zu einem solchen Schritt kommen könnte. Das ist besonders problematisch im Fall der im Urlaub weilenden Berliner Staatssekretärin für Justiz, Martina Gerlach, die ihre Stimme auf Lederer übertragen hatte und keine Möglichkeit hatte, an der Entscheidung mitzuwirken.

Indizien einer nahezu kriminellen Energie

Ich halte schon diese äußeren Umstände für eindeutige Indizien einer nahezu kriminellen Energie, mit der die Ablösung des renommierten Historikers geplant wurde. Die Gerichte werden beurteilen, ob eine solche auf diese Weise herbeigeführte Entscheidung Bestand haben kann. 

Um Dr. Knabe daran zu hindern, sein Amt wieder aufzunehmen, beantragte Dr. Lederer am Montagmorgen beim Berliner Landgericht, den Vollzug der am Freitag ergangenen Einstweiligen Verfügung auszusetzen. Im Gegensatz zu seiner eigenen Presseerklärung behauptete Lederer gegenüber dem Gericht, Knabes Abberufung sei aufgrund eines Berichtes der früheren Stasi-Unterlagen-Beauftragten Marianne Birthler erfolgt. Diese hätte erklärt, mehr als 40 „Vertrauensgespräche“ in der Gedenkstätte geführt zu haben. In keinem der Gespräche seien nicht näher benannte Vorwürfe von Frauen „angezweifelt“ worden. Die Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte hätten „nach wie vor große Angst“ vor Herrn Dr. Knabe. 

Noch am Freitag war von einem Untersuchungsbericht von Frau Birthler noch keine Rede gewesen. Offenbar wurde daran am Samstag auf Hochtouren gearbeitet. Im Kopierraum der Gedenkstätte brannte sogar noch abends Licht. Der eilends gefertigte Bericht diente ausschließlich dem Zweck, das Gericht dazu zu bewegen, die Wiedereinsetzung Knabes in letzter Minute zu verhindern. Zusätzlich wurde das Gericht politisch unter Druck gesetzt. 

Während das Landgericht noch am Freitag verfügt hatte, Herrn Dr. Knabe die Fortsetzung seiner Tätigkeit unverzüglich zu ermöglichen, entschied eine Vertreterkammer am Montag auf Antrag des Senators Lederer in nur zwei Stunden, die zuvor gefällte Entscheidung wieder außer Vollzug zu setzen. Anschließend ließ das Gericht seinen Beschluss sogar selbst überbringen, sodass Herr Dr. Knabe schon um 13 Uhr aufgefordert werden konnte, die Gedenkstätte zu verlassen. Diese Vorgehensweise untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Bestandskraft der Rechtsprechung unserer Gerichte, sondern weckt Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Gewaltenteilung im Land Berlin. 

Denunziatorische Methoden der „Wahrheitsfindung“

Was eigentlich in dem Bericht von Frau Birthler steht, hält der Kultursenator bis heute geheim. In kleinen Häppchen werden den Medien jedoch hin und wieder desavouierende Details durchgestochen. Dabei bleibt unklar, mit wie vielen Personen Frau Birthler eigentlich gesprochen hat – mit 40 verschiedenen (obwohl es nur rund 20 weibliche Mitarbeiter in der Gedenkstätte gibt) oder immer wieder mit denselben. Verschwiegen wurde dem Gericht auch, dass acht weibliche Mitarbeiter bei Frau Birthler vorstellig geworden waren, um zu erklären, es gäbe keinen „strukturellen Sexismus“ in der Gedenkstätte.

Frau Birthler hat zudem keine systematische Befragungen in der Belegschaft durchgeführt, sondern eine Email versandt, in der es hieß: „Frau Birthler steht Ihnen für jegliche Themen zur Verfügung, bei denen Sie meinen, dass diese unbedingt angesprochen werden müssen, um einen Kulturwandel einzuläuten.“ Auch „Probleme, mit denen Sie bisher auf taube Ohren gestoßen sind“, könnten angesprochen werden.

Trotz dieser eindeutigen Einladung wurde Frau Birthler offenbar nicht fündig. Lederer konnte das Gericht nämlich nur darauf hinweisen, dass eine unbekannte Zahl von Personen Vorwürfe, die, von wem auch immer, erhoben wurden, nicht „angezweifelt“ hätten. Eine unabhängige Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der Aussagen unterblieb ebenso wie das Einholen einer Stellungnahme von Herrn Dr. Knabe, wie es in arbeitsrechtlichen Konflikten normal wäre. Das gesamte Verfahren erinnert an die denunziatorischen Methoden der „Wahrheitsfindung“ in Diktaturen.

Hinzu kommt, dass die Sonderermittlerin Birthler befangen ist. Zu Beginn ihrer Amtszeit als Stasi-Unterlagen-Beauftragte hatte sie Herrn Dr. Knabe, der bis zum Jahr 2000 als Wissenschaftler in der Stasi-Unterlagen-Behörde arbeitete, schon einmal mit juristischen Schritten überzogen und gekündigt. Grund für Birthlers früheres Vorgehen gegen Knabe war sein Buch „Der diskrete Charme der DDR“, in dem er die Verstrickung großer Teile der meinungsbildenden Eliten in der Bundesrepublik Deutschland (West) in das Netzwerk des Ministeriums für Staatssicherheit und anderer Organe der DDR offenlegte. Frau Birthler hätte deshalb den Auftrag des Berliner Kultursenators aus Befangenheit ablehnen müssen. Die Einsetzung von Frau Birthler anstelle der von Herrn Dr. Knabe beauftragten Sabine Bergmann-Pohl diente offenkundig dem Ziel, nach der Kündigung von Dr. Knabe nachträglich Belastungsmaterial zu schaffen.

Wahrnehmung eines Grundrechts ist "Zerrüttung"

Aufgrund des zeitlichen Vorgehens von Herrn Dr. Lederer hatten die Mitglieder des Stiftungsrates lediglich 24 Stunden Zeit, den Birthler-Bericht sowie einen weiteren Bericht zu lesen. Es ist ausgeschlossen, dass sie sich in dieser Zeit durch Nachfragen bei den Beschäftigten ein eigenes Bild machen konnten. 

Neue Fakten brachte der Bericht offenbar nicht zutage. Damit gab es auch keinen Grund, das Vorgehen gegen Herrn Dr. Knabe zu verschärfen. Während Herr Dr. Knabe am 25. September „nur“ gekündigt und freigestellt wurde, wurde er jetzt bei unveränderter Faktenlage mit sofortiger Wirkung abberufen. Als weiteren Grund für Knabes überraschende Abberufung hat der Kultursenator in seiner Pressemitteilung ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis angeführt.

Da sich wegen der Freistellung Dr. Knabes gegenüber dem 25. September keine neuen dienstlich begründeten Zerrüttungsgründe ergeben haben können, kann der plötzlich angeführte Zerrüttungsgrund nur die Wahrnehmung seines Rechts gewesen sein, sich an ein Gericht zu wenden, um seine Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen. Der Stiftungsrat hat damit Herrn Dr. Knabe für die Wahrnehmung eines Grundrechts bestraft. Dies ist verfassungswidrig und widerspricht dem Maßregelungsverbot nach § 612A BGB. Danach darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, wenn dieser in zulässiger Weise seine Rechte wahrnimmt. 

Der ursprünglich erhobene Vorwurf, Herr Knabe sei nicht in erforderlichem Maße gegen die Missstände in der Gedenkstätte vorgegangen, ist ebenfalls haltlos. Denn die Berliner Kulturverwaltung hat Herrn Dr. Knabe bis heute das für die rechtssichere Begründung von Disziplinarmaßnahmen erforderliche Belastungsmaterial vorenthalten. Aus diesem Grund hat Herr Dr. Knabe im April 2018 sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die das Verfahren aufgrund einer relativierenden Stellungnahme der Berliner Kulturverwaltung wieder einstellte.

Inszenierter Enthauptungsschlag gegen die Gedenkstätte

Nachdem Herrn Dr. Knabe im September erstmals konkrete Fakten vorgelegt wurden, hat er unverzüglich gehandelt und die Weiterarbeit des belasteten Mitarbeiters unterbunden. Er hat sich damit in jeder Hinsicht korrekt verhalten. Das gesamte Verfahren gegenüber Herrn Dr. Knabe wirft die Frage auf, ob es in der deutschen Rechtspraxis vergleichbare Fälle gibt, in denen sexistisches Verhalten von Untergebenen (deren Schwere noch nicht festgestellt werden konnte) dazu geführt hätten, dass deren Vorgesetzter hierfür fristlos gekündigt, seine berufliche und materielle Existenz vernichtet wird und ihm somit ein Schaden zugefügt wird, der der Strafe eines Schwerverbrechers entspricht.

Die Gedenkstätte Hohenschönhausen hat sich unter der Leitung von Herrn Dr. Knabe zur wichtigsten Erinnerungsstätte an die Verbrechen der SED entwickelt. Keine andere derartige Gedenkstätte kann auf einen ähnlichen Zuspruch verweisen. Vor dem Hintergrund der jüngeren Geschichte ist es schon unverständlich genug, dass Senator Dr. Lederer als Vertreter jener Partei, die in der DDR 40 Jahre lang eine Diktatur betrieb, überhaupt an hervorgehobener Stelle für diese Stiftung Verantwortung tragen darf (man stelle sich vor, er veranstalte dort künftig anstelle der Zeitzeugen selber die Führungen).

Der jetzt inszenierte Enthauptungsschlag gegen die Gedenkstätte Hohenschönhausen dient dem klaren politischen Ziel der Linkspartei, das Gedenken an die Opfer der SED-Diktatur weichzuspülen und die Geschichte umzuschreiben. Der seit Jahren der Gedenkstätte und seinem Leiter entgegenschlagende Hass der Repräsentanten des untergegangenen DDR-Staatsapparats lässt keinen anderen Schluss zu, als dass es dieser politische Druck war, der unter Instrumentalisierung anonymer Vorwürfe zur Entfernung von Dr. Knabe aus seinem Amt führte. Es ist aus diesen Gründen völlig unverständlich, weshalb Frau Professor Grütters als Vertreterin der Bundesregierung und der Vizepräsident des Brandenburgischen Landtags, Dieter Dombrowski, an dieser politischen Intrige zur Gleichschaltung der Gedenkstätte Hohenschönhausen mitwirkten.

Wenn an der Gedenkstätte Fehlverhalten nicht unverzüglich korrigiert worden ist, dann trägt der Berliner Senat die Hauptschuld daran. Denn der Berliner Kultursenator war laut Gesetz die Personalstelle der Gedenkstätte und somit für den Umgang der Mitarbeiter untereinander verantwortlich. Wenn die Zustände wirklich so untragbar waren, dass sie die Entlassung des Direktors der Gedenkstätte erforderlich machten, dann gilt dies erst recht für den Senator Dr. Klaus Lederer und die Frage seines weiteren Verbleibes im Amt. Er ist es, der für die Nachlässigkeiten seines Hauses politisch verantwortlich ist und der durch sein Vorgehen gegen Herrn Dr. Knabe seine Verachtung des Rechtsstaates zum Ausdruck gebracht hat. Als einer der letzten Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die in der DDR eine längere politische Haftstrafe abgesessen haben, fordere ich alle Demokraten und insbesondere die Opferverbände auf, den skandalösen Umgang mit Herrn Dr. Knabe nicht hinzunehmen.

Arnold Vaatz ist ehemaliger DDR-Bürgerrechtler und seit 2002 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 

Foto: Arnold Vaatz CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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dr. michael kubina / 29.11.2018

“Es ist aus diesen Gründen völlig unverständlich, weshalb Frau Professor Grütters als Vertreterin der Bundesregierung und der Vizepräsident des Brandenburgischen Landtags, Dieter Dombrowski, an dieser politischen Intrige zur Gleichschaltung der Gedenkstätte Hohenschönhausen mitwirkten.”  Herr Vaatz, reden Sie doch mit den beiden, fragen Sie sie, warum sie so handeln, wie sie handeln. Herr Dombrowski hat es ja eigentlich in seinem Brief erklärt. Warum ignorieren Sie das in Ihrem Beitrag hier komplett? Wenn Dinge “völlig unverständlich” sind, dann handeln entweder Irre völlig irrational oder der Betrachter ist nicht in der Lage, die Rationalität hinter den vermeintlich “unverständlichen”  Handlungen zu verstehen. Oder, er versteht es, will es aber nicht zugeben. Dass Lederer diese Chance nutzt, bedeutet noch lange nicht, dass Grütters und Dombrowski an einer “politischen Intrige ... mitwirken”. Manchmal kommen einfach zwei Dinge zusammen. Wenn man dies unterstellt, ist das Verhalten nicht mehr ganz so “unverständlich” und das Unterstellte hat damit eine gewisse Plausibiliät, jedenfalls eine größere als Ihrre Hypothese vom “völlig unverständlichen” Verhalten der beiden.

Ludwig Watzal / 29.11.2018

Wen wundert es, dass Senator Lederer Stasi-Methoden anwendet. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Dass die Berliner Justiz zu dieser üblen Schmierenkomödie die Hand reicht, überrascht bei diesem Senat nicht. Dass Dr. Knabe den gewendeten SED-Kadern ein Dorn im Auge ist, scheint mehr als verständlich. In der BRD darf es offiziell nur eine Aufarbeitung der Nazi-Diktatur und nicht der SED-Diktatur geben. OB Müller (SPD) müsste Lederer vor die Tür setzen. Aber auch der SPD ist Dr. Knabe ein Dorn im Auge.

Severin Schönfelder / 29.11.2018

Man muss so langsam die Frage stellen, was mit den Deutschen nicht stimmt?

B.Kröger / 29.11.2018

Berlin - Hauptstadt der Spitzel und Denunzianten.

Frank Pressler / 29.11.2018

„Es ist aus diesen Gründen völlig unverständlich, weshalb Frau Professor Grütters … und Dieter Dombrowski an dieser politischen Intrige zur Gleichschaltung der Gedenkstätte Hohenschönhausen mitwirkten.“ Wenn Sie, Herr Vaatz, ein derartiges Verhalten von Mitgliedern der Merkel-CDU wirklich als unverständlich erachten, müssen Sie in den letzten Jahren sehr oft die Augen vor der tatsächlichen Entwicklung Ihrer Partei verschlossen haben. Denken Sie doch z.B. nur einmal an Daniel Günthers Worte zur Koalitionen mit der Linkspartei.

Viola Heyer / 29.11.2018

Man kann nur hoffen, dass dieses hinterfotzige Intrigenspiel von Lederer und Grütters dazu führt, dass dieser unheilige rot-rot-grüne Senat in eine tiefe Krise stürzt und es Neuwahlen gibt. Allerdings bleiben als Wahloptionen wohl nur noch gelb und blau, da sich die Grütters-CDU von Rechtsstaatlichkeit auch weit entfernt hat.

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