Der denkende Bürger wird sich wohl spätestens jetzt komplett verhohnepiepelt vorkommen: Die italienische Regierung sei mit dem reduzierten Aktionsradius der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Mittelmeer zufrieden und führe den spürbaren Rückgang auf die neue Linie in der Flüchtlingspolitik zurück, konkret auf den Verhaltenskodex des italienischen Innenministeriums für NGOs. Das berichtet der General Anzeiger gerade ganz aktuell.
Nun gab aber SOS Mediterranee am 11. August Folgendes bekannt: „Heute, Freitag den 11. August, traf sich die europäische Seenotrettungsorganisation SOS Mediterranee mit Mario Morcone, Leiter der Abteilung für Bürgerrechte und Einwanderung des Innenministeriums in Rom. Das Treffen war einberufen worden, um den Austausch zum Verhaltenskodex für NGOs fortzuführen.“ Am Ende unterzeichnete die NGO den Verhaltenskodex. Warum? Weil sich das italienische Innenministerium bereit erklärte, die von Sophie Beau – Mitbegründerin und Vizepräsidentin des internationalen SOS Mediterranee Netzwerks – vorgebrachten Punkte dem Verhaltenskodex beizufügen. Diese lauten:
„Der Verhaltenskodex ist rechtlich nicht bindend. Bestehendes nationales und internationales Recht hat Vorrang. In Bezug auf die Präsenz von Polizeibeamten an Bord, erwähnt der Verhaltenskodex nicht ausdrücklich das Tragen von Waffen. Daher sehen sich SOS Mediterranee und andere humanitäre Organisationen nicht dazu verpflichtet, bewaffneten Polizeibeamten Zutritt an Bord ihrer Rettungsschiffe zu gewähren, solange keine anderen Mandate im Rahmen von nationalem oder internationalem Recht erteilt wurden. Polizeibeamte, die an Bord eines Rettungsschiffes empfangen werden, verpflichten sich explizit, das humanitäre Mandat der NGOs, also das unmittelbare Retten von Menschen und deren Schutz, nicht zu stören. Der Verhaltenskodex schränkt Transfers von Überlebenden auf andere Schiffe nicht ein, solange diese vom MRCC Rom angewiesen und koordiniert wurden.“
Was soll hiernach dieser Verhaltenskodex noch für einen Sinn haben, wenn Polizeibeamte allenfalls eine Tasse Cappuccino auf dem NGO-Schiff trinken dürfen?
Die Bevölkerung wird hinters Licht geführt
Fest steht: Die Bevölkerung wird mit irreführenden Berichten, aktuell auch im Spiegel, hinters Licht geführt. „Die Hilfsorganisationen, die schiffbrüchige Flüchtlinge aus dem Mittelmeer retten, stehen offenbar der großen Politik im Weg“, schreibt dort einer mit stark linkspopulistischem Drall. Datum: 14. August, drei Tage nach Bekanntgabe von SOS Mediterranee, aus der hervor geht, dass sich Politik und NGOs ganz prima verstehen. Frisch motiviert schreibt denn auch SOS Mediterranee gerade eine Praktikantenstelle in Vollzeit im Bereich Fundraising aus: „Wir arbeiten daran, die benötigten Mittel für den weiteren Betrieb der MS Aquarius zu organisieren.“ Zu den Aufgaben gehören: Unterstützung bei der Akquise und Betreuung von privaten Spendern und institutionellen Unterstützern sowie Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Aktionsmailings.
Interessant im Kontext sind im Übrigen zwei Dokumente. Erstens die – letztlich regierungskonforme – Interpretation der Rechtslage durch die Wissenschaftliche Dienste des Bundestags (WD) und zweitens das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Letzteres ist nach entsprechender Ratifizie-rung laut Liste auf dieser Seite für Libyen im Oktober 2004, für Deutschland im Juli 2006 und für Italien im September 2006 in Kraft getreten. Die WD formulieren dazu immerhin: „Nach Art. 7 Zusatzprotokoll verpflichten sich alle Vertragsstaaten, die Schlepperei von Migranten auf dem Seeweg in vollem Umfang und im Einklang mit dem Seevölkerrecht zu verhüten und zu bekämpfen. Art. 6 Abs. 2 lit. b) Zusatzprotokoll kriminalisiert nicht nur die Schlepperei als solche, sondern auch die Beteiligung von Privatpersonen als Gehilfen.“
Nachtrag: Die Süddeutsche schreibt: „Die Crewmitglieder der Iuventa wurden wieder freigelassen und dazu aufgefordert, die Gegend zu verlassen. Anklage wird wohl nicht erhoben. Beides spricht für einen Mangel an Beweisen.“ Warum soll nicht beides vielmehr dafür sprechen, dass das Vorgehen gegen die NGO nicht wirklich ernst gemeint ist?
Susanne Baumstark, Jahrgang 1967, ist freie Redakteurin und Diplom-Sozialpädagogin. Ihren Blog, auf dem dieser Beitrag zuerst erschien, finden Sie hier.