Günter Keil, Gastautor / 10.01.2012 / 07:58 / 0 / Seite ausdrucken

Die Energiewende ist bereits gescheitert - Teil 3

Von Günter Keil

Die Energie-Planwirtschaft ist längst Realität

Von vielen Autoren der Wirtschaftspresse ist bereits harte Kritik daran geübt worden, daß im Energiesektor immer mehr marktwirtschaftliche Grundprinzipien, die bisher den Erfolg der Industrienation Deutschland herbeiführten, von der Regierung missachtet und durch politisch motivierte Verletzungen dieser Prinzipien ersetzt werden.
Die Liste dieser Verstöße ist inzwischen lang:
1. Das EEG, also die extreme Zwangssubventionierung unwirtschaftlicher und auch technisch ungeeigneter Methoden der Stromerzeugung – verbunden mit dem Zwang, den so erzeugten Strom vorrangig ins Netz einzuspeisen und seinen Weiterverkauf notfalls noch zusätzlich zu bezahlen
2. Entschädigungs-Verpflichtung für die Nicht-Produktion eines Wirtschaftsgutes – s. §12 EEG.
3. Die mit Angstszenarien begründete Stilllegung einer großen Grundlast-Stromerzeugung (Kernkraft) mit der Folge von Preissteigerungen – auch im Ausland – und Versorgungsengpässen.
4. Gewaltiger, teurer Ausbau der Stromnetze, der ohne die Fehlentscheidung der Bevorzugung unrentabler Erzeugungstechniken – s. Punkt 1 – überhaupt nicht notwendig wäre.
5. Entlastung von energieintensiven Produktionen von den durch die EEG-Fehlsteuerung verursachten Strompreiserhöhungen – und deren Überwälzung auf die übrigen Verbraucher.
6. Geplante neue Subventionen, um weitere Folgen der Fehlsteuerung durch das EEG und den Kernkraftausstieg zu bekämpfen: Die Bevorzugung von Wind- und Solarstrom macht die jetzt benötigten neuen Kohle- und Gaskraftwerke unrentabel, weshalb sich Investoren zurückhalten. Die Gaswirtschaft betonte, daß sich auch der Betrieb der zum schnellen Ausregeln der Netzschwankungen geeigneten Gasturbinenkraftwerke wegen der hohen Gaspreise nicht rentiere. Deshalb hat die Bundesregierung einen   Investitionskostenzuschuss für neue fossile Kraftwerke im Zeitraum 2013-2016 in Aussicht gestellt und steht hierzu in Verhandlungen mit der EU.
7. Stromspeicher werden im Ausland gesucht – so die per Seekabel teuer anzuschließenden Pumpspeicherwerke Norwegens – weil nicht benötigter, überschüssiger Windstrom zwischengespeichert werden muß. Fördermittel fließen in neue Speicherprojekte. Ohne die Fehlsteuerung durch das EEG hätten die vorhandenen Pumpspeicherwerke weiterhin ausgereicht.
8. Durch die Energieeinsparverordnung werden Hausbesitzer zur energetischen Sanierung und Nachrüstung gezwungen. Auch wenn sie das nicht wünschen. Sie dürfen die Kosten auf die Mieter umlegen.
9. Für Neubauten ist bereits die Installierung der sog. intelligenten Stromzähler vorgeschrieben. Ein Zwang für alle Verbraucher, diese Geräte anzuschaffen, ist angesichts der die Bürger bevormundenden Energiepolitik zu erwarten.
10. In Baden-Württemberg wurden Hausbesitzer bereits gesetzlich verpflichtet, bei einer Modernisierung ihrer Heizungsanlage eine anteilige Versorgung durch „Erneuerbare Energie“ sicherzustellen.
11. Der staatliche Geldregen für Energiewende-Reparaturmaßnahmen lockt nun auch weitere Interessenten hervor: Auf der Energiespeicher-Konferenz IHRES in Berlin wurde ein Einspeisegesetz á la EEG auch für Energiespeicher, die das Netz stabilisieren sollen, gefordert. Auch Investitionszuschüsse seien geeignet….

Das durchgängige Prinzip dieser Politik ist es, den Energiesektor zunehmend aus der Marktwirtschaft herauszulösen und sowohl die Wirtschaft wie auch die Bürger durch Gesetze und Verordnungen zu einem geänderten Verhalten zu zwingen – selbstverständlich nur zu ihrem Besten.

Die Geschichte zeigt ausnahmslos, daß eine derartige Politik, die nichts anderes als Planwirtschaft ist, mit Sicherheit scheitert. Die unvermeidliche Folge sind riesige Fehlinvestitionen, die Verhinderung wirtschaftlicher Weiterentwicklung und die Ausplünderung der Bürger – insgesamt eine Verarmung des Landes und eine Absenkung seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Das abschreckendste Beispiel für eine schon lange existierende Planwirtschaft in Westeuropa ist natürlich der reglementierte, subventionierte und riesige Kosten verursachende Agrarsektor.

Umso merkwürdiger, daß ausgerechnet eine von CDU/CSU und FDP getragene Regierung diese Demontage der Marktwirtschaft nach Kräften vorantreibt.
Wie die gedankliche Verdrängung dieser fatalen Entwicklung bereits vorangeschritten ist, zeigte die erste offizielle Äußerung des neuen FDP-Generalsekretärs Patrick Döring, der allen Ernstes betonte, daß seine Partei der Garant für die Marktwirtschaft sei.


Jenseits der Planwirtschaft: Entschädigung für die Nicht-Erzeugung von „Ökostrom“, Verpflichtung zur Hellseherei und „negative Preise“
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG enthält mehrere kaum glaubliche Vorschriften.
Beispiele:
Entschädigung für die Strom-Nichterzeugung
Die Härtefallregelung des EEG – der §12 – bestimmt: „Wird die Einspeisung von EEG-Strom wegen eines Netzengpasses…... reduziert, sind die von der Maßnahme betroffenen Betreiberinnen und Betreiber ......für 95 Prozent der entgangenen Einnahmen…zu entschädigen. Übersteigen die entgangenen Einnahmen in einem Jahr ein Prozent der Jahreseinnahmen, sind die Betreiberinnen…...zu 100 Prozent zu entschädigen.“
Mit anderen Worten: Bei besonders häufigen Netzstörungen durch den grünen Strom gibt es für dessen Erzeuger mehr Geld.
Dies erinnert leider sehr an die Praktiken der Agrar-Planwirtschaft in der EU, wo ebenfalls Produktionsvermeidungen finanziell belohnt werden. In Deutschland wird nun auch die Energiewirtschaft dazu verurteilt, nach den schlimmsten Methoden der Planwirtschaft zu einem ineffizienten Milliardengrab zu verkommen.

Gesetzliche Verpflichtung zur Hellseherei

Der §12 EEG enthält auch eine Verpflichtung für die Netzbetreiber, die offenbar von den Gesetzesmachern für notorische Betrüger gehalten werden, in die Zukunft zu sehen und das Ergebnis den Betreibern der Ökostromanlagen (EE-Anlagen genannt) verbindlich mitzuteilen:
Zitat: „Betreiber von EE-Anlagen sollen künftig spätestens am Vortag vom Netzbetreiber über den erwarteten Zeitpunkt, den Umfang und die Dauer des Einspeisemanagements (Anm.: gemeint ist der Eingriff des Netzbetreibers, z.B. das Stoppen der Einspeisung in sein Netz) informiert werden.“

Der Netzbetreiber muß also „spätestens am Vortag“ eine Netzüberlastung oder Netzstörung voraussehen. Da derartige Überlastungen gerade durch den plötzlichen und massiven Anstieg von Windstrom innerhalb von Stunden verursacht werden, muß das der Netzbetreiber „spätestens am Vortag“ „den erwarteten Zeitpunkt“ und auch „den Umfang“ sowie ebenfalls „die Dauer“ der morgigen Störung und seiner dann notwendigen Eingriffe sicher feststellen und mitteilen..
Wahrscheinlichkeits-Aussagen, wie sie die Meteorologen gerne benutzen, da selbst sie niemals exakt die regionalen Wettergeschehnisse vorhersagen können, sind hier unzulässig.
Man darf auf das Ergebnis der sicher kommenden Zivilklagen von Erzeugern gegen Netzbetreiber, die ihren hellseherischen Pflichten nicht nachgekommen sind, gespannt sein.
Diese Bestimmung sagt alles sowohl über den Realitätsbezug als auch über die Denkweise im Bundesumwelt-Ministerium.

Ökostrom-„Verkauf“ zu „negativen Preisen“

Bemerkenswert ist, daß es durch diese Härtefallregelung des EEG dem Netzbetreiber nicht erlaubt ist, bei Unverkäuflichkeit des Ökostroms an der Strombörse diesen abzuschalten bzw. dessen Einspeisung abzulehnen. Er muß stattdessen den vom Markt unerwünschten Strom entweder verschenken, oder gar noch dem Interessenten Geld bezahlen, damit er den Strom abnimmt. Das wird beschönigend „negative Preise“ genannt.

Das BMU schreibt in seinem „EEG-Erfahrungsberichts-Entwurf 2011“:
„Im September 2008 wurde an der Strombörse die Möglichkeit negativer Preise eingeführt. Dies ist bislang weltweit einzigartig. (Anm.: Die Verfasser sind eindeutig stolz darauf). Tatsächlich sind negative Preise inzwischen mehrfach vorgekommen, im Extremfall wurden Preise bis zu minus 500 €/MWh erreicht.
Um die Höhe negativer Preise zu begrenzen, sah die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) vom 22.2.2010 eine bis zum Jahresende 2010 befristete Übergangsregelung vor, welche die Netzbetreiber in Ausnahmefällen von der Pflicht befreite, EEG-Strom um jeden Preis an der Börse verkaufen zu müssen.  Um das Kostenrisiko auch über das Jahr 2010 hinaus zu reduzieren, enthält die AusglMechAV seit dem 1.1.2011 eine bis zum 28.2. 2013 befristete Möglichkeit, negative Preise zu begrenzen. Danach greifen Preislimits zwischen minus 150 und minus 350 Euro.“
Es geht also genau so weiter.
Selbstverständlich erhält der Erzeuger auch in diesen Fällen seine volle Einspeisevergütung, die genau wie die Zuzahlung an den Abnehmer den Verbrauchern aufgebürdet wird, die dadurch den grünen Strom doppelt bezahlen müssen.

Auch hier stimmt die Parallele zur Agrarpolitik der EU:
Überschüsse, die keiner braucht, werden verbilligt, also unter den Erzeugungskosten, ins Ausland exportiert, wodurch dann die regionalen Erzeuger aus dem Markt verdrängt werden. Die durch den Überschußexport in den Empfängerländern angerichteten Schäden addieren sich zu den finanziellen Schäden, die in den EU-Staaten angerichtet werden.
Eine exakte Parallele zum jetzt von Deutschland praktizierten doppelt subventionierten Export des überflüssigen Wind- und Solarstroms, der ebenfalls in den Empfängerländern zu Schäden führt: Deshalb die von Polen angekündigte Importsperre für grünen deutschen Überschuß-Strom. (Siehe den Abschnitt „Deutschlands Energiewende bedroht die Nachbarländer“ in Kapitel 4.)

Selbst die UdSSR und ihre Satellitenstaaten haben es während der Ära des „real existierenden Sozialismus“ und seiner letztlich das ganze System zerstörenden Planwirtschaft nicht fertig gebracht, die Nichtproduktion von Strom mit einer Bezahlung zu belohnen. Das war Deutschland vorbehalten. Und das BMU hat hier recht: Das ist einzigartig.

Schäden umverteilen

Daß die Energiewende zu Strompreiserhöhungen führen wird, bestreitet nicht einmal die Regierung. Aber das Ausmaß dieser Erhöhung wird von ihr verniedlicht, während externe Fachleute von mindestens 20% ausgehen. Wesentlicher Grund dafür ist die 2011 erfolgte Abschaltung von 8 deutschen Kernkraftwerken, die bisher preisgünstigen Grundlaststrom erzeugten, der nun vermehrt durch Stromimporte aus Frankreich, Tschechien und Polen ersetzt werden muß – was Frau Merkel zunächst kategorisch ausgeschlossen hatte.
Ein weiterer Grund ist der weitergehende Ausbau der teuren “erneuerbaren” Stromerzeuger Windkraft, Solarzellen und Biogas-gefeuerte Kleinkraftwerke, deren vom EEG garantierte Einspeisevergütungen den Stromverbrauchern aufgebürdet werden.
Dieser Anteil an der Stromrechnung steigt daher systematisch, wobei auch wieder festzustellen ist, daß die Regierung wesentlich niedrigere Zahlen nennt als Energiewirtschaftler.

Der EU-Energiekommissar Günther Oettinger warnte bereits Anfang März, danach im Juni, im August, im September und zuletzt am 22.10.2011 vor den dramatischen Folgen des steigenden Strompreises für Deutschland. Hohe Energiekosten gefährdeten nicht nur den Wirtschaftsstandort,  sondern auch den sozialen Frieden, wenn ein Teil der Menschen die Stromrechnung nicht mehr bezahlen könne. “Ich bin überrascht, wie gedankenlos die Entwicklung der Strompreise hingenommen wird,” sagte Oettinger auf dem internationalen Wirtschaftsforum in Baden-Baden. Deutschland zähle weltweit zu der Spitzengruppe bei den Strompreisen. Dies sei eine Ursache für die stetige De-Industrialisierung - energieträchtige Produktionen würden ins Ausland verlagert, sagte Oettinger.

Wie ernst diese Situation für die energieintensiven Industrien – Chemie, Papierindustrie, Düngemittelindustrie, Glaswerke, Stahlwerke, Baustoffindustrie, Aluminiumhersteller, Metallverarbeitung -  bereits geworden ist, ist der Regierung bereits durch Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften klar gemacht worden.

Das Schlupfloch: Die Stromnetzentgeltverordnung

Die Reaktion der Regierung war bezeichnend: Der Staat verzichtet keineswegs auf seine vielfältigen Steuern und Abgaben auf den Strompreis, die ihn hier dermaßen teuer machen. Er verteilt die Lasten einfach um.
Das Instrument dafür ist die o.g. am 28.7.2011 geänderte Verordnung (StromNEV), die unauffällig im Konvoi anderer Energiewende-Gesetze versteckt und die von der Presse erst nach einem Vierteljahr entdeckt wurde.
In dem für Laien praktisch unlesbaren Juristenchinesisch verbirgt sich im §19 ein Goldesel: Unternehmen mit einem hohen Verbrauch werden fast komplett von den Netzgebühren befreit – und auch noch rückwirkend für das laufende Jahr.
Unternehmen, die mindestens 7000 Stunden jährlich am Stromnetz hängen und mehr als 10 Millionen kWh Strom verbrauchen, müssen gar keine Netzgebühren mehr bezahlen.
Bereits ab einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh sinken die Netzkosten deutlich, so daß Tausende Unternehmen nicht den vollen Preis zahlen müssen.
Die dadurch von den Unternehmen gesparten Netzkosten werden voll auf den Strompreis umgelegt – also von den Verbrauchern bezahlt. Geschätzt wird, daß die Strompreise allein durch diese Netzkostenermäßigung um 0,75 bis 1,0 Cent / kWh steigen könnten. Pro Haushalt mit ca. 4000 kWh Jahresverbrauch wären das bis zu 40 Euro mehr.
„Die Industrie zu entlasten und allein die Kleinverbraucher die Zeche zahlen zu lassen, ist eine Dreistigkeit, die bisher ohne Beispiel ist,“ zitierte die „Frankfurter Rundschau“  Verbraucherschützer Holger Krawinkel.

Aber das ist das durchgängige Prinzip bei der Energiewende. Sie beruht schließlich ganz wesentlich auf der Schröpfung der Bürger durch ihre Zwangsbeglückung mit zu teurer Energie. Mit dieser fortgesetzten Umverteilung zu Lasten der kleinen Leute dürften die Warnungen des Energiekommissars vor dem Ende des sozialen Friedens Wirklichkeit werden.

Eine auch gegenüber unseren Nachbarländern betriebene Rücksichtslosigkeit, die bislang ohne Beispiel ist,  stellt der Mißbrauch der Stromnetze dieser Länder als Ausgleichspuffer für den in Deutschland nicht verwendbaren Wind- und Solarstrom dar. Mit den dadurch ausgelösten Spannungs- und Frequenzschwankungen dürfen sich dann die Netzbetreiber dieser Länder herumschlagen.
Ohne diesen zum Teil mit teuren Zuzahlungen erkauften Export der nicht nutzbaren Überschüsse (siehe Kap. 3 „Jenseits der Planwirtschaft“) würden die Netzstörungen in Deutschland wohl unbeherrschbar.
Das erklärt, weshalb die Energiewende-Gesetzgebung mit ihrer massiven Grundlast-Abschaltung der 8 KKW ohne jegliche Konsultation oder Vorwarnung der Regierungen der Nachbarländer durchgesetzt worden ist. Die deutsche Regierung wußte sehr genau, wie deren Reaktion ausgesehen hätte: Sie ist im Kap. 4 „Ein internationales Urteil“ nachzulesen.

Für die Bürger wird es immer teurer

Es ist eine eiserne Regel der Marktwirtschaft, die auch für Ideologen, Weltverbesserer oder Zwangsbeglücker gilt: Verstöße gegen die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit werden durch Preiserhöhungen bestraft. Die deutsche Energiepolitik der letzten und der gegenwärtigen Regierung führt exakt zu diesem Ergebnis.
Die Energiewende von Frau Merkel ist im Grunde nichts anderes als die konsequente Fortsetzung der Energiepolitik der rot-grünen Vorgängerregierung.
Deren stärkste Waffe war dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. April 2000.
Es ist nach wie vor in Kraft.

Der durch das EEG bewirkte Zuwachs an Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen, deren Stromerzeugung von den Netzbetreibern vorrangig angenommen und mit den bekannten hohen Einspeisevergütungen bezahlt werden muß, führt zu beständig steigenden Strompreisen, weil diese Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden dürfen.

Im EEG-Erfahrungsbericht 2011(Entwurf) des BMU sind nahezu selbstkritische Töne zu finden: „Die Vergütungszahlungen im Rahmen des EEG beliefen sich 2010…...auf über 12 Mrd. €..... Hier ist es in den letzten Jahren zu Fehlentwicklungen gekommen.“
Und zum Thema Strompreise liest man: „Insgesamt stieg seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Vergütung für Strom aus (allen) erneuerbaren Energien von 8,5 Cent / kWh auf voraussichtlich 15,5 Cent / kWh (2010) an. Diese Entwicklung mußte dringend gestoppt werden.“  Sie wurde aber nicht gestoppt, wie die folgenden Ausführungen zeigen.

Auf die Bürger kommen folgende Kosten zu:
? Die Folgen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Die folgenden Angaben stammen aus der Veröffentlichung vom 15.10.2010 der 4 Übertragungsnetz-Betreiber (ÜNB), die per Gesetz verpflichtet sind, jeweils am 15.10. eines Kalenderjahres die EEG-Umlage – das sind die durch das EEG verursachten Mehrkosten, die den Endverbrauchern aufgebürdet werden – für das folgende Jahr zu ermitteln:
„Die ÜNB haben…auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter für 2011 eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 16,7 Mrd. € ermittelt. (Anm.: Davon gehen unglaubliche 8,38 Mrd. € an die Photovoltaik-Betreiber, die aber nur klägliche 1,9% der deutschen Stromerzeugung beisteuern.)
Der prognostizierte Gegenwert des eingespeisten Stroms liegt bei 4,7 Mrd. €.
Zusätzlicher Differenzbetrag (aus 3 Quartalen von 2010): 1,1 Mrd. €.
Insgesamt werden somit rund 13 Mrd. € über die EEG-Umlage refinanziert.“
Dies ist die Summe, die die Endverbraucher zusätzlich für den grünen Strom aufzubringen haben.
Weiter heißt es im ÜNB-Bericht:
„Wie die 4 ÜNB mitteilen, bedeutet dies im Jahre 2011 eine Belastung von
3,530 Cent pro kWh.
Für das Jahr 2010 betrug die EEG-Umlage 2,047 Cent pro kWh.“
Das ist eine Steigerung von 73% in nur einem Jahr.
Das bedeutet für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2500 kWh:
• 88 € Mehrkosten durch das EEG im Jahre 2011
• gegenüber 51 € im Jahre 2010.

Wesentlich interessanter ist aber die Vorhersage für 2012.
Die Bundeskanzlerin hatte noch im Sommer 2011 erklärt: „Die EEG-Umlage soll nicht über ihre heutige Größenordnung hinaus steigen. Heute liegt sie bei etwa 3,5 Cent / kWh.“ Umweltminister Röttgen versprach das Gleiche.
Für 2012 hatte die Bundesnetzagentur anschließend angekündigt, daß die EEG-Umlage bei 3,6 Cent / kWh liegen werde.
Nun zeigt die neue Prognose der Netzbetreiber vom 15.10.2011 für das Jahr 2012, „daß die Bandbreite der Ökostrom-Umlage zwischen 3,66 und 4,74 Cent / kWh liegen wird.“
Auch die Deutsche Energie-Agentur Dena widersprach Anfang Dezember: „Es wird nicht gelingen, die EEG-Umlage auf etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen,“ sagte Dena-Chef Stephan Kohler der „Frankfurter Rundschau“.
Laut Kohler ergeben Dena-Berechnungen, daß die Umlage 2013 bereits knapp unter 4 Cent und 2020 bei 5 bis 5,5 Cent liegen wird. Für einen 3-Personen-Haushalt bedeutet das ca. 210 Euro Mehrkosten.

„Diese Prognose zeigt eindeutig, wer die Kostentreiber der Energiewende sind,“ sagte dazu Holger Krawinkel des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes.

?  Die Mieter trifft die Energiewende doppelt:
Das Gesetz zur Energieeinsparung in Gebäuden hat sich zu einer ernsten finanziellen Bedrohung für die Mieter entwickelt. Denn zu den ständig steigenden Stromkosten kommt im Falle einer Energiesanierung eines Miethauses eine kräftige Mieterhöhung hinzu. „Mieter zahlen für die Energiewende drauf,“ sagte Mieterbundchef Bernhard von Grünberg dem Bonner Generalanzeiger.
Nach geltendem Recht können Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Im Schnitt steigt die Miete nach einer Energiesanierung um 2,40 € pro qm, die Energieersparnis aber beträgt nur 50 Cent. „Die Miete steigt real um 1,90 € pro Quadratmeter,“ rechnet Grünberg vor.
Der NRW-Mieterbund lehnt den Kabinettsentwurf der Mietrechtsreform des Bundes mit der weiterhin enthaltenen 11-Prozent-Kostenumlage auf die Mieten ab.
Die Wohnungsgesellschaft LEG hat in Ratingen festgestellt, daß viele Rentner wegen der gestiegenen Heizkosten ihre Heizung nicht mehr einschalten.
Inzwischen wird die Forderung nach Sozialtarifen für einkommensschwache Verbraucher erhoben und von der Politik – noch – abgelehnt.

? Weitere Strompreiserhöhungen drohen durch die 2011 beschlossenen Energiewende-Pläne sowie durch die Umsetzung einiger bereits 2010 eingeleiteter Vorhaben :
• Die Abschaltung von 8 Kernkraftwerken entzog dem europäischen Stromverbund schlagartig 9000 MW Grundlast. Der Strompreis stieg sofort an der Börse. Schätzungen belaufen sich auf +20% - und nicht nur für Deutschland. Die Netzbetreiber – s.o. – konnten das bei ihrer Prognose vom Oktober 2010 noch nicht einbeziehen.
• Eine große Zahl von energieintensiven Unternehmen hat – unbemerkt bei der Verkündung der Energiewende – von der Regierung eine weitgehende Befreiung von den Netzentgelten zugestanden erhalten. Mit der Überwälzung der dort eingesparten Kosten wieder auf die Endverbraucher. Auch das kommt noch hinzu.
• Falls der riesenhafte geplante Ausbau des Höchstspannungsnetzes tatsächlich in Gang kommt – vieles spricht dagegen – dann werden alle damit verbundenen Kosten auf den Strompreis draufgepackt.
• Der Ausbau von Windkraft – speziell die teure Offshore-Windkraft – und von Photovoltaik und Biogaserzeugung geht unvermindert weiter. Nur bei der Photovoltaik voraussichtlich langsamer, aber wegen ihrer hohen Kosten weiterhin preistreibend. Damit steigt die EEG-Umlage weiter.
• Es ist zu erwarten, daß die Regierung in Anbetracht der Unwilligkeit der Kraftwerksbetreiber, neue Gaskraftwerke zu bauen, dies mit Steuergeldern und Steuerermäßigungen anregt, da sich Gaskraftwerke als einzige fossile Kraftwerke der Sympathie der Regierung erfreuen. Leider ist der von ihnen erzeugte Strom wegen der hohen Gaspreise sehr teuer. Dann zahlen die Bürger wieder mehr.
• Falls es der Regierung wider Erwarten gelingen sollte, Zugang zu norwegischen Wasserkraftwerken als Speicher für Überschuß-Windstrom zu erlangen, wird Windstrom teurer. Dann steigt die EEG-Umlage.
• Es ist zu befürchten, daß die weiter zunehmende und in der Fläche verteilte Photovoltaik die bereits sichtbaren Netzprobleme in der regionalen Mittelspannungs-Ebene derart verschärft, daß zusätzlich zu den ohnehin geplanten 3000 oder 4400 km Hochspannungstrassen noch ein starker Ausbau der regionalen Stromleitungen nötig wird. Diese Netze sind nicht auf viele Einspeiser ausgelegt, die Sonnenlicht-abhängig je nach Wetterlage kurzfristig extreme Leistungsspitzen erzeugen können. Die Verbraucher werden das dann ebenfalls zu bezahlen haben.

Eine deutliche Warnung vor den dramatischen Folgen des steigenden Strompreises für Deutschland gab es mehrfach im Jahre 2011 von EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Hohe Energiekosten gefährdeten nicht nur den Wirtschaftsstandort,  sondern auch den sozialen Frieden, wenn ein Teil der Menschen die Stromrechnung nicht mehr bezahlen könne. “Ich bin überrascht, wie gedankenlos die Entwicklung der Strompreise hingenommen wird,” sagte Oettinger. Deutschland zähle weltweit zu der Spitzengruppe bei den Strompreisen.

Die im Abschnitt „Die Energie-Planwirtschaft ist längst Realität“ aufgelisteten staatlichen Eingriffe in den Energiesektor sind ausnahmslos preistreibend, weil gegen den freien Markt gerichtet und stellen deshalb zugleich eine Auflistung der vielen Komponenten dar, die den Bürgern eine nicht enden wollende Kette von Strompreiserhöhungen bescheren werden.

Alle in den obigen Ausführungen beschriebenen, den Strompreis kräftig in die Höhe treibenden Handlungen der Regierung werden aber von einem Ereignis in den Schatten gestellt, das am 1.1.2013 eintritt.
An diesem Tag beginnt die Versteigerung der Emissionszertifikate, die der Industrie bislang zugeteilt wurden. Nach einer Schätzung des Energiefachmanns Dr. Alfred Richmann, Meckenheim, wird der Strompreis „über Nacht“ um ca. 50% steigen.
Daß diese Zertifikate die Emissionen in der EU um keine einzige Tonne reduzieren können, weil sie nur für die Umverteilung von Emissionen zwischen Ländern und Industrien sorgen, wie schon mehrfach aber erfolglos von Fachleuten bekräftigt wurde,  ist nur eine weitere Absurdität in der Energie- und „Klimaschutz“-Politik der EU – und natürlich auch Deutschlands.

Inzwischen streiten sich bereits zwei Bundesministerien über den Ausbau der fossilen Kraftwerke und die zu befürchtenden Strompreis-Erhöhungen:
Mitte Dezember 2011 berichtete der SPIEGEL daß der für die Energiepolitik zuständige Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler „stärker als bisher geplant in zusätzliche Kohle- und Gaskraftwerke investieren“ wolle. (Gemeint war wohl, daß er entsprechende Investitionen befürwortet, denn investieren kann das BMWi nichts.)
Laut SPIEGEL sei in einem BMWi-Papier von „circa 17 neuen Großkraftwerken bis zum Jahr 2022“ die Rede. Weiter hieße es dort: „Fossile Kraftwerke sind essenziell für eine sichere Energieversorgung“, denn diese müßten die wegfallenden Atomkraftwerke ersetzen und die schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne ausgleichen.

Dem widersprach sofort der unzuständige aber intensiv mit dem Segen der Kanzlerin Energiepolitik betreibende Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der die Existenz von Engpässen in der Erzeugungskapazität bestritt. Bei Kraftwerkskapazitäten gebe es bis 2020 „kein Problem.“ Es dürften nur die bereits beantragten oder im Bau befindlichen Kohlekraftwerke in Betrieb gehen.
Röttgen bezeichnete Warnungen vor einem „Blackout“ ebenso als Horrorszenario wie jene vor explodierenden Strompreisen.

Damit hat man ein halbes Jahr nach Verkündung der Energiewende ein zutreffendes Bild von der Arbeit der Regierung an ihrer Umsetzung.

Wie es selbst bei den bereits geplanten und vorübergehend im Bau befindlichen Kohlekraftwerken tatsächlich aussieht, ist für das Kohleland NRW im Kap. 2 (Das stille Ende großer Ankündigungen) beschrieben.

Vorschau:
In Kapitel 4 wird betrachtet, welche Lösungen für das angesichts einer stetig wachsenden Bevölkerung ebenso massiv wachsende Problem einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung „der Rest der Welt“ anstrebt und praktiziert und welche neuen Chancen und Entwicklungen gezielt angegangen werden. Es ist das exakte Gegenteil der deutschen „Energiewende“ und erinnert sehr an die deutsche Energiepolitik vor Schröder, Trittin und Merkel.
Eine groß angelegte Befragung internationaler Energieexperten über diese Energiewende brachte ein dermaßen desaströses Ergebnis, daß man für das betretene Schweigen der Regierung sogar Verständnis haben kann.
Gleichzeitig zeigt sich die große Sorge unserer Nachbarn über die schädlichen Auswirkungen der deutschen Politik auf ihre Länder. Eine sehr berechtigte Sorge, wie sich bereits herausstellte.
Es bleibt die Frage, wie es in Deutschland weiter gehen wird.

Dr. Ing. Günter Keil arbeitete bis zu seiner Pensionierung 2002 in leitender Funktion im Bundesforschungsministerium

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