Susanne Baumstark / 14.11.2019 / 15:30 / Foto: Pixabay / 32 / Seite ausdrucken

Die „eigenartige Präferenz“ der Tagesschau

Die öffentlich-rechtliche Täterlobby – sofern es sich nicht um stigmatisierte „Rechtspopulisten“ handelt – hat sich in Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Überschrift „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig“ ausgedacht. Es geht um einen afghanischen Staatsangehörigen, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Belgien einreiste und sich dort im Unterbringungszentrum an einer Schlägerei „beteiligte“, wie es bei der Tagesschau unaufgeregt klingt. Der Leiter des Unterbringungszentrums schloss ihn daraufhin für die Dauer von 15 Tagen vom Anspruch auf materielle Hilfe in der Aufnahmestruktur aus. Der Mitteilungsdienst des Europäischen Gerichtshofs „Curia" berichtet konkreter: „In dieser Zeit verbrachte Herr Haqbin die Nächte nach eigenen Angaben in einem Brüsseler Park bzw. bei Freunden“ – trotz einer ihm ausgehändigten Liste mit Obdachlosenheimen.

Hilfsbereite Anwälte waren augenblicklich zur Stelle. Beim EuGH angelangt, stellte dieser fest: Sanktionen dürfen die Befriedigung elementarster Bedürfnisse nicht einschränken und müssen in jedem Fall einen würdigen Lebensstandard dauerhaft belassen. Das entspricht selbstredend den menschenrechtlichen Anforderungen. Nicht zwingend logisch und daher fragwürdig ist folgende Entscheidungsbegründung:

„Die für die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen zuständigen Behörden müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen anbieten. Sie dürfen sich also nicht, wie es die zuständigen belgischen Behörden in Betracht gezogen haben, damit begnügen, dem ausgeschlossenen Antragsteller eine Liste privater Obdachlosenheime auszuhändigen, die ihn aufnehmen könnten.“

Was ist ungeordnet und verantwortungslos daran, dem Unruhestifter eine Liste alternativer Unterbringungsmöglichkeiten zu überreichen, und warum berücksichtigt der EuGH nicht dessen Eigenverantwortung, die Angebote wahrzunehmen? Oder geht der Gerichtshof etwa davon aus, dass Obdachlosenheime keinen würdigen Lebensstandard gewährleisten? Wo bleiben in diesem Fall die Anwälte, die sich eines Mandats für die in Obdachlosenheimen untergebrachten Menschen annehmen und diese dabei unterstützen, sich bis zum EuGH hoch zu klagen? Oder gilt die Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards vorzugsweise für „internationalen Schutz beantragende Personen“?

Und was ist mit den schutzwürdigen Interessen der anpassungsbereiten Bewohner, die regelkonform in der Einrichtung leben? Was wohl lernen die neu Zugezogenen aus den europäischen Richtersprüchen? Ein Leserkommentar zur Sache: „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig … Eine eigenartige Präferenz.“ Was die Tagesschau übrigens wegließ: Der Täter war am 18. April 2016 in einen Kampf zwischen Bewohnern verschiedener ethnischer Herkunft verwickelt. Die Polizei musste eingreifen, um diesen zu stoppen und verhaftete Herrn Haqbin mit der Begründung, dass er einer der Anstifter dieser Schlägerei war – nachzulesen in der ausführlichen französischsprachigen Version bei Curia (Übersetzungshilfe: deepl.com).

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks „Luftwurzel".

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Leserpost

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S.Schmitt / 14.11.2019

Wir sind eben nur noch Bürger zweiter Klasse. Passt doch zu der Vergewaltigung der 14-Jährigen in Ulm. Armes Mädchen. Armes Deutschland.

Thomas Taterka / 14.11.2019

Lassen sie jemand laufen auf diese Weise, ist er potentiell eine Gefährdung , für jeden, der ihm begegnet und das ist absolut fahrlässig. Und in ein Obdachlosenheim unter völlig Wehrlose gehört er ebenfalls nicht. Der ganze Fall zeigt die vollständige Abwesenheit von Realismus in diesem Land. Es ist wirklich schrecklich.

Rolf Lindner / 14.11.2019

Der Tagesschau express von heute Morgen musste ich entnehmen, dass die palästinensischen Raketenangriffe auf Israel eine Antwort auf Bombenangriffe Israels auf Palästinenser sind.

Ferenz Plurr / 14.11.2019

Doppelte Standards bei den Regierungsmedien wie etwa der “Tagesschau” sind das Übliche. Die wohlstandverwahrloste Clique, die in diesen Institutionen den Ton angibt, würgt ihren kranken Hass gegen all jene, die ihre Privilegien mit Zwangsgebühren finanzieren, jeden Tag aufs Neue in den Äther und die Kabel - um sich ihre moralische Überlegenheit gegenüber dem deutschen Plebs masturbatorisch zu bestätigen und zugleich den Verbleib im goldenen Käfig der Macht zu sichern. Das ist inzwischen Normalität. Als noch nicht normal wird empfunden, dass auch die Justiz sich immer häufiger und mit immer gravierenderen negativen Folgen für die autochthone Bevölkerung gegen jene wendet, die ihr mittlerweile eindeutig parasitäres Treiben überhaupt erst ermöglichen. Aber die Struktur setzt sich eben auch hier durch. Es gibt in Deutschland keine von der herrschenden Politik unabhängige Justiz. Ein nennenswerter Aufstieg in im deutschen Justizapparat ist nur jenen möglich, die regierungsfreundlich entscheiden. Natürlich aber behaupten beide, Politik wie Justiz, die Unabhängigkeit der Justiz um so lauter, je weniger sie Wirklichkeit ist. Man muss kein Prophet sein um abzusehen, dass die Zahl der absurden,” doppelstandardisierten” Urteile weiter zunehmen wird, eben weil Politik und Justiz immer deutlicher im Gleichschritt gegen Leistungsgesellschaft, Eigenverantwortlichkeit und Freiheitlichkeit unterwegs sind.

Sepp Kneip / 14.11.2019

Was ist eigentlich der Europäische Gerichtshof? Schon der Name stimmt nicht. Dieses Pseudogericht ist höchstens zuständig für die EU, nicht jedoch für ganz Europa. Und wem ist dieser Gerichtshof hörig? Der EU-Kommission. Und nach welcher Pfeife tanzt die Kommission? Nach der Melodie des UN-Migrationspakts. Dieser Pakt ist zur Verfassung der EU und der einzelnen Länder erhoben worden. Ergo, dieser Pakt regelt das Zusammenleben der schon immer hier Lebenden und der Eroberer, anders kann man den Großteil der erst kurz hier Lebenden nicht nennen. Das Gros der Urteile bevorzugt, dem Migrationspakt folgend, die Eroberer. Ja, die Identitäten der Deutschen und der EU-Bevölkerung werden auf diese Weise vernichtet. Ganz vorsätzlich.

ulix vanraudt / 14.11.2019

Die Entscheidung zeigt, den Organwaltern fehlt es am Problembewusstsein. Das EU-Asylsystem ist DAS Problem und DIE Ursache für die Migrationskrise, da es zum Vehikel für die illegale Zuwanderung verkommen ist. Diese Politik - verhindert letztlich, Verfolgten iSd GFK zu helfen (das System ist von Zuwanderern -auch von gewalttätigen - verstopft) und - ist unsozial (unter Druck und die Räder kommen die schlecht Ausgebildeten in der EU, denen die Chance auf ein Leben mit Arbeit genommen wird). Die Reform muss beim EU-Asylrecht ansetzen - nämlich zB durch 1 Einschränkung des individuellen Asylrechts auf Menschen, die direkt aus dem Verfolgerstaat einreisen (vgl Art 16a GG). Abschaffung des Rechtsanspruchs auf subsidiären Schutz. 2 aliquote Beteiligung an UNHCR-Resettlement-Programmen (Maßstab: Bevölkerungszahl). 3 Fonds zur Unterstützung für Staaten, die massiv von Flucht betroffen sind. 4 Ablösung der Politik der unkontrollierten Zuwanderung durch eine der kontrollierten Einwanderung (vgl Kanada, Australien) 5 Abschiebung aller nicht Aufenthaltsberechtigten und Kriminellen (auch von gewalttätigen). 6 Entzug der Aufenthaltsberechtigung und des Flüchtlingsstatus bei begründeten Verdacht auf Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (Stichwort: Clankriminalität). Die Politik sollte endlich die entsprechenden Rechtsänderung anzugehen ... bloß den Politikern fehlt einfach das Problembewusstsein.

Sebastian Weber / 14.11.2019

Vorschlag: der „uns geschenkte Mensch“ kommt vorübergehend bei Frau Göring-Eckardt unter. Problem gelöst.

Max Hauer / 14.11.2019

Gerade forderte die FDP eine EU Richtlinie umzusetzen.Jugendliche sollen immer einen Anwalt gestellt bekommen(War selber mal Angeklagt und wollte gar keinen-wozu?)und wenn man nicht weiss wie alt jemand ist soll dieser immer unter 18 sein meinte der FDP Mann.Nun,sollte man dann nicht erst mal klären wie alt er ist?

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