Susanne Baumstark / 14.11.2019 / 15:30 / Foto: Pixabay / 32 / Seite ausdrucken

Die „eigenartige Präferenz“ der Tagesschau

Die öffentlich-rechtliche Täterlobby – sofern es sich nicht um stigmatisierte „Rechtspopulisten“ handelt – hat sich in Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Überschrift „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig“ ausgedacht. Es geht um einen afghanischen Staatsangehörigen, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Belgien einreiste und sich dort im Unterbringungszentrum an einer Schlägerei „beteiligte“, wie es bei der Tagesschau unaufgeregt klingt. Der Leiter des Unterbringungszentrums schloss ihn daraufhin für die Dauer von 15 Tagen vom Anspruch auf materielle Hilfe in der Aufnahmestruktur aus. Der Mitteilungsdienst des Europäischen Gerichtshofs „Curia" berichtet konkreter: „In dieser Zeit verbrachte Herr Haqbin die Nächte nach eigenen Angaben in einem Brüsseler Park bzw. bei Freunden“ – trotz einer ihm ausgehändigten Liste mit Obdachlosenheimen.

Hilfsbereite Anwälte waren augenblicklich zur Stelle. Beim EuGH angelangt, stellte dieser fest: Sanktionen dürfen die Befriedigung elementarster Bedürfnisse nicht einschränken und müssen in jedem Fall einen würdigen Lebensstandard dauerhaft belassen. Das entspricht selbstredend den menschenrechtlichen Anforderungen. Nicht zwingend logisch und daher fragwürdig ist folgende Entscheidungsbegründung:

„Die für die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen zuständigen Behörden müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen anbieten. Sie dürfen sich also nicht, wie es die zuständigen belgischen Behörden in Betracht gezogen haben, damit begnügen, dem ausgeschlossenen Antragsteller eine Liste privater Obdachlosenheime auszuhändigen, die ihn aufnehmen könnten.“

Was ist ungeordnet und verantwortungslos daran, dem Unruhestifter eine Liste alternativer Unterbringungsmöglichkeiten zu überreichen, und warum berücksichtigt der EuGH nicht dessen Eigenverantwortung, die Angebote wahrzunehmen? Oder geht der Gerichtshof etwa davon aus, dass Obdachlosenheime keinen würdigen Lebensstandard gewährleisten? Wo bleiben in diesem Fall die Anwälte, die sich eines Mandats für die in Obdachlosenheimen untergebrachten Menschen annehmen und diese dabei unterstützen, sich bis zum EuGH hoch zu klagen? Oder gilt die Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards vorzugsweise für „internationalen Schutz beantragende Personen“?

Und was ist mit den schutzwürdigen Interessen der anpassungsbereiten Bewohner, die regelkonform in der Einrichtung leben? Was wohl lernen die neu Zugezogenen aus den europäischen Richtersprüchen? Ein Leserkommentar zur Sache: „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig … Eine eigenartige Präferenz.“ Was die Tagesschau übrigens wegließ: Der Täter war am 18. April 2016 in einen Kampf zwischen Bewohnern verschiedener ethnischer Herkunft verwickelt. Die Polizei musste eingreifen, um diesen zu stoppen und verhaftete Herrn Haqbin mit der Begründung, dass er einer der Anstifter dieser Schlägerei war – nachzulesen in der ausführlichen französischsprachigen Version bei Curia (Übersetzungshilfe: deepl.com).

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks „Luftwurzel".

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Leserpost

netiquette:

Petra Wilhelmi / 14.11.2019

Richtig. Diebe, Mörder, Sexualstraftäter, Messerer, Drogendealer, kriminelle Clans alle sind schutzwürdig, wenn sie Muslime sind. Opfer, vor allem Deutsche und Frauen, haben eben nur Pech gehabt, sind nicht weiter die Rede wert und absolut NICHT schutzwürdig. Das deutsche Volks - die Köterrasse - nun schon überhaupt nicht. Sie dürfen sich auch nicht selbst schützen, weil ... siehe oben. Willkommen im Schutzgebiet aller Kriminellen - vormals Deutschland.

G. Schilling / 14.11.2019

Eigentlich gäbe es doch eine ganz einfach Lösung. Asylverfahren beenden, jegliche Stütze einstellen und fix abschieben, egal wohin, notfalls an den Nordpol.

S.Niemeyer / 14.11.2019

Bezüglich der zur Zeit aus der Türkei nach Berlin abgeschobenen sogenannten “IS-Rückkehrer” berichtete der Tagesspiegel am 11.11.19 aus dem Haus des Innensenators Geisel: “Alle Rückkehrer, sagte Geisels Sprecher, bräuchten individuelle Sofortversorgung sowie eine abgestimmte Langzeitunterstützung.”

Hannes Schmidt / 14.11.2019

Mal die Begründung etwas zusammengestrichen: “zuständigen Behörden müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang (...) anbieten” Also mit der Begründung könnte ich theoretisch eine Bank überfallen, oder eine sonstige Straftat begehen, und trotz mehrjähriger verhängter Haftstrafe nicht ins Gefängnis kommen, da zu meinen Lebensstandards meine Freiheit gehört? Und mir die zuständigen Behörden einen solchen Lebensstandard im Rahmen der gewährten Leistungen anbieten müssen? Wurde da auch nur einen Moment nachgedacht? Haben die den den A************?

Karl Schmidt / 14.11.2019

Dass der Staatsfunk wesentliche Fakten verschweigt ist inzwischen der Standard. Warum die Nichtinformation gebührenpflichtig ist, begreifen zum Glück immer weniger Bürger. Dass der EuGH kein wirkliches enges Verhältnis zum Recht dafür aber eine eigene politische Agenda verfolgt, ist kein Geheimnis. Warum wir eine solche Institutionen brauchen, ist ebenfalls nicht zu verstehen. Wer den Bürgern ständig nur Zumutungen abverlangt, wird jedenfalls keinen Bestand haben, denn am Ende des Tages wird sich politisch entscheiden, wie lange sie noch existieren. Da werden ihnen auch keine (anderen) Richter helfen können: Das Recht ist formbar.

Ilse Polifka / 14.11.2019

@Rolf Lindner zu der Berichtetstattung über die jüngsten Angriffe der Araber auf Israel. Da habe ich mir auch gedacht, daß ich wohl wieder einmal alles falsch vetstanden habe.

Dr. Klaus Rocholl / 14.11.2019

Na ja… auch der Volksgerichtshof war ein „Gericht“... bei allen Unterschieden. Nur - mit RECHT haben beide nichts zu tun.

Karl-Heinz Vonderstein / 14.11.2019

Vor gut einem jahr las ich auf achgut einen Bericht, wo drin stand, dass Flüchtlinge eine Unterkunft in Deutschland vollständig demoliert haben, der Sachschaden war hoch.Ein Verein, der sich um Flüchtlinge kümmert, hatte sich der Sache angenommen und bezahlte den Sachschaden.Wie ich das las, dachte ich so, was sendet man den Flüchtlingen damit für ein Signal?

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