Peter Grimm / 25.05.2019 / 16:00 / 19 / Seite ausdrucken

Die Ehen der jungen Frau Ö.

Bekanntlich sind ja mittlerweile alle in Bund und Ländern regierenden und mitregierenden Parteien der Ansicht, dass ein möglichst umstandsloser und voraussetzungsarmer Zugang zum deutschen Pass die Integration erleichtere. Gern sollen ihn die Neubürger auch nur als praktischen Zweitpass annehmen. Und wer hierzulande geboren ist, soll Deutscher sein und bleiben, egal welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben und auch vollkommen unabhängig davon, ob er vorrangig in der Werteordnung einer nichtdeutschen Parallelwelt sozialisiert wurde oder nicht. Glaubt man Einbürgerungsromantikern, dann entwickelt sich die Bindung an Deutschland, an Europa und an die dazugehörigen Grundwerte nahezu automatisch, wenn einem alle Rechte eines Staatsbürgers zustehen.

Auch manche Menschen, bei denen die deutsche Staatsbürgerschaft alternativlos ist, weil sie einfach keine andere besitzen, haben ja bekanntlich zu manchen essenziellen Grundwerten ein – sagen wir höflich – problematisches Verhältnis. Doch statt deshalb nun wenigstens bei potenziellen Neubürgern genau hinzusehen, sollen wir trotz gegenteiliger Erfahrung auf die Integrationskraft des Passes vertrauen? Egal, auf welchem Wege genau die 26 Jahre alte Derya Ö. Deutsche wurde, die Staatsangehörigkeit hat in ihrem Falle nicht viel gebracht. Gelegentlich erzählen ja die Mitteilungen der Generalbundesanwaltschaft solche eindrücklichen neuen deutschen Lebensgeschichten, wie die der jungen Frau Ö.:

„Derya Ö. schloss sich im Februar 2014 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Dort heiratete sie nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrororganisation. Zu diesem stand sie bereits vor ihrer Ausreise aus Deutschland über das Internet in Kontakt. In der Folgezeit lebte Derya Ö. mit ihrem Ehemann in vom IS besetzten Gebieten in Syrien und im Irak. Dort hatte die Terrororganisation Wohnhäuser unter ihre Verwaltung gestellt, nachdem deren rechtmäßige Bewohner vor den Truppen des IS geflohen oder von ihnen vertrieben worden waren. Die Angeschuldigte erhielt mit ihrer Familie zunächst Wohnungen in einzelnen dieser Wohnhäuser und später eines dieser Wohnhäuser zur kostenlosen Nutzung. Derya Ö. führte den Haushalt und betreute das Kind der Eheleute. Für ihre Tätigkeiten zur Förderung der Zwecke der Vereinigung wurde sie monatlich entlohnt. Während einer kurzzeitigen Trennung von ihrem Ehemann heiratete die Angeschuldigte nach islamischem Ritus ein höherrangiges IS-Mitglied. Von diesem wurde sie allerdings drei Wochen später wieder geschieden. Anschließend kehrte sie zu ihrem früheren Ehemann zurück. Von diesem erlernte die Angeschuldigte den Umgang mit vollautomatischen Kriegswaffen. Zudem besaß sie während ihrer Zeit beim IS einen für ein Selbstmordattentat geeigneten Sprengstoffgürtel. Einen solchen Sprengstoffgürtel bot sie auch über einen Messengerdienst zum Verkauf an. Nach der Inhaftierung ihres Ehemannes durch die Vereinigung lebte die Angeschuldigte in einem Frauenhaus des IS.“

Was aus Deryas Kind geworden ist, darüber gibt dieser Bericht keine Auskunft. Immerhin ist dieses Kind durch seine Mutter deutscher Staatsbürger. Dafür sorgt das einst so gescholtene Abstammungsprinzip des alten Staatsangehörigkeitsrechts.  

Bekannt ist, dass Derya nach ihrer Heimkehr nach Deutschland verhaftet wurde, denn die Generalbundesanwaltschaft zieht aus den geschilderten Lebensstationen folgendes Fazit:

„Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie in diesem Zusammenhang in einem Fall gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) und sich in drei weiteren Fällen, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig Sachen der gegnerischen Partei angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).“

Gelungene Integration hört sich irgendwie anders an.

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Leserpost

netiquette:

Richard Kaufmann / 25.05.2019

@ Solwig: Was Sie da alles schreiben, ist überwiegend Quatsch. Dazu kann man den volksdeutschen Präsident Rumäniens heranziehen. Ich stamme ebenfalls aus Rumänien, konnte in den 60er Jahren problemlos eine der vielen deutschen Schulen in Hermannstadt besuchen. Und im Banat war es auch nicht anders. Dass man neben Deutsch die offizielle Landessprache beherrschen sollte, versteht sich von selbst, es sei denn, man ist Syrer.

Kai Nissen / 25.05.2019

Bin absolut der selben Meinung des Autors, was generell den Ausverkauf des deutschen Passes betrifft. Schlimm, fühle mich doch etwas veräppelt, wenn jemand D als Zweitland mit “Transfergehalten” und mit dem Zweitpräsidenten hat. Aber offenbar reicht es dem Zweitpräsidenten, der Zweitpräsident zu sein. Jedoch ist der geschilderte Fall mit der IS-Frau doch etwas zu krass, um Allgemeingültigkeit zu haben. Mit anderen Worten, liegt hier mehr oder weniger vielleicht doch ein “Einzelfall” vor?

Silas Loy / 25.05.2019

Die Einführung des Geburtsortprinzips durch Schröder/Fischer und die 2013 folgende automatische doppelte Staatsangehörigkeit durch Merkel/Steinmeier müssen rückgängig gemacht und ersetzt werden durch einen ehrliche und ordentliche Einbürgerung, der eine bewusste Entscheidung und eine grundsätzliche Eignung zugrunde liegen. Doppelte Staatsangehörigkeiten sollten möglichst vermieden, das aktive und passive Wahlrecht dann eingeschränkt und der Zugang zum Öffentlichen Dienst verweigert werden.

Anders Dairie / 25.05.2019

Das Dumme bei diesen Einbürgerungen ist, dass Gesetze im Rückwärtsgang nicht geändert werden dürfen oder einen Rückgriff zuließen.  Ein uralter Rechts-grundsatz.  Denn auf fehlende Gesetze oder andere konnte der Rechtsbrecher sich nicht einstellen.  Wer weiss heute, dass um das Jahr 1958 alle Nürnberger Kriegsverbrechert rehabilitiert wurden, die Familien Entschädigung bekamen?  Die Nürnberger Urteilsbasis gab es vor 1945 nicht,  die neu geschaffenen Gesetze durften gar nicht angewendet werden.  Auf den ISIS übertragen:  Heute beschlossene Gesetze schadeten den Mitgliedern zwischen 2010 und 2019 nicht.  Auch sie müßten sonst entschädigt werden.  Das enorme Versäumnis trifft den Bundestag und die Merkel-Regierung ! Was hat die “Experten” da geritten?

Anders Dairie / 25.05.2019

In der Schweiz ist eine alte Wehrgesetzbestimmung gefunden worden, die die Ausbürgerung ermöglicht, falls der Schweizer/in im Solde einer fremden Armee, ungenehmigt,  gestanden hat.  Wo ist eine entsprechende Bestimmung in irgendweinem dt. Gesetz?  Das GG gibt die Einführung bestimmt her.  Was machen die Hohlköpfe im Bundestag eigentlich?  Dass diese Truppe—aufs Haupt geschlagen—zurückkommen würde, ist seit 10 Jahren klar.  Als sie Assad stürzen wollten. Jedoch,  keine der syrischen Völkerschaften wollte die neuen Herren haben.  Bezahlt hat sie in sunnitisch-wahabitischer Solidarität Saudi-Arabien und Katar. Untertützt wurde ISIS massiv durch die Türkei.  Die schiitischen Perser und Iraker waren diesen Verbrechern und Kopfjägern eher abhold, jedoch anfangs stark unterlegen. Bis die Amis und Russen dort mitmischten.  Der größte Teil der “Kämpfer” ist Lumpenpack, die die Drecksarbeit für Geld machen.  Die humane Rück- sichtnahme ist nicht primär.  Die Nürnberger Gesetze für Völkermord etc. wären eine Rechtsbasis.

Hans Kloss / 25.05.2019

Wieso ist das eine Überraschung? Wenn man selbst die Sprache nicht aufzwingen will? Was mit der Fahne? Was mit der nationalen Identität ? Ach das gibt es doch nicht weil ??? Ach Nazis….. Womit soll ich mich als Ausländer dann integrieren wenn es da nichts gibt? Ich habe diese Frage als frisch Eingebürgerte meinen deutschen Nachbarn gestellt - sie haben sie nicht antworten können und sie wollten es auch nicht. Seit dieser Zeit wissen sie dass ich einer nicht ganz Gute bin. Na ja als ein weißer, alter Mann bin ich hier irgendwie nicht richtig. Ich bezahle auch ordentlich Steuer - das passt schon wirklich nicht oder? Als Ausländer wähle ich auch AfD da die andere 5 großen Parteien gegen meine Interessen agieren. Genau weil ich hier Steuer zahle ärgert mich das. Ich kann mich auch nicht leisten meine Kinder zu einer Privatschule schicken - die kleinen müssen da durch, mit Lehrer die den Unterricht zum Teil in anderen als Deutsch Sprachen führen da die Kinder in der Grundschule anders nichts verstehen. Ich habe bei Einschulung eine arabische Mutter gesehen die sich offen und sehr laut gegen Türkisch als Unterrichtsprache in der Grundschule gesetzt hat - was denken Sie, hat das gebracht? Das gibt es viel mehr - ich will mich aber am Wochenende nicht ärgern. Ich kann es auch nicht verstehen wieso eine Bundestagsvize nichts zu erklären hat, nachdem sie in einer “Deutschland verrecke”  Demo erwischt wurde.. In meinem altem Land (im weitem Osten) hätte sie für so was zurücktreten müssen. Da sind aber selbst die Kommunisten Patrioten und stehen alle zusammen wenn es nötig wird. Das ist alles also keine Überraschung - wirklich überraschend ist dass es so viele Ausländer gibt, die sich hier trotz hohen Steuern und trotzt Feindlichkeit von weit rechts und besonders von weit links immer noch integrieren und sich hier als deutsche Bürger verstehen.  Morgen 26.5 wähle ich AfD. Am 24.8.2017 habe ich mich noch bisschen geschämt. Jetzt sind die Hemmungen weg.

Christian Feider / 25.05.2019

ich will das Staatsbürgerschaftsrecht von vor 98` und rot-grün zurück! nur wer einen ethnisch deutschen als Elternteil vorweisen kann, darf auch nur in Erwägung für einen deutschen Pass gezogen werden! Alles nach 98` annulieren,und meinethalben als “priviligierter” auslaendischer Mitbürger behandeln. Das alles basiert nicht auf “Rassismus”,sondern auf dem GG, das mittlerweile so verbogen ist,das die Ersteller sich vor Wut im Kreise drehen würden 24/7

Rudolf George / 25.05.2019

Mir fällt da automatisch die andere Frau Ö ein. Die mit den islamistischen Brüdern und der Aussage, dass wir unser Zusammenleben jeden Tag neu aushandeln sollen.

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