Die dritte Einschüchterungs-welle

Der Fonds "Meinungsfreiheit im Netz" prozessiert in Sachen Meinungsfreiheit gegen Facebook, Google/YouTube, Twitter, gegen das Auswärtige Amt, die „Faktenchecker“ von Correctiv oder die Landesmedienanstalten. 

Sehr viele Verfahren gewinnen wir, obwohl auf der Gegenseite internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram), Twitter usw. stehen. Jetzt kommen als weiterer mächtiger Gegner auch noch die Landesmedienanstalten dazu. Wenn wir uns gegen diese scheinbare Übermacht wehren wollen, brauchen wir Ihre Hilfe. Ungefähr zweimal im Jahr bitten wir daher um finanzielle Unterstützung und berichten gleichzeitig über unsere Erfolge.

Richten Sie sich bitte, je näher die Bundestagswahl 2021 rückt, auf weitere, lange geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein. Als wären wir durch die Corona-Krise nicht genügend Grundrechtseingriffen ausgesetzt, „schärfen die sozialen Medien nach“ und die Regierungsparteien präsentieren ein Gesetz, das Ihnen die Sprache verschlagen wird. Jetzt werden mit Ihren Rundfunkgebühren staatliche Schikanen gegen Journalisten und Grundrechtseingriffe finanziert – dazu unten mehr.

1. Welches Selbstverständnis muss in den Chefetagen eines IT-Riesen herrschen, wenn man einen Nutzer für einen Cartoon mit Lucy von den Peanuts für 30 Tage sperrt, während der identische Inhalt bei Dunja Hayali (ZDF) weiter online bleiben darf? Willkür, Arroganz, Hybris. Ein Nürnberger Unternehmer, der Fabriken für Solaranlagen produziert, bekam für die identische Kachel 30 Tage Sperre. (Dieses und die folgenden Beispiele im Bild siehe hier.)

Ihr Bußgeldbescheid geht sie nichts an!

Er finanziert seinen Prozess selber. Derselbe Nutzer wurde von Facebook eine Woche im Newsfeed abgeschaltet. Aber das Unternehmen verweigert die Aussage, warum. Sie lesen richtig. Wir klagen auf Auskunft. Im Prozess steht Facebook mit großer Gelassenheit zu seiner Willkür und glaubt, man stehe über dem Gesetz. Man dürfe den Nutzer nach Gutdünken bestrafen, aber die Begründung verweigern. Strafe ohne Tat. Schlimmer als bei Kafkas „Der Prozess“. Das ist die pure Arroganz der Macht und reine Willkür dazu. Motto: Ihr Bußgeldbescheid, wo Sie angeblich falsch geparkt haben, geht Sie nichts an. Hier können nur die Gerichte helfen. Und die Öffentlichkeit.

2. Bei YouTube greift die Löschung von Videos und Kanälen um sich, wenn das zentrale Thema unserer Tage, die Covid-19-Krise, thematisiert wird. Zur Rechtfertigung beruft man sich auf die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“. Kurz gefasst heißt es dort: Wir löschen, was gegen die Position der Weltgesundheitsbehörde verstößt. Wie bitte? 

Dieses kategorische Verbot ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Pressefreiheit. Aber es kommt noch schlimmer.

Die WHO ist eine Behörde der Vereinten Nationen, deren Mitglieder sind zum überwiegenden Teil keine Demokratien. Und die (wissenschaftlichen) Positionen dieser Behörde soll jetzt der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem demokratischen Rechtsstaat sein? Wenn es nach YouTube geht, würde dies nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mitspracherecht bezüglich dessen haben, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht. Das Landgericht Chemnitz findet das übrigens völlig ok.

Wir führen hier zahlreiche Prozesse, häufig zahlen dies die Nutzer selber. Boris Reitschuster zum Beispiel ist mit einem seiner Videos Opfer einer solchen Löschung. Wir haben vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Löschung untersagt, YouTube hat Widerspruch eingelegt.

Digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

3. Haben sie von „Stalins Retuschen“ gehört? Stalin, Ulbricht und andere ließen politisch unliebsame Personen einfach überall verschwinden, sie wurden aus dem Gedächtnis gelöscht, aus Fotos entfernt und so weiter. Auf demselben Weg befindet sich Facebook. Dazu genügt die bloße Erwähnung bestimmter Namen – egal in welchem Kontext – und das Posting wird gelöscht.

Was sagen Sie hierzu? Eine politische Diktatoren-Parodie, selbst für jemanden mit dem IQ eines Huhns erkennbar, wird da mal flugs verbannt. Argument: „Um Schaden in der Offline-Welt zu verhindern, erlauben wir auf Facebook keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder ausüben.“ Facebook meint das ernst. Namen und Personen sollen verschwinden. Mit jeder Dokumentation, Kritik, Auseinandersetzung riskiert man sein Profil. Moderne, digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

Das ist Facebook. Bei YouTube ist es nicht besser. Da verschwindet eine ZDF/ORF-Produktion und der Kanal gleich mit. Obwohl Hitler in dem hochgelobten Video mit Helmut Qualtinger satirisch zerstört wird, was YouTube auch nach Erklärung nicht begreift. Der identische Inhalt bleibt beim Suhrkamp-Verlag, dem Verleger der DVD, allerdings weiter online. Auf den Prozess vor dem Landgericht Ellwangen freue ich mich schon.

Es wird mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht

4. Zum Schluss der traurige Höhepunkt. Als wäre das willkürliche Agieren der Netz-Riesen und das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht genug, haben Bund und Länder jetzt nachgelegt. Mit § 19 des Medienstaatsvertrags. Bund und Länder haben die Landesmedienanstalten auf Blogger aller Couleur losgelassen. Unter dem Deckmantel der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ sollen sie sich „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ vorknöpfen. Und die Einschüchterungswelle läuft schon. Aktuell gehen Schreiben an Blogger aus, in denen zu lesen ist, man sei auf „Passagen gestoßen, die möglicherweise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Möglicherweise? Und trotzdem ein behördliches Schreiben (das mir vorliegt), in dem mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht wird?

So wird freie Rede eingeschüchtert. Zunächst knöpft man sich Seiten vor, von denen man glaubt, sie der Öffentlichkeit als problematisch verkaufen zu können. Aber wer hält die Anstalten auf, wenn sie mit diesen Angeboten fertig sind? Danach stehen der Politik unbequeme Portale mit einer in die Millionen gehenden Leserschaft auf der Abschussliste: die Achgut.com oder Tichys Einblick. Das perfide: Die Anstalten werden dabei durch Ihre freiwillig und gern gezahlten Rundfunkgebühren finanziert. Das Vorgehen gegen Blogger oder Anbieter von YouTube-Kanälen bezahlen Sie! Mit der Rundfunkgebühr wird die Konkurrenz der Öffentlich-rechtlichen in die Zange genommen. Natürlich nur, wenn „möglicherweise“ gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Hat man Ihnen schon einmal ein Bußgeld angedroht, weil Sie möglicherweise falsch geparkt haben?

Wie wichtig die Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist, auch wenn hier und dort Fehler begangen werden, zeigt ein ganz aktuelles Beispiel. Am 24.02.2021 geriet Bundesgesundheitsminister Spahn massiv in die Kritik. „Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen“, der TagesspiegelBildWelt und viele andere berichteten. Am Abend des 24.02.2021, nach dem all diese Berichte veröffentlicht waren, erschien Spahn im Interview bei Marietta Slomka im „heute-journal“. Slomka verlor kein Wort zu der Bespitzelung von Journalisten durch Spahn. Ein journalistisches Totalversagen. Das ist ein Verstoß gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“, aber die Landesmedienanstalten haben andere im Visier.

Wir halten den Medienstaatsvertrag insoweit für verfassungswidrig und wollen das gerichtlich klären lassen. Wenn nötig vor dem Bundesverfassungsgericht. Bitte helfen Sie uns dabei! Ein Unterstützer schrieb kürzlich: „Ich richte jetzt einen Dauerauftrag ein und unterstütze ‚Meinungsfreiheit im Netz‘ jeden Monat mit einem Euro mehr als in den Öffentlich-Rechtlichen zahlen muss.“

"Meinungsfreiheit im Netz" dankt Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht möglich gewesen wären! 

Foto: Achgut.com

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Leserpost

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Thomas Brox / 03.03.2021

Die Überweisung ist unterwegs.

Karl Sand / 03.03.2021

“Strafe ohne Tat. Schlimmer als bei Kafkas „Der Prozess“.” Wirklich? Was für eine Tat hat Josef K. denn begangen? Der Leser erfährt es nicht. Das Todesurteil wurde dennoch vollstreckt.

E. Müsch / 03.03.2021

@ G. Böhm Ja, so sieht`s leider aus. Dennoch bin auch ich der Meinung, dass man aus Gewissensgründen die GEZ verweigern muss. Ich selbst stehe vor dem Punkt, nutze weder Radio noch Fernseh, was der eigenen Gesundheit unheimlich gut tut.  Sollte der Repressionsstaat wegen ein paar hundert Euro für nicht in Anspruch genommene Propaganda mit Erzwingungshaft reagieren, werde ich das Land verlassen. Die Staatspropaganda ist inzwischen so verlogen und perfide falsch, hetzerisch, kriegstreiberisch, stempelt ganze Gruppen zu Sündenböcken spaltet die Gesellschaft und schürt Feindbilder und Hass, wer das mitfinanziert macht sich schuldig an den neuen autoritären Zuständen im Land. Es wäre daher wünschenswert wenn mehr Menschen den Mut finden sich der GEZwangsgebühr zu verweigern, dafür gehe ich ins Gefängnis, Hut ab vor Herrn Thiel und seinem Mut.

B. Ollo / 03.03.2021

Die Landesmedienanstalten hatten einst die Aufgabe, die Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit bei der Verteilung von Sendefrequenzen zu gewährleisten. Nur in diesem Rahmen hat es Sinn gemacht, dass sie auch berücksichtigen mussten, ob der Jugendschutz eingehalten wird, ob Werbung als solche gekennzeichnet wird usw. . Durch das globale Internet sind derartige Regeln überhaupt nicht durchsetzbar, weil zu jeder Tageszeit jedes Angebot abrufbar ist. Egal ob es um Werbung geht, womit so gut wie alle Seiten über nur wenige Anbieter finanziert werden, oder Pornographie, Gewalt, oder um falsche Informationen, die evtl. auch deshalb falsch sind, weil sie einfach veraltet sind, dennoch abrufbar - all das ist omnipräsent rund um die Uhr und global. Es ist nicht nur irrsinnig, gerade die wenigen Anbieter von Blogs hier zu reglementieren, alle anderen Milliarden Teilnehmer/Anbieter aber nicht. Es ist geradezu größenwahnsinnig, als Medienanstalt zu meinen, man wäre Herr über das Internet und könnte das globale Internet reglementieren. Es ist auch dummdreist vor den Wahlen. Die Aufgabe dieser Anstalten ist eigentlich das exakte Gegenteil. Sie sollen nicht Freiheit einschränken, sondern Freiheit gewährleisten. Nicht die Blogger und Kommentarschreiber müssten sie kontrollieren, sondern analog zu den Satellitenbetreibern und DVB-T2- sowie Kabel-Anbietern, müssten sie genau das Gegenteil tun und Facebook, Twitter, Instagram zur Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, usw. zwingen. Das wäre ihre Aufgabe in einer Demokratie. Nur in einer Diktatur tun sie das Gegenteil, kleine Blogger abmahnen.

Christian Noha / 03.03.2021

Wahnsinn! Über NetzDG und den neuen Medienstaatsvertrag wollen die herrschenden Parteien die Meinungsherrschaft verteidigen, die sie über den ÖR und die wirtschaftlich schwerstens angeschlagenen Zeitungen bereits errungen haben. Das Internet und die Blogger standen nicht auf der Rechnung von SPD und CDU. Aber eines muss nun jedem klar sein: AKK hat sich vor 2 Jahren eben NICHT versprochen, als sagte, dass das Internet „reguliert“ werden müsse! Das war pure Absicht und nur zu früh ausgeplaudert. Aber es passt alles ins Bild zur Verfassungsbrecherin Merkel: Internetblogger sollen quasi über „Hygieneauflagen“ fertig gemacht werden. Die grösste Oppositionspartei des Bundestags wird nun, einmalig in Deutschland und wahrscheinlich Westeuropa, vom Inlandsgeheimdienst (in den Händen der CDU) überwacht und zersetzt, obwohl man keine Programmpassage daraus als „verfassungsfeindlich“ zitiert sieht. Wo gibt es denn sowas? Merkel bricht und bricht diese Verfassung (Griechenland-„Rettung“, Atomausstieg, EZB-Griff nach der Druckerpresse, Flüchtlingskrise, NSU-Märchen, Covid) und die Hofpresse applaudiert sogar noch dazu! So fing es auch 1932 mit dem „Preussenschlag“ an, wir haben wirklich nichts dazu gelernt! SPEICHEL, SZ, FAZ, taz können wirklich alle untergehen und das werden sie auch, denn jeder Baum ist zu schade für das verschwendete Papier dieser Jubelperser. In 10 Jahren kauft kein Mensch mehr Zeitungen, die Leser sterben schlicht aus. Aber man wird sich merken, wer damals für die Zensur und wer für die Pressefreiheit war. Und die Blogger gehen sowieso ins Ausland, das wird alles nichts bringen, aber es ist beschämend für ein Land, das so viel auf seine „Erinnerungskultur“ bzw. seinen Sündenstolz hält.

Frank van Rossum / 03.03.2021

@Heide Junge: Gerade habe ich gelesen(Berliner-Zeitung), dass der Leiter einer Lungenfachklinik in Moers im Interview darauf hinwies, dass nicht der Begriff “Patienten mit Migrationshintergrund” verwendet wird, vielmehr werden die Erkrankten dort als “Patienten mit Kommunikationsbarriere” bezeichnet. (In seiner Klinik über 90% der Intubierten!)

Harald Unger / 03.03.2021

Ich verstehe diesen Artikel nicht. Müsste Steinhöfel nicht hocherfreut über diese von ihm, noch am 7. Januar, auf das Drastischste geforderte Entwicklung sein? Als Steinhöfel den letzten Verteidiger der Freien Bürgergesellschaft, den einzigen, der imstande war, dem GAFAT-Kartell und der CCP die Stirn zu bieten, mit exakt den vom Kartell erwünschten Lügen bedachte: “Er hat den Mob entfesselt und zum Angriff auf die Demokratie gehetzt. Trump ist ein jämmerlicher, narzisstischer, undemokratischer Verlierer, der aufgrund seiner gestrigen Taten keinen Tag länger im Weißen Haus verbringen sollte.” … “Aber die amerikanische Demokratie braucht diesen symbolischen Akt [das Impeachment], um sich von ihrer Missachtung durch einen Mann zu befreien, der sein Ego und seinen Narzissmus über die Grundwerte dieses phantastischen Landes stellen wollte.” - - - Ja, Herr Steinhöfel, jetzt ist er endlich weg, mithilfe des größten Kriminalstücks in der Geschichte der USA aus dem Amt betrogen und jetzt ist niemand mehr da, dem Kartell die Grenzen zu zeigen. Weshalb ich Ihren Artikel nicht wirklich verstehe. Oder, vielleicht doch?

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