Am 8. Juni 2026 wurde die Bundestagspolizei im Bereich des Büros der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch tätig, weil sich an einem von außen sichtbaren Bereich des Bundestagsgebäudes, insbesondere an einem Balkon, eine Deutschlandfahne befand. Beatrix von Storch hatte die Fahne im Zusammenhang mit einer „Demo gegen Merz“ gezeigt, die vor dem Bundestag stattfand. Sie hatte erklärt, mit der Fahne ein Zeichen für Deutschland und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu setzen. Der Abgeordneten wurde jedoch mitgeteilt, dass eine solche sichtbare politische Außendarstellung vom Gebäude des Deutschen Bundestages nicht mit der Hausordnung vereinbar sei.
Am 7. Juli 2026 erhielt sie schließlich ein Schreiben des Deutschen Bundestages, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass die Aktion als Verstoß gegen die Hausordnung bewertet werde, da die Parlamentsgebäude nicht für politische Außendarstellungen gegenüber Versammlungen genutzt werden sollen.
Nach der Darstellung des Deutschen Bundestages hat Beatrix von Storch von einem Gebäude des Deutschen Bundestages aus ein von außen deutlich wahrnehmbares Zeichen der Unterstützung für eine vor dieser Liegenschaft stattfindende Versammlung (Demonstration) gesetzt. Dies stelle nach Auffassung der Bundestagsverwaltung einen Verstoß gegen die Hausordnung dar. Dabei verweist die Bundestagsverwaltung insbesondere auf §4 Abs. 1 und 2 der Hausordnung des Deutschen Bundestages. Politische Auseinandersetzungen haben demnach ihren Ort im Plenum und in den Gremien des Deutschen Bundestages und sonst nirgendwo im und am Gebäude. Dieser Grundsatz sei in der Vergangenheit bei vergleichbaren plakativen Aktionen bereits mehrfach bekräftigt worden. Bei dieser Begründung stellt sich die Frage: Handelt es sich bei der gezeigten Deutschlandfahne um eine gewöhnliche politische Außendarstellung?
Die Deutschlandfahne ist nicht einfach irgendein Zeichen, kein beliebiges politisches Symbol. Sie nimmt in unserem Staat eine besondere Stellung ein. Sie steht für die Bundesrepublik Deutschland, für ihre freiheitlich-demokratische Grundordnung und für die Verfassung, auf der unser Staat aufgebaut ist. Die Deutschlandfahne steht für das Grundgesetz, für seine Artikel, Normen und Regelungen. Das zeigt besonders die rechtliche Behandlung der Deutschlandfahne, denn die Bundesflagge besitzt laut Grundgesetz eine besondere Stellung, die weit über ein einfaches Stück Stoff hinausgeht. Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Damit wird die Bundesflagge unmittelbar in der Verfassung genannt. Die Verfasser des Grundgesetzes haben diesem Symbol einen festen Platz in der staatlichen Ordnung gegeben. Die Deutschlandfahne ist damit ein Symbol der Bundesrepublik Deutschland.
Geschützt wird die besondere Bedeutung der Deutschlandfahne
Doch die besondere Bedeutung der Fahne zeigt sich nicht nur darin, dass sie im Grundgesetz genannt wird. Sie zeigt sich vor allem darin, wie der Staat mit ihr umgeht. Nach § 90a des Strafgesetzbuches („Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“) wird bestraft, wer die Flagge der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft. Außerdem wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Bundesflagge entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt, um damit den Tatbestand der Verunglimpfung zu begehen.
Der Schutz der Deutschlandfahne richtet sich nicht gegen den Stoff oder die Farben als solche. Geschützt wird vielmehr die besondere Bedeutung, die diese Fahne als staatliches Symbol besitzt. Gerade dieser Punkt ist bemerkenswert, denn es gibt andere Gegenstände, die ebenfalls eine Verbindung zum Grundgesetz haben, ja, sogar symbolisch für das Grundgesetz stehen, aber nicht in gleicher Weise geschützt sind.
Ein gedrucktes Exemplar des Grundgesetzes zum Beispiel, also ein Buch oder ein Heft mit dem Verfassungstext, ist nicht geschützt, sondern wird rechtlich lediglich als ein Gegenstand aus Papier verstanden. Der Staat schützt nicht das einzelne gedruckte Exemplar als solches. Wer sein eigenes Exemplar zerstört, beschädigt oder wegwirft, begeht dadurch grundsätzlich keine Straftat allein wegen dieser Handlung. Ein Mensch kann ein eigenes gedrucktes Grundgesetz in die Hand nehmen, es zerreißen oder verbrennen, ohne dass allein dadurch automatisch eine Strafbarkeit entsteht. Ebenso kann ein gedrucktes Exemplar des Grundgesetzes als Gegenstand mit respektlosen oder provokanten Handlungen behandelt werden. Er darf sogar wortwörtlich auf ein von ihm erworbenes Exemplar des Grundgesetzes scheißen.
All das gilt für die Deutschlandfahne nicht. Selbst wenn sie im eigenen Besitz ist, darf man all das mit ihr nicht tun. Das Grundgesetz als Text ist die rechtliche Grundlage unseres Staates, aber die Fahne ist ein besonders geschütztes Symbol dieser staatlichen Ordnung.
Die Deutschlandfahne ist mehr als ein beliebiges Zeichen
Ein internationaler Vergleich zeigt, dass verschiedene Staaten mit ihren Symbolen unterschiedlich umgehen. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel hat der Supreme Court entschieden, dass das Verbrennen der amerikanischen Flagge als politische Ausdrucksform durch die Meinungsfreiheit geschützt sein kann. In der Entscheidung Texas v. Johnson aus dem Jahr 1989 sah das Gericht das Verbrennen der Flagge als geschützte symbolische Rede nach dem First Amendment an.
Während in den USA die Freiheit der politischen Ausdrucksform auch das Verbrennen der Flagge umfassen kann, schützt Deutschland die Bundesflagge als Symbol der staatlichen und verfassungsmäßigen Ordnung besonders. Die Deutschlandfahne ist somit mehr als ein beliebiges Zeichen.
Für viele Deutsche ist die Deutschlandfahne nicht nur ein Symbol für das Grundgesetz. Sie verkörpert die Werte, Rechte und Freiheiten, die durch das Grundgesetz garantiert werden. Sie steht somit sichtbar für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und die freiheitliche Ordnung unseres Landes. Man kann sogar sagen, die Fahne ist für viele Menschen nicht nur ein Symbol des Grundgesetzes, sondern geradezu das Grundgesetz selbst.
Eine besondere Form des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Aus dieser Sicht halte ich es für mehr als fragwürdig, dass das öffentliche Zeigen der Deutschlandfahne durch eine Abgeordnete an ihrem Büro ein Verstoß gegen die Hausordnung darstellen soll. Gerade im Zusammenhang mit §4 der Hausordnung des Deutschen Bundestages stellt sich diese Frage, da sie zwar bestimmt, dass bestimmte Formen der sichtbaren politischen Außendarstellung an den Parlamentsgebäuden eingeschränkt werden können, jedoch auch erklärt, dass bestimmte Rechte der Öffentlichkeitsarbeit unberührt bleiben. Das kann durchaus bedeuten, dass das sichtbare Bekenntnis zu unserer Verfassungsordnung und zum Grundgesetz erlaubt ist.
Die Deutschlandfahne unterscheidet sich von einem gewöhnlichen politischen Plakat oder einer beliebigen parteipolitischen Botschaft, weil sie ein staatliches Symbol ist, das unmittelbar mit unserer verfassungsmäßigen Ordnung verbunden ist. Wenn ein Abgeordneter in seinem eigenen Büro oder von seinem eigenen Balkon aus die Deutschlandfahne zeigt, kann dies als Ausdruck parlamentarischer Öffentlichkeitsarbeit und als sichtbares Bekenntnis zu den Grundlagen unseres Staates verstanden werden.
Gerade weil der Bundestag der Ort ist, an dem die Verfassung politisch vertreten wird, erscheint es vertretbar zu sagen: Das Zeigen der Deutschlandfahne durch einen Abgeordneten in seinem eigenen Arbeitsbereich fällt nicht unter eine gewöhnliche politische Werbung, sondern unter eine besondere Form des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Einigkeit? Schwindet. Recht? Bekommst du, oder eben auch nicht. Freiheit? Wird begrenzter in einem grenzenlosen Land. Schwer für mich, das zu singen; die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit erzeugt bei mir kognitive Dissonanz, und die auszuhalten, indem ich mir Illusionen mache, ist nichts für mich. Ähnlich bei den Nationalfarben. Was helfen mir die Befreiungskriege, das Hambacher Fest, Robert Blum, die Frankfurter Paulskirche oder Gustav Stresemann? Ich empfinde auch nostalgische Symbolpolitik als kognitive Dissonanz. Es gibt die Nationalfarben mit einer Banane in der Mitte zu kaufen; aber das öffentlich zu zeigen, ist auch strafbar, mindestens so strafbar, wie sie ohne Banane auf dem Reichstag zu schwenken. Also lasse ich das alles: Lieb‚ Vaterland, magst ruhig sein. Und vor allem mich in Ruhe lassen, wenn du kannst…
Die Hausordnung in meinem VW besagt, dass keine Deutschland-Fähnchen oder ähnliche Utensilien an meinem Auto außen angebracht werden dürfen. Insbesondere im Hochsommer dürfen keine Außenspiegelfähnchen angebracht werden, um die Außenspiegel während der starken Sonneneinstrahlung nicht zusätzlich zu erhitzen. Hausordnung bleibt Hausordnung und tut mir leid, dass deshalb die deutsche Nationalmannschaft vorzeitig sich von der Fußball-WM verabschiedete, weil nicht genügend Unterstützung vom fahrenden, deutschen Volk.
Rechtlich haben Sie wohl recht, faktisch nicht. 2013 oder 2014 urinierten Mitglieder (m) der Grünen Jugend auf eine schwarzrotgoldene Flagge, stellten die coole Aufnahme stolz ins öffentlich zugängliche Netz, und es gab einen kleineren Skandal, aber, soweit ich weiß, keine formellen oder informellen Sanktionen. 2024 postete eine 17jährige Schülerin ein Selfie, das sie mit erhobenem Daumen vor einer schwarzrotgoldenen Flagge zeigte – der Bildungsfunktionär ihrer Schule schickte dieses Selfie zusammen mit anderen eher rechten, aber nicht radikalen Aufnahmen wg. „Verdachts auf Verfassungsfeindschaft“ an die lokale Polizei, die sowenig wie der Schulfunktionär kapierte, dass das Mädchen 1. nichts Verfassungswidriges oder -feindliches gepostet hatte, und dass 2. die Polizisten selbst und der Schulfunktionär verfassungskonform sein müssen, das Mädchen als Nichtbeamtin und Nichtpolitikerin aber nicht. Zum Schluss stellte sich der Herr SPD-(?)-Bildungsminister von Mc-Pomm hinter die kleinen Funktionäre und warf dem Mädchen vor, „die Meinungsfreiheit missbraucht“ zu haben. In letzter Zeit wird gern behauptet, die D-Flagge sei „nicht an sich rechts“, werde aber immer mehr „zum Teil rechter Auftritte“. Ein grüner, junger Spitzenfunktionär mit gebenedeiter Hautfarbe und Abstammung kann befehlen „hängt endlich die scheiß D-Fahnen ab“, ohne von seinem saftig steuerfinanzierten Posten zu fliegen. Eine junge, autochthone, linke Regionalpolitikerin kann D-Flaggen, die ihr nicht gehören, von Wohnhäusern abreißen und verbrennen und dazu ´raushauen, Schwarzrotgold stehe für Faschismus„. Sie wird absehbar ein paar Euro Strafe zahlen müssen, natürlich von Steuergeldern, die sie kassiert. Aber anders als die AfD greift die Linke nicht gegen Extremisten durch, also stört die Affäre wohl nicht die weitere Karriere der Revoluzza. Uswus. In diesem Milieu hat v. Storch sich als “rächzextrem„ geoutet. Das ist der Vorwurf gegen sie. Der Kampf gegen Rächz ist ein Kampf gegen ALLES Dt. und Europ.
In diesem dekadenten Land kann ich beim besten Willen nicht mehr das meine erkennen!
Auch wenn ich die Deutschlandfahne als etwas positives betrachte – 1848/49 und 1918-33 zeugen davon – so ist eine Hausordnung eine Hausordnung. Wer ständig zurecht auf die Einhaltung der schwäbischen Kehrwoche pocht, der sollte sich auch tunlichst an die Hausordnung des Bundestages halten, sage ich mal als stolzer demokratischer Badener, die Schwarz-Rot-Gold bis zuletzt in der Festung Rastatt gegen die faschistischen Preußen aufrecht hielten. Keine Sonderrechte für die faschistische AfD unter Schwarz-Rot-Gold.
Ich habe zunehmend das Gefühl, daß ACHGUT und ich bald auf entgegengesetzten Seiten stehen werden, so wie ACHGUT hier immer wieder indirekt Position für die blauen Rüpel einnimmt.
Tut mir leid, Herr Buurmann, ich lese den Text gar nicht zu Ende. Diese Maßnahme zum disliken der Insignie dieses Landes direkt am Bundeshaus, der Vertretung dieses Landes, ist ein Zeichen für die hanebüchene Missachtung von Stolz auf das eigene Vaterland !!!
So etwas gibt es nirgendwo auf der Welt.
Diese ganze Regierung einschließlich ihrer Vertretungen haben nur noch ihre Abwahl verdient!
Es geht nicht um die Fahne. Es geht ausschließlich nur GEGEN die AfD. Dafür müssen irgendwelche fadenscheinigen Gründe her, egal welche. Genauso erlebe ich es derzeit mit den Ämtern in Lahnstein, die ich nicht mehr betreten darf. Wegen nichts! Unterschrieben vom OB Lahnstein höchstperslnlich. Dieses irre Geschmeiß hier. Nichts wie weg…