Wo endet die legitime Unterstützung von inhaftierten Kriminellen und wo beginnt die Unterstützung von Terrorismus? Mit dieser Frage muss sich der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts seit Donnerstag beschäftigen. Angeklagt ist die 1983 in Düsseldorf geborene und 2007 zum Islam konvertierte Nadine D.. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, spätestens ab 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) betrieben zu haben. Über das einschlägig bekannte Online-Portal „Free our Sisters" habe die 42-Jährige dazu bis Sommer 2024 Spenden in Höhe von insgesamt fast 14.000 Euro eingeworben und die Gelder an inhaftierte Mitglieder und Sympathisanten des IS oder deren Angehörigen weitergeleitet. Bei einer Spende „für die Schwestern in den Camps" sollen etwa mehr als 3.300 Euro zusammengekommen sein, die an in kurdischen Lagern inhaftierte IS-Frauen weitergeleitet wurden. Und auch für bekannte deutsche und europäische Salafisten und Jihadisten soll Nadine D. Spenden gesammelt haben.
Außerdem soll Nadine D. im Internet dazu aufgerufen haben, „Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen" für inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten zu verfassen, die von ihr gesammelt und weitergeleitet wurden. „Ihr gesamtes Vorgehen habe dazu gedient, die Inhaftierten zu bestärken, dem IS als Mitglied treu zu bleiben oder ihm für weitere Engagements als Mitglied oder Unterstützer zur Verfügung zu stehen", heißt es in der Anklage. Nadine D. wurde am 3. September 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Kaum war die Anklage verlesen, widersprach die Verteidigung von Nadine D.: Ihre Mandantin habe „ihre Kanäle öffentlich genutzt" und den Behörden dabei nichts verschwiegen, sagte ihre Anwältin Nelli Kopev. „Frau D. hat sich nicht verborgen." Auch sei alles, was nun Teil der Anklage sei, bis 2022 bereits bekannt gewesen. „Damit hat es keine neue Tat gegeben, sondern nur eine neue Bewertung bereits bekannter Taten", fuhr Kopev fort. „Aus religiöser Solidarität wurde die Unterstützung einer Terror-Organisation gemacht." Dabei habe ihre Mandantin nur anderen helfen wollen: „Wir sprechen hier über eine gläubige Muslima und Mutter von vier Kindern." Mehrfach zeigte sich Nelli Kopev siegessicher: „Die Verteidigung ist davon überzeugt, dass die Beweisaufnahme ein anderes Bild von Frau D. zeichnen wird."
Die Nähe zur in Deutschland bekanntesten IS-Frau
Nur wenige Minuten später sprach Kopev davon, dass auch die 2018 verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe während ihres Prozesses finanziell unterstützt wurde und forderte, dass alle Akten, aus denen hervorgeht, ob deswegen Ermittlungen wegen Terror-Unterstützung aufgenommen wurden, als Beweismittel in das Verfahren gegen Nadine D. eingeführt werden. „Das dient der Erforschung der materiellen Wahrheit, um eine mögliche Ungleichbehandlung aufzuklären", begründete Nelli Kopev ihren ersten Beweisantrag. „Gerade im Bereich von Staatsschutz-Verfahren muss Gleichbehandlung praktiziert werden." Dieser Vergleich rief jedoch den sofortigen Unmut der Bundesanwaltschaft hervor: „Zum Zeitpunkt des Prozesses gegen Zschäpe bestand der NSU als Terror-Organisation nicht mehr", entgegnete Oberstaatsanwältin Silke Ritzert sichtlich verärgert. „Und wir scheren nicht sämtliche Spenden über einen Kamm. Es gibt Beweise dafür, dass die humanitären Zwecke hier nur vorgetäuscht waren."
Am Donnerstag wurde ein Ermittler als Zeuge vernommen, der sich bis zu einer Durchsuchung ihrer Wohnung 2018 mit den Aktivitäten von Nadine D. beschäftigt hatte. Am Tag darauf wurde eine Kollegin von ihm vernommen, die ab 2024 mit ihr befasst war. Abgerundet wurden beide Vernehmungen mit auf Saalleinwänden gezeigten Bildern, die bei den Wohnungsdurchsuchungen 2018 und 2025 gefertigt wurden, Screenshots von „Free our Sisters" sowie Nachrichten und Fotos, die auf Datenträgern von Nadine D. gefunden wurden. Und damit waren nach gerade mal rund 24 Stunden alle Hoffnungen von Nelli Kopev auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme bereits geplatzt, denn alles zusammen zeichnete nur das Bild einer begeisterten IS-Anhängerin, die im Internet massiv um Unterstützung inhaftierter Terroristen geworben hatte. Unter den Begünstigten waren auch Safia S., die zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie als 15-Jährige einen Polizisten in Hannover mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich am Hals verletzt hatte, sowie andere in Deutschland aufgrund von Anschlägen oder geplanten Anschlägen bekannt gewordene IS-Terroristen.
Auch fiel immer wieder der Name Jennifer W.. Damit war die in Deutschland wohl bekannteste IS-Frau gemeint, die zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie nichts dagegen unternommen hatte, dass ihr damaliger Mann 2015 im IS-Gebiet ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der Wüste verdursten ließ. Beide Ermittler sprachen von einem engen Verhältnis zwischen Jennifer W. und Nadine D., die schnell als mögliche Betreiberinnen oder Administratorinnen hinter „Free our Sisters" gesehen wurden. Dazu passte auch ein Screenshot einer Veröffentlichung der Online-Plattform zur Verhaftung von Jennifer W., auf dem zu lesen war: „Ich kann euch nur ans Herz legen, nicht alles zu glauben, was ihr in den Kuffar-Medien hört."
IS-Flaggen in den Kinderzimmern
Aber auch zur Unterstützung bekannter europäischer Terroristen hatte Nadine D. laut der Ermittler aufgerufen, so etwa im Fall eines Belgiers, der der Terror-Organisation „Sharia4Belgium" angehört hatte oder im Fall eines Terroristen, der in Frankreich wegen der Beteiligung an einem IS-Anschlag in Paris im November 2015 verurteilt wurde. Als sie 2018 bei der Durchsuchung ihrer Wohnung von der Polizei gefragt wurde, warum sie ausgerechnet Terroristen unterstütze, habe Nadine D. laut des Ermittlers geantwortet: „Es sind ja trotzdem unsere muslimischen Geschwister." Es gefalle ihr, die Frauen und Kinder inhaftierter Männer zu unterstützen. Auf die Frage nach ihrem Verhältnis zum Kalifat habe Nadine D. geantwortet: „Wir Muslime wollen das ja alle. Ich befürworte, was im Kalifat passiert. Aber hier kann ich das nicht befürworten." Falls ihre Kinder in den Jihad ziehen wollen, würde sie das unterstützen, soll sie in der damaligen Vernehmung ebenfalls gesagt haben. Trotzdem wurden die Ermittlungen gegen sie wegen des Verdachts der Terror-Finanzierung 2018 mangels hinreichender Belege wieder eingestellt.
Unfreiwillig komisch wurde es für einen Moment, als Serkan Alkan, der andere Verteidiger von Nadine D., sich zu einer Abfolge von Schriftzeichen äußerte, die bei der Durchsuchung ihrer Wohnung 2018 auf dem Mobiliar vorgefunden und abfotografiert wurden: „Das ist kein religiöser Spruch, das ist ein Vers aus dem Koran", meinte Alkan. „Nun, im Koran stehen religiöse Inhalte", antwortete der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten verwundert.
Nachdem Jennifer W. abgeurteilt war, „Free our Sisters" aber weiter betrieben wurde, geriet Nadine D. jedoch erneut ins Visier der Ermittlungsbehörden. Die am Freitag vernommene Ermittlerin schilderte als Zeugin, welche Maßnahmen 2024 veranlasst wurden und in die zweite Durchsuchung mündeten, bei der die noch immer in Düsseldorf lebende Konvertitin auch verhaftet wurde. Danach hatte eine Auswertung ihres iPhones ergeben, „dass Frau D. die Person war, die bei ,Free our Sisters' die Entscheidungen getroffen hat", sagte die Ermittlerin. Auch hatten die Ermittler inzwischen eine Liste internationaler Terroristen erstellt, die in Deutschland keine Bekanntheit hatten, für deren Unterstützung Nadine D. aber trotzdem im Netz geworben hatte. „Gab es in der Liste auch Personen, die mit dem IS nichts zu tun hatten? Etwa ein muslimischer Gefangener, der wegen allgemeiner Kriminalität einsitzt?", wollte Winfried van der Grinten wissen. „Negativ", antwortete die Ermittlerin. „Die hatten alle IS-Bezug."
Nadine D. verfolgte ihren Prozess bislang schweigend auf der Anklagebank hinter Panzerglas. Gelegentlich winkt sie ihrer Mutter und ihren Kindern im Zuschauerraum zu. Die winken zurück oder werfen ihr auch schon mal Kusshände zu. Ihr türkischer Ehemann, der laut Ermittlern einen Imbiss betreiben soll, musste bis jetzt vor dem Saal warten, da er noch als Zeuge geladen ist und bereits angekündigt hat, nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen. Dazu, wie es zu verstehen ist, dass auf den Fotos, die bei den Durchsuchungen 2018 und 2025 angefertigt wurden, sogar in den Kinderzimmern IS-Flaggen zu sehen waren, sagten die Ermittler bislang nichts. Gleiches gilt für ein auf einem Datenträger von Nadine D. gefundenes Bild, das einen ihrer Söhne zeigt, wie er eine Flagge mit dem islamischen Glaubensbekenntnis hält und mit dem Zeigefinger der anderen Hand den „Tawhid-Finger" zeigt.
Lediglich zur Mutter von Nadine D. sagte die Ermittlerin, gegen sie sei anfänglich auch ermittelt worden, da ein Teil der später zur Anklage gebrachten Zahlungen über ihr Konto abgewickelt wurde. Später wurden die Ermittlungen jedoch eingestellt, da sich die Erkenntnis durchgesetzt hatte, dass die Mutter allenfalls davon gewusst hatte, jedoch nicht selber beteiligt war. Kurz darauf sprach die Ermittlerin davon, dass sie sich über hohe Bargeldabhebungen auf diesem Konto gewundert habe. Solche Abhebungen seien „ungewöhnlich, wenn man Geld vom Jobcenter bekommt", sagte sie. Zum Empfänger sowie der Höhe der Jobcenter-Zahlungen sagte sie jedoch nichts. Damit bleibt neben dem persönlichen Werdegang der 42-Jährigen bislang auch unklar, wovon sie in den Jahren vor ihrer Inhaftierung gelebt hat. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt elf Verhandlungstermine bis 3. Juli vergeben.
Im Achgut-Buchshop erhältlich:
„Feindliche Übernahme – Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“ von Thilo Sarrazin, Langen Müller Verlag GmbH 2021, Paperback-Ausgabe, hier bestellbar.


Daß heutige Unterstützer- und Sympathisantenmilieus zum integralen Bestandteil erweiterter Terrorismusstrategien zählen ist offenichtlich. Strategien, welche nicht mehr primär auf klandestine Zellen und spektakuläre Gewaltexzesse setzen, auch wenn diese weiterhin eine nicht unerhebliche Rolle spielen, sondern vor allem auf breite Mobilisierung, insbesondere und mit beachtlichem Erfolg über Social Media. Entsprechend muß die rechtsstaatliche Reaktion darauf hinauslaufen, sogenannte Unterstützer- und Sympathisantenmilieus konsequent als vollwertige Terroristen zu verfolgen und zu bestrafen. Die bei Achgut gerne vertretene Idee, Terrorpropaganda sei Teil von Meinungsfreiheit ist Irrsinn. Terroristische Inhalte wären nach definierten Vorgaben per KI an den Netzknoten zu filtern, auch wenn irgendwelche Ultraliberalen und Gegenöffentlichen dann ihr Zensurgezeter hochfahren. Hinsichtlich der bereits erfolgten Massenmobilisierung wäre es höchste Zeit für einen umfassenden Notstand und Pinochet-Methoden. Der Bürgerkrieg läuft doch längst, schleichend aber nicht weniger intensiv, auch wenn die politisch Verantwortlichen das aus leicht zu durchschauenden Motiven bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag leugnen werden. Im hier verhandelten Fall wird die konvertierte Verräterin wohl kaum ohne Wissen, Anleitung und Aufsicht ihres türkischen Besitzers gehandelt haben, welcher ebenso aus dem Verkehr zu ziehen wäre. Der Moscheeverein und das sonstige Umfeld des Paares verdienten sicher auch eine nähere Betrachtung.
Jeder erwachsene Mensch muss wissen, dass man Terroristen nicht unterstützt, in keinem Fall. Die Motivation ist gleichgültig, das Prinzip gilt für alle. Und wer es doch tut, wird bestraft. Und es gibt keinerlei Grund, dieses Gesetz auszuhebeln. Religion rechtfertigt nichts, sie entschuldigt nichts und sie berechtigt auch zu nichts. Das ist die Moderne, begreift es endlich.
So langsam fällt auch dem Mainstream auf, dass der politische Islam die Freiheiten unseres Landes ausnutzt, um Terror zu propagieren und längerfristig genau diese Freiheiten abzuschaffen. Das ist schon einmal erfreulich.
Nötig ist aber, dem Islam Grenzen aufzuzeigen, die klarer und erheblich strikter sind als die heutigen. Deutschland sollte etwa von allen Repräsentaten des Islams in Deutschland verlangen, sich durch klare öffentliche Bekenntnisse dem Grundgesetz unterzuordnen. Dabei müssten diese auch darlegen, welche einzelnen Suren des Korans in Deutschland niemals gelten können. Zu einer solchen Forderung fehlt Deutschland bisher leider die kulturelle Selbstachtung.
Ich fordere die konsequente Anwendung der Scharia-Strafen an Scharia-Befürwortern.
Sie wollen die Steinigung?
Sie wünschen also gesteinigt zu werden. Sehr gerne.
„Jennifer W.. Damit war die in Deutschland wohl bekannteste IS-Frau gemeint, die zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie nichts dagegen unternommen hatte, dass ihr damaliger Mann 2015 im IS-Gebiet ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der Wüste verdursten ließ.“
Das ist sogar nach islamischen Gesetzen Mord.
Sie hätten das Kind retten und in eine Koranschule geben können. Das wäre eine islamkonforme Lösung gewesen. Sie hatten Allah eine neue Seele vorenthalten.
Wie lauten die Scharia-Strafen für Mord?
„…“Aus religiöser Solidarität wurde die Unterstützung einer Terror-Organisation gemacht.„ Dabei habe ihre Mandantin nur anderen helfen wollen: “Wir sprechen hier über eine gläubige Muslima und Mutter von vier Kindern.„…“
Christliche Nächstenliebe?
Nahm sie sich liebevoll den verlorenen Söhnen an, um sie tränenreich zu läutern und sanft an der Hand genommen heim zu geleiten?
Wollte sie die verirrten schwarzen IS-Schäflein wieder zur weißen humanistischen Herde auf die sanfte bunte Weide von Vielfalt, Demokratie, Toleranz, Miteinander, Menschlichkeit geleiten?
Oh Weh, wie wir mir warm ums Herz…
„Die hatten alle IS-Bezug.“
„Lasset die Sünderlein zu mir kommen, denn ihrer ist das Himmelreich!“
Erstrahlt über der IS-Samariterin ein Heiligenschein?