Ende 2020 wird ein fünfjähriges, kerngesundes Kind gesundheitsamtlich quasi unter Isolations-Arrest gestellt. Seine Eltern klagen Ersatzansprüche ein. Achgut.com veröffentlicht die juristischen Argumente. Das umfangreiche PDF-Dokument soll auch anderen Betroffenen zugänglich sein – zur juristischen Aufarbeitung der vielfältigen Fragen auch andernorts. Es geht um mehrere Grundpfeiler unseres Rechtsverständnisses.
Die Entscheidungsgrundlage für die behördliche Anordnung war hauchdünn: In der Kita des Kindes war eine Erzieherin positiv auf Corona getestet worden, wobei diese zum Zeitpunkt des Testes nicht einmal Krankheitssymptome zeigte. Nichts weiter als ein Laborergebnis führte also zum Freiheitsentzug eines putzmunteren Kindes.
Das Haus zu verlassen, sei diesem „ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes untersagt“, hieß es wörtlich in der Anordnung des Gesundheitsamts. Doch nicht nur das: Dem Kind wurde aufgegeben, dass es „nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten [soll]. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden.“
Die dadurch verständlicherweise beeindruckten Eltern stellten sogleich ihre gesamten Tagesabläufe um, rechneten mit Kontrollbesuchen des Amtes und fürchteten, bei Ungehorsam ihr Kind absondern oder gar eine Gefängnisstrafe antreten zu müssen. Also hielten sie sich geflissentlich an die ihnen und ihrem Kind auferlegten Verbote.
Unmenschliche Behandlung
Nun war Selbstverständliches im und für den Corona-Staat nicht mehr selbstverständlich: Ein Kind braucht die Wärme und Zuneigung seiner Eltern, es will mit seinen Freunden spielen, die Welt entdecken und Neues lernen. Es möchte in den Arm genommen werden, wenn es sich wehgetan hat, und abends am Essenstisch erzählen, was es erlebt hat. Und vor dem Einschlafen willl es eine Geschichte vorgelesen bekommen und zu guter Letzt nochmal gedrückt werden. Das alles sollte diesem Kind nun nicht mehr selbstverständlich sein, entschied die Behörde – und verteidigt das bis heute. Man muss nicht sehr viel Empathie aufbringen, um zu erkennen, dass Freiheitsentzug für ein Fünfjähriges samt aufgetragener Isolierung innerhalb des Elternhauses grausam und unmenschlich ist.
Gegen diese Vorgehensweise der Behörde sind die Eltern für ihr Kind, vertreten von Rechtsanwalt (und Achgut-Autor) Carlos A. Gebauer, vorgegangen – und zwar auf dem zivilgerichtlichen Wege, um Amtshaftungsansprüche des Kindes gegen das betreffende Gesundheitsamt geltend zu machen.
Dabei sind juristische Schriftsätze entstanden, die wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wollen, weil sie Anderen helfen könnten, ihren Fall mit eigenen Anwälten zu beurteilen und ihn gegebenenfalls vor Gericht zu bringen. Rechtsanwalt Gebauer macht keine Urheberrechtsansprüche an seinen Schriftsätzen geltend:
„Üblicherweise mache ich keine Schriftsätze öffentlich, während ein Verfahren – wie hier – noch nicht rechtskräftig beendet ist. Im Hinblick auf eine Vielzahl von Parallelprozessen überall im Land erschien es der Redaktion und mir jedoch geboten, diesen Beitrag zur derzeit ein-setzenden Aufarbeitung der ‚Corona-Pandemie‘ zu veröffentlichen. Denn er macht in der Rückschau deutlich, zu welchem Zeitpunkt während der Krise auch ein Gesundheitsamt und ein Gericht bei gehöriger Sachbearbeitung bereits Zweifel an den Narrativen aus der Publikumspresse haben konnten.“
Sehr viel Licht fällt in den Schriftsätzen auf die skandalösen Untiefen der PCR-Massentestung. „Der seit Januar 2020 als eine Art ‚Weltstandard‘ zur PCR-Testung auf SARS-CoV-2-Erreger aufgestiegene ‚Corman-Drosten-Test‘ war schon im Oktober als Diagnoseinstrument ganz erheblich in die Kritik geraten(…).“ Weder wurde der Test sachgerecht gebraucht, noch hielt sich das RKI an statistische Allgemeinplätze der Epidemiologe (siehe S. 22–23), sodass die Produktion von Datensalat und damit Willkür mit verhängnisvollen Folgen in Kauf genommen wurden – waren an diese Daten doch grundrechtliche Entscheidungen geknüpft.
Die Justiz mit ihrem Berufsethos konfrontieren
Was jeder Bürger im Angesicht eines in dessen Rechte eingreifender Staats tun sollte, trägt auch Gebauer vor: Er bringt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Stellung und die beim Staat liegende Beweislast (etwa für die Wahrscheinlichkeit einer Infizierung). Man mag fast nicht glauben, was die Anwälte des Gesundheitsamts hingegen zu ihrer Verteidigung vorbringen, aber vielleicht ist die argumentative Substanzlosigkeit angesichts der realen Unrechtmäßigkeit auch zwingend. Ein Beispiel:
„In rechtlicher Hinsicht geradezu abwegig ist der Vortrag der Beklagten, Ärzte dürften sich hinsichtlich der Grundlagen für die Anordnung einer Quarantäne auf ihre ‚Pflicht zur ärztlichen Verschwiegenheit‘ berufen. Würde es in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen gestattet sein (oder werden), die Grundlagen für den Eingriff in ein Menschenrecht staatlicherseits (bzw. behördlicherseits) nicht mehr darlegen und beweisen zu müssen, sondern sich diesbezüglich auf bloßes Behaupten und Verbergen hinter berufsrechtlichen oder strafrechtlichen Schweigeverpflichtungen zurückzuziehen, wäre jedem unbegrenzten und gerichtlich unkontrollierten Grundrechtseingriff Tür und Tor geöffnet. Ein solches Auslegungsverständnis ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes schlechterdings unvereinbar.“
Entscheidend für die Legitimität von drei Jahren Corona-Einschränkungen wird es beim Thema „Belastung des Gesundheitssystems“, mit der die Bundesregierung bis zuletzt ihre Maßnahmen rechtfertigte. Gebauer schreibt: „[E]s wird als gerichtsbekannt angenommen, dass die weithin diskutierte ‚Überlastung des Gesundheitssystems‘, während des Jahres 2020 nicht nur nicht bestanden hat, sondern faktisch nicht einmal konkret als Gefahr drohte.“ Dabei verweist er auf den Rechtswissenschaftler und emerierten Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Dietrich Murswiek, der im Jahr 2021 in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht festhielt:
„Wie groß der Nutzen für das Gemeinwohl ist, der durch die freiheitseinschränkenden Maßnahmen bewirkt wird, ergibt sich nicht aus dem abstrakten Ziel, sondern aus dem konkreten Erfolg, der insoweit durch die Maßnahme erzielt wird. … Dieser Abwägungsfehler wird in der Rechtsprechung ständig wiederholt.“
Die Justiz mit ihrem Berufsethos konfrontieren: Auch und gerade bei hochemotionalen Themen, die das gesamtgesellschaftliche Klima betreffen, braucht es seitens der Richter
„die unvoreingenommene Bereitschaft, auch in der Öffentlichkeit derzeit oftmals als sicher geltende Annahmen ernsthaft zu hinterfragen. Es gibt nicht ‚die‘ (scil: eine) Wissenschaft. Es gibt aber wissenschaftliche Methoden. Und es gibt ein unabweisbares gerichtliches Selbstverständnis, rechtliche Entscheidungen nicht auf unzutreffenden Tatsachengrundlagen zu fällen.“
David gegen Goliath
Unter Regierenden, Verwaltenden und beratenden Experten, so denke nun ich persönlich, scheint ein aristokratisch anmutender Glaube vorzuherrschen, über den Dingen zu stehen, qua höherer Moral und Weltverbesserungs-Auftrag die Prinzipien bürgerlicher Gesellschaft, deren Wesenskern in der zivilisatorischen Errungenschaft der Individualrechte als Abwehrrechte gegen den Staat besteht, nicht respektieren zu müssen. Historisch betrachtet, konnte sich das in die Moderne geworfen fühlende Deutschland noch nie eindeutig zwischen Totalitarismus und demokratisch-rechtsstaatlicher Bürgerlichkeit entscheiden. Inwieweit sich diese Nation in der Zukunft mit Recht auf Seiten der letzteren positionieren darf, wird der Ausgang der Aufarbeitung der Corona-Krise entscheiden. Es geht also bei diesem und ähnlichen Prozessen um nicht weniger als die Substanz unserer Gesellschaftsform. Das ist kein Pathos, sondern nüchterne Wahrheit.
Ein Staat sperrt ein fünf Jahre junges Kind wegen eines Laborergebnisses in der Wohnung seiner Eltern ein. Man kann nicht einerseits die Menschenrechte wie eine Monstranz vor sich hertragen und andererseits solche Unfassbarkeiten durchwinken, ohne sich offen unglaubwürdig zu machen. Wir alle sollten darauf schauen, wie solche Corona-Prozesse ausgehen und nicht zuletzt wie dieser Kampf Davids gegen Goliaths von Medien und Politik verhandelt wird.
In den Corona-Jahren berief sich die Justiz immerzu unkritisch auf die vorausgesetzte Sach-Autorität des Robert-Koch-Instituts, als wäre diese Behörde nicht weisungsgebunden und der Exekutive untergeordnet. Anstatt dass Richter sich gegenüber ihr eigene, unabhängige Urteile und Einschätzungen selbstbewusst „anmaßen“ – was alternativlos gefordert und nichts Neues ist, weil kein Richter Experte auf allen Gebieten sein kann – unterwerfen sie sich den Einschätzungen der zentralen deutschen Seuchenbehörde.
Am 20. April 2022 wurde Gebauer seitens des Landgerichts ein in unserem Fall insgesamt klageabweisendes Urteil zugestellt, woraufhin Berufung eingelegt wurde. In diesem Urteil wird das Vorgehen des Gesundheitsamts von der Richterin damit entschuldigt, die Behörde hätte sich legitimerweise auf die Expertise des RKIs bezogen, das entsprechenden wissenschaftlichen Sachverstand als „gesetzlich normierte Fachbehörde“ von vornherein mitbringe. Die Konsequenz davon wäre dramatisch. Gebauer:
„Wäre es dem Gesetzgeber tatsächlich möglich, eine solche ‚gesetzlich normierte Fachbehörde‘ einzurichten, deren Tatsachenfeststellungen jede sonstige eigene behördliche und sogar gerichtliche Überprüfung von vornherein obsolet machten, dann hätte sich das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung damit erledigt. An die Stelle der Realität träten fortan bloße Faktenfestlegungen der entsprechend ermächtigten Oberbehörde, seien sie objektiv zutreffend oder nicht. Gerichtliche Beweisaufnahmen zur Wahrheitsfindung würden sich generell in der Klärung erschöpfen, was die ermächtigte Oberbehörde als Realität definiert hat. Unabhängige Wissenschaft oder unabhängiges Forschen wären außerhalb der normierten Fachbehörde überflüssig und gegenstandslos. Anders gesagt: Eine Justiz, die keinen Raum mehr hätte, originär und in eigener Regie zu ermitteln, was als tatsächliche Grundlage der eigenen Rechtsfindung wahr ist und was nicht, wäre keine unabhängige Gerichtsbarkeit.“
Hier ist das PDF seiner Schriftsätze.
Felix Perrefort ist Redakteur und Autor bei der Achse des Guten.
Redaktioneller Hinweis:
Gunter Franks neues Enthüllungsbuch „Das Staatsverbrechen“
Gunter Frank erklärt in diesem Buch, das es in kurzer Zeit auf die Spiegel-Bestsellerliste (Sachbuch) geschafft hat, warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen. Ein schockierender Krimi über systematisches Verbrechen, größenwahnsinnige Forscher, Regierungsversagen, Medizinkorruption, Psychoterror und Millionen unschuldige Opfer. Das Problem: Es ist die Realität.
Mehr zum Buch und Bestellbutton hier im Achgut-Shop.