Gunter Weißgerber / 26.02.2019 / 14:30 / 24 / Seite ausdrucken

Die Demokratie-Abschaffungsquote

Elke Ferner, SPD-Bundestagsabgeordnete, fordert eine Änderung des Wahlrechts, um den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen. Das sei im Jahr 2019 „einfach fällig“, sagte Ferner im Deutschlandfunk. Die Forderung nach paritätisch aufgestellten Kandidatenlisten ist ja schon nicht mehr neu. Doch was ist mit den Direktmandaten. Da hat Genossin Ferner eine Idee: Man könne doch die Zahl der Direktwahlkreise halbieren und dafür pro Wahlkreis jeweils einen Mann und eine Frau wählen.

Elke Ferner sind die jetzigen Bundestagsabgeordneten demnach der Erde noch nicht fern genug. Noch weiter weg von der Basis in den Wahlkreisen soll die Politik stattfinden. Elke Ferner und Gesinnungsgenossinnen machen ernst mit ihrer Zerstörung der im Grundgesetz angemahnten versuchten Nähe zwischen Wahlvolk und Politik. 

Dabei hatte sie es doch sich und der SPD schon zweimal bewiesen, dass Frauen direkt gewinnen können. 2005 unterlag ihr sogar Oskar Lafontaine im Wahlkreis. Damals musste sie gegen ihn die AGENDA 2010 verteidigen und der eindeutige Verlierer war der Agenda-Kritiker Oskar. 

Ob sie das vergessen hat? Dass es Frauen möglich ist, ohne Quotierung erfolgreich zu sein? Dass Frauen Männer demokratisch ohne totalitäre Steuerung von oben auf die Plätze verweisen können? Und das noch in Zeiten, in denen ihre Partei schwer unter Beschuss liegen kann? 

Freiheit nur für Diverse?

Leider ist Elke Ferner nicht allein auf dem Weg zum Paralleluniversum. Vor allem Mitgliederinnen von Grünen und Linkspartei wollen die Institution des freien, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts dauerhaft beschädigen. Nicht die Demokratie ist ihr Ziel, die Abschaffung der Demokratie ist es. 

Es ist nicht mehr demokratisch, wenn das passive Wahlrecht per Gesetz nach Geschlecht geordnet zugeteilt wird. Das Grundgesetz gilt für alle Menschen ungeachtet ihrer Chromosenverteilung. In Artikel 3 steht „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 

Elke Ferner setzt bei der gewollten Zerstörung des Wahlrechts sogar noch einen drauf. Die Diversen können „entscheiden, auf welchem Platz sie kandidieren wollen, ob auf einem Männerplatz oder auf einem Frauenplatz.“ 

Ob damit bereits die Spitze des Humbugs erreicht ist, ist noch nicht feststellbar. Ich für meinen Teil bin jedenfalls froh, dieser Parallel-SPD den Rücken gekehrt zu haben. Rauswerfen hätte ich mich nicht lassen. Weil Parteien innere Politikvielfalt nach dem Grundgesetz aushalten müssen. Die SPD hatte mich in dem Sinne ausgehalten. Ich hielt sie nicht mehr aus. Als Staatbürger dagegen muss ich nicht Mitglied einer Partei sein, die offenkundig nicht mehr weiß, wo sie herkommt und von wem sie bisher gewählt wurde. 

Statt Parteien zusätzliche gesetzliche Zwänge bei der Aufstellung ihrer Kandidatenlisten auferlegen zu wollen, gäbe es einen einfachen Weg, den Wählern die Entscheidung zu überlassen, ob sie lieber von einer Frau oder einem Mann vertreten werden wollen und gleichzeitig mehr Demokratie zu wagen: Die Abschaffung des Verhältniswahlrechts zugunsten des Mehrheitswahlrechts.

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E. Thielsch / 26.02.2019

Na, dieses Wahlrecht ist doch kein Problem! Alle Kandidaten erklären sich für ‘divers’ und dann ordnen sie sich 50/50 ein.  Wer auf welche Seite hüpft, kann man ja durch Würfeln entscheiden. :) Das hätte auch noch den Vorteil dass - ebenfalls durch Würfeln leicht und gerecht verteilbar - alle 67 Geschlechter paritätisch vertreten sind. Mehr Idi…ähm Demokratie geht ja wirklich nicht. Eventuell notwendige chirurgische Veränderungen - Ich denke da vor allem an Lobotomie! - müssten natürlich für alle Kandidat*-eninnen/inninnen/enneutren kostenfrei sein, im Sinn einer auch sozial umfassenden Gerechtigkeit.

Udo Kemmerling / 26.02.2019

Quoten gehören ins StGB, und zwar als Tatbestand!

Frank Dom / 26.02.2019

Meine These war schon vor Jahren, dass wir uns in Richtung einer neofeudalistischen Ständegesellschaft entwickeln. Inkl vererbbarer Privilegien und ademokratischen Entscheidungsprogessen. Und hier holt uns die Realität ein…

Anna Frieda / 26.02.2019

Hat Frau Ferner wirklich gesagt, Diverse können entscheiden, ob sie auf einem Männer- oder Frauenplatz kandidieren wollen? Gut, dass ich schon auf der Couch liege, sonst würde ich jetzt runterfallen, vor Lachen! Diverse fühlen sich weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugehörig, daraus folgt logischerweise, dass es Kandidatenplätze für Diverse geben muss, schlussendlich nur noch für Diverse. Dann tritt Artikel 3 des GG in der Geschlechterfrage wirklich in Kraft!

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