Correctiv & Co versuchen mit in der Sache lächerlichen Abmahnungen, Joachim Steinhöfels Buch "Die digitale Bevormundung" vom Markt zu schießen. Dagegen hilft vor allem eines: Sofort kaufen!
Wer oder was ist Correctiv?
Wir machen es uns einfach und schauen bei Wikipedia nach:
„Correctiv (Eigenschreibung: CORRECTIV) ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Essen und einem weiteren Standort in Berlin… Correctiv besitzt die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Berichte, wonach Correctiv ein Verein sei, sind falsch. Auch ist Correctiv keine Stiftung, erhält aber regelmäßig Spenden von solchen… Correctiv ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch Zuwendungen von Stiftungen und aus Steuermitteln.“
Und da kommt so einiges zusammen:
„Die Summe an Spenden von Einzelpersonen an Correctiv betrug im Jahr 2023 1.894.570,40 €. Weitere Zuwendungen von mindestens 50.000 € erhielt die Organisation von der Luminate Foundation (Omidyar Network) (661.018,53 €), der Bundeskasse (431.059,85 €), der Schöpflin Stiftung (286.000,00 €), der Landeshauptkasse NRW (145.338,00 €), der Mercator Stiftung (140.000,00 €), der RAG-Stiftung (120.000 €), der Google Germany GmbH (115.425,00 €), The Sunrise Project (106.400,00 €), der Adessium Foundation (72.000,00 €), der JX Fund gGmbH (65.391,95 €), der Deutschen Stiftung f. Engagement und Ehrenamt (98.100,80 €), der Zeit-Stiftung (50.000 €) und der European Climate Foundation (50.000 €).“
Ferner: „Seit seinem Bestehen erhielt Correctiv außerdem Geld von folgenden weiteren Institutionen: Rudolf Augstein Stiftung, den Open Society Foundations, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Telekom, der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Facebook und der Cassiopeia Foundation.“
Erstaunlich, wieviel das unterm Strich ausmacht. Eine tolle Bilanz für ein gemeinnütziges Non-Profit-Unternehmen, das gegründet wurde, um „investigativen und aufklärenden Journalismus für alle Menschen und Medienpartner kostenfrei zugänglich“ zu machen. Kostenfrei, wie ein Teller heißer Suppe von der Heilsarmee. Der Hauptsponsor dürfte Facebook bzw. Meta sein, allerdings macht Correctiv ausgerechnet zu dieser Partnerschaft keine Angaben. Die Leiterin des Correctiv-Faktencheck-Teams sagte im Juni 2020 in einem Interview mit der Konrad-Adenauer-Stiftung: „Wir haben eine Vereinbarung mit Facebook, dass wir über Vertragsdetails nicht sprechen dürfen.“
Es wäre wohl keine Übertreibung zu sagen, dass „Correctiv“ eines der wenigen Medienunternehmen in Deutschland ist, die keine Geldsorgen haben. Ende 2013 mit Hilfe einer „Anschubfinanzierung“ von drei Millionen Euro der Essener Brost-Stiftung gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Projekte zu fördern, „die das Ruhrgebiet voranbringen und stärken sollen“ – agiert Correctiv längst bundesweit und ihr Geschäftsführer David Schraven ruft auch privat immer wieder neue Projekte ins Leben, wozu seit kurzem eine Gesellschaft gehört, deren Geschäftszweck laut Satzung in der „Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art“ liegt, „insbesondere Bewirtschaftung, Vermietung, Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien“. Mehr Non-Profit in Personalunion verbunden mit maximaler Gemeinnützigkeit geht nicht.
Die Übersicht verloren
Wer uns allen derart emsig Gutes tut, dem muss man zugutehalten, dass er schon mal die Übersicht über seine zahlreichen Geschäfte und Projekte verlieren kann. Anders ist es nicht zu erklären, dass Correctiv nicht einmal weiß, wie viele ihrer Faktenchecks rechtskräftig verboten wurden und vielleicht auch vergessen hat, dass ihr Chef Schraven beim Bottroper Amtsgericht unter der Handelsregisternummer 15581 eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) eintragen ließ, die der „Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art“ dienen sollte. Woran sich Co-Geschäftsführerin Sonja Schraven dagegen gut erinnern kann, ist die Tatsache, dass sie nicht in Bottrop, sondern in Groß-Gerau bei Frankfurt geboren wurde – und macht dieses alles entscheidende Detail zum Gegenstand der Abmahnung gegen den Bestseller "Die digitale Bevormundung" . Das ist nur noch lächerlich, so als würde ein Puffbesitzer, dem der Staatsanwalt Förderung der Prostitution vorwirft, zu seiner Ehrenrettung anführen, in seinem Etablissement würde der Abfall sorgfältig getrennt.
Besonders vehement weist die Firma Correctiv zurück, was jeder weiß – den Vorwurf, sie wäre eine Vorfeldorganisation der Bundesregierung, die dafür von staatlichen und staatsnahen Stellen mit Fördermillionen gepampert wird, dass sie regierungskritische Berichte und Meinungen einem Faktencheck unterzieht. Aber genau das ist der Fall, Correctiv hat sich noch nie Karl Lauterbach wegen seiner irren und wirren Corona-Politik vorgenommen, ebenso wenig Robert Habeck, wozu es viele Gelegenheiten gegeben hätte. Es gehört sich eben nicht, die Hand zu beißen, die einen füttert.
Geht es aber darum, eine zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern, ruft Correctiv den proaktiven Notstand aus. Im Januar dieses Jahres enthüllte Schravens Counter-Intelligence-Truppe einen „Geheimplan gegen Deutschland“, der bei einem streng geheimen Treffen von deutschnationalen und rechtextremen Verschwörern in einer Villa am Lehnitzsee bei Potsdam diskutiert wurde. Dass dieser „Geheimplan“ nicht zur Ausführung kam, war vor allem dem Umstand zu verdanken, dass er von Correctiv beizeiten aufgedeckt und neutralisiert wurde. Das Entsetzen über den ausgefallenen Putsch wurde nur noch übertroffen von dem Staunen drüber, dass der oder die Correctiv-Kundschafter es geschafft hatten, ungesehen an dem Treffen teilzunehmen und Teile der Unterhaltung Wort für Wort mitzuschreiben. Diese „Originaltöne“ waren dann das Rohmaterial für ein eilig zusammengeschriebenes Theaterstück namens „Geheimplan gegen Deutschland“, das am 17. Januar auf der Bühne des Berliner Ensembles als Koproduktion mit dem Volkstheater Wien aufgeführt wurde. Zur Totalvermarktung fehlte nur eine Pantomime und eine chinesische Version mit japanischen Untertiteln.
Viel Lärm um nichts
Much ado about nothing, würde Shakespeare dazu sagen, denn bis jetzt musste sich kein Teilnehmer des Treffens wegen Landes- oder Hochverrats vor einem Gericht verantworten. Nur der „Ehrengast“ der Potsdamer Tafelrunde, Martin Sellner, ein bekannter „Identitärer“ aus Österreich, wurde Monate später mit einem Aufenthaltsverbot bedacht, als er versuchte, in der Gemeinde Neulingen im Enzkreis (Baden-Württemberg) aus seinem Buch „Remigration“ zu lesen. In der dazugehörigen Begründung der polizeilichen Maßnahme hieß es, „auch wenn Sellner in der Vergangenheit nicht konkret zu Gewalttaten aufgerufen“ habe, seien „die von Sellner verbreiteten verschwörungsideologischen Narrative grundsätzlich dazu geneigt, als Grundlage für die Begehung von Gewalttaten zu dienen“.
So werden Meinungen präventiv kriminalisiert. Beweise sind nicht nötig, eine polizeiliche Vorahnung reicht, um einen Zusammenhang zwischen einem Narrativ und unbegangenen Gewalttaten herzustellen. Correctiv hat sich zu einer privat organisierten und öffentlich geförderten Zensurbehörde entwickelt, die den staatlichen Agenturen bei der Entscheidungsfindung hilft.
Was tun gegen „die digitale Bevormundung“? Als erstes in den nächsten Buchladen gehen und Steinhöfels Buch kaufen, in dem auch das Treiben von „Correctiv“ angemessen gewürdigt wird. Dann das Buch lesen und anschliessend wieder in den Buchladen gehen, um die restlichen Exemplare wegzukaufen, bevor Sonja Schraven eine Einstweilige Verfügung gegen das Buch erwirkt, weil sie sich nicht nachsagen lassen will, dass sie in Bottrop geboren wurde.
Sehr wahrscheinlich ist das nicht. Nur muss man in einem Land, dessen Innenministerin Nancy Faeser heißt, mit allem rechnen. Grundsätzlich.
Jetzt hat Joachim Steinhöfel das Wort
Hier zur Dokumentation ein Memorandum von Joachim Steinhöfel, in dem er die einzelnen Begehren der Abmahnungen akribisch festgehalten hat.
Memo Correctiv et al vs Steinhöfel wg. “Die digitale Bevormundung“
1. Am 15.08.2024 gingen mir innerhalb von 93 Minuten die nachfolgenden Abmahnungen der Correctiv UG, deren Geschäftsführer David Schraven und dessen Ehefrau Sonja Schraven zu.
Alle Abmahnungen richten sich gegen Passagen in meinem Buch „Die digitale Bevormundung“.
a) Die Correctiv UG macht folgenden Anspruch geltend:
Zitat:
es zu unterlassen, gegenüber Dritten die folgende Behauptung zu erheben:
„Weil die UG als gewerbliche Gesellschaft weder dem Gemeinnützigkeitsrecht noch dem Redaktionsstatut unterliegt, ist sie völlig frei und kann auch das Gehalt, das ihr Geschäftsführer David Schraven als Geschäftsführer der gGmbH bezieht, beliebig aufstocken. Denn Schraven ist gleichzeitig Geschäftsführer der UG. Und solange die UG keine Gewinne macht und überwiegend freie Mitarbeiter beschäftigt, vor allem Studenten und Jungakademiker, die gern auch meinen, über Professorenstreitigkeiten sachkundig befinden zu können, wird sie ihre Umsätze unabhängig von deren Höhe niemals offenlegen müssen."
wie geschehen auf Seite 184f der 2. Auflage des bei der Münchener Verlagsgruppe GmbH erschienenen Sachbuchs „Die digitale Bevormundung" – Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben, was wir denken, schreiben und sagen dürfen".
Zitatende.
b) David Schraven macht folgende Ansprüche geltend, die zum Teil deckungsgleich sind mit denen der Correctiv UG, deren Geschäftsführer Schraven ist:
Zitat:
1. es zu unterlassen, gegenüber Dritten die folgenden Behauptungen zu erheben:
a) „Ab 2020 lastet also auf den Schultern des in Bottrop weltbekannten Faktencheckers (frei nach Henryk M. Broder) eine doppelte, ja dreifache Verantwortung. Fakten checken, Kaffee ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln.",
wie geschehen auf Seite 180 der 2. Auflage des bei der Münchener Verlagsgruppe GmbH erschienenen Sachbuchs „Die digitale Bevormundung" – Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben, was wir denken, schreiben und sagen dürfen"; sowie
b) „Weil die UG als gewerbliche Gesellschaft weder dem Gemeinnützigkeitsrecht noch dem Redaktionsstatut unterliegt, ist sie völlig frei und kann auch das Gehalt, das ihr Geschäftsführer David Schraven als Geschäftsführer der gGmbH bezieht, beliebig aufstocken. Denn Schraven ist gleichzeitig Geschäftsführer der UG.",
wie geschehen auf Seite 184f der 2. Auflage des bei der Münchener Verlagsgruppe GmbH erschienenen Sachbuchs „Die digitale Bevormundung" – Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben, was wir denken, schreiben und sagen dürfen";
Zitatende.
David Schraven ist mit seiner Ehefrau Sonja Schraven und Christina Berger Geschäftsführer der unter der Handelsregisternummer HRB 15581 am 23.01.2020 gegründeten Marktviertel Cafe UG. Gegenstand der Gesellschaft laut Satzung ist u.a.: „Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere Bewirtschaftung, Vermietung, Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.“
c) Sonja Schraven gibt an, in Groß-Gerau bei Frankfurt geboren zu sein und macht folgenden Anspruch geltend:
Zitat:
1. es zu unterlassen, gegenüber Dritten die folgende Behauptung zu erheben:
„Ein neuer Meilenstein der Unternehmensgruppe Schraven. Geschäftsführer bei Unternehmensgründung: Sonja Schraven, David Schraven und Christina Berger, gebürtige Bottroper allesamt."
wie geschehen auf Seite 180 der 2. Auflage des bei der Münchener Verlagsgruppe GmbH erschienenen Sachbuchs „Die digitale Bevormundung" – Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben, was wir denken, schreiben und sagen dürfen".
Zitatende.
2. Die Tätigkeiten von Correctiv und Schraven als Faktenchecker und die zahlreichen rechtskräftigen Verbote der Faktenchecks werden in „Die digitale Bevormundung“ ausführlich behandelt, darüber hinaus auch die satzungswidrigen sechsstelligen Darlehensgeschäfte zwischen der gemeinnützigen gGmbH und der Correctiv UG, die Unwahrheiten oder Lügen von Schraven in Verfahren vor dem Landgericht Mannheim und dem Oberlandesgericht Karlsruhe und zahlreiche bußgeldbewehrte Verstöße gegen das Handelsrecht. All das wird von Schraven & Co. nicht beanstandet.
3. Am 06.08.2024 wurde ich von der Correctiv gGmbH abgemahnt. Geltend gemacht wurde folgender Anspruch (der parallel auch gegenüber VIUS SE & Co. KG aA erhoben wurde, Landgericht Hamburg 324 O 295/24, Verfügungsverfahren, noch keine Entscheidung):
Zitat:
es zu unterlassen, gegenüber Dritten die folgende Behauptung zu erheben:
„Correctiv bezeichnet sich selbst als ein ,gemeinwohlorientiertes Medienhaus, das Demokratie stärkt‘. Dazu passen die wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen gesetzeswidriger Faktenchecks ebenso wenig, wie die aktuelle Niederlage vor dem Landgericht Hamburg gegen NIUS. [...]."
wie geschehen im Beitrag mit der Überschrift „Streit um Deportationslüge: NIUS siegt gegen Correctiv vor Gericht" vom 18. Juli 2024, abrufbar unter
https://www.nius.de/medien/streit-um-deportationsluege-nius-siegt-gegen-correctiv-vor-gericht/85a2a155-dda2-4862-a886-030f51603a0a.
Zitatende.
In der Abmahnung heißt es:
Zitat:
Sie erheben mit der Äußerung die unwahre Tatsachenbehauptung, unsere Mandantin sei wiederholt rechtskräftig wegen gesetzeswidriger Faktenchecks verurteilt worden.
Das ist falsch. Es existiert nur eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen unsere Mandantin wegen eines Faktenchecks.
Zitatende.
Abgesehen davon, dass das Zitat in einem Medium kein Beweis dafür ist, dass die Äußerung genau so gefallen ist, ist meine Äußerung richtig. Correctiv selbst wurden zwei Faktenchecks verboten, zugunsten der Tichys Einblick GmbH (OLG Karlsruhe 6 U 32/20) und zugunsten der AchGut Media GmbH (OLG Karlsruhe 6 W 32/20, auf diesen Titel wurde Jahre später wegen Verjährung verzichtet). Des Weiteren wurde Facebook (also Meta Platforms Ireland Ltd.) mit Teil-Anerkenntnis- und Endurteil vom 01.10.2022 (Landgericht Karlsruhe 22 O 5/22) zugunsten der Tichys Einblick GmbH ein rechtswidriger Correctiv-Faktencheck untersagt und erneut mit Berufungsurteil vom 24.04.2024 (OLG Karlsruhe 6 U 112/23) zugunsten der AchGut Media GmbH Meta Platforms Ireland Ltd.
In dem gegen die Vius gerichteten Eilverfahren trägt Correctiv zu mir vor: „Er lügt.“ Richtig ist, dass Correctiv nicht einmal weiß, welche eigenen Faktenchecks rechtskräftig untersagt wurden. Ich habe vor dem Landgericht Hamburg negative Feststellungsklage gegen Correctiv erhoben (324 O 380/24).
Update 19.08.2024: Um 07:56 Uhr wurde in dieser Sache vom Landgericht Hamburg der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (324 O 388/24) zur Stellungnahme zugestellt.
4. „Einordnung“
Lucien Scherrer (NZZ) sagt im Interview mit Correctiv Chefredakteur Justus von Daniels: „Correctiv wird mit Bundesgeldern alimentiert, derzeit werben Ihre Kollegen für das Programm ‚Demokratie leben‘, mit dem die Regierung vor allem Organisationen fördert, die Rot-Grüne für förderungswürdig halten. Damit wirkt ‚Correctiv‘ wie eine Vorfeldorganisation der Regierung.“
Parallel zu zahlreichen von mir gegen die Bundesregierung erstrittenen Prozesserfolgen, vom bekannten „Der Staat gegen Reichelt“-Beschluss des Bundesverfassungsgericht (FAZ: „Eine Klatsche für die Ministerin“) bis zu gleich drei Niederlagen der Antidiskriminierungsbeauftragten Ataman, geht Correctiv jetzt geballt (vier Abmahnungen in 9 Tagen) gegen einen Protagonisten vor, der sich für die Meinungsfreiheit stark macht. Ob Correctiv hier als eine „Vorfeldorganisation der Regierung“ gegen mich aktiv wird und deren Geschäfte erledigen soll oder weil die Organisation selbst durch die öffentliche Kritik („Wannseekonferenz“) unter Druck steht, ist eine Wertungsfrage, für deren Beantwortung zahlreiche Anknüpfungstatsachen vorliegen.
Correctiv und Co. wollen ein Buch vom Markt schießen, nicht, indem man die Kernvorwürfe als falsch attackiert, sondern weil Frau Schraven nicht in Bottrop geboren ist.
5. Ich würde mich sehr freuen, wenn es gelingt, diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung zu machen, indem Leser und Zuschauer informiert und zum Kauf animiert werden, damit die 4. Auflage vergriffen ist, bevor es u.U. wegen einer der geschilderten Kleinigkeiten zu einem Verbot kommt.
Hamburg, 16.08.2024
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Die digitale Bevormundung: Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen. Der SPIEGEL-Bestseller zur Meinungsfreiheit. Zu bestellen u.a. hier