Es kommt mir vor, als sei die deutsche Bürokratie eine eiszeitliche Endmoräne, die den Schnee von gestern – mittlerweile zu einem monströs schwerfälligen Staatsgebilde erstarrt und aufgetürmt – vor sich herschiebt und einfach wahllos im nivellierten, runtergeschrubbten Land liegen lässt.
Dort, in der Geschiebehalde des Verwaltungsirrsinns, fristen bürokratischer Schutt und behördliche Findlinge das Dasein von Fremdkörpern, die einfach fehl am Platze sind, Hindernisse für den Wirtschaftsstandort, miserable Dienstleistungen für unzufrieden zurückgelassene Bürger, liegen gebliebene, reformunfähige Schreibstuben-Artefakte aus analogen Zeiten, sperrige Brocken aus Verwaltungsakten und Dienstanweisungen, die es einem agilen, dynamischen Land, wie wir es uns wünschen, einfach nur schwer machen, produktiv und innovativ zu sein. Eine Bürokratie aus Hemmnissen, Einschränkungen und Verschleppungen.
Nicht enden wollende Genehmigungsverfahren, Prinzipien- und Paragrafenreiterei, Regulationswut, Generalverdacht und Obrigkeitsgebaren, Misstrauen, gepaart mit unternehmerfeindlichem Verhalten, Anmaßung und Inkompetenz erzeugen insgesamt einen klaffenden Riss zwischen zwei Parteien. Auf der einen Seite regelverliebte, halsstarrige Bürokraten, auf der anderen Seite dynamische Bürger mit Ideen, Risikofreude und Elan, die ausgebremst werden, wo es nur geht. Dabei sind es die Unternehmer, Selbstständigen und Steuerpflichtigen, die Wertschöpfung betreiben und Geldfluss generieren. Die anderen verwalten nur aus ihrer eiszeitlichen Endmoräne heraus.
Zum reinen Selbstzweck strebender Staat
Beamte bekommen trotzdem wesentlich höhere Altersbezüge (Pensionen) als Angestellte mit vergleichbarem Sozialstatus und Abgaben. Für eine solche Ungleichheit können die im Parlament überrepräsentierten Verwaltungsangestellten des öffentlichen Dienstes sorgen, aber leider nicht für eine reibungslose, zweckdienliche Erfüllung der Staatsaufgaben. Vorteilsnahme nennt man das gewöhnlich, in diesem Fall ist sie legalisiert und parlamentarisch straff durchorganisiert.
Der Innovationsstau in den Behörden wird indes schon länger attestiert. Es ist eine nahe der Wahrheit kursierende Verleumdung, dass das sogenannte „Beamtenmikado“ (wer sich zuerst bewegt, hat verloren) jegliche Reform zur digitalen Ertüchtigung des Staates unmöglich macht. Der aufgeblähte Staatsapparat ist in selbstgefälligem „Weiter wie bisher“ erstarrt und verpasst von Jahr zu Jahr die Chance zur Reform mit bürgernahen und zeitgemäß professionellen Dienstleistungen. Er geht stattdessen dem Bürger mit schlechter „Performance“ auf die Nerven und liegt ihm mit enormem Aufwand kräftig auf der Tasche. Die hohe Staatsquote verfüttert die Steuereinnahmen an Bedürftige, Staatsdiener und andere Alimentierte des Wohlfahrtsstaats, leistet sich aber einen Mangel an Effizienz, die einen Unternehmer in den Schuldturm treiben würde.
Diese bürokratische Endmoräne Deutschlands ist die Hinterlassenschaft eines zum reinen Selbstzweck strebenden Staates, der seinen Beamten-Apparat, intransparente Behörden, Verordnungen und dienstlichen Abläufe dem Bürger wie Relikte in den Vorgarten legt und sich dann aus der Affäre zieht. Hartleibig, obrigkeitsorientiert und zunehmend bürgerfern entfremdet sich die deutsche Bürokratie immer mehr von ihrem funktionalen Zweck und ihrer dienenden Aufgabe. So muss sie als Kompensation dieses Mangels immer mehr auf Erfüllungspflichten des Bürgers zurückgreifen, die sie eigentlich selbst zu tragen hätte. In einem Land, das seinen Bürgern enorme Steuersätze abverlangt, ist es eine Farce, wenn der Staat seine ureigenen Pflichten an die Bürger zurückdelegiert. (Es hilft nichts, der Beamtenapparat sitzt am längeren Hebel.)
Die Grundsteuerreform ist ein Chaos
Ein aktuelles Musterbeispiel. Eine solche „zurückdelegierte“ Aufgabe, die eindeutig die des Staates wäre, ist die Grundsteuerreform. Die Bürger müssen recherchieren, zusammenfassen und dokumentieren, was in den Behörden als Information längst vorliegt und müssen diese Daten in digitaler Form abliefern, damit der Staat aufgrund und als Ergebnis dieser Erhebung seinen treuen Helfershelfern noch mehr Steuern abverlangen kann.
Das ist schlicht eine Unverschämtheit: Alle gefragten Eigentümer – etwa 25 Millionen Deutsche haben eine vermietete Immobilie, eine Ferienwohnung oder wohnen selbst in einer Eigentumswohnung oder einem Haus – sollen nun einen Aufwand betreiben, für den eigentlich der Staat zuständig ist. Die Behörden können ihre gespeicherten Daten nicht selbstständig zusammenführen und scheitern an deren Digitalisierung. Sie bürden den Immobilienbesitzern die Kosten für diesen enormen Aufwand und die zusätzliche Steuerberatung auf. Das muss man sich mal vorstellen.
Die Grundsteuerreform ist ein Chaos. Der Staat hatte Jahre zur Vorbereitung, aber konfrontiert nun die Immobilieneigentümer überfallartig mit einer komplexen Thematik, die den wenigsten geläufig ist. Bisher haben circa zwei Drittel der abgefragten Steuerpflichtigen die Frist ohne Antwort verstreichen lassen. Womöglich lag es am zu kurzen Zeitfenster von Mai bis Oktober 2022, das vom Bundesfinanzministerium für die Datensammlung der rund 43 Millionen Wohneinheiten in Deutschland (Stand 2021) vorgesehen war. Deshalb musste die Frist um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert werden.
Es herrscht Hektik. Die Bürokraten haben das Gefühl dafür verloren, ob eine zusätzliche Bringschuld des Bürgers angemessen ist, ob die Systematik der Erfassung verständlich und aufwandsschonend funktioniert und ob die Komplexität des Themas vielleicht zu Überforderung führt. Der Vorgang der Datenerfassung ist eben nicht trivial, und es ist absehbar, dass eine immense Fehleranfälligkeit besteht.
Eine bürokratische Zumutung
Allein die Eingabe der Daten in der „Elster“-Erfassungsplattform wird eine hohe Fehlerquote mit sich bringen. Aber schon beim Anmeldeverfahren zu den Elster-Formularen werden viele Eingabewillige scheitern. Das ist alles andere als „barrierefrei“: Benutzernamen, ID-Nummern, Aktivierungscodes. Die Frustrationsschwelle liegt hier enorm niedrig, die Erfolgsschwelle erschreckend hoch. Es ist zu vermuten, dass allein die Neubestellung von Aktivierungscodes in immense Höhen schnellt. Zudem ist das korrekte Ausfüllen der Antragsanhänge keine Angelegenheit für Laien.
Wer kein Immobilienfachmann oder Steuerberater ist, scheitert allein schon an den Begrifflichkeiten und sucht zum Teil vergeblich in Grundbuchakten und Steuerbescheiden nach Hinweisen. Es werden Kennzahlen abgefragt, die einem Eigenheimbesitzer nie bewusst untergekommen sind. Man muss also davon ausgehen, dass auch am Ende der neuen Frist Millionen Steuererklärungen fehlen und unzählige Eigenheimbesitzer nach einem oder zwei vergeigten Wochenenden frustriert aufgegeben haben und irgendetwas ausfüllen, was nach validen Daten aussieht.
Aber das Chaos hat auch andere Gründe. Die Reform wird bundesweit nicht einheitlich umgesetzt. Die Bundesländer berechnen die Grundsteuerbemessung teilweise unterschiedlich. Für die Eigentümer heißt es ohnehin, sich einer Aufgabe gegenübergestellt zu sehen, die Zeit zur Einarbeitung und Nachrecherche benötigt. Dabei müssen zum Teil jahrzehntealte Bescheide zum Einheitsbemessungswert gesucht, aktuelle Grundbuchauszüge beim Amt bestellt und ausgewertet sowie verschiedene Kennzahlen wie Miteigentumsanteile, Flurgrößen, Bruttogesamtflächen oder Bodenrichtwerte bestimmt werden, die in Grundbuchauszügen, Teilungserklärungen oder Altbescheiden nur teilweise zu finden sind. Der Aufwand für die Klärung solcher Kennzahlen ist enorm.
Die Erhebung der Daten ist eine bürokratische Zumutung, weil sie den Bürgern die Sammlung und Aufbereitung von Zahlen und Werten abverlangt, die den Ämtern eigentlich allesamt vorliegen. Der Staat versagt bei der überfälligen Digitalisierung seiner eigenen Datensätze und bürdet dem Bürger diese Last auf. Wenn sich der Steuerpflichtige weigert oder die Erklärung zu spät abgibt, muss er mit einem Säumniszuschlag rechnen.
Ineffektives und erstarrtes Gemenge
Der Grund, warum eine Grundsteuerreform vorgenommen werden musste, liegt an der Untätigkeit der Behörden. Deshalb ist die bisherige Grundsteuer-Praxis vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis 2025 aufgerufen worden. Die Finanzämter verwenden nämlich seit Jahrzehnten veraltete Grundstücksdaten und Einheitswerte, mit denen sie die Grundsteuer berechnen. Teilweise stammen die Bemessungsgrundlagen aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Nun sind die Bürger aufgerufen, der Aussicht auf eine sprunghafte Erhöhung ihrer Grundsteuer selbst auf die Beine zu helfen.
Im Konglomerat seiner bürokratischen Endmoräne findet sich der Staat selbst nicht mehr zurecht. Er zeigt hier seine ganze Rückständigkeit. Ein heilloses Durcheinander, ein seiner Funktionen enthobenes, in seinen Teilen ineffektives und erstarrtes Gemenge, das sich selbst im Wege ist und deshalb zunehmend dysfunktionaler wird. Die Behörden können ihren Aufgaben nicht gerecht werden, weil sie veraltete Kommunikation betreiben, weil unzeitgemäße Abläufe und fehlende digitale Ausrichtung schnelle Bearbeitungszeiten verhindern und weil ganze Behördenzweige und Datenbestände anscheinend so isoliert und verstaubt sind, dass eine sinnvolle Verknüpfung zur Effizienzsteigerung unter den Behörden nicht möglich ist.
Es ist absurd: Der Bürger muss die Daten nun selbst mühsam zusammenstellen, gibt sie digital ein, macht dabei sicher Fehler, gibt das Ganze ans Amt zurück, wo es dann seinen gewohnten Gang geht: Abheften und ab ins Ordnerregal. Am Ende der Grundsteuer-Reform bekommt der Grundsteuerpflichtige Papier-Post: Der analoge Steuerbescheid wird ausgedruckt und versendet. Nur die erhöhte Steuer fließt zeitgemäß und fristgerecht digital in Richtung Staatssäckel. Fein gemacht.
Dieser Text erschien zuerst im wöchentlichen Newsletter von Achgut.com (jeweils am Freitag), den Sie hier kostenlos bestellen können.