Die neue Antirassismus-Strategie der EU aus dem Januar 2026 beginnt mit hohem Anspruch: „Die Europäische Union (EU) steht für Einheit, Demokratie und die Achtung der Menschenrechte“. Zu den größten Stärken der EU gehört die Vielfalt der hier lebenden Menschen, gleichzeitig sei die EU aber eine Union der Gleichheit (Union of Equality). Hochtrabend klingen auch die Werte, die die EU für sich reklamiert: Die Werte, auf die sich die Union gründet, seien „die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ Die EU-Rechtsordnung erfordere daher ein Umfeld ohne Rassismus, in dem sich jeder entfalten und seinen Beitrag zum Wohlstand leisten kann. In der EU soll es daher keinerlei Akzeptanz für irgendeine Form von Rassismus oder Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft geben. Im ersten Moment hört sich das großartig an. Doch wohlklingende Ziele zu beabsichtigen, ist eine Spezialität der EU, entscheidend ist, welche politischen Maßnahmen in Wahrheit beabsichtigt werden.
Laut einer kürzlich durchgeführten EU-Umfrage halten ca. zwei Drittel der Bürger rassistische Diskriminierung in ihren Ländern für ein Problem. Das sind ein paar Prozent mehr als vor den bisherigen Maßnahmen gegen Rassismus im Jahre 2019. Da die Maßnahmen darauf abzielen, „Rassismus in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten über Pluralismus, Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu stellen und das Bewusstsein für die Bedrohung zu schärfen, die Rassismus für die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte der Union darstellt“, ist dieser Anstieg kaum verwunderlich. Absurd ist, dass die gewünschte gesteigerte Wahrnehmung von Rassismus als Legitimation für weitere Maßnahmen verwendet wird.
Seit 2019 hat die EU ihren „antirassistischen“ Ansatz auf fast alle Politikbereiche ausgeweitet (darunter die Bildungs-, Beschäftigungs- und Gesundheitspolitik). Die aktuelle EU-Strategie baut auf dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020-2025 auf und will dessen „Fortschritte“ gegen vermeintlich rückschrittliche Kräfte absichern. Das Krisenjahr 2020 rund um die linksradikalen BLM-Proteste wird von der Kommission als Wendepunkt gesehen.
Die EU strebt nun an, ihr Budget gegen „Rassismus“ mit dem nächsten Haushalt auf bis zu 3,6 Milliarden Euro zu verdoppeln. Die Ausgaben werden unter anderem als „strategische Investition“ in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verkauft.
Rassismus wird von der Kommission definiert als „Überzeugung, dass ein Grund wie „Rasse“, Hautfarbe, Sprache, Religion, Nationalität oder ethnische Herkunft die Verachtung einer Person oder einer Gruppe oder die Vorstellung der Überlegenheit einer Person oder einer Gruppe rechtfertigt.“
Wie viel Prozent der Einwanderer wären gemäß der EU-Definition rassistisch gegenüber Europäern?
Vermutlich relativ wenige, denn es werden nur Rassismus gegen Schwarze, Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus gegen Asiaten oder Rassismus gegen Muslime als Formen von Rassismus erwähnt. Rassismus gegen Europäer, Rassismus gegen Christen oder der Rassismus gegen Weiße werden nicht erwähnt. Die Definition unterscheidet dabei nicht zwischen Überzeugungen und tatsächlicher Ungleichbehandlung.
Je abstrakter eine Definition von Rassismus, umso größer sind die politischen Möglichkeiten, mit neuen Gesetzen vermeintlichen „Rassismus“ zu bekämpfen. Tatsächlich sind die Begriffe Verachtung oder Überlegenheit nirgends definiert. Außerdem können Menschen auch ihre wahren Präferenzen verheimlichen. Tatsächlich wird davon ausgegangen, dass rassistische Denkweisen insbesondere im Unterbewusstsein der Mehrheitsbevölkerung verankert sind.
Die Bekämpfung von Rassismus soll laut der Kommission auf einem woken „intersektionalen Ansatz“ basieren. Rassismus gilt als entscheidender Faktor, der zu Ungleichheit führe. An einer einheitlichen Definition zu systemischem Rassismus wird zwar noch gearbeitet. In Wirklichkeit verwendet man bereits eine woke Definition von systemischem Rassismus: Jede Unterrepräsentation einer Minderheit in jedem gesellschaftlichen Bereich gilt als Beleg für rassistische Diskriminierung. Das Ziel der Kommission sei eine echte „Union der Gleichheit“, in der alle Bürger gleich sind.
Hassrede und Hassverbrechen als „EU-Straftaten“
Als Beispiele für rassistische Ungleichheiten werden genannt: Die Lebenserwartung von Roma in der EU, welche um ca. 8 Jahre geringer sei als in der allgemeinen Bevölkerung. Weiterhin gilt beinahe die Hälfte der arbeitenden Menschen mit afrikanischer Herkunft für ihren Job überqualifiziert; muslimische Haushalte seien dreimal häufiger von materieller Deprivation betroffen.
In den Beispielen wird davon ausgegangen, dass Gruppen, die sich in ihrem Lebensstil, ihrer Herkunft, ihrer Erziehung und ihren Bildungswegen massiv von der Allgemeinbevölkerung unterscheiden, einen Anspruch auf das allgemeine Lebensniveau hätten. Abweichungen vom Durchschnitt werden als Diskriminierung verklärt, anstatt als naheliegende Folge unterschiedlicher Lebensstile, unterschiedlichen Fachwissens und nicht zuletzt der massiven Einwanderung in die Sozialsysteme der EU. Trotzdem will die EU derartige Ungleichheiten durch neue Kampagnen bekämpfen.
Die klassischen Medien und große Plattformen im Internet sollen so ausgerichtet werden, dass sie „Rassismus“ bekämpfen (implizit wird dadurch eine möglichst positive Darstellung von Minderheiten gefordert). Die EU habe bereits eine Reihe von Gesetzen ausgearbeitet, um verschiedenen „Bedrohungen der digitalen Welt“ zu begegnen.
Im Mittelpunkt des Digitale-Dienste-Gesetz (DAS) stehe die „Sicherheit der Nutzer“: Sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen sind nun verpflichtet, mit der Verbreitung illegaler Inhalte verbundene systemische Risiken und daraus resultierende negative Auswirkungen auf die Grundrechte, demokratischen Prozesse, den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse, einschließlich der Risiken von Desinformation und für die öffentliche Sicherheit, zu bewerten und zu mindern. Die Kommission habe so direkte Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse gegenüber sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen.
Zudem soll der Kontakt zwischen Journalisten und NGOs weiter intensiviert werden. Die Vorschläge des EU-Bürgerrats gegen Hass, um unter anderem die Medien zur Kollaboration mit Fakten-Checker-Organisationen zu zwingen und eine KI-gesteuerte Moderation des Internets durchzusetzen, wurden von der EU zwar begrüßt, aber noch nicht direkt umgesetzt. Die 21 Empfehlungen des EU-Bürgerrats sollen aber als Leitfaden die künftige Arbeit zur Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität unterstützen.
Mithilfe von aktualisierten Leitlinien sollen Pädagogen erklären, wie „Toleranz“ und „Inklusion“ in der Online-Welt am besten gefördert werden können. Außerdem soll die „Widerstandsfähigkeit“ der Gesellschaft durch Maßnahmen zur „Medienkompetenz“ gestärkt werden und die Verbreitung von Desinformation im Zusammenhang mit Rassismus und Online-Hass soll durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) eingedämmt werden.
Hassrede und Hassverbrechen sollen als „EU-Straftaten“ aufgenommen werden. Diese Entscheidung soll es der Kommission ermöglichen, den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen zu stärken. Auf Grundlage bestehender Kriminalitätsbereiche sollen die Definitionen von Online-Hassdelikten angepasst werden.
Die Kommission will zudem eine Studie über die Rolle sozialer Medien bezüglich der Einstellungen zu ethnischer Vielfalt durchführen. Außerdem sollen ausländische Aktivitäten unterbunden werden, die hasserfüllte Botschaften verbreiten. Auch soll es eine neue Koordinierungsgruppe geben, um „antimuslimischen Hass“ bestmöglich zu bekämpfen kann. Für den Kampf gegen „Rassismus“ soll die Zusammenarbeit mit „NGOs“ aus der „Zivilgesellschaft“ intensiviert werden. Durch eine noch umfassendere Finanzierung soll eine resiliente „Zivilgesellschaft“ gefördert werden, wobei 9 Mrd. EUR allein für das Programm AgoraEU vorgesehen sind. Die Kommission will außerdem eine neue „Plattform der Zivilgesellschaft“ einrichten, um sich über die „Förderung der Werte der EU“ auszutauschen.
Implicit-Bias-Tests
Insgesamt sollen alle verbundenen Lobbyverbände der sogenannten „Demokratie“ widerstandsfähiger gemacht werden.
Nicht nur woke Verbände sollen im Namen des Antirassismus gefördert werden, auch die Forschung soll noch stärker intersektional ausgerichtet werden: Die Kommission will neue Leitlinien für die Umsetzung eines intersektionalen Ansatzes in der Forschungs- und Innovationspolitik entwickeln, um sicherzustellen, dass die Forschung sensibel „auf die Bedürfnisse der von Rassismus betroffenen Menschen“ eingeht. Darüber hinaus sollen europäische Universitäten neue Strategien zur Förderung von „Vielfalt“ und „Inklusion“ entwickeln. EU-Forschungs-Programme wie Horizont Europa sollen dazu dienen, Projekte zur Förderung von „Zusammenhalt“, „Gleichstellung“ und „Inklusion“ zu finanzieren.
Die EU-Kommission will für die nationalen Gleichstellungsstellen verbindliche Standards festlegen, um so deren „Unabhängigkeit“ zu gewährleisten. Bis Juni 2026 soll die Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht gewährleistet sein, wodurch dann EU-weit standardisiert statistische Daten zur Bevölkerung erhoben und analysiert werden können. Durch den bereits beschlossenen KI-Akt soll verhindert werden, dass KI-Systeme den Standards der EU nicht genügen.
Worauf sollen die Vorhaben konkret hinauslaufen?
Die häufig verwendeten Begriffe von Gleichstellung, Inklusion, Demokratie, Zusammenhalt und Vielfalt klingen oft unterstützenswert. Für Außenstehende außerhalb der woken Gedankenwelt sind solche Aktionspläne kaum verständlich durch die vielen abstrakten Begriffe.
Dankbarerweise beschreibt die EU-Kommission selbst, wie sie sich eine antirassistische EU konkret vorstellt: Woker Aktivismus soll die Grundlage für eine Identitätspolitik bilden, bei der nicht Gleichberechtigung, sondern Gleichstellung das wichtigste Ziel ist.
In den Worten der Kommission: Die Vielfalt Europas soll sich in den EU-Institutionen widerspiegeln. Konkret will die Kommission mithilfe einer neuen Personalstrategie und überarbeiteter Einstellungsrichtlinien „mit gutem Beispiel vorangehen“. Die neuen Rekrutierungsstrategien zielen darauf ab, die Zugänglichkeit für unterrepräsentierte Gruppen zu erhöhen. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) will zum Beispiel durch Partnerschaften mit der „Zivilgesellschaft“ neues Personal von Minderheiten anlocken und speziell fördern (durch mögliche „positive Maßnahmen“). Dazu gehört auch ein wokes Arbeitsumfeld mit gezielten Diversitätsschulungen, die sich unter anderem mit „unbewusster Voreingenommenheit“ befassen. Diese Schulungen basieren in der Regel auf „Implicit-Bias-Tests“, die als pseudowissenschaftlicher Unsinn in ihrer Aussagekraft nicht besser als Horoskope sind.
Tatsächlich hat sich laut der Evaluierung die Lebensqualität von Angehörigen ethnischer Minderheiten in den letzten Jahren nicht verbessert. Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine hätten sich unverhältnismäßig stark auf sie ausgewirkt, da sie nun mit steigenden Mieten, hohen Energierechnungen und Lebenshaltungskosten konfrontiert sind. Die Folgen dieser politischen Krisen sollen nun durch die Bekämpfung der sozialen Ungleichheit und Armut durch neue EU-Pläne gelöst werden. Folglich gibt es keine Krise, welche die EU nicht noch für mehr Krisenpläne benutzen kann.
Grundrechtswidrige Gleichmacherei
Wie konnte es zu dieser woken Milliardenagenda kommen?
Ein Teil der Antwort liegt in der langjährigen Vorarbeit der Verbände des Zivilgesellschafts-Forum (engl. CSO-Forum), das laut der Kommission einen unschätzbaren Wert durch Konsultationen lieferte. Das Forum bestand aus 21 Anti-Rassismus-Organisationen und trat drei- bis viermal im Jahr zusammen. Die Verbände setzen sich überwiegend aus woken Aktivisten zusammen. Ein zentraler Bestandteil ihrer Agenda ist es, die europäischen Gesellschaften im Namen von Antidiskriminierung, Vielfalt und Integration in postmigrantische Gesellschaften zu verwandeln.
Der unwissende Bürger steht diesen Vorhaben meist neutral gegenüber, denn er versteht die totalitäre Agenda der Aktivisten nicht. Noch dazu möchte sich niemand der Gefahr eines möglichen „Ismus-Vorwurfs“ durch vermeintliche Experten aussetzen (Rassismus, Sexismus, Populismus, Islamophobie, Homophobie, Transphobie, usw.).
Natürlich ist es richtig, sich dagegen einzusetzen, dass es Diskriminierung und Rassismus in der EU gibt. Strafbare Fälle sind selbstverständlich strengstens zu ahnden. Das ist auch der breite gesellschaftliche Konsens gegen Diskriminierung, hinter dem aber die eigentliche Agenda versteckt wird. In Wirklichkeit wird die Existenz von Diskriminierung von der EU-Kommission benutzt, um die Grundrechte der Bevölkerung einzuschränken.
Das eigentliche Problem liegt in der falschen Vorstellung einer grundrechtswidrigen Gleichmacherei: Im Namen von „Gerechtigkeit“ wird davon ausgegangen, dass der Staat in Kollaboration mit staatsnahen Verbänden („Zivilgesellschaft“, NGOs, Expertengremien) die Ergebnisse des individuellen Lebens auf einer kollektivistischen Ebene zu bewerten und zu regulieren habe, bis eine (erzwungene) Ergebnisgleichheit zwischen allen Gruppierungen auf allen relevanten Ebenen herrsche. Das legitimiert eine woke Elite, die sich selbst immer mehr Macht durch Maßnahmen zu „Demokratie“, „Inklusion“ und „Diversität“ zuspricht. Am Ende dieser Entwicklung landen alle Menschen gegen ihren Willen in einem von woken Gesellschaftssystem, in der die Gruppenidentität (und eine Nähe zum woken Aktivismus) über Bevorzugung oder Benachteiligung entscheidet. Die Gleichheit vor dem Gesetz wird so gefährdet.
Die eigentliche Frage lautet dabei nicht: Darf der Staat aktivistische Verbände für den Kampf gegen Rassismus fördern?
Stattdessen muss man sich fragen: Welche Grundrechte werden im Namen von Gerechtigkeit und Antidiskriminierung gefährdet? Soll der Staat wirklich bestimmen dürfen, was die Bürger denken, lesen oder schreiben dürfen? Soll der Staat bestimmen dürfen, wer unter welchen Kriterien eine Wohnung oder einen Arbeitsvertrag bekommt, damit am Ende überall Gleichheit herrscht?
Die relevante Frage hierbei ist nicht, ob es noch Diskriminierung gibt. Die relevante Frage ist, ob durch den Kampf gegen vermeintliche Diskriminierung in Wirklichkeit mehr oder weniger Diskriminierung entsteht und ob es dadurch tatsächlich weniger Opfer von Rassismus gibt.
Eine Grundlage des woken Weltbildes ist, dass Diskriminierung in der Vergangenheit heutige Diskriminierung rechtfertige. Jede Ungleichheit gilt ein Beleg für Diskriminierung.
Wie eine solche Denkweise Korruption ermöglichen kann, zeigt das Versagen der antirassistischen Regierung in Südafrika. Dort wollte die Regierung auch Gleichstellung durch Quoten und Regulierung fördern. In Wirklichkeit explodierten so nur Korruption, Arbeitslosigkeit und Armut im Land.
Eine Warnung des Ökonomen Thomas Sowell ist heute so aktuell wie nie: Wer dem Staat die Macht gibt, soziale Ungleichheit zu bekämpfen, gibt ihm auch die Macht zur Tyrannei.
Adrian Müller ist Student an der Universität Innsbruck. Von ihm erschienen ist im März 2025 das Lexikon der Wokeness.
In Deutschland gibt es das schon länger, auch amtlich in Form sogenannter Integrations- und Teilhabegesetze zahlreicher Bundesländer. Die Masche ist immer die gleiche: die Bevölkerung wird nach Herkünften unterteilt – woran erinnert uns das nur? – und ausgewählte Herkünfte werden unter dem Vorwand des Ausgleichs angeblicher Nachteile recht umfassend mit besonderen staatlichen Protektionen und Privilegien begünstigt. Dazu kommen dann noch unscharfe, teils auch skurrile Definitionen wie etwa hier in Hessen etwa §3 Hessisches Integrations- und Teilhabegesetz: „Begriffsbestimmungen (1) Menschen mit Migrationsgeschichte im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des Abs. 3. (2) Als Menschen mit Migrationsgeschichte nach Abs. 1 können auch Personen gelten, die rassistisch diskriminiert werden. (3) Menschen mit Migrationshintergrund sind 1.Ausländerinnen und Ausländer, 2.Eingebürgerte, 3.Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler, 4.Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Eltern-
teil erhalten haben, 5.Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen ein Elternteil zu einer der Gruppen nach Nr. 1 bis 4 gehört.“ In § 9 wird auf dieser Basis dann die privilegierte Einstellung, über Quoten, im öffentlichen Dienst fixiert: „Der Beschäftigtenanteil mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung soll weiter erhöht werden. Die Landesverwaltung hat einen Anteil anzustreben, der dem Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht. Auch Personen nach § 3 Abs. 2 sollen vertreten sein.“ Im Anschluss werden saftig Fördergelder verteilt und in § 16 mal eben die bisherige Landessprache ausgehebelt: „Um Mehrsprachigkeit zu fördern, werden entsprechende Angebote bedarfsorientiert im Rahmen der organisatorischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten des Landes über alle Bildungseinrichtungen hinweg unterstützt.“
„12. Die Ziele der kriminellen Bilderberger: Gleichschaltung der ganzen Welt und der totale Profit: Alles Geld in die eigenen Taschen fliessen lassen
Die kriminellen Bilderberger wollen alle Nationen abschaffen und die ganze Welt gleichschalten
Die Nationen sollen gemäss dem Willen der kriminellen Bilderberger abgeschafft werden, und eine UN-Regierung soll dann alles regeln. Souveränität gibt es dann keine mehr. Der “Council of Foreign Relations„ (CFR) der Bilderberger ist dahingehend schon “an der Arbeit„ (S.101).
Estulin zitiert Dr. Quincy Wright von 1941, der die ganze Welt gleichschalten will:
“Ebenfalls 1941 hatte Dr. Quincy Wright, ein CFR-Mitglied und Professor für Völkerrecht an der Universität von Chicago, die früheste und klarste Aussage darüber gemacht, wie er die „Neue Weltordnung“ verstand – nämlich als eine Regierung über die ganze Welt, welche die nationale Souveränität und die Unabhängigkeit der einzelnen Nationen eingrenzen wird.„ (S.104)
Nationen abschaffen: George Ball 1968
Der Insider-Bilderberger George Ball legt 1968 die Absicht der Bilderberger fest, eine Weltregierung zu installieren. George Ball ist im Lenkungsausschuss der kriminellen Bilderberger, Vizeaussenminister von Kennedy und Johnson und ausserdem ein leitender Geschäftsführer bei Lehman Brothers sowie Kuhn Loeb Inc. (S.113): Estulin:
“Er legte fest, worauf die neue Globalisierungspolitik der Bilderberger abzielt und wie diese die Vorgehensweise des Clubs prägen dürfte.„ (S.113)“
Wer einzelne Sätze sucht, findet die Quelle.
Über die Entnationalisierungsbestrebungen für Europa gibt es sehr alte und sehr neue Dokumente, Berichte, Aussagen.
Im Kommunismus gab es keine Mischkultur. Stalin prägte sogar die Nationalitätenpolitik der UdSSR und betonte offiziell die Souveränität der Unionsrepubliken (SSRs, maßgeblich von Stalin mitgestaltet) und ihrer Völker.
Ethnische Differenzen sind kein Merkmal der „Unterschicht“, wie unsere Parteiakrobaten das gerne vermitteln. Die fördern die, um darauf ihre Macht darauf zu bauen. „Teile und Herrsche“ war Caligulas Leitspruch.
Wie sollten Völker sonst entstehen? Man fühlt sich von den anderen verschieden.
Differenzen sind Teil des menschlichen Wesens. Was man ausgeprägt bei den Clans sehen kann. (Verfassungsschutzbericht lesen!) Der intelligente Mensch kann sich dumm stellen, was leicht vergessen wird.
Da sind sich die selberernannten Teufelsaustreiber auch sehr drüber bewußt, denn die Gewalt, der Maulkorb und die Flankierung waren schon da, bevor die Massen ins Land geströmt sind. Zudem kann sich der Geifernde seiner zynischen Bemerkungen oft nicht enthalten. Die wollen das menschlich verarmte Wesen züchten.
Manchen fehlt der Sinn für Altruismus, das sind die Ich-Menschen, weil ich gerne kiffe, muß Dope erlaubt sein!
Alles in Maßen, aber die Übertreibung führt zur Abneigung. Zudem sind Kulturen oft nicht kompatibel. Man geht sich dann gegenseitig auf die Nerven.
Alle Tiere und alle Pflanzen sind ethnozentriert, wenn man so will, Rassisten. Das war das erste Gebot des lieben Gottes. Man fühlt sich von den anderen verschieden.
Die bleiben trotz der Streuung unter sich und bewahren ihre kulturelle Eigenart. Wären sie keine Rassisten, gäbe es nur ein Tier und eine Pflanze.
Die Mischkultur findet vorzugweise in den VIP-Zentren statt.
Die Strategie der EU ist mir völlig egal. Wie ist denn unsere Strategie, außer mit dem Sozialismus-Blödsinn jede Debatte zu erwürgen?
Nun sind sie halt da? Das ist autoritär!
Der Plan, die Nationalstaaten aufzulösen, stammt von den Nazis. Da scheint es eine gewisse Leere im Kopf zu geben? Ohne die Macht über Europa müssen wir verkümmen, sagte Hitler. Wer ist „wir“? Merkel vielleicht, Kohl, von der Leyen? Die reden nicht mit uns, das scheint nur so, die reden von „wir“, wenn sie ihren elitären Club meinen.
Das Prinzip der Eliten war, unseren Schafstall für die Wölfe zu öffnen, das Gatter zu verschließen und nun die blöckenden Schafe als Nazis zu kriminalisieren. Wer das Prinzip verstanden hat, wird es für den Gebrauch in die richtige Worte überführen können.
Noch bis in die 90ziger Jahre tauchte der Begriff #Ethnozentrismus# in Anlehnung an Levi-Strauss und Bourdieu an allen Ecken und Enden auf. Heute wird er dreist durch Rassismus ersetzt. Welch ein unterirdisches Niveau. Die 3,6 Milliarden Euro sind reine Korruptionskohle. Wieviel würde es kosten, zwei Begriffe zu klären? – Null Euro.
Kleines Geheimnis: Die EU-Bürokrat(t)en haben sich nur vertippt. Richtig soll es „Autorassismus-Strategie der EU“ heißen.
Antirassismus ist Weißenhass. Deswegen versteift sich ja Links so darauf, das Weiße keine Rasse sind, sondern zu heiß gebadete Afrikaner, Asiaten, Araber… sind.