In Burma wurden erneut Demonstranten gegen den Militärputsch getötet, der türkische Präsident Erdogan brüskiert EU-Kommissionspräsdidentin von der Leyen mit einem Platzverweis aufs Sofa, türkische Ex-Militärs sind wegen des Putschversuchs von 2016 zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt worden und ein Thüringer CDU-Kreisverband hält trotz Drucks aus der Parteiführung an einer Bundestagskandidatur des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen fest.
Bei Protesten gegen die Militärmachthaber in Burma (Myanmar) sind Medienberichten zufolge erneut Demonstranten getötet und verletzt worden, meldet tt.com. Mindestens fünf Menschen seien ums Leben gekommen, als Sicherheitskräfte in der Stadt Kalay am Mittwoch das Feuer eröffneten, wie mehrere Nachrichtenportale unter Berufung auf Augenzeugen gemeldet hätten. Zwei Demonstranten seien im Ort Bago bei der Großstadt Rangun (Yangon) getötet worden. Dort sei laut Feuerwehr in einer chinesischen Fabrik zudem ein Brand ausgebrochen.
In einem anderen Stadtteil Ranguns hätten Demonstranten eine chinesische Flagge angezündet, wie auf Aufnahmen zu sehen gewesen sei, die über Facebook verbreitet wurden. Viele Demonstranten würden China vorwerfen, die Militärjunta zu unterstützen. Bereits im März seien Brandanschläge auf mehr als 30 Fabriken in Rangun verübt worden, an denen chinesische Investoren beteiligt seien.
Ursula von der Leyen konnte beim Treffen der EU-Spitze mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan am Dienstag in Ankara offenbar nicht glauben, welche Sitzposition ihr das türkische Protokoll in Erdogans Präsidentenpalast zuwies, berichtet faz.net. EU-Ratspräsident Charles Michel sollte Seit’ an Seit’ mit dem türkischen Präsidenten in einem üppigen Pseudo-Rokokosessel Platz nehmen, während für die erste weibliche Präsidentin der EU-Kommission ein Platz auf einem von zwei Sofas in großer Entfernung vom Zentrum der türkischen Macht vorgesehen gewesen sei. Auf das zweite Sofa sei Mevlüt Cavusoglu, der türkische Außenminister, gesetzt worden. Ein diplomatischer Affront.
Zu dritt hätten Erdogan, von der Leyen und Michel den Prachtsaal in Ankara betreten. Der türkische Präsident habe Michel den Platz zu seiner Rechten zugewiesen. Der Belgier habe Platz genommen, obwohl er einen Seufzer von der Leyens erkennbar bemerkt hätte. Hätte er mit von der Leyen den Platz tauschen müssen, um gegen den türkischen Affront zu protestieren? Und demonstrierte dieser eher Erdogans Machismo oder die türkische Geringschätzung der EU-Kommission? In den sozialen Medien, vor allem in jenen in Brüssel, sei jedenfalls schnell vom „Sofagate“ die Rede gewesen.
Kommissions-Chefsprecher Eric Mamer habe gesagte, von der Leyen sei von der Sitzordnung „ganz klar überrascht“ gewesen. „Natürlich“ wäre ihr protokollarischer Rang gleich jenem des Ratspräsidenten, deshalb hätten die beiden EU-Spitzen gleichberechtigt gesetzt werden müssen. Von der Leyen habe ihre Mitarbeiter angewiesen, dafür zu sorgen, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederhole. Mamer habe weiter gesagt, dass von der Leyen der Inhalt des Gesprächs mit Erdogan wichtiger als das Protokoll gewesen sei, weshalb sie sich der Sitzordnung gefügt habe.
Fast fünf Jahre nach dem merkwürdigen Putschversuch in der Türkei sind 22 mutmaßliche Beteiligte zu lebenslanger Haft verurteilt worden, meldet zeit.de. Das habe ein Anwalt des türkischen Präsidialamts der Nachrichtenagentur AFP gesagt. Bei der amtlichen Nachrichtenagentur Anadolu sei von 32 Verurteilten die Rede gewesen.
Die Urteile eines Gerichts in der Provinz Ankara seien Teil eines Verfahrens gegen 497 Verdächtige wegen des Putschversuchs, viele von ihnen seien im Laufe ihrer Militärkarriere Teil der Präsidentengarde gewesen. Anadolu hätte zunächst nur über die Verurteilung von vier Ex-Soldaten zu lebenslangen Haftstrafen berichtet. Demnach seien die Angeklagten unter anderem des Versuchs schuldig befunden, die verfassungsgemäße Ordnung zu brechen und den Staatschef umzubringen. Die Staatsanwaltschaft habe den Angeklagten laut Anadolu zur Last gelegt, dass sie die Journalisten des staatlichen Senders TRT gezwungen hätten, eine Nachricht der Putschisten zu verbreiten.
Bei dem Putschversuch seien Mitte Juni 2016 insgesamt etwa 250 Menschen getötet worden. Die türkische Regierung mache offiziell die Bewegung des islamischen Predigers und früheren Erdogan-Förderers Fethullah Gülen für den Putschversuch verantwortlich. Dieser lebe seit 1999 im US-Exil und bestreite die Vorwürfe. Seit 2016 seien wegen mutmaßlicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung mehrere Zehntausend Menschen verhaftet worden. Mehr als 100.000 Menschen seien von der türkischen Regierung mit ähnlichen Begründungen aus dem Staatsdienst entlassen worden. Die Verfolgungen gingen auch heute noch weiter.
Die USA nehmen einen Teil der unter Präsident Donald Trump ausgesetzten Hilfszahlungen an Palästinenser-Organisationen wieder auf, meldet orf.at. Außenminister Anthony Blinken habe gestern die Zahlung von 235 Millionen Dollar angekündigt, von denen 150 Millionen an das sogenannte UNO-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNWRA) gehen sollen.
Ein Vertreter der Palästinenser-Regierung habe die Entscheidung als „guten Anfang“ begrüßt, Israels Außenministerium hingegen eine begleitende Reform des UNWRA gefordert.
In Thüringen hält der CDU-Kreisverband Schmalkalden-Meiningen an der umstrittenen Nominierung des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen als Direktkandidat für den Bundestag fest, meldet deutschlandfunk.de. Das habe der Vorsitzende des Landesverbandes, Hirte, nach einem Krisentreffen in Suhl mitgeteilt. Die Entscheidung für den Wahlkreis 196 liege in der Verantwortung von insgesamt vier Kreisverbänden im Süden des Bundeslandes. Diese würden sich demnach in den kommenden Tagen über das weitere Verfahren und einen Termin verständigen. Offen sei derzeit noch, ob es weitere Kandidaten geben werde. Hirte habe betont, dass die Debatte gezeigt hätte, dass die Personalie Maaßen innerhalb der CDU polarisiere und auf sehr unterschiedliche Meinungen stoße. Er selbst halte Sichtweisen und Stil des früheren Verfassungsschutzpräsidenten für problematisch. Auch würde er von jedem thüringischen CDU-Kandidaten eine klare Abgrenzung zur AfD erwarten.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat sich nach Beratungen am Mittwoch erneut für den Einsatz des Coronavirus-Impfstoffs von AstraZeneca ausgesprochen, meldet orf.at. Die Behörde habe erklärt, dass man zwar einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Impfstoff und selten auftretenden Thrombosen bei Geimpften sehe, aber das Risiko als sehr gering einschätze. Die Anwendung des Vakzins werde daher weiterhin „uneingeschränkt“ empfohlen, so die Behörde. Der Impfstoff sei „hocheffektiv“ und rette Leben, wird EMA-Chefin Emer Cooke zitiert.
Die Blutgerinnsel seien laut EMA vor allem bei Frauen unter 60 Jahren binnen zwei Wochen nach der Impfung aufgetreten. Spezifische Risikofaktoren wie Alter oder Geschlecht seien aber nach den bisherigen Erkenntnissen nicht bestätigt worden. Es sei nun geboten, die möglichen Zusammenhänge weiter zu untersuchen. Vorläufig habe die EMA empfohlen, Blutgerinnsel als seltene Nebenwirkung zu listen.
Mehrere Länder empfehlen die Impfung mit AstraZeneca bekanntlich inzwischen nicht mehr für jüngere Menschen. Deutschland wolle den Impfstoff nur noch Menschen über 60 verabreichen.
Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist ein Eilantrag gegen die Corona-Vorschriften im Rahmen des sogenannten Saarland-Modells eingegangen, meldet zeit.de. Der Antragsteller wehre sich unter Berufung auf seine Grundrechte dagegen, dass er nur mit einem negativen Corona-Test etwa Restaurants oder Kulturveranstaltungen besuchen dürfe, habe die Justiz in Saarlouis am Mittwoch mitgeteilt.
Das Saarland habe am Dienstag ein Öffnungsmodell mit verstärktem Testen gestartet. Zahlreiche Einrichtungen dürften vorerst öffnen, wozu neben der Außengastronomie etwa auch Fitnessstudios und Theater zählen. Wer das Angebot nutzen wolle, brauche einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Dem Gericht zufolge wende sich der Antragsteller zudem dagegen, dass er bei erhöhtem Infektionsgeschehen nur mit einem negativen Test Einkäufe über die Grundversorgung hinaus erledigen dürfe. Der Antragsteller rüge eine «Ungleichbehandlung» zwischen getesteten und nicht getesteten Menschen im Geschäfts- und Sozialleben (Az.: 2 B 95/21).
Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro schließt harte Ausgangsbeschränkungen in dem südamerikanischen Land weiter aus, meldet orf.at. „Wir werden nach Alternativen suchen. Wir werden die Politik des Zuhausebleibens, des Abriegelns, des Lockdowns nicht hinnehmen“, habe der Staatschef gestern einem Bericht des Nachrichtenportals G1 zufolge bei einem Besuch im Süden des Landes erklärt. Bolsonaro stemme sich mit Verweis auf die wirtschaftlichen Folgen seit Beginn der Corona-Krise gegen einen landesweiten Lockdown. Dabei gelte das Land mit 211 Millionen Einwohnern als Corona-Brennpunkt: Zuletzt sollen die Gesundheitsbehörden erstmals mehr als 4.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 an einem Tag registriert haben.
Trotz der Debatten über eine Verschärfung des Corona-Lockdowns in Deutschland kann die Außengastronomie in Schleswig-Holstein ab nächstem Montag öffnen, meldet n-tv.de. Dies hätte die Landesregierung bestätigt, habe die Staatskanzlei mitgeteilt. Gekoppelt sei dies an strenge Auflagen. Die Öffnungsmöglichkeit bestehe demnach nur in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Zahl der neuen Corona-Testergebnisse binnen sieben Tagen stabil unter 0.1 Prozent der Einwohnerzahl liege. Stand Dienstagabend sei dies mit Ausnahme des Kreises Segeberg (0,123 Prozent) überall der Fall. Dort würden auch in anderen Bereichen generell schärfere Regeln gelten.
Im Kreis Pinneberg und in der Stadt Neumünster solle die Entwicklung der bereits „hohen“ Werte noch bis Freitag beobachtet werden. Auch dort seien die Zahlen sehr nahe an 0,1 Prozent, habe Günther gesagt. Schleswig-Holstein insgesamt habe zuletzt die bundesweit niedrigste sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz von 0,0623 Prozent neu Corona-positiv getesteten Einwohnern innerhalb einer Woche gemeldet.
Das Landgericht Schwerin hat einen Landwirt aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim am Mittwoch wegen schweren Betruges, Urkundenfälschung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt, meldet zeit.de. Der 60 Jahre alte Angeklagte habe gestanden, zwischen 2008 und 2015 in 109 Fällen Schweine als Bio-Ware verkauft zu haben, obwohl er immer wieder konventionelles Futter verfüttert hätte. Durch den Verkauf von rund 6500 Schweinen habe er damit knapp 900 000 Euro mehr Einnahmen erzielt, als es ihm mit vergleichbaren konventionellen Schweinen möglich gewesen wäre.
Der Angeklagte habe sich nach Auffassung der Richter außerdem etwa 400 000 Euro an Subventionen erschlichen, die der Staat für Bio-Betriebe bereitstelle. Den Betrug mit der Zufütterung konventionellen Futters habe er bei den regelmäßigen Kontrollen durch die Bio-Vermarktungs-Organisationen, mit denen er zusammenarbeitete, mit gefälschten Lieferscheinen für Bio-Futter kaschiert. Strafmildernd habe sich für den Angeklagten sein umfangreiches Geständnis ausgewirkt. Außerdem hätte ihm das Gericht zugute gehalten, dass er seine Schweine so gehalten habe, wie es in der ökologischen Landwirtschaft vorgeschrieben sei. Der Verteidiger habe deshalb auch eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren beantragt. Dies sei laut Urteilsbegründung aber nicht möglich gewesen, denn dieser Betrugsfall sei mit einem schweren Fall von Steuerhinterziehungen vergleichbar. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.