In Nigeria sind mehr als 300 Schülerinnen entführt worden, die Polizei in Burma geht erneut gewaltsam gegen Demonstranten vor, der CSU-Politiker Nüßlein lässt Amt des Fraktionsvize im Bundestag ruhen, eine der ältesten Fluggesellschaften beantragt Insolvenz, die tschechische Regierung erklärt erneut den Notstand, der Prozess um den Telekom-Börsengang erfährt eine Neuauflage und die Arbeitsagentur benötigt weitere Milliarden wegen Kurzarbeit.
In Nigeria sind erneut Hunderte Schülerinnen entführt worden, meldet orf.at. 317 Mädchen der Government Girls Science Secondary School von Jangebe seien von „bewaffneten Banditen“ verschleppt worden, habe ein Polizeisprecher gestern erklärt. Die Polizei des Bundesstaates Zamfara habe gemeinsam mit dem Militär eine Such- und Rettungsaktion gestartet.
Die Angreifer hätten den Angaben zufolge das Internat im Nordwesten Nigerias in der Nacht überfallen und seien in die Schlafsäle eingedrungen. Rund 50 Schülerinnen hätten flüchten können. In den letzten Jahren gab es einige Entführungen von Schülern durch Islamisten in Nigeria.
In Burma (Myanmar) sind die Sicherheitskräfte erneut gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen, meldet deutschlandfunk.de. In der größten Stadt Rangun hätten Polizisten an mehreren Versammlungsorten Schüsse abgegeben und Teilnehmer festgenommen, wie Augenzeugen in sozialen Netzwerken berichtet hätten. Auch aus anderen Städten sei ein massives Vorgehen der Sicherheitskräfte mit dem Einsatz von Tränengas und Gummigeschossen gemeldet worden. Ziel der Gewalt sollen auch Journalisten gewesen sein. Die Proteste in dem Land hätten sich gegen den Putsch des Militärs Anfang Februar gerichtet.
Der Iran könnte nach den Worten seines Atomchefs Ali Akbar Salehi den Grad seiner Urananreicherung relativ rasch bis auf 60 Prozent erhöhen, meldet zeit.de. "Wir haben binnen einer Stunde Uran auf 20 Prozent angereichert und könnten in der gleichen Zeitspanne den Grad bis auf 60 Prozent erhöhen", habe Salehi im Staatsfernsehen gesagt. Außerdem hätte die iranische Atomorganisation (AEOI) in weniger als einem Monat 25 Kilogramm von 20-prozentigem Uran hergestellt und sei dabei, 1.000 schnelle IR-6 Zentrifugen zu produzieren.
Laut Internationalem Atomabkommen dürfe der Iran das Uran nur bis zu einem Grad von weniger als vier Prozent anreichern. Für eine Atombombe wären 90 Prozent notwendig. Irans Atomchef Salehi habe gewarnt, dass der Iran einige Überwachungskameras der UN-Atombehörde IAEA in den iranischen Atomanlagen ganz entfernen würde, falls in den nächsten drei Monaten die US-Sanktionen gegen den Iran nicht aufgehoben würden.
Der CSU-Politiker Georg Nüßlein lässt aufgrund der Korruptionsermittlungen gegen ihn sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen, meldet handelsblatt.com. Dies habe der Anwalt des schwäbischen Abgeordneten am Freitag mitgeteilt. Gegen den 51-Jährigen werde unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Nüßleins Anwalt habe mitgeteilt, dass sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet halte. Es sei derzeit aber noch nicht absehbar, wann sich Nüßlein „im Rahmen dieser offenbar komplexen Ermittlungen zu Einzelheiten äußern kann“, habe Rechtsanwalt Gero Himmelsbach betont.
Die tschechische Fluglinie Czech Airlines (CSA) hat Insolvenz beantragt, meldet handelsblatt.com. Die Corona-Krise hätte das Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit getrieben, habe eine Sprecherin am Freitag mitgeteilt. Der Antrag sei beim Amtsgericht in Prag gestellt worden. Die Gläubiger würden die angestrebte Neuaufstellung unterstützen. Der Flugbetrieb bleibe in vollem Umfang aufrechterhalten. Hintergrund der Entscheidung sei, dass ein staatliches Schuldenmoratorium für Unternehmen auslaufe, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen seien. Die im Oktober 1923 gegründete Fluggesellschaft gilt als eine der ältesten weltweit.
Die tschechische Regierung hat gestern wegen der sich zuletzt wieder deutlich zuspitzenden Coronavirus-Situation erneut den Notstand erklärt, meldet orf.at. Er solle bis zum 28. März gelten. Auf Basis des erneut verhängten Notstands könnten die bestehenden Beschränkungen in Kraft bleiben und zusätzliche Verschärfungen beschlossen werden. Für den neuen Notstand sei keine Zustimmung des Abgeordnetenhauses nötig, weil es sich im juristischen Sinne nicht um Fortsetzung bzw. Verlängerung des bisherigen, bis zum morgigen Samstag geltenden Notstands handele. Dieser sei vor zwei Wochen aufgrund eines Gesuches der Regionen bzw. ihrer Kreishauptleute beschlossen worden, nachdem zuvor das Parlament eine Verlängerung des Notstands abgelehnt hatte. Daher handele es sich nun um einen neuen Notstand, den die Regierung für 30 Tage verhängen könne.
Mehr als 20 Jahre nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 muss der zugehörige Anlegerschutzprozess noch einmal aufgerollt werden, meldet handelsblatt.com. Der Bundesgerichtshof hätte den Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt erneut in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen, wie die Justiz am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt habe. Hinter dem Musterverfahren stünden rund 16.000 klagende Kleinaktionäre, die Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen würden, den die Telekom verweigere. Ihre Klagen seien zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst worden, das bereits zwei Mal am OLG Frankfurt verhandelt worden sei. Für den dritten Prozess stünden laut Gericht noch keine Termine fest.
Nach früherer Feststellung des BGH enthalte der Börsenprospekt schwerwiegende Fehler im Zusammenhang mit der US-Beteiligung Sprint. In der 1999er-Bilanz der Telekom war dafür ein Sondergewinn von 8,2 Milliarden Euro ausgewiesen, obwohl die Beteiligung nur intern an eine Konzerntochter „umgehängt“ worden war. Die Frankfurter Richter hätten nach Auffassung des BGH nicht ausreichend geprüft, ob dieser Sprint-Vorgang später tatsächlich Auslöser für den Kursabsturz der Aktie gewesen sei. Dies solle nun mit einem Gutachten nachgeholt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veranschlagt für Kurzarbeiter-Geld weitere 6,3 Milliarden Euro, meldet handelsblatt.com. Das habe ein Sprecher der Behörde mitgeteilt. Die Planungen im vorigen Herbst seien von rund 700.000 Kurzarbeitern im Jahresschnitt ausgegangen. Nun liege die Schätzung aufgrund des Lockdowns bei 1,1 Millionen. Insgesamt plane die BA für Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialbeiträge an die Arbeitgeber nun rund zwölf Milliarden Euro ein. Bis Ende Februar werde die Behörde dafür seit Jahresanfang bereits rund vier Milliarden Euro ausgegeben haben, davon 2,2 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld und rund 1,5 Milliarden Euro für die Erstattung der Sozialbeiträge. Auf Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) steige damit der finanzielle Druck für einen Nachtragshaushalt für 2021.
Wie die BA weiter mitgeteilt habe, hätte sie im Jahr 2020 61 Milliarden Euro aufgewendet, um die Folgen des Corona-Ausnahmezustands am Arbeitsmarkt abzufedern.
Bundeswahlleiter Georg Thiel hat eine einheitliche Regelung für den Umgang mit Maskenverweigerern in Wahllokalen gefordert, meldet dernewsticker.de. "Ich bin der Ansicht, dass die Maskenpflicht im Wahllokal strikt befolgt werden muss. Die Bundestagswahl darf nicht zum Superspreader-Event werden", habe er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) gesagt. Aber man dürfe dabei das Recht auf Stimmabgabe nicht verletzen.
Es dürfe nicht dazu kommen, dass Wahlhelfer in Rangeleien mit „Corona-Leugnern“ verwickelt werden, so Thiel. "Wir wollen auch keine Sicherheitskräfte vor den Wahllokalen haben, um die Corona-Regeln durchzusetzen." Bis zum Sommer müsse eine Regelung gefunden werden, "die in allen Bundesländern gilt".
In Hamburg gilt ab heute eine verschärfte Maskenpflicht, meldet zeit.de. An allen öffentlichen Orten, an denen es eng werden könnte, müssten in festgelegten Zeiten Masken getragen werden - insbesondere in den bei schönem Wetter gut besuchten Parks und Grünanlagen rund um Alster und Elbe, wo die Maskenpflicht an Wochenenden und feiertags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr gelte. Eine entsprechende Verordnung der Stadt sei am Freitagnachmittag veröffentlicht worden. Sie schreibe außerdem vor, dass Erwachsene auch auf Spielplätzen Maske tragen müssten.