News-Redaktion / 25.02.2021 / 09:01 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Die Morgenlage: Verbot und Verzicht

Venezuela weist die EU-Botschafterin aus, in Berlin wurde eine islamistische Vereinigung verboten, das Innenministerium muss einen Tweet über die AfD löschen, Al Jazeera will in den USA ein konservatives Nachrichtenportal gründen, ein Vermieter wurde von einem Oberlandesgericht zum Corona-Verzicht verurteilt, Dänemark lockert Lockdown zum 1. März und in Frankreich gab es zwei Tote nach Banden-Kämpfen Minderjähriger.

Venezuela weist EU-Botschafterin aus

Venezuela hat die EU-Botschafterin ausgewiesen, meldet orf.at. Außenminister Jorge Arreaza habe gestern in Caracas mitgeteilt, die Botschafterin Isabel Brilhante sei zur unerwünschten Person erklärt worden. Sie müsse nun innerhalb von 72 Stunden Venezuela verlassen.

Die EU hatte am Montag weitere Sanktionen gegen die Regierung von Venezuelas Präsident Nicolas Maduro verhängt. Als Gründe für die Sanktionen gegen 19 Militärangehörige, Richter, Beamte und Maduro-treue Abgeordnete habe die EU schwere Menschenrechtsverletzungen, die Einschränkung von Oppositionsrechten bei der jüngsten Parlamentswahl und die Untergrabung der demokratischen Arbeitsmöglichkeiten des Parlaments genannt.

Haftstrafe im ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien

In dem laut Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz einen der zwei Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, meldet zeit.de.  Der Syrer Eyad A. habe sich nach Überzeugung der Richter der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht (Az. 1 StE 9/19). Der nach Deutschland migrierte und hier festgenommene 44-Jährige sei Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts hätte er Beihilfe zu Verbrechen in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung geleistet. Gegen den syrischen Hauptangeklagten Anwar R. (58) solle der im April 2020 begonnene Prozess weiterlaufen.

Die Bundesanwaltschaft habe gegen den nun verurteilten Eyad A. fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch wegen eines entschuldigenden Notstands. Oberstaatsanwalt Jasper Klinge von der Bundesanwaltschaft habe gesagt, das weltweit erste derartige Urteil sei ein Signal an Täter, die Menschenrechte mit den Füßen träten, dass sie dauerhaft mit der Ahndung ihrer Verbrechen rechnen müssten - womöglich auch in Deutschland. Das erlaube das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht.

Berliner Innensenator verbietet islamistische Vereinigung "Jamaatu"

In Berlin hat Innensenator Geisel die salafistische Vereinigung „Jamaatu“ verboten, meldet deutschlandfunk.de. Nach Angaben der Senats-Innenverwaltung seien die Internet-Auftritte der Gruppierung abgeschaltet worden. Zudem habe die Polizei Wohnungen von „Jamaatu“-Mitgliedern durchsucht. Gegen mehrere von ihnen seien bereits Strafverfahren anhängig. Nach Angaben des Berliner „Tagesspiegels“ habe die Vereinigung den Kampf der IS-Terrormiliz verherrlicht und zur Tötung von Juden aufgerufen. Die Mitglieder der Gruppe hätten sich demnach aus der bereits früher geschlossenen Fussilet-Moschee gekannt. Dort auch habe auch der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 verkehrt.

Innenministerium muss Tweet zur Prüfung der AfD löschen

Das Bundesinnenministerium (BMI) muss einem Gerichtsbeschluss zufolge einen Tweet löschen, bei dem es um eine mögliche Einstufung der AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall ging, meldet zeit.de. Das Berliner Verwaltungsgericht habe einem entsprechenden Eilantrag der AfD teilweise stattgegeben. Daraufhin hätte das Ministerium den Beitrag vom 28. Januar entfernt. In dem Tweet sei es um die laufende Prüfung gegangen, ob die AfD vom Bundesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werde.

Mit dem Tweet hätte das BMI in die Parteienfreiheit eingegriffen, habe nun das Verwaltungsgericht entschieden. Das Ministerium habe mit dem Tweet "bei objektivem Verständnis" geäußert, dass es sich bei der AfD "um einen Prüffall des Bundesverfassungsschutz handle". Dadurch werde die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb erheblich geschmälert, habe es in dem Gerichtsbeschluss geheißen.

Schon die Einstufung der AfD als Prüffall führe nach einer von der Partei vorgenommenen Umfrage dazu, dass die Bereitschaft, die AfD zu wählen, um 15 Prozent sinke. Der Eingriff sei nicht gerechtfertigt, weil es hierfür weder eine Rechtsgrundlage im Bundesverfassungsschutzgesetz gebe noch die Voraussetzungen vorlägen, unter denen staatliche Stellen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben dürften. Gegen den Gerichtsbeschluss sei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

In einem weiteren Rechtsstreit habe derweil das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass auch der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen nicht öffentlich als Prüffall bezeichnet werden darf. Nach dem am Mittwoch zugestellten Urteil habe die nordrhein-westfälische AfD erfolgreich darauf geklagt, die Rechtswidrigkeit entsprechender Äußerungen unter anderem von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) gerichtlich feststellen zu lassen. Die Äußerungen, die Gegenstand des Verfahrens waren, stammten bereits aus dem Jahr 2019.

Al Jazeera startet in den USA konservatives Online-Nachrichtenportal

Der arabische Nachrichtensender Al Jazeera will in den USA eine neue Mitte-Rechts-Digitalplattform ins Leben rufen, meldet deutschlandfunk.de. Der in Katar ansässige Konzern wolle mit dem Portal „Rightly“ vor allem Konservative und Republikaner ansprechen, die sich von den „Mainstream-Medien“ ausgeschlossen fühlten, wie unter anderem die britische Tageszeitung „The Guardian“ berichte. In einer Erklärung von Al Jazeera, aus der die Nachrichtenagentur AFP zitiere, habe es geheißen, man wolle auf der Plattform Inhalte für ein Publikum erstellen, das in der aktuellen Medienlandschaft unterrepräsentiert sei.

Chef der neuen Plattform solle den Angaben zufolge der ehemalige Fox News-Journalist Scott Norvell werden, der konservative Polit-Podcaster Stephen Kent werde eine eigene Show bekommen. Für den offiziellen Start der Plattform sei noch kein Datum angegeben worden.

Kurz will EU-weiten „Grünen Pass“ für Geimpfte

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) setzt sich in der Coronavirus-Pandemie für einen „Grünen Pass“ für Geimpfte, Getestete und Genesene ein, meldet orf.at. Er werde diesen Vorschlag beim EU-Gipfel am Donnerstag einbringen und hoffe auf eine europäische Lösung, habe Kurz am Mittwoch gesagt. Sollte das nicht gelingen, werde man das Projekt „national angehen“.

Es brauche „einen Grünen Pass für jeden, der geimpft ist oder gerade Corona hatte und dadurch immun ist oder einen neuen Test gemacht hat“, habe Kurz in Wien gesagt. „Wir brauchen innerhalb der Europäischen Union die Reisefreiheit wieder zurück“, wird Kurz weiter zitiert. Ein EU-weit geltender „Grüner Pass“ könne „eine gute Basis dafür darstellen, dass wir ordentlich durch den Sommer kommen“.

Israel hätte bereits ein ähnliches System, insofern „erwarte“ er sich, „dass wir das auch in Europa umsetzen“. Technisch wäre es leicht machbar. Es sollte eine digitale Lösung sein: Jeder solle sich mit dem Handy ausweisen können.

Vermieter zu Corona-Verzicht verurteilt

Der 5. Senat des Sächsischen Oberlandesgerichts kürzte am Mittwoch einem Vermieter wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage die Einnahmen um 50 Prozent, meldet bild.de. Der Fall: Textil-Gigant „KiK“ habe im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 eine Monatsmiete (7854 Euro) für die Filiale in Sehma (Erzgebirge) nicht gezahlt. Der Vermieter Jürgen Zehnder (79) habe vor dem Landgericht Chemnitz geklagt und gewonnen. Begründung sinngemäß: Die Mietsache sei in Ordnung, der Corona-Ausnahmezustand nicht die Schuld des Vermieters.

Das sehe das Oberlandesgericht nun anders. Der Vorsitzende Richter Dr. Bernhard Klose wird zitiert: „Niemand hat vor November 2019 mit einer Schließung der Ladengeschäfte gerechnet, somit konnte dieser Fall auch in keinem Mietvertrag berücksichtigt werden. Durch die staatliche Schließ-Anordnung fällt die Geschäftsgrundlage weg – den Schaden müssen sich Vermieter und Mieter teilen.“ Jürgen Zehnder wolle sich damit jedoch nicht abfinden und habe angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

Gericht lehnt Corona-Entschädigung für Gastronomiebetrieb ab

Das Land Brandenburg muss einem Gastronomen keine Entschädigung wegen der angeordneten Schließung seines Betriebes zahlen, meldet zeit.de. Das Landgericht Potsdam habe eine entsprechende Klage des Mannes am Mittwoch abgewiesen. «Es gibt keine Grundlage, die ihm den geltend gemachten Anspruch zusprechen würde - insbesondere nicht aus dem Infektionsschutzgesetz», habe Sprecherin Sabine Dießelhorst nach der Verkündung des Urteils erklärt.

Der Betreiber des Hotels und Lokals Schloss Diedersdorf (Teltow-Fläming) hatte seinen Betrieb - wie andere Betriebe im Gastgewerbe auch - wegen der Eindämmungsverordnung fast komplett einstellen müssen, nur der Verkauf von Speisen außer Haus und ein eingeschränkter Betrieb des Hotels waren möglich. Das Land habe er auf rund 27 000 Euro verklagt, einen Teil der wesentlich höheren Schadensumme. Der Anwalt des Gastronomen habe angekündigt, Berufung gegen die Entscheidung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht einzulegen.

Lockdown in Dänemark wird zum 1. März gelockert

Dänemark lockert vorsichtig einige seiner Corona-Beschränkungen, meldet zeit.de. Nach mehr als zwei Monaten dürfen die meisten Geschäfte im Land am Montag wieder öffnen, sofern ihre Ladenfläche kleiner als 5000 Quadratmeter sei und sie sich nicht in Einkaufszentren befänden. Das habe Justizminister Nick Hækkerup in Kopenhagen bekannt gegeben. Sorgen vor Virus-Mutanten blieben jedoch. Die britische Virus-Variante sei nun die dominierende in Dänemark, habe Regierungschefin Mette Frederiksen am Abend gesagt.

Die teilweise Wiedereröffnung des öffentlichen Lebens bei zu erwartenden höheren Corona-Zahlen stelle ein «kalkuliertes Risiko» dar, wird Frederiksen weiter zitiert.

Der vereinbarte Plan sehe neben der weitgehenden Öffnung des Einzelhandels unter anderem auch vor, dass Kultureinrichtungen unter freiem Himmel wie Zoos und Freizeitparks ab Montag wieder Besucher empfangen dürften, wenn diese einen maximal 72 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen könnten. Die Beschränkung für organisierte Sport- und Vereinsaktivitäten im Freien werde von 5 auf maximal 25 Teilnehmer angehoben.

In Nord- und Westjütland dürften die Abschlussklassen teils in ihre Schulen zurück, auf der Ostsee-Insel Bornholm sogar alle Schüler. Allerdings sollten alle älter als zwölf Jahre alt sein und ebenso wie das Personal zweimal wöchentlich Corona-Tests machen. Auch Friseure und andere Dienstleister dürften mit Testanforderungen auf Bornholm wieder öffnen. Landesweit durften im Februar lediglich die Schüler bis zur vierten Klasse in ihre Schulen zurückkehren.

Zwei Tote nach Banden-Kämpfen Minderjähriger in Frankreich

Der Tod von zwei Heranwachsenden bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden hat Frankreich schockiert, meldet faz.net. Bereits zu Wochenbeginn sei die 14 Jahre alte Schülerin Lilibelle G. an ihren Verletzungen gestorben. Sie habe in einem Streit zwischen verfeindeten Jugendlichen vor ihrer Schule vermitteln wollen. Einer der Jungen habe ihr daraufhin mit einem Messer mehrere Male in den Bauch gestochen. Die Schülerin sei schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht worden, habe dort aber nicht mehr gerettet werden können.

Sechs verdächtige Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren seien in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Justiz ermittele unter anderem wegen Mordes und schwerer Gewalt gegen Minderjährige sowie unterlassener Hilfeleistung. Den Behörden sei der Bandenkrieg seit längerem bekannt, so die Staatsanwältin.

Der 5000 Einwohner zählende Ort Saint-Chéron mit vielen Einfamilienhäusern habe bislang als ruhig gegolten, es gebe dort nur wenige Sozialbautürme, anders als in den sozialen Brennpunktvierteln im nahe gelegenen Évry. Ganz in der Nähe von Saint-Chéron, in Boussy-Saint-Antoine, sei es am Dienstag zu einer anderen gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen. Zwei Banden hätten sich mit Messern, Krücken und Baseballschlägern bekämpft, wie Innenminister Gérald Darmanin bestätigt habe.

Es hätten fast 60 Jugendliche an der Schlägerei teilgenommen, bei der ein 14 Jahre alter Schüler tödlich verletzt worden sei und ein weiterer, 13 Jahre alter Schüler mit schweren Verletzungen im Halsbereich in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Der 13 Jahre alte Junge habe am Mittwoch nicht mehr in Lebensgefahr geschwebt. Sechs Minderjährige seien in Polizeigewahrsam genommen worden. Ein 16 Jahre alter Jugendlicher habe sich selbst der Polizei gestellt und sich der tödlichen Messerstiche bezichtigt.

Innenminister Gérald Darmanin habe angekündigt, 100 zusätzliche Polizisten und Gendarmen so lange wie notwendig in das Bandengebiet zu beordern. Weitere Angaben insbesondere zu soziokulturellen und sonstigen Hintergründen der Tatbeteiligten wurden nicht gemacht.

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