News-Redaktion / 27.01.2021 / 09:19 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Die Morgenlage: Atomkraft und Abschiebungen

Die deutsche Bundesregierung will ein Mitspracherecht bei polnischen Atomkraftwerken, die neue US-Regierung erleidet mit einem Abschiebestopp ihre erste Niederlage vor Gericht, das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Abschiebungen nach Griechenland, Berlins Innensenator hält die geplante Migrantenquote für verfassungswidrig, Aachen fehlt das Trinkwasser und deutschen Brauereien die Biertrinker. 

Deutschland will Mitsprache bei polnischen Atomkraftwerken

Die Bundesregierung will eine Einbeziehung Deutschlands in die polnischen Planungen zum Neubau von Atomkraftwerken an der Ostsee erreichen, meldet dernewsticker.de. "Nach intensiver Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium haben wir dem dafür zuständigen Espoo-Komitee fristgerecht am 12. Januar mitgeteilt, dass wir eine Betroffenheit Deutschlands von den polnischen Energieplänen nicht ausschließen können", habe der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben) gesagt. Dies könne auch andere Bestandteile des polnischen Energiekonzepts für 2040 betreffen, habe er gesagt. Die Bundesregierung werde die nationalstaatliche Hoheit Polens über seine Energie- und Umweltpolitik respektieren und nur dort Beratungsbedarf anmelden, wo Deutschland sich betroffen sehe, so Flasbarth.

Der geplante Einstieg in die Atomkraft gehöre jedoch dazu: "Die Frage, wie sich der Bau neuer AKW auf Deutschland auswirkt, ist für uns dabei sehr relevant", so der Umweltstaatssekretär. Das Umweltministerium wolle erreichen, Einsicht in alle Details des Projektes zu bekommen, etwa in die geplanten Reaktortypen und Sicherheitsvorkehrungen. Polen plane derzeit den Bau von ein bis zwei Atomkraftwerken an der Ostsee, etwa 50 Kilometer nördlich von Danzig, die bis Mitte der 2030er Jahre in Betrieb gehen sollen.

Beim Espoo-Büro in Genf, das für die zwischenstaatliche Abstimmung über Umweltauswirkungen in Grenzregionen zuständig sei, habe die polnische Regierung jedoch angegeben, ihre AKW- Pläne hätten keine Auswirkungen auf die Nachbarstaaten.

Bundesgericht hebt Bidens Abschiebestopp vorerst auf

Es ist der erste juristische Rückschlag für die neue US-Regierung: Ein Bundesgericht in Texas erließ am Dienstag auf Antrag des Justizministers des Bundesstaats, Ken Paxton, eine einstweilige Verfügung, wonach der von Bidens Regierung angeordnete vorübergehende Abschiebestopp in den kommenden 14 Tagen landesweit nicht umgesetzt werden darf, meldet diepresse.com.

Vor einer weitergehenden Entscheidung habe Richter Drew Tipton eine Anhörung beider Parteien für diesen Donnerstag angesetzt. Tipton habe argumentiert, die Bundesregierung hätte keine "konkrete, vernünftige Begründung" für den Abschiebestopp angeführt. Texas habe "ein erhebliches Risiko für nicht wiedergutzumachenden Schaden" nachgewiesen, weil die Maßnahme einen Zustrom illegaler Migranten nach sich ziehen könne. Tipton war im vergangenen Jahr vom damaligen US-Präsidenten Donald Trump als Bundesrichter nominiert worden. Die neue Biden-Regierung wollte Abschiebungen vom vergangenen Freitag an für 100 Tage aussetzen.  

Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Abschiebungen nach Griechenland

Anerkannte Asylbewerber sollen eigentlich in dem EU-Staat bleiben, in dem ihnen der Schutzstatus verliehen wurde, und nicht noch Asylanträge in weiteren Ländern stellen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschied aber nun, dass aus seiner Sicht in Griechenland anerkannte Asylbewerber Gefahr liefen, dass ihre elementarsten Bedürfnisse nicht befriedigt würden, meldet faz.net. Deshalb dürften zwei Migranten aus Eritrea und Syrien, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten hatten, nicht dorthin zurück überstellt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dürfe ihren Asylantrag nicht als unzulässig abweisen, sondern müsse einen möglichen Schutzanspruch in Deutschland prüfen. Die beiden Zuwanderer seien in Griechenland in eine Situation „extremer materieller Not“ geraten, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit gefunden hätten, heiße es in einer Erklärung des Gerichts.  

Berlins Innensenator hält Migrantenquote für verfassungswidrig

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hält eine Migrantenquote im öffentlichen Dienst für verfassungswidrig, meldet tagesspiegel.de. Die von Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) Mitte Januar vorgelegte Novelle des Partizipations- und Integrationsgesetzes könne er so nicht mitzeichnen, habe Geisel gesagt: „Unser Grundgesetz sagt, niemand darf bevorteilt oder benachteiligt werden aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, Ethnie, Sexualität.“ Geisel habe betont, dass ihm die Verfassungsrechtler in seiner Verwaltung erklärt hätten, dass die Migrantenquote in ihrer jetzigen Form vor Arbeitsgerichten scheitern werde. Sein Vorwurf: Auch Grüne und Linke würden um die Probleme wissen, aber ihren „Alles-oder-nichts-Kurs“ weiterführen.

Am Mittwoch werde sich deshalb der Koalitionsausschuss von Rot-Rot-Grün mit der Neufassung des Gesetzes beschäftigen. In den vergangenen Tagen hätten Linke und Grüne die SPD scharf für ihre Ablehnung der Quote kritisiert. 

CDU-Kritik an Integrations-Regierungskommission

Mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete und Migrationsexperten haben scharfe Kritik an der Integrationskommission der Bundesregierung geübt, meldet welt.de.  Das Gremium mit 25 Mitgliedern habe vergangene Woche nach zweijährigen Beratungen, die federführend von der Integrationsbeauftragten Annette Widmann-Mauz (CDU) begleitet worden waren, seinen Abschlussbericht vorgelegt und als zentrales Ergebnis vor allem empfohlen, künftig auf den Begriff „Migrationshintergrund“ zu verzichten.

Der CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries habe kritisiert: „Die Fachkommission hat ihren Arbeitsauftrag nicht nur bewusst ignoriert, sondern sich stattdessen ungefragt zu allgemeinen integrationspolitischen Fragestellungen relativ einseitig positioniert. Das ist schon ein starkes Stück und ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.“ Arbeitsauftrag an die Kommission wäre es gewesen, „darzulegen, wie viel Zuwanderung Deutschland unter welchen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Integration dauerhaft verträgt“, habe de Vries der WELT gesagt. Ausgangspunkt der Kommission sei die Festlegung der schwarz-roten Koalition auf einen „Zielkorridor“ von maximal 220.000 Zuwanderern jährlich gewesen.

Der Innenpolitiker habe zudem bemängelt, dass die Kommission „Integration als Aufgabe des Staates und der Mehrheitsgesellschaft beschreibt und nicht vornehmlich als eine Bringschuld der Migranten“. Bestehende Integrationsdefizite würden „weitgehend ausgeblendet und Integrationsfähigkeit als Kategorie abgelehnt, obwohl es wissenschaftlich anerkannte Indikatoren wie Erwerbsbeteiligung, Bildungsabschlüsse oder Delinquenz“ gebe, um den durchschnittlichen Integrationserfolg von Gruppen zu erheben. De Vries weiter: „Verbalakrobatik über Migrationsbegrifflichkeiten anstelle einer substanziellen Auseinandersetzung mit Integrationsdefiziten hilft aber weder den Migranten noch der Mehrheitsgesellschaft.“

Ganz Aachen hat kein sauberes Trinkwasser mehr

Wegen einer bakteriellen Verunreinigung haben die Stadtwerke Aachen den Bürgern der Stadt vorsorglich das Abkochen des Leitungswassers empfohlen, meldet bild.de. Das Problem sei bei einer routinemäßigen Kontrolle festgestellt worden, hätten die Stadtwerke am Dienstagabend mitgeteilt. Von den Stadtwerken habe es geheißen: „Wenn Sie das Wasser drei Minuten sprudelnd kochen lassen, können Sie es danach völlig unbedenklich zur Zubereitung von Nahrung, auch für Kinder, alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen sowie für medizinische Zwecke nutzen.“ Zur Körperpflege könne das Leitungswasser ohne Abkochen verwendet werden. Die Ursache für die Verunreinigung sei noch unklar, habe eine Sprecherin gesagt. Wie lange die Empfehlung gelte, wisse man momentan ebenfalls nicht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 15-Kilometer-Regel

In Bayern gilt in Gemeinden mit hohen sogenannten Inzidenzwerten eine 15-Kilometer-Grenze für die Bewegungsfreiheit. Nun aber hat der Verwaltungsgerichtshof diese Regel gekippt, meldet t-online.de. Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gebe es keine Rechtsmittel.

In der Entscheidung heiße es, dass für die Betroffenen der räumliche Geltungsbereich des Verbots von Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar sei. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises wäre nicht deutlich und anschaulich genug. "Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kam es deswegen im Eilverfahren nicht mehr an", habe es im Beschluss geheißen.

Historischer Einbruch beim Bierkonsum in Deutschland

Statistisch gesehen hat jeder in Deutschland im Coronavirus-Jahr so wenig Bier getrunken wie seit Ende der 1950er-Jahre nicht mehr, meldet orf.at. Habe der Pro-Kopf-Konsum 2019 noch bei fast 92 Litern (mit alkoholfreiem Bier und Malztrunk bei 99,7 Litern) gelegen, sei er im letzten Jahr um fast vier Liter auf nun etwa 88 Liter gesunken, wie es vom Deutschen Brauerbund in Berlin heiße. Der Konsum alkoholfreier Biere sei demnach 2020 so gut wie gleich geblieben und liege im Schnitt um die fünf Liter.

Hauptgrund für den gesunkenen Bierkonsum und das Rekordtief in Deutschland dürften die Schließungen von Gaststätten sein. Einer Auflistung des Brauerbunds zufolge habe der Pro-Kopf-Verbrauch von Bier zuletzt 1958 unter 90 Litern (damals nur Westdeutschland in der Statistik) gelegen. Die genauen Gesamtbierabsatzzahlen für 2020 sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Drosten für Reisebeschränkungen wegen Corona

In der Debatte um die weitere Drosselung des Reiseverkehrs hat der prominente Virologe Christian Drosten Einschränkungen als "aus wissenschaftlicher Sicht" sinnvoll bezeichnet, meldet stern.de. Angesichts sinkender täglicher Corona-Fallzahlen in Deutschland "muss man natürlich auf das achten, was von außen kommt", habe der Leiter der Virologie an der Berliner Charité Berlin am Dienstagabend in den ARD-"Tagesthemen" gesagt.

Je stärker die Ausbreitung des Coronavirus innerhalb Deutschlands gebremst werde, "desto wichtiger wird das, was von außen eingeschleppt wird", wird Drosten in Bezug auf die Sorge wegen der Ausbreitung von Virus-Mutanten zitiert.

Der Virologe, der die Bundesregierung berät, habe zugleich in der Debatte um mögliche Lockerungen der derzeitigen Corona-Verbote zu Zurückhaltung gemahnt.

Kekulé für Lockdown-Ende ab Mitte Februar

Der Virologe Alexander Kekulé hat sich trotz der Corona-Mutationen für ein Lockdown-Ende ab Mitte Februar ausgesprochen, meldet dernewsticker.de. "Ich halte es für möglich, dass ab Mitte Februar stufenweise Kitas, Schulen, Geschäfte, aber auch Restaurants wieder öffnen können. Nicht überall auf einmal, sondern anfangs nur in Regionen mit besonders niedrigen Fallzahlen und gut aufgestellten Gesundheitsämtern", habe der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt. In manchen Kreisen mit derzeit sehr hoher Inzidenz tendiere die Akzeptanz der Corona-Schutzmaßnahmen "offensichtlich gegen null", so Kekulé. "Der Strategiewechsel ist auch notwendig, um in kritischen Bevölkerungsteilen wieder mehr Akzeptanz für die Maßnahmen zu gewinnen."

Den Vorschlag seiner Kollegen Christian Drosten und Melanie Brinkmann, Corona praktisch auszumerzen, habe Kekulé als völlig überzogen kritisiert. "Beim Fahrplan der Null-Corona-Verfechter wären wir noch zwei bis drei Monate im Lockdown. Das hält niemand aus, und das ist weltfremd", habe er gesagt. "Wir dürfen nicht am Reißbrett eine Strategie entwickeln, die den Faktor Mensch ausklammert."

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