News-Redaktion / 18.12.2020 / 09:00 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Die Morgenlage: Gerichtshof und Gedenken

In Hongkong wurden erneut Demokratie-Aktivisten angeklagt, von der islamistischen Boko Haram in Nigeria entführte Schüler sind wieder frei, Österreich will „religiöse Extremisten“ strafrechtlich verfolgen, Bahn-Konkurrenten klagen gegen Milliardenhilfen für die DB, der Europäische Gerichtshof erlaubt das Verbot des Schächtens, der Bundestag ändert das Insolvenzrecht erneut und die Bunderegierung kündigt neue Ausgleichszahlungen an Kliniken an.

Erneut Demokratie-Aktivisten in Hongkong angeklagt

In Hongkong sind am Donnerstag acht prominente Demokratie-Aktivisten wegen der Organisation und Teilnahme an einer "illegalen Versammlung" angeklagt worden, meldet kleinezeitung.at. Die Aktivisten seien nach der Verlesung der Anklage auf Kaution freigekommen. Die Gruppe war Anfang Dezember auf der Grundlage des umstrittenen chinesischen Sicherheitsgesetzes festgenommen worden. Unter den Angeklagten seien die bekannten Demokratie-Aktivisten Leung Kwok Hung und Figo Chan.

Letzterer sei Organisator einer jährlichen Demonstration zur Erinnerung an die Übergabe der früheren britischen Kronkolonie an China. "Lasst alle politischen Gefangenen frei", habe Chan im Gerichtssaal gerufen. Auch Hung habe nach der Verlesung der Anklageschrift mit einem Ausruf reagiert: "Friedliche Versammlung ist kein Verbrechen. Schande über die politische Verfolgung".

Konkret werde den acht Aktivisten vorgeworfen, die Bevölkerung im Sommer zu einer nicht genehmigten Demonstration gegen das sogenannte Sicherheitsgesetz für Hongkong angestiftet zu haben. Unter den Angeklagten seien auch der frühere Vorsitzende der Demokratischen Partei von Hongkong, Wu Chi Wai, und der Ex-Abgeordnete Eddie Chu. Die Beschuldigten hätten ihre Reisepässe abgeben müssen, bevor sie auf Kaution freigelassen worden seien.

Von Islamisten in Nigeria entführte Schüler wieder frei

Die mehr als 300 von der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram im Norden Nigerias entführten Schüler sind nach einem Bericht des Staatsfernsehens wieder frei, meldet kleinezeitung.at. 344 Schüler befänden sich in der Obhut der Sicherheitsbehörden, habe der Gouverneur des Bundesstaats Katsina, Aminu Bello Masari, am Donnerstag mitgeteilt. Unklar sei allerdings, ob alle Schüler freigelassen worden seien oder sich ein Teil von ihnen noch in der Gewalt der Entführer befand.  Aus Sicherheitskreisen habe es geheißen, die exakte Zahl der freigelassenen Schüler könne erst genannt werden, wenn diese in der gleichnamigen Hauptstadt des Bundesstaats Katsina eingetroffen und durchgezählt worden seien. Auch die genaue Zahl der vergangenen Freitag aus der Oberschule in Kankara Verschleppten sei bislang unklar geblieben. Laut Behörden seien es 333, Einheimische hätten von mehr als 500 Verschleppten gesprochen. Die jetzt freigelassenen Schüler seien nach Verhandlungen zwischen den Entführern und der Regierung im Wald ausgesetzt worden.

Österreich droht „religiösen Extremisten“ mit Haftstrafen

Wer eine "religiös motivierte extremistische Verbindung" gründet oder sich in einer solchen "führend betätigt" soll in Österreich künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, meldet kleinezeitung.at. Das sehe eine Strafrechtsnovelle vor, die Teil des "Anti-Terror-Pakets" der Regierung sei und heute in Begutachtung gehen solle. Darin vorgesehen sei auch die Möglichkeit der elektronischen Überwachung für die Zeit der Bewährung.

"Das Phänomen erfasst grundsätzlich alle religiös motivierten extremistischen Ideologien und greift damit bestimmte religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen nicht selektiv heraus", heiße es in den Erläuterungen zur StGB-Novelle, aufgrund der "besonderen Entwicklungen und Vorfälle in jüngerer Zeit in Österreich (aber auch in ganz Europa)" sei dies aber "häufig im Bereich des Islamismus" festzustellen. Die Regierung wähne sich durch die im Gesetzestext religionsneutrale Formulierung auf der grundrechtlich sicheren Seite.

Europäischer Gerichtshof erlaubt das Verbot des Schächtens

Dürfen EU-Staaten Muslimen und Juden verbieten, Tiere gemäß ihren religiösen Vorschriften ohne Betäubung zu schlachten? Der Europäische Gerichtshof sagt ja, meldet dw.com. Derartige Vorschriften würden nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen, hätten die Richter in Luxemburg geurteilt. Eine solche Vorgabe folge dem von der EU anerkannten Ziel, das Wohlergehen von Tieren zu fördern. 

Verhandelt worden sei ein politisch brisanter Rechtsstreit aus Belgien. 2017 habe die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung aus Tierschutzgründen verboten. Muslimische und jüdische Verbände hatten dagegen geklagt.

Dem Urteil vom Donnerstag zufolge lasse das EU-Recht zwar in Ausnahmefällen und im Sinne der Religionsfreiheit die rituelle Schlachtung ohne vorherige Betäubung zu. Die EU-Staaten könnten aber dennoch dazu verpflichten, die Tiere zu betäuben.

Flixtrain klagt gegen Milliardenhilfe für die Deutsche Bahn

Das Münchener Unternehmen Flixmobility, Betreiber von Flixbus und Flixtrain, geht juristisch gegen die Kapitalhilfe des Bundes für die Deutsche Bahn vor, meldet dernewsticker.de. Bei der EU-Wettbewerbskommission habe Flixmobility eine förmliche Beschwerde eingereicht, die sich auch gegen die rasant steigende Verschuldung der Bahn wende. Damit erreiche der Konflikt zwischen Staatskonzern und Wettbewerbern einen neuen Höhepunkt. Flixmobility fürchte wie andere Konkurrenten der Bahn, dass die milliardenschwere Kapitalhilfe den Wettbewerb verzerre und womöglich sogar Unternehmen aus dem Markt verdränge.

Davor habe in diesen Tagen auch die Monopolkommission gewarnt. Flixmobility-Mitgründer André Schwämmlein habe dem "Handelsblatt" gesagt: "Wir sind nicht gegen Hilfen für die Deutsche Bahn. Wir wollen aber, dass diese Hilfen dem gesamten Sektor zugute kommen, also den Wettbewerb nicht benachteiligen und dass sie deshalb mit Auflagen versehen werden, die es auch uns möglich machen, in Deutschland zu akzeptablen Marktbedingungen zu fahren.".

Bundestag beschloss weitere Änderungen im Insolvenzrecht

Der Bundestag hat im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen beschlossen, meldet faz.net. Mit den Gesetzen, die am Donnerstag verabschiedet worden seien, bleibe etwa die Insolvenzantragspflicht über das Jahresende hinaus ausgesetzt. Angeschlagenen Unternehmen werde es zudem erleichtert, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Darüber hinaus könnten sich überschuldete Firmen und Verbraucher künftig schneller als bisher von ihrer Restschuld befreien.

Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibe die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags mindestens bis Ende Januar ausgesetzt - vor allem, weil sich die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen verzögert habe. «Die Unternehmen sind unverschuldet in diese Zahlungsproblematik geraten», habe der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, erklärt. Deshalb dürfe man sie «nicht in die Insolvenz treiben».

Normalerweise müsse ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds, wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, gestellt werden. Für Unternehmen, die wegen der Corona-Politik überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, war diese Pflicht im Frühjahr jedoch ausgesetzt worden - zunächst bis September, dann bis Ende Dezember. Jetzt gelte diese Ausnahmeregelung noch mindestens für den Januar 2021.

Unternehmen oder Verbraucher in Insolvenz winke künftig ein beschleunigter Neuanfang. Sie würden schneller als bisher von den Restschulden befreit. Künftig dauert das Verfahren zur Restschuldbefreiung beim ersten Mal nur noch drei statt der derzeit üblichen sechs Jahre. Die Verkürzung solle rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt worden seien. Finanziell angeschlagene Unternehmen benötigten in Zukunft auch nicht mehr die Zustimmung sämtlicher Gläubiger, um sich auch ohne Insolvenzverfahren sanieren zu können. Sie müssten nur noch eine Mehrheit der Gläubiger vom eigenen Restrukturierungsplan überzeugen.

Moderna-Impfstoff steht in den USA kurz vor der Zulassung

Der Corona-Impfstoff des US-Biotechkonzerns Moderna steht kurz vor einer Notfallzulassung in den USA, meldet kleinezeitung.at. Am Donnerstag habe sich ein Beratungskreis der Arzneimittelbehörde FDA für die Genehmigung ausgesprochen. Auf Basis der bisher verfügbaren Informationen wären die Vorteile im Einsatz bei Menschen ab 18 Jahren größer als die Risiken, hätten 20 Fachleute befunden. Damit dürfte der zweite Corona-Impfstoff in den nächsten Tagen zugelassen und bereits nächste Woche zum Einsatz kommen.

Es wäre die weltweit erste Genehmigung des Moderna-Präparats. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) habe zur Bewertung des Moderna-Präparats eine Sondersitzung am 6. Januar angesetzt.

Portugal verhängt zu Silvester Ausgangssperre

Portugal hat im Zeichen des Coronavirus strikte Beschränkungen zum Jahreswechsel angekündigt, meldet orf.at. Am Silvesterabend gelte ab 23.00 Uhr eine Ausgangssperre, sagte Ministerpräsident Antonio Costa gestern nach Besprechungen mit seinem Kabinett. Man müsse die Silvesterfeiern komplett unterbinden. Auch an den ersten drei Jänner-Tagen gebe es Ausgangssperren.

Bundesregierung plant erneute Ausgleichszahlungen an Kliniken

Angesichts der stark gestiegenen Zahlen von Corona-Patienten fasst die Bundesregierung laut einem Zeitungsbericht erneute Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser ins Auge, meldet dtoday.de. Kliniken in Hotspot-Gebieten sollten finanziell besonders unterstützt werden, heiße es nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben) in einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums. Krankenhäuser sollten demnach wieder Finanzhilfen für das Freihalten von Betten erhalten.

Kliniken, die Operationen und andere Eingriffe verschieben, sollten dafür "kurzfristig einen finanziellen Ausgleich erhalten", zitiere das RND aus dem Papier. Krankenhäuser in Hotspot-Regionen mit mehr als 250 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern sollten demnach auch unabhängig davon, wie groß ihre freien intensivmedizinischen Kapazitäten seien, Ausgleichszahlungen erhalten können. Auf diesem Wege sollten auch die Kapazitäten insgesamt erweitert werden.

Die Länder, die grundsätzlich für die Planung der Krankenhäuser zuständig seien, sollten bestimmen, welche Kliniken von den Ausgleichszahlungen profitieren sollen. Die Pläne des Gesundheitsministeriums sollen dem Zeitungsbericht zufolge rückwirkend zum 14. Dezember in Kraft treten. Begrenzt würden sollen die Ausgleichszahlungen demnach bis zum 31. Januar.

Bundesregierung plant offizielles Gedenken an Corona-Opfer

Die Bundesregierung plant ein Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie, meldet 24matins.de. Der Bundesregierung sei es "ein wichtiges Anliegen, ein Zeichen zu setzen, dass die Verstorbenen nicht vergessen sind und das Leid der Betroffenen gewürdigt wird", habe ein Regierungssprecher der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) gesagt. Deshalb sei etwa die Ausrichtung einer zentralen Gedenkveranstaltung angedacht. Die katholisch Deutsche Bischofskonferenz hatte einen nationalen Gedenktag für die Corona-Opfer vorgeschlagen. Dieser könne nicht nur ein Zeichen des Gedenkens, sondern auch der Zuversicht sein, “dass wir die Pandemie und andere Krisen mit vereinten Kräften überwinden können”, habe der Konferenzvorsitzende Georg Bätzing den Funke-Blättern gesagt. Als möglichen Termin hätte er den Jahrestag der ersten Corona-Impfungen in Deutschland vorgeschlagen. Die meisten Verstorbenen mit anderen Todesursachen werden aber weiterhin nicht mit einem offiziellen Gedenktag gewürdigt.

Urteil für Spion des indischen Geheimdienstes erwartet

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Spion des indischen Auslandsgeheimdienstes wird am heutigen Freitag das Urteil vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erwartet, meldet rtl.de. Die Bundesanwaltschaft habe für den 54-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt, die Verteidigung einen Freispruch. Die Anklage gehe davon aus, dass der Mann seit Anfang 2015 regelmäßig Interna aus oppositionellen Gruppen an Führungsoffiziere im indischen Generalkonsulat in Frankfurt weitergegeben habe.

Dabei gehe es um Mitglieder der Religionsgemeinschaft der Sikh sowie um die Kaschmir-Bewegung in Deutschland. Vor Gericht habe der Mann diese Vorwürfe bestritten. Der Prozess hatte Ende August begonnen.

Couscous wird Weltkulturerbe

Schon der gemeinsame Antrag war eine Sensation, berichtet faz.net. Erst hätte Algerien im Alleingang Couscous zum Weltkulturerbe erklären lassen wollen. Am Ende hätten sich dann Algerien, Marokko, Mauretanien und Tunesien zusammengetan. Das sei beachtlich, denn eigentlich seien sich Algerien und Marokko spinnefeind. Der Erfolg dieser Kooperation: Die Kulturorganisation der Vereinten Nationen (UNESCO) habe das nordafrikanische Gericht jetzt offiziell als Weltkulturerbe anerkannt.

Der Konsens zeige, wie kulturelles Erbe Grenzen überwinden könne, habe sich UNESCO-Generaldirektorin Audrey Azoulay gefreut, deren Organisation seit einiger Zeit zu solchen multinationalen und völkerverbindenden Initiativen ermutige. „Das Wissen, das Können und die Praktiken im Zusammenhang mit der Produktion und dem Konsum von Couscous“, laute der neue Eintrag auf der Unesco-Weltkulturerbeliste, auf die es auch die Pizza schon geschafft hat. Seit 2003 lasse die UNESCO auch immaterielle Kulturgüter schützen. Dazu gehörten Traditionen, Bräuche, Tänze und mündliche Überlieferungen.

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