News-Redaktion / 04.12.2020 / 08:20 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Die Morgenlage: Veto und Verbot

Der US-Kongress will den Truppenabzug aus Deutschland stoppen, die Bundesregierung will eine chinesische Firmenübernahme verbieten, im Iran muss eine Menschenrechtsanwältin wieder ins Gefängnis, Ungarn bleibt bei seinem Veto gegen den EU-Haushalt und die EU-Kommission prüft, wie Corona-Gelder unter Umgehung von Polen und Ungarn gezahlt werden könnten.

US-Kongress will Truppenabzug aus Deutschland stoppen

Der US-Kongress will den vom amtierenden Präsidenten Donald Trump geplanten massiven Abzug amerikanischer Soldaten aus Deutschland vorerst blockieren, meldet orf.at. Das gehe aus dem Entwurf für das Gesetzespaket zum US-Verteidigungshaushalt hervor, auf den sich Demokraten und Republikaner in beiden Kammern im Kongress gestern geeinigt hätten.

Darin heiße es, der Verteidigungsminister müsse in einem Bericht an den Kongress darlegen, dass ein solcher Abzug im nationalen Interesse der USA wäre. Frühestens 120 Tage danach dürfe die Zahl der in der Bundesrepublik stationierten US-Soldaten die Grenze von 34.500 unterschreiten. Die Anwesenheit der „ungefähr 34.500 Angehörigen der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte“ diene als wichtige Abschreckung für militärische Aggressionen und Expansionsbestrebungen Russlands in Europa. Die US-Truppen in Deutschland wären zudem von zentraler Bedeutung für die Unterstützung der US-Einsätze im Nahen Osten, in Afrika und in Afghanistan, heiße es in dem Gesetzesentwurf.

US-Einreisebeschränkungen für chinesische KP-Mitglieder

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump verschärft die Einreisebestimmungen für Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas, berichtet dw.com. Besuchervisa würden für sie auf einen Monat begrenzt. Das berichte die "New York Times" unter Berufung auf das Außenministerium in Washington. Die Begrenzung der Visa auf maximal einen Monat gelte demnach für Mitglieder der Kommunistischen Partei (KP) und ihre direkten Angehörigen. In diesem Zeitraum dürften die Betroffenen zudem nicht mehrfach in die USA einreisen. Die neue Verordnung sei dem Bericht zufolge bereits am Mittwoch in Kraft getreten. Betroffen sein dürften laut der "NYT" rund 270 Millionen Chinesen.

Vor Inkrafttreten der neuen Einreisebeschränkung hätten Mitglieder der chinesischen KP Visa mit bis zu zehnjähriger Gültigkeit beantragen können, die pro Einreise einen Aufenthalt für bis zu 180 Tagen in den USA ermöglichten. Die jetzt vorgenommene Einschränkung sei Teil der Maßnahmen zum Schutz der USA vor "bösartigem Einfluss" der KP Chinas, habe das Blatt einen Sprecher des US-Außenministeriums zitiert. "Jahrzehntelang haben wir der KP Chinas freien und uneingeschränkten Zugang zu US-Institutionen und amerikanischen Unternehmen erlaubt, ohne dass dieselben Privilegien freiwillig US-Bürgern in China gewährt worden wären", wird ein Sprecher des Außenministeriums laut "New York Times" weiter zitiert.

Bundesregierung will chinesische Firmen-Übernahme verbieten

Die Bundesregierung hat die Übernahme eines deutschen Spezialunternehmens unter anderem für 5G-, Satelliten- und Radartechnik durch einen chinesischen Rüstungskonzern gestoppt, meldet dw.com. Das habe das Nachrichtenportal "The Pioneer" unter Berufung auf eine entsprechende Kabinettsvorlage berichtet. Diese habe auch der Deutschen Presse-Agentur vorgelegen.

Das Bundeswirtschaftsministerium habe erklärt, dass das Bundeskabinett am Mittwoch eine Ermächtigung für eine Untersagung nach der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen hätte. Laut der Vorlage gehe es um die IMST GmbH mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen, die über besondere Expertise im Bereich der Satelliten-/Radarkommunikation und der 5G-Millimeterwellen-Technologie verfüge. Die Firma hätte der Vorlage zufolge über eigens gegründete, zwischengeschaltete Gesellschaften durch Addsino, ein Tochterunternehmen des chinesischen staatlichen Rüstungskonzerns Casic, übernommen werden sollen.

Das Außenwirtschaftsrecht erlaube es der Bundesregierung zu prüfen, ob vom Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen ausländischen Investor eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik ausgeht. Diese Prüfung habe im Fall des mittelbaren Erwerbs der IMST GmbH bestätigt, dass aus dem Erwerb "tatsächliche und schwerwiegende Gefahren" für die genannten Schutzgüter resultierten, heiße es in der Vorlage. IMST habe für den Erdbeobachtungssatelliten TerraSAR-X eine Schlüsselkomponente entwickelt. Deren Daten habe das Bundesverteidigungsministerium für einen dreistelligen Millionenbetrag angekauft. Daraus sei für militärische Zwecke ein hochpräzises 3D-Höhenmodell errechnet worden, das zum Beispiel in der Aufklärungs-, Führung-, Simulations- und Waffensystem eingesetzt wird.

Lebenslange Haft für islamistische Anschlags-Versuche

Nach einer islamistisch motivierten Anschlagsserie auf ICE-Züge auf der Strecke München-Nürnberg ist ein 44-jähriger Iraker am Donnerstagabend in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt worden, meldet faz.net. Die Geschworenen hätten sich davon überzeugt gezeigt, dass der Mann im Namen des Islamischen Staats (IS) gehandelt habe. Seine Frau sei vom Landgericht Wien freigesprochen worden. Sie habe jede Mitwisserschaft bestritten.

Der Mann sei nun wegen mehrfachen versuchten Mordes als terroristische Straftat, schwerer Sachbeschädigung als terroristische Straftat sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Die Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.

Der Iraker habe 2018 mit Keilen und einem Stahlseil mehrere Anschläge auf Züge auf der ICE-Strecke zwischen München und Nürnberg verüben wollen. Auch in Berlin hätte er versucht, einen Zug entgleisen zu lassen. Es sei nur aufgrund technischer Fehlkonstruktionen des Mannes bei Sachschäden an den Triebfahrzeugen geblieben. Der in Wien als anerkannter Flüchtling lebende Iraker habe die Taten zwar gestanden, aber jede Tötungsabsicht und auch jeglichen terroristischen Hintergrund bestritten.

Wisconsins Oberstes Gericht nimmt Trumps Klage nicht an

US-Präsident Donald Trump hat einen weiteren Rückschlag in seinem Versuch erlitten, seine Wahlniederlage auf juristischem Weg abzuwehren, meldet welt.de. Das Oberste Gericht Wisconsins habe seine Klage gegen das Wahlergebnis in dem Staat nicht angenommen. Wie es am Donnerstag bekannt gegeben habe, müsse auch dieser Fall den Instanzenweg durchlaufen. Die Zeit dafür werde allerdings knapp; am 14. Dezember soll das Wahlleutegremium auf Grundlage der Wahlergebnisse in den 50 US-Staaten den neuen Präsidenten bestimmen.

Hinrichtung von iranisch-schwedischem Mediziner gestoppt

Die Hinrichtung eines im Iran wegen Spionage zum Tode verurteilten schwedischen Mediziners ist nach Angaben seiner Anwältin vorerst gestoppt, meldet kleinezeitung.at. "Glücklicherweise wurde die Hinrichtung von Ahmad-Reza Jalali aus noch unbekannten Gründen um ein paar Tage verschoben," habe Anwältin Helaleh Moussavian am Donnerstag der iranischen Nachrichtenagentur Irna gesagt.

Als vermutlichen Grund habe sie angegeben, dass Jalali sowohl die schwedische als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitze und noch diplomatische Gespräche in Gang seien. Wegen Spionage für die USA und Israel sitze Jalali seit 2016 im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran. Die Anschuldigungen hätte er jedoch stets zurückgewiesen. In den vergangenen Tagen habe es Berichte über eine bevorstehende Hinrichtung gegeben. Vom Iran sei dies offiziell weder bestätigt noch dementiert worden.

Im Iran werde die doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkannt. Entscheidend sei die Nationalität des Vaters. Ist der Vater Iraner, werden inhaftierte Doppelstaatler in juristischen Belangen als Iraner behandelt. Konsularischer Beistand des anderen Landes könne ihnen verweigert werden. Derzeit gebe es mehrere Doppelstaatler, die fast alle wegen angeblicher Spionage inhaftiert seien. Alle wiesen die Vorwürfe zurück.

Iranische Menschenrechtsanwältin muss wieder ins Gefängnis

Die iranische Menschenrechtlerin Nasrin Sotudeh hat ihren Hafturlaub beenden müssen und ist wieder zurück im Gefängnis, meldet dw.com. Auf der Facebook-Seite ihres Ehemannes Resa Chandan habe die 57-Jährige bekannt gegeben, dass sie in die Frauenanstalt Gharchak zurückkehre. Zuvor habe Chandan auf Twitter mitgeteilt, die Justiz ignoriere die Anweisungen der Ärzte, die ihren Hafturlaub um zwei Wochen verlängern wollten, und hätte sie zurück in die Haft geschickt. Sotudeh habe sich als Anwältin für politische Aktivisten eingesetzt, für die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi und für Frauen, die aus Protest gegen die iranische Gesetzeslage in der Öffentlichkeit ihre Kopftücher abgenommen hatten. Am gestrigen Donnerstagabend sei sie in Stockholm - in Abwesenheit - mit dem sogenannten Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet worden.

Sotudeh hatte im November nach über zwei Jahren erstmals das Gefängnis verlassen dürfen, weil ihr Gesundheitszustand als besorgniserregend galt. Die Anwältin und Frauenrechtlerin habe zuvor mit einem fast 50-tägigen Hungerstreik gegen die Haftbedingungen politischer Gefangener während der Corona-Pandemie protestiert.

Der Anwältin werde "staatsfeindliche Propaganda" vorgeworfen, weshalb sie 2018 von einem Revolutionsgericht zu einer Haftstrafe von 33 Jahren und sechs Monaten sowie zu 148 Peitschenhieben verurteilt wurde. Von der Haft müsse sie mindestens zwölf Jahre absitzen.

Ungarn bleibt bei seinem Veto gegen EU-Haushalt

Die ungarische Regierung hält im Finanzstreit mit der Europäischen Union und damit an ihrem Veto fest, die Auszahlung von EU-Geldern mit der Einhaltung von Rechtsstaatsprinzipien zu koppeln, meldet kleinezeitung.at. In der gegenwärtigen Form werde Premier Viktor Orban beim EU-Gipfel gegen das EU-Budget stimmen, habe der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Donnerstag erklärt. Das Veto sei ein EU-Recht, das einem jeden EU-Mitglied zustünde.

Der Minister habe zugleich daran erinnert, dass der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus wegen des Migrations-Pakets der Europäischen Kommission abgelehnt werden müsse, da diese die Migration als unumgängliches, unaufhaltsames und ständiges Phänomen betrachte. Die ungarische Regierung sähe auch hier keinerlei Möglichkeit für einen Kompromiss. Gulyas habe erneut daran erinnert, dass ohne die Zustimmung Ungarns kein EU-Haushalt verabschiedet werden könne.

Polen wiederum soll sich zu einem Verzicht auf ein Veto gegen das EU-Finanzpaket bereit gezeigt haben, wenn die Staatengemeinschaft eine Erklärung zur Rechtsstaatlichkeit abgebe. Vizeministerpräsident Jaroslaw Gowin habe am Donnerstag nach einem Treffen mit Vertretern der EU-Kommission gesagt, es sei klar, dass das Veto auch seinem Land schaden würde. Seine Regierung könne statt einer Änderung der Regeln zur Rechtsstaatlichkeit auch eine Erklärung der EU-Mitgliedsstaaten akzeptieren, dass diese nur bezüglich der korrekten Verwendung von EU-Geldern greife.

EU-Kommission prüft Beginn der Corona-Hilfen ohne Polen und Ungarn

Die EU-Kommission prüft offenbar Möglichkeiten, den europäischen Corona-Aufbaufonds ohne Polen und Ungarn in die Wege zu leiten, meldet deutschlandfunk.de. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ berichte, gebe es in Brüssel Überlegungen, sich dabei an der Kurzarbeiterhilfe „Sure“ zu orientieren. Die Hilfen würden dann durch freiwillige Garantien der Staaten abgesichert statt über den EU-Haushalt. Ein solches Vorgehen müsse nicht einstimmig verabschiedet werden, so dass die Mittel an die Einhaltung von Rechtsstaats-Standards geknüpft werden könnten, gegen die Polen und Ungarn bisher ein Veto eingelegt hätten. Wenn der Fonds ohne die beiden Staaten in Kraft gesetzt würde, könnten Polen 23,1 Milliarden und Ungarn 6,2 Milliarden Euro an Zuschüssen entgehen.

Lockdown in weiten Teilen Kaliforniens

Kalifornien führt härtere Maßnahmen wegen des Corona-Virus ein, meldet orf.at. In Regionen mit einer drohenden Überfüllung der Intensivstationen würden Ausgangsbeschränkungen und andere Auflagen verschärft, habe Gouverneur Gavin Newsom gestern angekündigt. Im Hinblick auf steigende Krankenhauseinweisungen habe der Staat in weiten Teilen Kaliforniens eine Anordnung zum zu Hause bleiben (Stay at home order) verhängt. Kontakt mit anderen Haushalten solle vermieden werden. Viele nicht lebensnotwendige Geschäfte müssten schließen, darunter Friseure und Bars. Restaurants dürften nur Essen zum Abholen anbieten. In Geschäften werde die Zahl der Kunden weiter reduziert. Der Staat müsse die Notbremse ziehen, habe Newsom gesagt. In den betroffenen Regionen solle die Anordnung zunächst drei Wochen lang gelten.

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