News-Redaktion / 24.03.2020 / 08:31 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Die Morgenlage: Beschränkungen und Beschlussfähigkeit

In mehr als 50 Ländern wurde für eine Milliarde Menschen im Zeichen des Corona-Virus die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, die Bundesregierung kündigt Eingriffe in soziale Netzwerke an und beschließt ein großes Corona-Hilfspaket, die EU setzt die Schuldenregeln außer Kraft, Italien will keine Mittelmeer-Migranten an Land lassen und NRW arbeitet am ersten Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Regeln.

In mehr als 50 Ländern Bewegungsfreiheit eingeschränkt

Im Kampf gegen das Coronavirus gelten rund um den Globus inzwischen für mehr als eine Milliarde Menschen Ausgangssperren oder –beschränkungen, meldet kleinezeitung.at. Weltweit hätten mittlerweile mehr als 50 Länder und Gebiete die Bewegungsfreiheit ihrer Bürger eingeschränkt. In mindestens 34 Ländern und Gebieten, unter anderem in Italien, Frankreich und im US-Bundesstaat Kalifornien, seien die Ausgangssperren verpflichtend.

Diese beträfen mehr als 659 Millionen Menschen. In den meisten Ländern dürften die Menschen aber immer noch zur Arbeit, zum Einkaufen und zum Arzt gehen. Einige Länder hätten Großstädte abgeriegelt. Frankreich habe seine strengen Ausgangsbeschränkungen weiter verschärft. So würden etwa Straßenmärkte weitgehend geschlossen sowie Sport und Spaziergänge mit Kindern weiter eingeschränkt, habe Frankreichs Premier Édouard Philippe am Montagabend im französischen Fernsehen angekündigt. Die Ausgangsbeschränkungen könnten außerdem noch einige Wochen anhalten. Die Regeln gelten in ganz Frankreich seit vergangenem Dienstag und waren ursprünglich für 15 Tage angesetzt.

In Deutschland habe man sich am Montag vorsichtig optimistisch gezeigt, dass die getroffenen Maßnahmen bald greifen könnten. „Wir sehen den Trend, dass sich die exponentielle Wachstumskurve etwas abflacht“, habe der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, in Berlin gesagt. Für wirklich fundierte Aussagen wäre es aber noch zu früh.

Tschechien habe seine Grenzen nun auch für tägliche Berufspendler, die in die Nachbarstaaten zur Arbeit fahren, geschlossen. In Griechenland sei eine landesweite Ausgangssperre wegen der Coronavirus-Pandemie in Kraft getreten. Die Niederlande hätten die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie erheblich verschärft. Alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte wären bis zum 1. Juni verboten, habe Justizminister Ferdinand Grapperhaus angekündigt. Bisher hatte ein Verbot von Veranstaltungen ab 100 Personen bis zum 6. April gegolten.

Bundesregierung kündigt Eingriffe in soziale Netzwerke an

Die Bundesregierung will strengere Auflagen für die Betreiber von Online-Netzwerken wie Facebook durchsetzen, meldet dernewsticker.de. „Das Vertrauen der Bürger beruht darauf, dass objektiv berichtet wird“, habe Innenstaatssekretär Markus Kerber dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) gesagt. Man setze „alles daran“, den Internetkonzernen klarzumachen, „dass genügend Raum sein muss für vertrauenswürdige Informationen“. Dafür werde es auch zusätzliche „Eingriffe des Staates in soziale Netzwerke“ geben, kündigte der Innenstaatssekretär an.

Die EU-Kommission wolle noch in diesem Jahr entsprechende Vorschläge präsentieren. Die Bundesregierung unterstütze die Bestrebungen.

Ex-Innenminister fürchtet Beschneidung von Grundrechten

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat in der Corona-Krise vor einem Ausbau des Überwachungsstaats und einer Beschneidung von Grundrechten gewarnt, meldet dernewsticker.de. „Wir müssen uns hüten, hier in eine Situation zu kommen, wo wir den Überwachungsstaat ohne Not ausbauen und das dann auch beibehalten“, habe Baum in n-tv gesagt. Zudem hätte er vor einer Entmachtung des Bundestags gewarnt. „Die Parlamente werden gefragt, können auch gefragt werden und müssen auch gefragt werden“, so der FDP-Politiker weiter.  Der ehemalige Innenminister hätte außerdem vor einer Überwachung der Handydaten von Corona-infizierten Bürgern und ihrer Kontaktpersonen gewarnt. „Das ist eine Grenzüberschreitung, von der wir uns nicht im Traum haben vorstellen können, dass sie überhaupt jemals diskutiert werden würde“, so Baum. Die technischen Möglichkeiten wären „unglaublich“ und „eine Verführung“.

Zu den bereits geltenden Einschränkungen von Grundfreiheiten habe der FDP-Politiker gesagt: „Es ist insgesamt ein Risikomanagement in nie da gewesener Totalität und das Außerkraftsetzen von Grundrechten muss wirklich sehr behutsam geschehen.“ Alle Maßnahmen müssten befristet, notwendig und verhältnismäßig sein.

Bundesregierung beschließt großes Corona-Hilfspaket

Mit einem beispiellosen Hilfspaket in Milliardenhöhe will der deutsche Staat Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen, meldet kleinezeitung.at. Die Bundesregierung habe am Montag gleich mehrere große Schutzschirme und umfangreiche Rechtsänderungen beschlossen. Damit die Hilfen rasch ankommen, sollten der Bundestag und der Bundesrat den Maßnahmen im Schnellverfahren zustimmen.

Das Kabinett habe einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro beschlossen. Dafür solle der Bundestag am Mittwoch eine Notfallregelung in der Schuldenbremse in Kraft setzen. Das am Montag beschlossene Hilfspaket umfasse viele Bereiche: Kleine Firmen und Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Über einen Stabilisierungsfonds würden Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden können, der Staat solle sich notfalls auch an den Firmen beteiligen können. Zugleich sei am Montag ein unbegrenztes Sonder-Kreditprogramm der Förderbank KfW gestartet worden.

Außerdem sollten Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen könnten. Bei Anträgen auf Hartz IV – der früheren Arbeitslosenhilfe – sollten die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Familien mit Einkommenseinbrüchen würden leichter Kinderzuschlag bekommen. Mit erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken.

Deutschlands Krankenhäuser sollen mit mehr als drei Milliarden Euro unterstützt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden, um dem Bund mehr Kompetenzen im Kampf gegen Pandemien einzuräumen. Auch für das Justizwesen gibt es neue Krisenregelungen: Damit wegen der Corona-Krise keine Strafprozesse platzen müssten, könnten sie länger als bisher unterbrochen werden.

EU-Länder setzen Schuldenregeln außer Kraft

Im Kampf gegen die Coronavirus-Krise werden erstmals die europäischen Schulden- und Defizitregeln vorübergehend ausgesetzt, meldet noz.de. Maximal drei Prozent Haushaltsdefizit und höchstens 60 Prozent Staatsverschuldung – diese Regeln werden wegen des Coronavirus offiziell ausgesetzt. Dem hätten die EU-Wirtschafts- und Finanzminister am Montag zugestimmt, seien damit dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt, die sogenannte Allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu ziehen. Dies solle den EU-Staaten freie Hand für Hilfspakete für Unternehmen und Arbeitnehmer geben.

EU-Parlament sorgt sich um Migrantenlager auf griechischen Inseln

Wegen der Gefahr durch das Coronavirus hat das Europaparlament die Räumung der völlig überfüllten Migrantenlager auf den griechischen Inseln gefordert, meldet op-marburg.de. Wenn die EU-Kommission nicht sofort handle, “werde die Situation nicht zu beherrschen sein, mit dem Risiko vieler Toter”, habe der Vorsitzende des Innenausschusses am Montag an den für Katastrophenschutz zuständigen EU-Kommissar geschrieben. Die Menschen in den Lagern könnten nicht auf Abstand zueinander gehen, habe der Ausschussvorsitzende Juan Fernando López Aguilar erklärt. Auch Vorsichtsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen wären dort wegen schlechter hygienischer Bedingungen kaum möglich. Nach der Bestätigung des ersten Corona-Falles auf der Insel Lesbos müsse Europa dringend handeln, um eine schnelle Ausbreitung des Virus dort noch verhindern zu können. In einem ersten Schritt müssten alle Menschen, die älter als 60 Jahre sind, aus den Lagern gebracht werden. Das sollte auch für Menschen mit Vorerkrankungen gelten. Ältere und Erkrankte haben ein höheres Risiko, im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken. Zudem habe der Innenausschuss des Europaparlaments gefordert, die geplante Umsiedlung von etwa 1500 unbegleiteten Minderjährigen von den Inseln in einige EU-Mitgliedsstaaten so schnell wie möglich anzugehen. Diese müssten dann in den aufnehmenden Staaten möglicherweise in Quarantäne oder in selbst auferlegte Isolation.

Italien will Mittelmeer-Migranten nicht mehr an Land lassen

Die EU-Außenminister haben sich am Montag nicht auf das Mandat für eine neue Mission zur Überwachung des UN-Waffenembargos gegen Libyen verständigen können, meldet faz.net. Zwar hätten sie im Februar im Grundsatz beschlossen, dass die bisherige Operation „Sophia“ im März auslaufe und eine neue eingerichtet werden solle. Die neue Mission sollte „Irene“ heißen.

Nach Informationen der F.A.Z. weigere sich die italienische Regierung, Migranten überhaupt bei sich an Land gehen zu lassen, selbst wenn diese danach von anderen Mitgliedsstaaten aufgenommen würden. Angesichts der Corona-Epidemie im Land könne man das der eigenen Bevölkerung nicht vermitteln, habe die Regierung in Rom argumentiert.

Bundestag will Grenze für Beschlussfähigkeit senken

Der Bundestag will in dieser Woche durch eine Änderung der Geschäftsordnung die vorgeschriebene Mindestzahl von Abgeordneten für seine Beschlussfähigkeit senken, meldet op-marburg.de. Das Parlament solle damit auch in Zeiten der Corona-Krise handlungsfähig bleiben, wenn möglicherweise viele Abgeordnete nicht zu Sitzungen kommen könnten, weil sie beispielsweise unter Quarantäne stünden.

Bislang müssten für die Beschlussfähigkeit mindestens 355 Abgeordnete anwesend sein – 50 Prozent der insgesamt 709 Parlamentarier. Künftig solle die Beschlussfähigkeit bereits bei einer Anwesenheit von 25 Prozent der Abgeordneten gegeben sein, wie die Nachrichtenagentur dpa am Montag aus Fraktionskreisen erfahren habe.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” solle die Regelung längstens bis zum 30. September in Kraft bleiben. Sie könnte aber schon vorher aufgehoben werden.

Großbritannien verschärft Ausgangsbeschränkungen

Die britische Regierung hat im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus die Ausgangsbeschränkungen verschärft, meldet dernewsticker.de. Die Bürger in Großbritannien sollten in den kommenden drei Wochen nur noch für „sehr eingeschränkte Zwecke“ das Haus verlassen, habe der britische Premierminister Boris Johnson am Montagabend in einer Fernsehansprache gesagt. Darunter fielen Einkäufe des Grundbedarfs und zur medizinischen Versorgung. Zudem wäre der Weg von und zur Arbeit weiterhin erlaubt, wenn dies „absolut notwendig“ sei und nicht von zu Hause aus erledigt werden könne, so der britische Premierminister weiter. Sport im Freien solle nur noch alleine ausgeübt werden. Außerdem seien Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen untersagt. Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoße, werde von der örtlichen Polizei mit Bußgeldern bestraft.

NRW plant Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

Als erstes Bundesland plant Nordrhein-Westfalen, Verstöße gegen die am Sonntag erlassene „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ mit einem Bußgeldkatalog zu ahnden, der teils hohe Geldbußen vorsieht, meldet dernewsticker.de. Das habe die „Bild-Zeitung“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf eine Auflistung entsprechender Ordnungswidrigkeiten berichtet. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Verstöße gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern oder Altenheimen mit 800 Euro bestraft würden. Wer eine Bar, eine Disco oder ein Fitnessstudio trotz verlangter Schließung weiter betreibt, müsse sogar 5.000 Euro zahlen.

Öffentliche Treffen von mehr als zwei Personen, die durch keine Ausnahme gedeckt seien, würden mit 200 Euro bestraft, Picknick und Grillen mit 250 Euro.

Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ab

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Brandenburg abgelehnt, meldet wz.de. Mit Beschluss vom Montag hätten die Richter einen Bürger abgewiesen, der die teilweise Aussetzung des Vollzugs der Verordnungen gefordert hatte. Zur Begründung habe es geheißen, die Regelungen zum Verbot größerer Versammlungen und zum Aufenthalt im öffentlichen Raum verletzten ihn nicht in seinem Recht auf Freizügigkeit. Sie fänden zudem eine hinreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Angesichts der Erfahrungen mit dem Coronavirus auch im Ausland und der Einstufung als Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation wären die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen, habe das Gericht erklärt. Sie würden auch den Einschätzungsspielraum des Landes Brandenburg als Verordnungsgeber nicht überschreiten.

Polizeirechtler befürchtet „Notstandsregime“

Der Beschluss der Bundesregierung und der Bundesländer zu Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise lässt Fragen zur polizeilichen Umsetzung der Maßnahmen aufkommen, meldet dernewsticker.de. „Ausweiskontrollen bedürfen einer rechtlichen Grundlage“, habe der Polizeirechtler Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin dem Nachrichtenportal T-Online gesagt. Es müsse ein „plausibler Anfangsverdacht mindestens einer Ordnungswidrigkeit vorliegen. Das gilt auch im Falle des Infektionsschutzgesetzes“, so der Polizeirechtler weiter. Im Ernstfall drohten Platzverweise, Ordnungswidrigkeitsanzeigen oder sogar Unterbindungsgewahrsam. Angesichts „des in wenigen Tagen eingeführten Notstandsregimes“ würden klare Rechtsgrundlagen und entsprechende Schulungen fehlen. Darum werde es mit Sicherheit zu mutmaßlichen Gesetzesverstößen seitens der Polizei kommen. „Wenn `zwingende Notwendigkeiten` zu Eilgesetzgebung und Wildwuchs im Verordnungswege führen und damit zu Verboten und polizeilichen Maßnahmen, geraten Bürgerrechte schnell in Gefahr“, wird Arzt weiter zitiert.

Bundesregierung verlängert Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien

Die Bundesregierung hat den Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien um neun Monate verlängert, meldet zeit.de. Bis zum 31. Dezember 2020 wolle sie keine neuen Lieferungen in das Königreich genehmigen und bereits erlaubte Ausfuhren weiter unterbinden, habe ein Regierungssprecher mitgeteilt. Grund für die Verlängerung sei die anhaltende Beteiligung Saudi-Arabiens am Jemen-Krieg. Das Land führe seit fünf Jahren eine Allianz arabischer Staaten an, die im Jemen gegen die Huthi-Rebellen kämpfe, die wiederum vom Iran unterstützt würden.

EU für Beitrittsgespräche mit Albanien und Nordmazedonien

Mitten in der weltweiten Corona-Krise gibt es positive Nachrichten für Albanien und Nordmazedonien, meldet kleinezeitung.at. Die Bedenken gegen die Aufnahme der Beitrittsgespräche mit den beiden Ländern seien beseitigt, sei am Montag aus EU-Ratskreisen in Brüssel verlautet. Zuletzt hätte nur Griechenland noch Bedenken gehabt. Athen solle auf einer Volkszählung und den Schutz von Eigentumsrechten in Albanien bestehen. Die 27 EU-Mitgliedsstaaten würden jedoch nun einstimmig feststellen, dass dem Beginn der Verhandlungen für einen EU-Beitritt nichts mehr entgegenstehe. Ein konkretes Datum für die Aufnahme von den Beitrittsverhandlungen solle es jedoch noch nicht geben. Die EU-Erweiterung sei der einzige Tagesordnungspunkt der Videokonferenz der Europaminister heute um 12.00 Uhr. Sollte tatsächlich kein EU-Mitglied dem Verhandlungsbeginn widersprechen, dürfte eine entsprechende Entscheidung bis Mitte dieser Woche formell befürwortet werden.

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