Sechs Menschen wurden im Nordsinai geköpft, es gab Tote bei Gefechten mit den Taliban in Afghanistan und bei einem Anschlag auf türkische Diplomaten im Nordirak. Die USA schließen die Türkei aus dem Kampfjetprogramm aus, in der Ostukraine gibt es wieder einmal den Versuch einer Waffenruhe, in NRW gibt es eine Razzia bei islamistischen Gefährdern und in Berlin wurde der Sohn eines Clan-Chefs freigesprochen.
Auf der Sinai-Halbinsel in Ägypten haben Unbekannte laut Augenzeugen sechs Zivilisten geköpft, meldet die Kleine Zeitung. Die Reisenden seien am Mittwoch auf einer Straße nahe der Küstenstadt Al-Arish in einen Hinterhalt geraten. Ihre Leichen wären mit abgetrennten Köpfen ins Krankenhaus gebracht worden. Zunächst habe sich niemand zu der Tat bekannt.
Die Angreifer hätten drei weitere Menschen entführt und seien in die Wüste geflohen Im Nordsinai ist der ägyptische Ableger des Islamischen Staats (IS) aktiv, der sich mehrfach zu Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte und die christliche Minderheit bekannt habe. In der Gegend komme es immer wieder zu Anschlägen und mitunter tödlich verlaufenden Razzien gegen Extremisten.
Bei einem Einsatz der afghanischen Armee gegen die radikal-islamischen Taliban sind nach offiziellen Angaben mindestens 18 Soldaten getötet worden, meldet die Kleine Zeitung. Elf Soldaten wären in Gefangenschaft geraten, zehn weitere würden nach den Kämpfen in der Nacht noch vermisst, habe ein Mitglied des Provinzrates von Badghis mitgeteilt.
Die Soldaten wären bei dem Versuch, einen Taliban-Kommandanten festzunehmen, eingekreist worden. In einer Erklärung der Taliban habe es geheißen, dass man vorgewarnt gewesen sei. Sie hätten zudem von 39 getöteten Soldaten und 16 Gefangenen gesprochen.
Mindestens ein Angreifer feuerte am Nachmittag auf mehrere türkische Konsulatsmitarbeiter, die in einem Restaurant im nordirakischen Erbil saßen, meldet die Tiroler Tageszeitung. Dabei seien zwei Menschen getötet und ein weiterer verletzt worden. Unter den Toten sei der Vize-Konsul des Konsulats in der Hauptstadt der autonomen Kurdenregion, habe ein Polizeivertreter mitgeteilt. Zunächst wäre von drei Todesopfern die Rede gewesen, später hätte ein Polizeivertreter von zwei Toten gesprochen.
Während die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) jede Verwicklung in den Angriff zurückgewiesen hätte, habe die türkische Regierung eine „passende Antwort“ angekündigt. Die türkische Armee gehe im Nordirak seit Mai verstärkt gegen die kurdische PKK-Guerilla vor, die in den Kandil-Bergen an der Grenze zur Türkei und dem Iran seit Jahrzehnten Rückzugslager unterhalte.
Die USA werfen die Türkei wegen des Kaufs eines russischen Raketenabwehrsystems aus dem F-35-Kampfjet-Programm, meldet die Kleine Zeitung. Die Entscheidung der Türkei, das russische System zu kaufen, mache es unmöglich, dass das Land Teil des Programmes bleibe, habe es in einer Stellungnahme des Weißen Hauses geheißen. Nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums könne die Türkei die Jets nun auch nicht mehr kaufen. Das Weiße Haus habe erklärte, die F-35-Jets könnten nicht neben einem russischen Spionageinstrument eingesetzt werden, das dazu genutzt werde, mehr über die Fähigkeiten der Flugzeuge zu erfahren. Der Kauf der S-400 würde die Verpflichtungen der NATO-Mitglieder untereinander, sich von russischen Systemen fernzuhalten, untergraben.
Der US-Kongress hat ein milliardenschweres Rüstungsgeschäft mit Saudi-Arabien blockiert, meldet der Deutschlandfunk. Nach dem US-Senat hätte auch das Repräsentantenhaus in Washington gegen die geplante Waffenlieferung im Umfang von etwa acht Milliarden Dollar an Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien gestimmt. Es werde allerdings damit gerechnet, dass Präsident Trump die Entscheidung mit einem Veto aufhebt.
Die Konfliktparteien in der Ostukraine haben unter Vermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eine neue Waffenruhe vereinbart, meldet der Deutschlandfunk. Der Waffenstillstand zwischen Regierungstruppen und prorussischen Separatisten solle ab kommenden Samstag, 23 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit gelten, hätten beide Seiten gestern am späten Abend mitgeteilt. Die Vereinbarung sei bei Gesprächen in der weißrussischen Hauptstadt Minsk erzielt worden. Bei Kämpfen in dem Gebiet seien nach UNO-Schätzungen seit 2014 etwa 13.000 Menschen getötet worden. Nach ukrainischen Angaben wären bisher bereits 18 Versuche für einen Waffenstillstand gescheitert.
Die Polizei führt seit den frühen Morgenstunden Razzien in Nordrhein-Westfalen gegen sogenannte Gefährder aus dem islamistischen Umfeld durch, meldet der Standard. Diese seien durch Hinweise von Sicherheitsbehörden veranlasst worden, wie die Kölner Polizei am Donnerstagmorgen mitgeteilt hätte.
Der Fokus liege demnach auf einer Wohnung in Düren, aber auch in Köln seien Wohnungen durchsucht worden. Hier wolle die Polizei nach "konkreten Anhaltspunkten für eine Anschlagsplanung" suchen, heißt es weiter. Genauere Details lägen zunächst nicht vor.
Nach dem brutalen Angriff auf den Hockenheimer Oberbürgermeister Dieter Gummer sucht die Polizei weiter nach dem Täter und präzisiert dessen Beschreibung, meldet die Rheinpfalz. Der Mann werde wie folgt beschrieben: männlich, 30 bis 40 Jahre alt, 1,70 Meter bis 1,80 Meter groß mit nordafrikanisch-arabischem Erscheinungsbild. Der 67-jährige Dieter Gummer war am Montagabend vor seinem Privathaus niedergeschlagen und schwer verletzt worden.
Vor mehr als zwei Jahren wurde ein Mann in Berlin mit einem Baseballschläger brutal erschlagen, wofür sich der heute 21-jährige Ismail Rammo, in anderer Schreibweise Remmo, vor Gericht verantworten musste. Gestern hat ihn das Berliner Landgericht vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, weil sich kein Tatnachweis habe führen lassen, meldet spiegel.de.
Nach Verkündung des Freispruchs sei es zu einem Tumult im Gerichtssaal gekommen. Der als Chef des bekannten Rammo-Clans geltende Issa Rammo, Vater des 21-Jährigen, sei den Staatsanwalt verbal angegangen, bis ihn Angehörige und Justizwachtmeister auf den Flur drängten.
Der Staatsanwalt, der achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags für den Angeklagten gefordert habe, hätte Rechtsmittel angekündigt.
Das Verfahren gegen Ismail Rammo habe über 14 Monate gedauert, wobei 80 Zeugen gehört worden seien. Im Urteil habe es geheißen, die Tötung des aus einer anderen arabischen Großfamilie stammenden 43-Jährigen sei eine brutale und menschenverachtende Tat gewesen. Im Prozess wäre es aber mangels geeigneter Beweismittel nicht möglich gewesen, das Verbrechen aufzuklären. Wesentliches Indiz sei eine minimale DNA-Mischspur gewesen, die an der Hosentasche des Opfers sichergestellt worden war.
Die Richter hätten bei einigen Indizien zwar Hinweise auf die Familie des 21-Jährigen gesehen, nicht aber auf ihn selbst. Für die erlittene Untersuchungshaft seit Oktober 2017 sei der Angeklagte zu entschädigen.
Am 1. September wird in Brandenburg gewählt. Einer aktuellen Befragung des Umfrageinstituts Civey für Spiegel Online und Tagesspiegel zufolge käme die AfD bei der Brandenburger Landtagswahl auf rund 21 Prozent der Wählerstimmen, wenn am Sonntag gewählt würde. Die SPD folge mit einem Abstand von rund vier Prozentpunkten: Laut der Umfrage bekäme sie etwa 17 Prozent der Stimmen. Ähnliche Werte erhielten Linkspartei (ebenfalls rund 17 Prozent), CDU (rund 16 Prozent) und Grüne (rund 15 Prozent).
Die FDP liege bei etwa 5 Prozent, könne also nicht sicher damit rechnen, in den Landtag gewählt zu werden. Für die Regierungsbildung bedeuteten die aktuellen Umfragewerte: Selbst für eine Dreierkonstellation gäbe es womöglich keine Mehrheit. So kämen SPD, Linkspartei und Grüne gemeinsam nur auf etwa 49 Prozent der Stimmen. CDU, Linke und Grüne kämen gemeinsam ebenfalls auf rund 49 Prozent. Brandenburg könnte die schwierigste Regierungsbildung in der Geschichte des Landes seit 1990 bevorstehen. Nach der Brandenburger Landesverfassung müsse innerhalb von drei Monaten nach dem Wahltag ein neuer Ministerpräsident gewählt werden. Andernfalls gebe es Neuwahlen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat am Mittwoch die Kündigung eines rechtsextremen Hausmeisters bei der Bundeswehr bestätigt, meldet der Tagesspiegel. Nach Auffassung des Gerichts gehöre der 62-Jährige zu einer rechtsextremen Kameradschaft. Er hätte sich an mehreren Veranstaltungen der Szene beteiligt und sich in sozialen Medien zustimmend zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Dem Mann sei deshalb im Dezember 2018 fristlos gekündigt worden. Der Mann habe vor dem Arbeitsgericht geklagt. Nach Auffassung der Richter sei die Kündigung durch das Bundesverteidigungsministerium grundsätzlich rechtens, wegen seines Lebensalters und der langen Beschäftigungsdauer - das Arbeitsverhältnis habe mehr als 30 Jahre bestanden - allerdings nur mit Übergangsfrist.