Israel verlegt Truppen an die Grenze nach Gaza, in Venezuela wird über die Präsenz russischer Soldaten gestritten, während der Strom wieder ausgefallen ist, Algeriens Armeechef will den Präsidenten für amtsunfähig erklären lassen, das EU-Parlament beschließt das umstrittene Urheberrecht, Chinas früherer Chef-Internetzensor ist verurteilt worden, die EU beendet ihren Marineeinsatz vor der libyschen Küste und in Brandenburg werden Gewalttäter wegen Überlastung der Justiz freigelassen.
Israel verlegt wegen der Spannungen mit der im Gazastreifen herrschenden Hamas weitere Truppen an den Rand des Palästinensergebiets, meldet orf.at. Generalstabschef Aviv Kochavi habe beschlossen, eine weitere Infanteriebrigade sowie ein Artilleriebataillon in den Süden Israels zu verlegen, habe die Armee gestern mitgeteilt.
Diese Entscheidung sei Ergebnis einer Beratung mit Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu gewesen, der auch das Amt des Verteidigungsministers inne habe.
Generalstabschef Kochavi hätte auch die Einberufung weiterer Reservesoldaten genehmigt. Die Ende der Woche geplante Ablösung israelischer Bataillone in verschiedenen Regionen wäre außerdem abgesagt worden. Nach Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen hatte die israelische Luftwaffe zahlreiche Ziele in dem Küstengebiet angegriffen. Regierungschef Netanjahu sei wegen der neuen Eskalation in Nahost vorzeitig aus den USA zurückgekehrt.
Venezuelas vom Parlament legitimierter Übergangspräsident Juan Guaidó hat sich mit scharfen Worten gegen die Präsenz russischer Soldaten in dem Krisenstaat gewandt, meldet die Welt. Sein Gegenspieler, der linksnationalistische Staatschef Nicolás Maduro, hätte offenbar kein Vertrauen mehr in das eigene Militär, habe Guaidó am Dienstag in einer Rede vor dem von der Opposition kontrollierten Parlament in Caracas gesagt. Stattdessen hole die Maduro-Regierung Soldaten aus dem Ausland und verstoße damit gegen die Verfassung.
Nach einem neuerlichen Stromausfall hat Venezuelas Regierung gestern einen weiteren arbeits- und schulfreien Tag in dem Krisenland angekündigt, meldet orf.at. Staatschef Nicolas Maduro hätte verfügt, dass Schulen und Arbeitsstätten bis heute Nachmittag geschlossen blieben, habe Vizepräsidentin Delcy Rodriguez via Twitter erklärt.
Grund sei das Ausmaß des Schadens am wichtigen Wasserkraftwerk Guri im Süden des Landes. Maduro habe wieder „Terroristen“ für den erneuten landesweiten Stromausfall verantwortlich gemacht. Auf Twitter habe der Staatschef erklärt, ein absichtlich gelegtes, großflächiges Feuer habe die Infrastruktur des Wasserkraftwerks getroffen.
Algeriens Armeechef will den 82-jährigen Präsidenten Abdelaziz Bouteflika für amtsunfähig erklären lassen, meldet die Presse. General Ahmed Gaid Salah habe am Dienstag in einer Fernsehansprache die Anwendung von Artikel 102 der algerischen Verfassung gefordert: Dieser Artikel ermögliche eine Entmachtung des Präsidenten, wenn dieser "wegen schwerer und dauerhafter Krankheit völlig unfähig ist, seine Funktionen auszuüben".
Salah setze darauf, mit dem Schritt das nach wochenlangen Massendemonstrationen tief gespaltene Land zu einen. Bouteflika für amtsunfähig erklären zu lassen wäre ein "Ausweg aus der Krise", habe Salah gesagt. Es sei "notwendig, sogar zwingend", eine Lösung zu finden.
Artikel 102 der Verfassung sehe vor, dass das Parlament auf Vorschlag des Verfassungsrats mit einer Zweidrittelmehrheit den Staatschef für amtsunfähig erklären könne. In diesem Fall übernähme der Präsident des parlamentarischen Oberhauses für 45 Tage die Amtsgeschäfte. Sollte die Amtsunfähigkeit danach weiter andauern, würde der Posten des Staatschefs vakant und innerhalb von 90 Tagen müsste eine Wahl organisiert werden.
Der amtierende Präsident des Verfassungsrats, Tayeb Belaiz, müsse demnach den Prozess gegen Bouteflika in Gang setzen, doch noch gelte der 70-Jährige als ein Vertrauter des greisen Staatschefs.
Bouteflika regiert das nordafrikanische Land seit 20 Jahren hat sich aber im Jahr 2013 nach einem Schlaganfall weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Kritiker gingen davon aus, dass der Greis die Fäden im Machtapparat nicht mehr selbst in der Hand hält.
Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform hat am Dienstag die entscheidende Hürde im EU-Parlament passiert, meldet orf.at. Änderungsanträge seien nicht zur Abstimmung zugelassen worden.
348 Abgeordnete hätten für die Reform gestimmt, 274 dagegen. Beinahe wäre es noch zu einer Abstimmung über Änderungsanträge gekommen, doch mit nur fünf Stimmen mehr wurde dieser Vorschlag letztlich abgelehnt. Damit sei auch der umstrittene Artikel 17 – vormals Artikel 13 – angenommen worden, der in der Praxis wohl bedeute, dass Internetplattformen künftig Upload-Filter einsetzen müssten, um urheberrechtlich geschütztes Material, für das sie keine Lizenz besitzen, zu entfernen.
Im Europäischen Rat müsse die Einigung noch bestätigt werden, als möglicher Termin dafür gelte der 9. April. Dann hätten die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Urheberrechtsreform umzusetzen. In der Debatte vor der Abstimmung wurde auch auf einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) über einen möglichen Tauschhandel zwischen Deutschland und Frankreich verwiesen: Berlin solle die von Paris gewünschte Reform des Urheberrechts unterstützt haben, weil Frankreich im Gegenzug zugesagt hätte, Deutschland beim Streit über die Gaspipeline „Nordstream 2“ zu unterstützen.
Theresa Mays Plan, bis zum letzten Moment um eine Mehrheit für ihren Brexit-Deal zu kämpfen, dürfte nicht aufgehen, berichtet die Presse. Die nordirische Democratic Unionist Party (DUP) wolle das von der britischen Premierministerin ausgehandelte Brexit-Abkommen weiterhin blockieren. Das habe Parteisprecher Sammy Wilson am Dienstag in einem Beitrag für die Tageszeitung "Daily Telegraph" geschrieben. Mays Minderheitsregierung werde von der DUP toleriert.
Ob und wann May ihren Vorschlag dennoch erneut zur Abstimmung bringe, sei weiter unklar - erst recht nach der DUP-Verweigerung. Sollte das britische Parlament das Austrittsabkommen diese Woche doch noch annehmen, werde der Brexit auf den 22. Mai verschoben. Ohne einen Beschluss müsste London die EU bis zum 12. April über das weitere Vorgehen informieren.
Das Parlament wolle nun heute selbst die Richtung vorgeben und über verschiedene andere Vorschläge abstimmen.
Chinas früherer oberster Internetwächter Lu Wei ist wegen Korruption zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, meldet der Standard. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Dienstag berichtet habe, hätte der 59-Jährige das Urteil des Mittleren Volksgerichts der ostchinesischen Stadt Ningbo akzeptiert und werde nicht in Berufung gehen.
Lu hätte bereits im vergangenen Oktober gestanden, umgerechnet vier Millionen Euro an Bestechungsgeldern angenommen zu haben. Der einst mächtige Politiker sei Ende 2017 wegen der Korruptionsvorwürfe gestürzt worden. Bis 2016 Lu die mächtige Cyber-Verwaltung geführt und sei zugleich Vizepropagandachef gewesen.
Kenias Regierung unternimmt nach UN-Angaben einen weiteren Anlauf zur Schließung des weltgrößten Flüchtlingslagers Dadaab, meldet orf.at. Nairobi plane, das Lager innerhalb eines halben Jahres aufzulösen, heiße es in einem internen Dokument des UNO-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR).
In einer Note habe die kenianische Regierung demnach die UNO-Einrichtung ersucht, die Umsiedlung der rund 230.000 Menschen in Dadaab zu beschleunigen. Das UNHCR hätte demnach zugesagt, die freiwillige Rückkehr der Migranten in ihre Heimatländer zu unterstützen – die meisten von ihnen stammten aus dem benachbarten Krisenstaat Somalia. Zudem strebt die UNO-Behörde eine Zusammenarbeit mit der Regierung Kenias bei der Umsiedlung der Flüchtlinge in andere Landesteile oder Drittstaaten an.
Die kenianische Regierung hatte bereits im Jahr 2016 die Schließung des Lagers angekündigt und dies mit Sicherheitsbedenken begründet. Ihrer Auffassung nach seien in Dadaab Kämpfer für die somalische Al-Schabab-Miliz rekrutiert worden. Das Oberste Gericht Kenias habe die Entscheidung allerdings im Jahr 2017 gekippt, weil der Plan nach Ansicht der Richter Kenias internationale Verpflichtungen verletze. Dadaab - nahe der Grenze zu Somalia gelegen - gilt mit 230.000 Menschen als das größte Flüchtlingslager der Welt.
Die EU will den in der „Flüchtlingskrise“ begonnenen Marineeinsatz vor der libyschen Küste vorerst beenden, meldet der Tagesspiegel. Weil sich die Mitgliedstaaten nicht auf ein neues System zur Verteilung von aus Seenot geretteten Migranten hätten einigen können, sollen die Aktivitäten von Schleusernetzwerken im Rahmen der Operation Sophia bis auf Weiteres nur noch aus der Luft beobachtet werden, habe es am Dienstagabend aus EU-Kreisen geheißen. Die Ausbildung libyscher Küstenschützer solle jedoch fortgesetzt werden.
Die Einigung sei den Angaben zufolge am Dienstagabend nach stundenlangen Verhandlungen im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee erzielt worden. Sie solle für zunächst sechs Monate gelten und könne nur noch bis Mittwochmittag durch einen Einspruch aus den Hauptstädten gestoppt werden. Eine weitere Verlängerung des Einsatzes von Schiffen sei am Veto Italiens gescheitert.
Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Zukunft auch Informationen über radikalisierte Kindern speichern dürfen, was bislang verboten sei, meldet die Welt.
Sachverhalte, bei denen es um Kinder gehe, dürften zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) festgehalten werden, doch ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem (NADIS) sei nicht erlaubt. Das Bundesamt halte den Wegfall der Altersbeschränkung notwendig, damit der Staat Kinder aus dem islamistischen Milieu besser im Blick behalten könne. Dabei gehe es einerseits um Kinder von radikalen Salafisten, die in Deutschland zum Hass auf vermeintliche «Ungläubige» erzogen würden. Die Sicherheitsbehörden wollten sich aber auch auf die mögliche Rückkehr von Dutzenden Kindern vorbereiten, deren «Dschihadisten-Eltern» sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Irak oder in Syrien angeschlossen hätten. Eine weitere Zielgruppe seien Kinder, die sich alleine im Internet radikalisieren oder in Moschee-Vereinen, die ihre Eltern fälschlicherweise für unverdächtig halten.
Im Sommer 2018 sollen vier Männer die Besucher des Clubs „le frosch“ in Frankfurt (Oder) mit Eisenstangen und Messern attackiert haben. Die verdächtigen Syrer im Alter zwischen 21 und 40 Jahren säßen zwar noch in Untersuchungshaft, sollten jedoch in Kürze freigelassen werden, meldet Focus Online.
Obwohl das Oberlandesgericht die Männer für dringend tatverdächtig halte, seien die Haftbefehle aufgehoben worden. Der Grund: Das zuständige Landgericht in Frankfurt (Oder) sei überlastet und könne das Verfahren nicht vor Juni eröffnen.
Eine Sprecherin des Brandenburgischen Oberlandesgerichts habe bestätigt, dass die Männer auf freien Fuß gesetzt würden und die Entscheidung mit der sechsmonatigen Haftprüfungsfrist begründet: „Wenn eine Untersuchungshaft länger als sechs Monate dauert, müssen die Akten des Falles vom Landgericht an das Oberlandesgericht geschickt werden. Dann wird geprüft, ob der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt.“
Zwar hätte die Staatsanwaltschaft bereits im Januar Anklage erhoben, doch da das Landgericht „völlig ausgelastet“ sei, hätte die zuständige Kammer das Verfahren erst im Juni eröffnen können, habe die Sprecherin erklärt. Das Gericht sei überlastet, weil die Ausstattung nicht ausreiche.
Ein Streit um muslimische Badebekleidung in einem Wismarer Spaßbad ist mit einem Vergleich und der Zahlung von 500 Euro vor Gericht zu Ende gegangen, meldet die FAZ. Der Sozialarbeiterin Mariam Daoud sei im April 2017 vom Bademeister verwehrt worden, mit einer Gruppe Kindern und Jugendlichen schwimmen zu gehen, weil Daoud und zwei Mädchen Burkinis trugen. Daoud habe darin einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz gesehen und 2000 Euro Entschädigung vom Spaßbad gefordert. Sie erhalte nun 500 Euro, müsse aber 60 Prozent der Prozesskosten tragen.
Die angeordnete Schließung der ersten und bislang einzigen muslimischen Kita in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig, meldet die Zeit. Wie das Verwaltungsgericht in Mainz mitgeteilt habe, gebe es hinreichende Indizien dafür, dass der Trägerverein extremistischem und salafistischem Gedankengut nahestehe. Deshalb müsste die Kita Al Nur spätestens bis zum 30. April 2019 den Betrieb einstellen.Das Gericht habe damit einen Eilantrag des Trägers, dem Moscheeverband Arab Nil-Rhein, abgelehnt. Dieser hätte sich nach Angaben des Gerichts zwar von extremistischen Strömungen distanziert, dies sei jedoch nicht überzeugend gewesen. So gebe es erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Trägers, wodurch die Integration der betreuten Kinder gefährdet würde.