Gastautor / 08.01.2020 / 06:13 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Die 30 toten Affen von Krefeld: Was vertuscht werden soll

Von Alexander Dellwo.

„Ein bedeutender Teil meiner ansonsten nicht ganz so sorgenfreien Kindheitserinnerungen, starb mit den mehr als 30 Affen, welche in der Silvesternacht Opfer einer kumulierenden Kaskade behördlicher Unfähig- und Untätigkeiten wurden.“ 

Dem Leser sei hier erklärt, dass es sich bei dem 1975 eröffneten Affen- und Tropenhaus um ein Gebäude handelt, welches einen Stahlskelettbau darstellt, dessen Flächen zwischen den Stahlträgern mit Glas, ähnlich der Bauweise eines Gewächshauses gefüllt wurde. Als Fundament dieses Korpus wurde eine aus Stahlbeton bestehende Bodenplatte gesetzt. Durch die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen wie Stahl, Glas und Beton gelten die so errichteten Gebäude als schwerst entflammbar. 

Die auf den ersten beiden Pressekonferenzen von Reportern gestellte Frage, womit das innerhalb von 5 Minuten vollständig in Flammen stehende Gebäude erklärt werden könne, entgegnen die Fachleute der Berufsfeuerwehr Krefeld mit Unwissen. Diese scheinbare Unwissenheit darf für den Einsatzleiter des Löschzuges auf der ersten Pressekonferenz, welche wenige Stunden nach dem Brand im Krefelder Zoo abgehalten wurde, mangels Wissen um die vorhandenen Baustoffe in Ordnung gehen.

Die gleichlautende (ab Min. 16:42) Antwort des Leiters der Krefelder Berufsfeuerwehr, Andreas Klos, auf die erneut hierzu gestellte Frage während der 2. Pressekonferenz, lässt bereits erste Vorahnungen auf vertuschende Absprachen aufkommen. Kommissar Hoppmann liefert nämlich mit seiner kurz zuvor erfolgten (ab Min. 4:50) Aussage, dass die Glasfüllungen des Dachgerüstes wenige Jahre zuvor gegen Acrylglas (Plexiglas) wegen eines Hagelschadens ausgetauscht wurden. Klos ist studierter Ingenieur, dem fundierte Kenntnisse zu nahezu allen Baustoffen bezüglich ihrer Feuerwiderstandsklassen unterstellt werden müssen. Mit der Kenntnisnahme über eine komplett aus Acrylglas bestehenden Dachhaut ausgestattet, wird sein angebliches Nichtwissen hier zum Vertuschen. Denn Acrylglas gehört zur Baustoffklasse B2, den normal entflammbaren Baustoffen, zu denen auch Holz gehört, und darf somit keinesfalls zur Bedachung zum Einsatz kommen. Ausnahmen dieses Verbotes sind beispielsweise Teilüberdachungen im privaten Bereich, wie sie Carportbedachungen sowie Vordächer darstellen. 

Die beim Dach des Affenhauses verwendeten Acrylglasplatten sind somit der erste Verstoß des bereits zum Zeitpunkt des Einbringens geltenden Baurechts. Die Verwendung von Acrylglasplatten im Dachbereich war genehmigungspflichtig. Durch eine dem Zoodirektor zu unterstellende mangelnde Fachkenntnis bedingt, sieht die Gesetzgebung den ausführenden Betrieb hierfür zuständig. Dessen Pflicht kann stets nur durch ausdrückliche Billigung des für den Betrieb des Gebäudes zuständigen Verantwortlichen, unter Hinweis auf bestehende Vorschriften auf den Gebäudeverantwortlichen, übergehen. 

Die merkwürdige Bezeichnung „Tieranlage“ 

Sämtliche Aussagen von Feuerwehr (vom 01.01.20 bei Min. 17:12 in diesem Beitrag)(am 02.01.20 und ab Min. 16:59) und Zoodirektor Dreßen zum Fehlen von Feuermeldesystemen und Sprinkleranlagen wurden wider besseren Wissens durch die Bezeichnung als Tieranlage in eine falsche feuerschutzrelevante Gebäudeklasse versetzt. Gleichfalls Aussagen, welche zu gesetzlich geforderten Brandmeldern des durch Feuer zerstörten Affenhauses Bezug nehmen, entsprechen nicht den tatsächlichen Vorschriften. Diese bundesweit allerorts bekannte Haltung ist gängige Praxis und wird, wenn auch nicht hier, darüber hinausgehend mit einem nicht existenten Bezug zum Bestandsschutz verknüpft.   

Es ist festzustellen, dass es sich bei dem ehemaligen Affenhaus um ein öffentliches Gebäude handelte, für welche brandschutzrechtlich wesentlich höhere Auflagen als die vorhandenen Schutzmaßnahmen bestanden. Über diese für alle öffentlichen Gebäude geltenden Auflagen hinausgehend, zählte das Affen- und Tropenhaus mit seiner Besucherkapazität von wesentlich mehr als 200 Personen bereits 1975 zu einer baurechtlich definierten Versammlungsstätte (Seite 3), für die die höchsten Schutzvorschriften galten/gelten. Der oftmals juristisch unbekannte Terminus begehbarer Tieranlagen ist ein Neologismus der Zoologen. Es wird somit ferner festgestellt, dass hunderte von zoologischen Gebäuden in Deutschland ohne die zu deren Betrieb gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen betrieben werden.

Die durch die damaligen Krefelder Baubehörden erfolgte Gebäudezuordnung war fehlerhaft. Durch den nicht gesetzeskonformen Einbau von Acrylglasplatten erlischt ein etwaig bestehender Versicherungsschutz.

Verschwinden des Corpus delicti

Die sich freiwillig bei den Krefelder Polizeibehörden meldenden drei Frauen, welche sich in selten beobachteter Verantwortlichkeit als Verursacher bereits einen Tag nach der Tat zu erkennen gaben, werden Opfer ihrer eigenen Courage. Die drei Frauen gaben an, dass sie fünf der als Himmelslaternen bezeichneten Flugkörper verwendet haben. Die in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik durch Ausschlussverfahren, beziehungsweise durch Verschwinden des Corpus delicti den Täter zweifelsfreie der Tat überführende Verfahren, stellt ein durchaus interessantes Novum dar. Interessant daran ist jedoch lediglich dessen Verfallszeit und nachfolgende richterliche Bewertung.

Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt Jens Frobel, sowie der kriminalpolizeiliche Ermittlungsleiter Hoppmann führen folgende täterüberführende Ermittlungserkenntnisse an. Von den fünf nach Angaben der Frauen gestarteten Himmelsballons wurden vier in der Nähe des niedergebrannten Affenhauses gefunden, somit ist der fünfte und nicht aufgefundene Himmelsballon der für den Brand (ab Min. 24:34) verantwortliche. Hoppmann erklärt die beweisführenden Ermittlungen somit für nahezu abgeschlossen. Die Tat somit weithin als aufgeklärt. Lesen Sie die letzten beiden Sätze ruhig noch ein zweites Mal, nun mit maximaler Aufmerksamkeit, den Kontext betreffend. Auf ein solch öffentlich gemachtes Vorgehen würde ich als zuständiger Polizeipräsident den entsprechenden Beamten zum Abwenden weiterer Schäden beurlauben, um nicht selbst Opfer solcher Umbesetzungsmaßnahmen des Landesjustizministeriums zu werden. 

Feuerphysikalischer Hintergrund: Die verwendeten Himmelsballons wurden mit handelsüblichen Teelichtern betrieben, welche eine Heizleistung von max. 42 Watt leisten und aus einem Stearin/Paraffin-Gemisch bestehen. Laut Aussage der Kriminalpolizei war die nordöstliche Ecke des Daches der Startpunkt des Feuers. Bei einer zum Brandzeitpunkt bestehenden Windgeschwindigkeit von 8 km/h aus Ost liegt der Startort durch die dem Gebäude angrenzenden Bäume vollkommen windgeschützt. Eventuell vorhandenes Laub ist aller Wahrscheinlichkeit nach durch die zuvor erfolgten Niederschläge nicht brennbar und fällt als Brandmittler somit aus. In einem solchen Milieu soll nun ein brennendes Teelicht, trotz des Vorhandenseins von nassfeuchtem Laub, das erst bei oberhalb 250 °C entflammbare Acrylglas in Brand gesetzt haben.

Unter gewissen Umständen wäre dieser Vorgang durchaus möglich, erscheint aber, naturwissenschaftlich betrachtet, realitätsfern. Direkt hinter der östlichen Seite des Gebäudes befindet sich noch ein etwa eineinhalb Meter breiter Pfad, welcher traditionell von Jugendlichen als gut wettergeschützte Möglichkeit zum Durchqueren des Geländes, zum heimlichen Rauchen, pubertären Sexualpraktiken sowie allen sonstigen Taten, die der Erwachsenenwelt verborgen bleiben sollen, genutzt wird. Da Feuerwerkskörper den um ein vielfach höheren Energiebetrag eines Teelichts besitzen und dazu beim Abbrennen eine wesentlich höhere Temperatur entwickeln, scheint mir diese Alternative als wesentlich wahrscheinlicher, jedoch in gleichem Maße unbewiesen.

Die Abwesenheit von Zoomitarbeitern in der Silvesternacht

Aus den Pressekonferenzen folgt die Annahme, dass der gesamte Zoo zum Zeitpunkt des Feuers ohne Tierpfleger war und lediglich ein nicht permanent anwesender Wachdienst Kontrollen durchführte. Die Abwesenheit von Zoopersonal erscheint umso unverständlicher, als auch Laien bewusst ist, dass Tiere durch die ungewöhnliche Lärm- und Lichtbelastung zu teils aggressiven Handlungen neigen.

Betrachtet man die nach dem Brand vom Innenraum gemachten Aufnahmen, erkennt man fast kaum vom Feuer geschädigte Pflanzen und Einbauten (Bild 1, Bild 2, Bild 3Bild 4 (Startbild des Videos. bitte nach unten scrollen), Bild 5. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass de facto lediglich die aus Acrylglas bestehende Dacheindeckung, sowie einige Seiteneindeckungen gebrannt haben und die unten Schutz suchenden Affen eher erstickt als verbrannt sind. Diese Schlussfolgerung wird zumindest teilweise von der Aussage des Kriminalbeamten Hoppmann (ab 5:28) bestätigt und bedeutet nicht weniger, als dass während der Vollbrandphase, eine mit Körper- und Atemschutz mögliche Betretbarkeit vorausgesetzt, etliche Tiere hätten gerettet werden können. Die für solch eine Rettungsaktion nötigen, detaillierten Gebäude- und Tierkenntnisse hatten jedoch nur die abwesenden Tierpfleger, jedoch nicht die Rettungskräfte der Feuerwehr.  

Die bei der Begehung des abgebrannten Gebäudes festgestellte Ausgangsposition des Feuers an der nordöstlichen Ecke sollte einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Denn während sämtliche Flächen der Gebäudehülle bereits ausgebrannt waren, brannte die zum Ausgangspunkt erklärte nordöstliche Seitenflanke unter abtropfenden, in Brand geratenen Kunststoffen nach. Diese Tatsache mag einerseits darin ihre Ursache haben, dass es sich hierbei um die vom Löschwasser entfernteste Position handelte, birgt jedoch andererseits eine weitere Auffälligkeit. Denn Acrylglas gilt durch seine Einordnung in die Baustoffklasse B2 als nicht brennend abtropfend, wobei ein solches Brandverhalten exakt durch die vorliegenden Aufnahmen an der zuletzt noch brennenden Nordost-Flanke dokumentiert wird. (ab Min. 00:13 oberes Video und ab Min. 00:29 untere Aufnahme)

Ein Glückpilz und drei Damen

Der in 2017 vom damaligen sozialdemokratischen NRW-Landesjustizminister zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannte Jens Frobel scheint unter den bisherigen Umständen ein wahrer Glückspilz zu sein, denn der bisherige Ablauf dieses Falls lässt keinen Widerstand der sich für die Tat zur Verfügung stellenden drei Damen erwarten. So ist deren letzte Hoffnung der zur juristischen Bewertung zuständige Richter, falls nicht die abkürzende Variante eines Strafbefehls zur Anwendung kommt.

Entgegen der von den Verantwortlichen geäußerten Wirkungslosigkeit von Rauchwarnern, existieren COx-Messgeräte sowie auf Temperaturerfassung basierende Brandmeldeanlagen, welche den staubempfindlichen, optischen Warnmeldern unterliegenden Funktionseinschränkungen nicht unterliegen.

Unabhängig aller hier erwähnten Auffälligkeiten sieht sich die Zooleitung mit folgenden Argumenten konfrontiert: 

Erstens: Die zu unrecht herangezogene Nichtverpflichtung zum Gebrauch von Brandmeldesystemen schließt den Gebrauch solcher Schutzmaßnahmen keinesfalls aus.

Zweitens: Die gesamte Zooanlage gerade zu Silvester ohne tierpflegerische Aufsicht zu lassen, zeugt keinesfalls von tierfreundlichen Vorsichtsmaßnahmen der Betreiber.

 

Alexander Dellwo ist Diplom-Ingenieur Chemie und hat an der TH in Aachen studiert. Er war unter anderem als Bauüberwacher eines großen Unternehmens tätig.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Rainer Hanisch / 08.01.2020

So ist das in Restdeutschland. Wenn Behördenfehler offenkundig werden, wird schnellstmöglich der Mantel des Schweigens darüber gebreitet. Schön, wenn sich ein anderer “Schuldiger” findet, den man verantwortlich machen könnte, wie hier die Frauen, die diese “Himmelslaternen” aufsteigen ließen. Jedem halbwegs gebildeten Menschen sollten schon Bedenken kommen, wenn eine Stahl-/Glaskonstruktion so einfach Feuer fängt! Um “normales” Glas, wie es im Baugewerbe verwendet wird, kann es sich da ja wohl nicht gehandelt haben. Dem schaden Teelichter keinesfalls. Also muss irgendwelche Schlamperei die eigentliche Ursache für den Brand und damit für den Tod der Tiere gewesen sein. Ausbaden müssen es, wie immer, Unschuldige!

Sabine Schönfelder / 08.01.2020

Selbst der Laie war über die veröffentlichten Tatvorgänge überrascht und wunderte sich, wie angeblich ein Teelicht so einen fulminanten Brand verursachen kann. Man stelle sich den Lärm vor, den Affen verursachen, die bei lebendigem Leib gegrillt werden, ohne Fluchtmöglichkeiten aus ihren Käfigen! Auch mein erster Gedanke war, warum kam den Tieren niemand zu Hilfe? Hier handelt es sich einmal mehr um ein Paradebeispiel für bodenlosen Dilettantismus. Schlampig und billig konstruierte bauliche Maßnahmen, keine Brandmelder und ein Personal, welches offensichtlich nur Engagement und Tierliebe demonstriert, wenn eine Kamera der Öffis mitläuft, für all die Tierliebhaber am öffentlich-rechtlichen Nachmittag. Die Verantwortlichen gehören geschlossen entfernt und bestraft. Wo bleibt PETA, der WWF, Nabu, der deutsche Tierschutzbund?? Habe weder mehrere Hunde, noch bin ich Veganer, auch mein Anorak ist mit einer Echtfell-Umrandung verziert, aber es bricht mir das Herz, wenn ich mir die Tiere in dieser von Menschen gemachten Hölle vorstelle, verursacht ausschließlich aus purer Gedankenlosigkeit, Sparsam- und Bequemlichkeit. Alles wird heutzutage emotionalisiert, es sei denn- es paßt nicht ins ´Narrativˋ. Dann setzt Plan B ein: vertuschen und lügen.

Albert Pflüger / 08.01.2020

Oh, das ist bitter! Daß keine Tierpfleger anwesend waren, hat mich ohnehin sehr gewundert, aber daß nicht Glas, sondern Acryl verwendet wurde, daß keine Brandmeldeanlage vorhanden war, das ist nicht zu fassen! Ganz richtig, selbst wenn es nicht vorgeschrieben wäre, kann man es einbauen. Die Kosten sind recht gering. Wie praktisch für die Verantwortlichen, daß sich die drei Damen gemeldet haben. Normalerweise muß man externe Prügelknaben aufwendig ermitteln.

U. Unger / 08.01.2020

Danke Herr Dellwo, bisher hatte mich diese Meldung wenig interessiert. Nach Ihrer Beschreibung sieht es anders aus. Scheint ein Gesamtkunstwerk unglücklicher, für das potemkinsche Deutschland 2020 in idealtypischer Größe zu sein. Im ehrlichen Amerika wären die drei Pechmariechen mit Foto und persönlichen Details wie Name, Alter sofort Mittelpunkt der öffentlichen Berichterstattung, inklusive persönlicher Stellungnahme. Es fehlt dieser Gesellschaft an harter Transparenz. Umso wichtiger, dass Sie nicht locker lassen! Zunehmend träume ich von Amerika, wo ähnliche Meldungen durch klare Darstellung schnell zu überblicken sind. Begeistert las ich in einem amerikanischen Medium vor 3 Wochen von einer Mutter, die vergessen hatte Ihre 3,6, u. 9 jährigen Kinder vom Schulbus abzuholen. Als Mutti nach über einer Stunde nicht kam, rief der Busfahrer die Polizei. Die kam und fuhr die Kinder nach hause. Mutti wurde schon vor der Wohnung im Drogenvollrausch angetroffen…...., sitzt mittlerweile ein, die Kinder sind bestens versorgt in staatl. Obhut. Muttis Bild ziert samt Name, Altersangabe einen ca. dreißigzeiligen Artikel. Fall abgeschlossen. In 2 Jahren ist Mutti clean und zurück in Freiheit! Nun erwarte ich eine mindestens 3 jährige p.c. Berichterstattung, durch den WDR und MSM. Am Ende des Gerichtsverfahrens steht, statt einer Gefängnisstrafe wegen gemeingefährlicher, fahrlässiger Brandstiftung vermutlich ein Urteilchen. Vor meinem geisten Auge sehe ich bereits drei Berufsrichterinnen, alle bekennend im Klima-, Tierschutz und Hausbesetzermilleu, die tränenüberströmt das zu harte Urteil erklären: “Eigentlich wollten die Angeklagten den inhaftierten und gequälten Tieren eine Freude machen, daher sieht sich das Gericht außerstande, eine höhere Strafe als 30 Sozialstunden zur Bewährung…...” Die funktional möglichen Verantwortlichen gehen leer aus, da bestens geschützt im öffentl. Dienst /Lokalpolitik. Endergebnis= Das kann jedem mal passieren! BLa Bla Blubb.

Johannes Schuster / 08.01.2020

Ein unbestechlich interessanter Artikel. Wäre noch die Frage zu klären, welche Jugendlichen mit welchen Sexualpraktiken zur Fraglichen Zeit erst “ähm” sagten, bevor man mit Schwefel, Nitrat und C hantierte .... Grzimek hätte wohl die Dummheit des Menschen jetzt gegeißelt und die Affen als den heimlichen Zoodirektor ausgemacht. Daß Affen aggressiv sind halte ich für ein Gerücht. Affen bauen keine Panzer und keine Atomraketen - gegen uns Menschen sind sie die reinsten Sanftgemüter.

Hartmut Schilling / 08.01.2020

Das Versagen von Zuständigen zieht sich durch alle Verantwortungsebenen des Landes. So wundert es mich nicht, daß offensichtlich auch im Krefelder Zoo Schlamperei, Verstoß gegen wohlbegründete Bauvorschriften und Versagen der Verantwortlichen sehr naheliegend sind. Hinzu kommt die wohlfeil gelieferte Möglichkeit, die Schuld auf Dritte abwälzen zu können. Ob das zuständige Gericht in der Lage ist, all das sachgerecht und wohlbegründet auf den Punkt zu bringen und entsprechend zu urteilen, mag man hoffen. Was mir bei der Schilderung des Beitrages sofort ins Auge sprang, ist, daß das, was hier vor sich ging, im großen Maßstab auf der der Bühne des Gemeinwesens in übertragenem Sinne schon seit Jahren passiert. Die entsprechenden Beispiele muß ich hier nicht nennen. Unsäglich leid tun mir die, die im Krefelder Zoo mit ihrem Leben zu bezahlen hatten. (Das gilt auch für meine Bemerkung zum Gemeinwesen, allerdings mit dem Unterschied, daß das Unglück dort noch andauert und sich absehbar verschärfen wird, jedoch nicht wahrgenommen werden soll/darf).

Uwe Heinz / 08.01.2020

Und plötzlich erscheint die Angelegenheit in einem ganz anderen Licht! Ich hoffe für die drei Frauen, daß diese Erkenntnisse auch in einem Prozess thematisiert werden und zu einer milden Strafe führen! Ich bin kein Fan dieser Himmelslaternen, aber die Ausführungen des Autors erscheinen mir schlüssig. Es kommen durchaus andere Ursachen für diesen Brand in Frage, einschließlich der Verwendung brennbarer Stoffe durch den Bauträger und der ausführenden Firmen, oder vielleicht sogar mutwilliger Brandstiftung wohlmeinender Aktivisten, um die armen Affen aus ihrem Gefängnis zu befreien.

Thomas Müller / 08.01.2020

Vielen Dank für diese detaillierte Aufarbeitung. Ohne Hintergrundwissen fand ich es auch seltsam, dass ein Teelicht das ganze Gebäude in Flammen setzen können soll. Der Vorwurf der Vertuschung lässt sich nun ganz einfach nachprüfen: auf Grundlage der hier vorgebrachten Argumente wird genau garnichts passieren. So wie man es kennt.

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