Gastautor / 08.01.2020 / 06:13 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Die 30 toten Affen von Krefeld: Was vertuscht werden soll

Von Alexander Dellwo.

„Ein bedeutender Teil meiner ansonsten nicht ganz so sorgenfreien Kindheitserinnerungen, starb mit den mehr als 30 Affen, welche in der Silvesternacht Opfer einer kumulierenden Kaskade behördlicher Unfähig- und Untätigkeiten wurden.“ 

Dem Leser sei hier erklärt, dass es sich bei dem 1975 eröffneten Affen- und Tropenhaus um ein Gebäude handelt, welches einen Stahlskelettbau darstellt, dessen Flächen zwischen den Stahlträgern mit Glas, ähnlich der Bauweise eines Gewächshauses gefüllt wurde. Als Fundament dieses Korpus wurde eine aus Stahlbeton bestehende Bodenplatte gesetzt. Durch die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen wie Stahl, Glas und Beton gelten die so errichteten Gebäude als schwerst entflammbar. 

Die auf den ersten beiden Pressekonferenzen von Reportern gestellte Frage, womit das innerhalb von 5 Minuten vollständig in Flammen stehende Gebäude erklärt werden könne, entgegnen die Fachleute der Berufsfeuerwehr Krefeld mit Unwissen. Diese scheinbare Unwissenheit darf für den Einsatzleiter des Löschzuges auf der ersten Pressekonferenz, welche wenige Stunden nach dem Brand im Krefelder Zoo abgehalten wurde, mangels Wissen um die vorhandenen Baustoffe in Ordnung gehen.

Die gleichlautende (ab Min. 16:42) Antwort des Leiters der Krefelder Berufsfeuerwehr, Andreas Klos, auf die erneut hierzu gestellte Frage während der 2. Pressekonferenz, lässt bereits erste Vorahnungen auf vertuschende Absprachen aufkommen. Kommissar Hoppmann liefert nämlich mit seiner kurz zuvor erfolgten (ab Min. 4:50) Aussage, dass die Glasfüllungen des Dachgerüstes wenige Jahre zuvor gegen Acrylglas (Plexiglas) wegen eines Hagelschadens ausgetauscht wurden. Klos ist studierter Ingenieur, dem fundierte Kenntnisse zu nahezu allen Baustoffen bezüglich ihrer Feuerwiderstandsklassen unterstellt werden müssen. Mit der Kenntnisnahme über eine komplett aus Acrylglas bestehenden Dachhaut ausgestattet, wird sein angebliches Nichtwissen hier zum Vertuschen. Denn Acrylglas gehört zur Baustoffklasse B2, den normal entflammbaren Baustoffen, zu denen auch Holz gehört, und darf somit keinesfalls zur Bedachung zum Einsatz kommen. Ausnahmen dieses Verbotes sind beispielsweise Teilüberdachungen im privaten Bereich, wie sie Carportbedachungen sowie Vordächer darstellen. 

Die beim Dach des Affenhauses verwendeten Acrylglasplatten sind somit der erste Verstoß des bereits zum Zeitpunkt des Einbringens geltenden Baurechts. Die Verwendung von Acrylglasplatten im Dachbereich war genehmigungspflichtig. Durch eine dem Zoodirektor zu unterstellende mangelnde Fachkenntnis bedingt, sieht die Gesetzgebung den ausführenden Betrieb hierfür zuständig. Dessen Pflicht kann stets nur durch ausdrückliche Billigung des für den Betrieb des Gebäudes zuständigen Verantwortlichen, unter Hinweis auf bestehende Vorschriften auf den Gebäudeverantwortlichen, übergehen. 

Die merkwürdige Bezeichnung „Tieranlage“ 

Sämtliche Aussagen von Feuerwehr (vom 01.01.20 bei Min. 17:12 in diesem Beitrag)(am 02.01.20 und ab Min. 16:59) und Zoodirektor Dreßen zum Fehlen von Feuermeldesystemen und Sprinkleranlagen wurden wider besseren Wissens durch die Bezeichnung als Tieranlage in eine falsche feuerschutzrelevante Gebäudeklasse versetzt. Gleichfalls Aussagen, welche zu gesetzlich geforderten Brandmeldern des durch Feuer zerstörten Affenhauses Bezug nehmen, entsprechen nicht den tatsächlichen Vorschriften. Diese bundesweit allerorts bekannte Haltung ist gängige Praxis und wird, wenn auch nicht hier, darüber hinausgehend mit einem nicht existenten Bezug zum Bestandsschutz verknüpft.   

Es ist festzustellen, dass es sich bei dem ehemaligen Affenhaus um ein öffentliches Gebäude handelte, für welche brandschutzrechtlich wesentlich höhere Auflagen als die vorhandenen Schutzmaßnahmen bestanden. Über diese für alle öffentlichen Gebäude geltenden Auflagen hinausgehend, zählte das Affen- und Tropenhaus mit seiner Besucherkapazität von wesentlich mehr als 200 Personen bereits 1975 zu einer baurechtlich definierten Versammlungsstätte (Seite 3), für die die höchsten Schutzvorschriften galten/gelten. Der oftmals juristisch unbekannte Terminus begehbarer Tieranlagen ist ein Neologismus der Zoologen. Es wird somit ferner festgestellt, dass hunderte von zoologischen Gebäuden in Deutschland ohne die zu deren Betrieb gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen betrieben werden.

Die durch die damaligen Krefelder Baubehörden erfolgte Gebäudezuordnung war fehlerhaft. Durch den nicht gesetzeskonformen Einbau von Acrylglasplatten erlischt ein etwaig bestehender Versicherungsschutz.

Verschwinden des Corpus delicti

Die sich freiwillig bei den Krefelder Polizeibehörden meldenden drei Frauen, welche sich in selten beobachteter Verantwortlichkeit als Verursacher bereits einen Tag nach der Tat zu erkennen gaben, werden Opfer ihrer eigenen Courage. Die drei Frauen gaben an, dass sie fünf der als Himmelslaternen bezeichneten Flugkörper verwendet haben. Die in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik durch Ausschlussverfahren, beziehungsweise durch Verschwinden des Corpus delicti den Täter zweifelsfreie der Tat überführende Verfahren, stellt ein durchaus interessantes Novum dar. Interessant daran ist jedoch lediglich dessen Verfallszeit und nachfolgende richterliche Bewertung.

Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt Jens Frobel, sowie der kriminalpolizeiliche Ermittlungsleiter Hoppmann führen folgende täterüberführende Ermittlungserkenntnisse an. Von den fünf nach Angaben der Frauen gestarteten Himmelsballons wurden vier in der Nähe des niedergebrannten Affenhauses gefunden, somit ist der fünfte und nicht aufgefundene Himmelsballon der für den Brand (ab Min. 24:34) verantwortliche. Hoppmann erklärt die beweisführenden Ermittlungen somit für nahezu abgeschlossen. Die Tat somit weithin als aufgeklärt. Lesen Sie die letzten beiden Sätze ruhig noch ein zweites Mal, nun mit maximaler Aufmerksamkeit, den Kontext betreffend. Auf ein solch öffentlich gemachtes Vorgehen würde ich als zuständiger Polizeipräsident den entsprechenden Beamten zum Abwenden weiterer Schäden beurlauben, um nicht selbst Opfer solcher Umbesetzungsmaßnahmen des Landesjustizministeriums zu werden. 

Feuerphysikalischer Hintergrund: Die verwendeten Himmelsballons wurden mit handelsüblichen Teelichtern betrieben, welche eine Heizleistung von max. 42 Watt leisten und aus einem Stearin/Paraffin-Gemisch bestehen. Laut Aussage der Kriminalpolizei war die nordöstliche Ecke des Daches der Startpunkt des Feuers. Bei einer zum Brandzeitpunkt bestehenden Windgeschwindigkeit von 8 km/h aus Ost liegt der Startort durch die dem Gebäude angrenzenden Bäume vollkommen windgeschützt. Eventuell vorhandenes Laub ist aller Wahrscheinlichkeit nach durch die zuvor erfolgten Niederschläge nicht brennbar und fällt als Brandmittler somit aus. In einem solchen Milieu soll nun ein brennendes Teelicht, trotz des Vorhandenseins von nassfeuchtem Laub, das erst bei oberhalb 250 °C entflammbare Acrylglas in Brand gesetzt haben.

Unter gewissen Umständen wäre dieser Vorgang durchaus möglich, erscheint aber, naturwissenschaftlich betrachtet, realitätsfern. Direkt hinter der östlichen Seite des Gebäudes befindet sich noch ein etwa eineinhalb Meter breiter Pfad, welcher traditionell von Jugendlichen als gut wettergeschützte Möglichkeit zum Durchqueren des Geländes, zum heimlichen Rauchen, pubertären Sexualpraktiken sowie allen sonstigen Taten, die der Erwachsenenwelt verborgen bleiben sollen, genutzt wird. Da Feuerwerkskörper den um ein vielfach höheren Energiebetrag eines Teelichts besitzen und dazu beim Abbrennen eine wesentlich höhere Temperatur entwickeln, scheint mir diese Alternative als wesentlich wahrscheinlicher, jedoch in gleichem Maße unbewiesen.

Die Abwesenheit von Zoomitarbeitern in der Silvesternacht

Aus den Pressekonferenzen folgt die Annahme, dass der gesamte Zoo zum Zeitpunkt des Feuers ohne Tierpfleger war und lediglich ein nicht permanent anwesender Wachdienst Kontrollen durchführte. Die Abwesenheit von Zoopersonal erscheint umso unverständlicher, als auch Laien bewusst ist, dass Tiere durch die ungewöhnliche Lärm- und Lichtbelastung zu teils aggressiven Handlungen neigen.

Betrachtet man die nach dem Brand vom Innenraum gemachten Aufnahmen, erkennt man fast kaum vom Feuer geschädigte Pflanzen und Einbauten (Bild 1, Bild 2, Bild 3Bild 4 (Startbild des Videos. bitte nach unten scrollen), Bild 5. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass de facto lediglich die aus Acrylglas bestehende Dacheindeckung, sowie einige Seiteneindeckungen gebrannt haben und die unten Schutz suchenden Affen eher erstickt als verbrannt sind. Diese Schlussfolgerung wird zumindest teilweise von der Aussage des Kriminalbeamten Hoppmann (ab 5:28) bestätigt und bedeutet nicht weniger, als dass während der Vollbrandphase, eine mit Körper- und Atemschutz mögliche Betretbarkeit vorausgesetzt, etliche Tiere hätten gerettet werden können. Die für solch eine Rettungsaktion nötigen, detaillierten Gebäude- und Tierkenntnisse hatten jedoch nur die abwesenden Tierpfleger, jedoch nicht die Rettungskräfte der Feuerwehr.  

Die bei der Begehung des abgebrannten Gebäudes festgestellte Ausgangsposition des Feuers an der nordöstlichen Ecke sollte einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Denn während sämtliche Flächen der Gebäudehülle bereits ausgebrannt waren, brannte die zum Ausgangspunkt erklärte nordöstliche Seitenflanke unter abtropfenden, in Brand geratenen Kunststoffen nach. Diese Tatsache mag einerseits darin ihre Ursache haben, dass es sich hierbei um die vom Löschwasser entfernteste Position handelte, birgt jedoch andererseits eine weitere Auffälligkeit. Denn Acrylglas gilt durch seine Einordnung in die Baustoffklasse B2 als nicht brennend abtropfend, wobei ein solches Brandverhalten exakt durch die vorliegenden Aufnahmen an der zuletzt noch brennenden Nordost-Flanke dokumentiert wird. (ab Min. 00:13 oberes Video und ab Min. 00:29 untere Aufnahme)

Ein Glückpilz und drei Damen

Der in 2017 vom damaligen sozialdemokratischen NRW-Landesjustizminister zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannte Jens Frobel scheint unter den bisherigen Umständen ein wahrer Glückspilz zu sein, denn der bisherige Ablauf dieses Falls lässt keinen Widerstand der sich für die Tat zur Verfügung stellenden drei Damen erwarten. So ist deren letzte Hoffnung der zur juristischen Bewertung zuständige Richter, falls nicht die abkürzende Variante eines Strafbefehls zur Anwendung kommt.

Entgegen der von den Verantwortlichen geäußerten Wirkungslosigkeit von Rauchwarnern, existieren COx-Messgeräte sowie auf Temperaturerfassung basierende Brandmeldeanlagen, welche den staubempfindlichen, optischen Warnmeldern unterliegenden Funktionseinschränkungen nicht unterliegen.

Unabhängig aller hier erwähnten Auffälligkeiten sieht sich die Zooleitung mit folgenden Argumenten konfrontiert: 

Erstens: Die zu unrecht herangezogene Nichtverpflichtung zum Gebrauch von Brandmeldesystemen schließt den Gebrauch solcher Schutzmaßnahmen keinesfalls aus.

Zweitens: Die gesamte Zooanlage gerade zu Silvester ohne tierpflegerische Aufsicht zu lassen, zeugt keinesfalls von tierfreundlichen Vorsichtsmaßnahmen der Betreiber.

 

Alexander Dellwo ist Diplom-Ingenieur Chemie und hat an der TH in Aachen studiert. Er war unter anderem als Bauüberwacher eines großen Unternehmens tätig.

Foto: Pixabay

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Leserpost

netiquette:

Robert Jankowski / 08.01.2020

Teelichter als Brandursache erinnern stark an Notre Dame wo es ja angeblich eine Verpuffung oder die defekte Elektrik eines Aufzugs oder… gewesen sein sollen.

Wilfried Cremer / 08.01.2020

Kommen die „Täterinnen“ gar aus Bielefeld?

Regina Becker / 08.01.2020

Ein Teelicht (?) in einer kalten, feuchten Winternacht und innerhalb von Minuten verbrennt ein ganzes Gebäude samt Insassen - was kann da erst an einem warmen Sommertag durch ein weggeworfenes Streichholz oder durch die Brennglaswirkung einer Linse passieren, wenn neben den Insassen auch noch Besucher da sind. Man sollte solche unsicheren Einrichtungen so lange schließen, bis der Brandschutz gewährleistet ist. Man erinnere sich an Großbrände (z. B. King`s Cross, Londoner U-Bahn). Wenn die Baumaterialien leicht entzündbar sind, reicht ggf eine Zigarettenkippe. Im Interesse der Tiere und auch der Tierfreunde: schließt diese lebensgefährlichen Anlagen und stellt die Sicherheit an erste Stelle.

Harald Schimpf / 08.01.2020

Hallo. Vielen Dank das ihr das “WARM” haltet. Ich habe mich über dieses Ereigniss sehr, sehr aufgeregt. Tausende Ställe werden in der Silvester-Nacht in der wichtigen Stunde überwacht. Ich hab ein Hund ,der nicht mal Angst hat! Trotzdem würde ich den nicht alleine lassen. Ich hatte auch mal ein Pferd, das war ich immer auch zum Beruhigen wenn auf den Strassen der Weltkrieg geprobt wird. Eine Kollegin bewacht sogar ihren Hühnerstall! Weil ich in den soz Medien nicht aktiv bin, schrieb ich dem Krefelder Zoo eine (ziemlich) wütende E-Mail in dem ich klagte das wenn man schon keine Schutz Massnahmen (die wären nicht teuer!) hat, doch ein Pfleger vor Ort sein müsste ,schon um die Tiere zu beruhigen. Tatsächlich bekam ich eine Antwort. Eine Dame des Zoos schrieb mir das ein Wachdienst und 2 Pfleger ( =eine Skatrunde ? ) vor Ort waren, aber das alles so schnell ginge. Ich find den Verantwortlichen gehört das Recht auf Tierhaltung entzogen- die haben es einfach verkackt. Nebenbei, waren die Glasersatz Platten evtl. aus Polycarbonat? Das brennt noch viel schneller.

Edgar Timm / 08.01.2020

Herrn Dellwo vielen Dank für die sachliche und unaufgeregte Analyse. Vielen Dank auch der Achse für die Veröffentlichung dieses Artikels, der ohne eine alternative Berichterstattung vermutlich nie erschienen wäre. Jetzt warte ich nur noch auf die Mahnung der roten Mafia, dass dieser Bericht wieder den falschen in die Hände spielt.

Andreas Rochow / 08.01.2020

Verwaltung und hohe Beamte werden nur extrem selten zur Rechenschaft gezogen. Sie genießen im Zweifelsfall die bewährte “Klüngelimmunität”. Die “Hierarchie der Verantwortung” ist sorgfältig als Labyrinth angelegt, in dem sich Verantwortliche bei Bedarf ihrer Verantwortung entziehen können. Die systematische Schlamperei wird am Ende als Folge von Sparzwängen und Fachkräftemangel dargestellt, “zum Glück ist nicht mehr passiert!” Quasi eine Lappalie im Vergleich mit den Dauerbrennern BER und Stuttgart21 oder dem Erweiterungsbau des Umweltbundesamtes in Dessau u.v.a.m.

C.Brendel / 08.01.2020

Das ein einziges Teelicht aus einer Himmelslaterne diesen Brand verursacht haben soll habe ich auch von Anfang an bezweifelt. Ich bekomme manchmal nicht einmal mit 3 bis 4 handelsüblichen wachsgetränkten Holzwolleanzündern mein furztrockenes Holzscheid im Kamin angezündet. Der Aspekt mit dem Durchgang wo Jugendliche rauchen etc. würde schon mehr meinen Verdacht zur Brandursache wecken, zumal noch Silvester vor der Tür stand. Was Jugendliche so alles mit Feuerwerkskörper im naiven jugendlichen Leichtsinn anstellen dürfte wohl jedem bekannt sein, oder ???, Ich z.B.muss jedes Jahr meinen Postkasten entweder zukleben oder abschrauben, sonst wird er mit Böllern gespengt. Heute las ich in der Zeitung ( Polizei sucht Zeugen ) das in 2 Städten im Landkreis fast alle Zigarettenautomaten mit Böllern stark beschädigt wurden oder zerstört sind. Das an Silvester keine Tierpfleger anwesend sind kann ich nicht verstehen ??? Unser Hund und Katze verkriechen sich ängstlich zitternd ,wenn es draußen knallt und blitzt. Da ich Bautechniker von Beruf bin kann ich ebenfalls bestätigen , Acrylglas schmilzt bei Hitze tropfend ab , brennt aber nicht. Ich frage mich wo wird den das Heu oder Stroh ( Futter) für die Affen gelagert , bei 30 Affen muss das doch wohl eine Menge Futtter auf Vorrat sein ?  Und könnte das nicht aus Versehen oder durch Mutwillen ( Böller,Raketen) in Brand geraten sein?  Ein einziges Teellicht soll in der kurzen Zeit das alles verursacht haben ? Wohl physikalisch kaum plausibel, oder ?

H. Hoffmeister / 08.01.2020

Herr Dellwo, danke für die fachliche Bewertung des Brandes im Krefelder Zoo. Im Nachgang erwarte ich nun einen für dieses Land inzwischen typischen Verlauf des Diskurses, der im Endergebnis Wohlstand und Sicherheit reduziert: In Abhängigkeit vom anhaltenden oder nachlassenden Interesse der Medien wird die politische Maschinerie Verschärfungen des Baurechts und des Tierschutzes - die ggf. in Zoo’s bisher aus Kostengründen nicht vollständig umgesetzt wurden - auf den Weg bringen, der für viele Zoologische Gärten enorme Kostensteigerungen nach sich zieht. Diese müssen durch Erhöhung der Eintrittspreise oder Reduzierung der Leistungen gegenfinanziert werden. Dies wird zu einem Besucherrückgang führen. Dies wird zu einem weiteren Kostendruck in Zoo’s führen. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Wechselwirkung verschiedenster bürokratisch reglementierter Bereiche - Brandschutz, Baurecht, Arbeitsschutz, Tierschutz, Publikumsschutz etc. pp - werden durch die brandschutztechnischen Verbesserungen ggf. neue, bisher nicht vorhandene Risiken geschaffen (z. B. verursacht eine fehlerhaft ausgelöste Brandmeldeanlage eine Massenpanik unter den Tieren mit entsprechenden Opfern). Somit haben wir im Endergebnis einen Zustand der wesentlich teurer ist, aber keinesfalls sicherer als zuvor. Der vorstehend fast metaphorisch verwendbare Gang der Dinge ist in praktisch allen Bereichen des täglichen Lebens zu beobachten - Arzneimittelregulierung, Emissionsschutz, Medizinprodukteregulierung, Arbeitsschutz, Chemieproduktion, Energieerzeugung uvm - und führt inzwischen zu dramatischem Wohlstandsverlust. Denn: Der Ausschluß von Restrisiken ist unmöglich und Maßnahmen zur Risikominimierung kleinster Restrisiken an einer Stelle erhöhen die Risiken an einer anderen Stelle überproportional. In nicht allzuferner Zukunft haben wir den Zustand, dass das Wertschöpfungspotenzial unserer Volkswirtschaft ausschließlich für die Vermeidung winziger Restrisiken aufgewendet wird.

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