Gastautor / 08.01.2020 / 06:13 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Die 30 toten Affen von Krefeld: Was vertuscht werden soll

Von Alexander Dellwo.

„Ein bedeutender Teil meiner ansonsten nicht ganz so sorgenfreien Kindheitserinnerungen, starb mit den mehr als 30 Affen, welche in der Silvesternacht Opfer einer kumulierenden Kaskade behördlicher Unfähig- und Untätigkeiten wurden.“ 

Dem Leser sei hier erklärt, dass es sich bei dem 1975 eröffneten Affen- und Tropenhaus um ein Gebäude handelt, welches einen Stahlskelettbau darstellt, dessen Flächen zwischen den Stahlträgern mit Glas, ähnlich der Bauweise eines Gewächshauses gefüllt wurde. Als Fundament dieses Korpus wurde eine aus Stahlbeton bestehende Bodenplatte gesetzt. Durch die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen wie Stahl, Glas und Beton gelten die so errichteten Gebäude als schwerst entflammbar. 

Die auf den ersten beiden Pressekonferenzen von Reportern gestellte Frage, womit das innerhalb von 5 Minuten vollständig in Flammen stehende Gebäude erklärt werden könne, entgegnen die Fachleute der Berufsfeuerwehr Krefeld mit Unwissen. Diese scheinbare Unwissenheit darf für den Einsatzleiter des Löschzuges auf der ersten Pressekonferenz, welche wenige Stunden nach dem Brand im Krefelder Zoo abgehalten wurde, mangels Wissen um die vorhandenen Baustoffe in Ordnung gehen.

Die gleichlautende (ab Min. 16:42) Antwort des Leiters der Krefelder Berufsfeuerwehr, Andreas Klos, auf die erneut hierzu gestellte Frage während der 2. Pressekonferenz, lässt bereits erste Vorahnungen auf vertuschende Absprachen aufkommen. Kommissar Hoppmann liefert nämlich mit seiner kurz zuvor erfolgten (ab Min. 4:50) Aussage, dass die Glasfüllungen des Dachgerüstes wenige Jahre zuvor gegen Acrylglas (Plexiglas) wegen eines Hagelschadens ausgetauscht wurden. Klos ist studierter Ingenieur, dem fundierte Kenntnisse zu nahezu allen Baustoffen bezüglich ihrer Feuerwiderstandsklassen unterstellt werden müssen. Mit der Kenntnisnahme über eine komplett aus Acrylglas bestehenden Dachhaut ausgestattet, wird sein angebliches Nichtwissen hier zum Vertuschen. Denn Acrylglas gehört zur Baustoffklasse B2, den normal entflammbaren Baustoffen, zu denen auch Holz gehört, und darf somit keinesfalls zur Bedachung zum Einsatz kommen. Ausnahmen dieses Verbotes sind beispielsweise Teilüberdachungen im privaten Bereich, wie sie Carportbedachungen sowie Vordächer darstellen. 

Die beim Dach des Affenhauses verwendeten Acrylglasplatten sind somit der erste Verstoß des bereits zum Zeitpunkt des Einbringens geltenden Baurechts. Die Verwendung von Acrylglasplatten im Dachbereich war genehmigungspflichtig. Durch eine dem Zoodirektor zu unterstellende mangelnde Fachkenntnis bedingt, sieht die Gesetzgebung den ausführenden Betrieb hierfür zuständig. Dessen Pflicht kann stets nur durch ausdrückliche Billigung des für den Betrieb des Gebäudes zuständigen Verantwortlichen, unter Hinweis auf bestehende Vorschriften auf den Gebäudeverantwortlichen, übergehen. 

Die merkwürdige Bezeichnung „Tieranlage“ 

Sämtliche Aussagen von Feuerwehr (vom 01.01.20 bei Min. 17:12 in diesem Beitrag)(am 02.01.20 und ab Min. 16:59) und Zoodirektor Dreßen zum Fehlen von Feuermeldesystemen und Sprinkleranlagen wurden wider besseren Wissens durch die Bezeichnung als Tieranlage in eine falsche feuerschutzrelevante Gebäudeklasse versetzt. Gleichfalls Aussagen, welche zu gesetzlich geforderten Brandmeldern des durch Feuer zerstörten Affenhauses Bezug nehmen, entsprechen nicht den tatsächlichen Vorschriften. Diese bundesweit allerorts bekannte Haltung ist gängige Praxis und wird, wenn auch nicht hier, darüber hinausgehend mit einem nicht existenten Bezug zum Bestandsschutz verknüpft.   

Es ist festzustellen, dass es sich bei dem ehemaligen Affenhaus um ein öffentliches Gebäude handelte, für welche brandschutzrechtlich wesentlich höhere Auflagen als die vorhandenen Schutzmaßnahmen bestanden. Über diese für alle öffentlichen Gebäude geltenden Auflagen hinausgehend, zählte das Affen- und Tropenhaus mit seiner Besucherkapazität von wesentlich mehr als 200 Personen bereits 1975 zu einer baurechtlich definierten Versammlungsstätte (Seite 3), für die die höchsten Schutzvorschriften galten/gelten. Der oftmals juristisch unbekannte Terminus begehbarer Tieranlagen ist ein Neologismus der Zoologen. Es wird somit ferner festgestellt, dass hunderte von zoologischen Gebäuden in Deutschland ohne die zu deren Betrieb gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen betrieben werden.

Die durch die damaligen Krefelder Baubehörden erfolgte Gebäudezuordnung war fehlerhaft. Durch den nicht gesetzeskonformen Einbau von Acrylglasplatten erlischt ein etwaig bestehender Versicherungsschutz.

Verschwinden des Corpus delicti

Die sich freiwillig bei den Krefelder Polizeibehörden meldenden drei Frauen, welche sich in selten beobachteter Verantwortlichkeit als Verursacher bereits einen Tag nach der Tat zu erkennen gaben, werden Opfer ihrer eigenen Courage. Die drei Frauen gaben an, dass sie fünf der als Himmelslaternen bezeichneten Flugkörper verwendet haben. Die in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik durch Ausschlussverfahren, beziehungsweise durch Verschwinden des Corpus delicti den Täter zweifelsfreie der Tat überführende Verfahren, stellt ein durchaus interessantes Novum dar. Interessant daran ist jedoch lediglich dessen Verfallszeit und nachfolgende richterliche Bewertung.

Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt Jens Frobel, sowie der kriminalpolizeiliche Ermittlungsleiter Hoppmann führen folgende täterüberführende Ermittlungserkenntnisse an. Von den fünf nach Angaben der Frauen gestarteten Himmelsballons wurden vier in der Nähe des niedergebrannten Affenhauses gefunden, somit ist der fünfte und nicht aufgefundene Himmelsballon der für den Brand (ab Min. 24:34) verantwortliche. Hoppmann erklärt die beweisführenden Ermittlungen somit für nahezu abgeschlossen. Die Tat somit weithin als aufgeklärt. Lesen Sie die letzten beiden Sätze ruhig noch ein zweites Mal, nun mit maximaler Aufmerksamkeit, den Kontext betreffend. Auf ein solch öffentlich gemachtes Vorgehen würde ich als zuständiger Polizeipräsident den entsprechenden Beamten zum Abwenden weiterer Schäden beurlauben, um nicht selbst Opfer solcher Umbesetzungsmaßnahmen des Landesjustizministeriums zu werden. 

Feuerphysikalischer Hintergrund: Die verwendeten Himmelsballons wurden mit handelsüblichen Teelichtern betrieben, welche eine Heizleistung von max. 42 Watt leisten und aus einem Stearin/Paraffin-Gemisch bestehen. Laut Aussage der Kriminalpolizei war die nordöstliche Ecke des Daches der Startpunkt des Feuers. Bei einer zum Brandzeitpunkt bestehenden Windgeschwindigkeit von 8 km/h aus Ost liegt der Startort durch die dem Gebäude angrenzenden Bäume vollkommen windgeschützt. Eventuell vorhandenes Laub ist aller Wahrscheinlichkeit nach durch die zuvor erfolgten Niederschläge nicht brennbar und fällt als Brandmittler somit aus. In einem solchen Milieu soll nun ein brennendes Teelicht, trotz des Vorhandenseins von nassfeuchtem Laub, das erst bei oberhalb 250 °C entflammbare Acrylglas in Brand gesetzt haben.

Unter gewissen Umständen wäre dieser Vorgang durchaus möglich, erscheint aber, naturwissenschaftlich betrachtet, realitätsfern. Direkt hinter der östlichen Seite des Gebäudes befindet sich noch ein etwa eineinhalb Meter breiter Pfad, welcher traditionell von Jugendlichen als gut wettergeschützte Möglichkeit zum Durchqueren des Geländes, zum heimlichen Rauchen, pubertären Sexualpraktiken sowie allen sonstigen Taten, die der Erwachsenenwelt verborgen bleiben sollen, genutzt wird. Da Feuerwerkskörper den um ein vielfach höheren Energiebetrag eines Teelichts besitzen und dazu beim Abbrennen eine wesentlich höhere Temperatur entwickeln, scheint mir diese Alternative als wesentlich wahrscheinlicher, jedoch in gleichem Maße unbewiesen.

Die Abwesenheit von Zoomitarbeitern in der Silvesternacht

Aus den Pressekonferenzen folgt die Annahme, dass der gesamte Zoo zum Zeitpunkt des Feuers ohne Tierpfleger war und lediglich ein nicht permanent anwesender Wachdienst Kontrollen durchführte. Die Abwesenheit von Zoopersonal erscheint umso unverständlicher, als auch Laien bewusst ist, dass Tiere durch die ungewöhnliche Lärm- und Lichtbelastung zu teils aggressiven Handlungen neigen.

Betrachtet man die nach dem Brand vom Innenraum gemachten Aufnahmen, erkennt man fast kaum vom Feuer geschädigte Pflanzen und Einbauten (Bild 1, Bild 2, Bild 3Bild 4 (Startbild des Videos. bitte nach unten scrollen), Bild 5. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass de facto lediglich die aus Acrylglas bestehende Dacheindeckung, sowie einige Seiteneindeckungen gebrannt haben und die unten Schutz suchenden Affen eher erstickt als verbrannt sind. Diese Schlussfolgerung wird zumindest teilweise von der Aussage des Kriminalbeamten Hoppmann (ab 5:28) bestätigt und bedeutet nicht weniger, als dass während der Vollbrandphase, eine mit Körper- und Atemschutz mögliche Betretbarkeit vorausgesetzt, etliche Tiere hätten gerettet werden können. Die für solch eine Rettungsaktion nötigen, detaillierten Gebäude- und Tierkenntnisse hatten jedoch nur die abwesenden Tierpfleger, jedoch nicht die Rettungskräfte der Feuerwehr.  

Die bei der Begehung des abgebrannten Gebäudes festgestellte Ausgangsposition des Feuers an der nordöstlichen Ecke sollte einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Denn während sämtliche Flächen der Gebäudehülle bereits ausgebrannt waren, brannte die zum Ausgangspunkt erklärte nordöstliche Seitenflanke unter abtropfenden, in Brand geratenen Kunststoffen nach. Diese Tatsache mag einerseits darin ihre Ursache haben, dass es sich hierbei um die vom Löschwasser entfernteste Position handelte, birgt jedoch andererseits eine weitere Auffälligkeit. Denn Acrylglas gilt durch seine Einordnung in die Baustoffklasse B2 als nicht brennend abtropfend, wobei ein solches Brandverhalten exakt durch die vorliegenden Aufnahmen an der zuletzt noch brennenden Nordost-Flanke dokumentiert wird. (ab Min. 00:13 oberes Video und ab Min. 00:29 untere Aufnahme)

Ein Glückpilz und drei Damen

Der in 2017 vom damaligen sozialdemokratischen NRW-Landesjustizminister zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannte Jens Frobel scheint unter den bisherigen Umständen ein wahrer Glückspilz zu sein, denn der bisherige Ablauf dieses Falls lässt keinen Widerstand der sich für die Tat zur Verfügung stellenden drei Damen erwarten. So ist deren letzte Hoffnung der zur juristischen Bewertung zuständige Richter, falls nicht die abkürzende Variante eines Strafbefehls zur Anwendung kommt.

Entgegen der von den Verantwortlichen geäußerten Wirkungslosigkeit von Rauchwarnern, existieren COx-Messgeräte sowie auf Temperaturerfassung basierende Brandmeldeanlagen, welche den staubempfindlichen, optischen Warnmeldern unterliegenden Funktionseinschränkungen nicht unterliegen.

Unabhängig aller hier erwähnten Auffälligkeiten sieht sich die Zooleitung mit folgenden Argumenten konfrontiert: 

Erstens: Die zu unrecht herangezogene Nichtverpflichtung zum Gebrauch von Brandmeldesystemen schließt den Gebrauch solcher Schutzmaßnahmen keinesfalls aus.

Zweitens: Die gesamte Zooanlage gerade zu Silvester ohne tierpflegerische Aufsicht zu lassen, zeugt keinesfalls von tierfreundlichen Vorsichtsmaßnahmen der Betreiber.

 

Alexander Dellwo ist Diplom-Ingenieur Chemie und hat an der TH in Aachen studiert. Er war unter anderem als Bauüberwacher eines großen Unternehmens tätig.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Nathalie Nev / 08.01.2020

Diese Neujahrsbraende sind eine grosse Plage geworden. Bisher waren es Autos, die dran glauben mussten.

S. v. Belino / 08.01.2020

Wie man’s auch betrachtet, es ist und bleibt im wahrsten Sinne des Wortes eine Affenschande. Wenn man die schwerwiegenden Fehler und eklatanten Versäumnisse in Betracht zieht - insbesondere die Tatsache, dass es weder ein automatisches Warnsystem noch eine Sprinkleranlage gab, aber genauso auch das Fehlen pausenlos patrouillierender Fachkräfte zur Überwachung der nächtlichen Sicherheit der Tiere (noch dazu in der Silvesternacht, in der Tiere aufgrund der extremen Licht- und Geräuscheffekte sehr leicht in Panik geraten könnten) - kann die Konsequenz eigentlich nur der Austausch des gesamte Zoo-Managements sein. Alternativ müsste der Zoo aufgelöst und alle verbliebenen Tiere in die Obhut eines mit weit mehr Verantwortungsbewusstsein und Fachkompetenz geführten Tierparks überführt werden. Was in Krefeld passiert ist, ist unerklärlich, unverzeihlich - und mit rein gar nichts zu entschuldigen.

Gerhard Berlin / 08.01.2020

Im Netz sieht man in den Angeboten für die Ballons, daß sie keineswegs mit Teelichtern betrieben werden. Statt dessen sehen die Brenner so aus: “... mit einer brennbaren Flüssigkeit oder Wachs getränkter Baumwollstoff, Papier oder poröser Körper.”(Wiki) Das ist ein ganz anderes Kaliber, als ein Teelicht und sicher in der Lage, Kunststoff in Brand zu setzen.

Richard Kaufmann / 08.01.2020

Mir stoßen die Zoos und auch die Zirkusse schon lange auf. Jedes Kaff muss einen eigenen Zoo haben, in dem Tiere zusammengepfercht und oftmals unter widrigen Bedingungen gehalten werden. Die vordergründige Erklärung, es würde sich um Artenschutz handelt, können sich die Laberer sonstwohin stecken. Wer Rilkes Gedicht “der Panther” kennt, kann kein Freund von Zoos sein. Warum keine Pfleger in der grausamen Silvesternacht dort waren, müsste die Staatsanwaltschaft prüfen, aber es ist ja bloß ein Sachschaden. Auch mitten in Afrika ist man weit zivilisierter als in diesem kaputten Land.

H. Schmidt / 08.01.2020

Immer wieder NRW. Da scheint wohl vieles anders als woanders zu laufen. Ansonsten sehr interessanter Beitrag. Das so eine lumpige Himmelsleuchte das Feuer entfacht hat wundert mich auch etwas. Lebe hier in Asien und da hat sowas Mitte November Tradition. Sogar in Thailand Chiang Mai wird für das Loi Krathong Fest extra der dortige intl. Flughafen gesperrt, damit die Leute ihre Leuchten fliegen lassen können (zu 1000-enden). Das danach irgend etwas abgebrannt sei habe ich noch nie gelesen. In Deutschland brennt es wohl an allen Ecken und Kanten.

Jupp Posipal / 08.01.2020

Ob Teelichter (oder gar Brandpaste) in nur einer (??) Himmelslaterne tatsächlich zuerst die Dachecke, und danach in welchem “nur schwelendem” Zeitraum auch immer, in einer kalten (ggf. feucht nieselnden) Nacht (Zündtemperaturdifferenz) einen Stahlskelettbau mit Acryl-/Glaselementen in Brand stecken könnte, kann Glauben wer will. Er recht die sonst auftretende Zeitdifferenz zwischen partiellem Entstehungs- zum gebäuderelevanten Vollbrand! Für die Bevölkerung (bzw. von einem Vollbrand betroffene Menschen) viel lebenswichtiger ist die hierbei erbrachte Löschleistung vor einem hoffentlich im Detail dokumentierten Zeitrahmen nach der Erstalarmierung! Trotz hervorragender Einsatzvorbereitung einzelner Feuerwehrkräfte kostet die Ausbildung und Ausstattung von Einsatzkräften in Feuerwehrunterkünften fortlaufend viel Geld (was, weil überschuldet, die meisten Kommunen in NRW nicht haben!). Es wäre behördlich (außerhalb der für Feuerwehren direkt verantwortliche Gemeinde- oder Stadtverwaltungen, auch als politisch “kaputtsparender” Geldgeber) genau zu ermitteln (wegen der Höher des Sachschadens); kam die Alarmierung wirklich zu spät, war der angetroffene bzw. postulierte Vollbrand schon zu umfangreich; oder was spielte sich wirklich seit dem Ausrücken der Feuerwehr ab. Bei nur wenigen Gebäudevollbrände in einem solchem Ausmaß (Gott sei Dank auch landesweit) könnte es bei nächsten Mal um mehrere Menschenleben gehen. Der Spardruck bei vielen haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehren nimmt seit Jahren unerträglich zu. Die Öffentlichkeit glaubt leider viel zu schnell griffige Entschuldigungen (oder Ablenkungsmanöver undurchsichtig Beteiligter bzw. von Teilverantwortungen); obwohl es um präventive Mindestvoraussetzungen in der kommunal-staatlichen Gefahrenabwehr (also für höchstpersönliche Schadensbegrenzungsvorsorge) geht.

Werner Kirmer / 08.01.2020

An sich nur regionaler Bezug. So wie es die Medien definieren wenn Deutsche gemessert werden.

D.Lorenz / 08.01.2020

Habe mich schon lange gewundert, daß die Frauen sich so schnell gestellt hatten, denn eine Haftpflichtversicherung kommt für solch einen Schaden durch verbotenes Handeln nicht auf. Ein möglicherweise riesiger Skandal sollte wohl durch “schnelle Aufklärung” des Falles vertuscht werden !? Notre- Dame in Paris war auch schlagartig aus den Pressemeldungen, als ein Fachmann bewies, daß niemals ein elektrischer Kurzschluss solche Balkenlagen in der gezeigten Geschwindigkeit entzünden könnten.

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