Schaut man diese Tage die Nachrichten, so beobachtet man nicht nur einen beängstigenden Verfall der deutschen Wirtschaft, sondern auch einen beängstigenden Verfall der Demokratie in Deutschland. Was ich bereits vor einem Jahr bezogen auf drei Fälle in drei verschiedenen Bundesländern – Ludwigshafen, Lage, Neukloster – behandelt habe, wird nun systematisch praktiziert, nämlich die Prüfung von Kandidaten auf Verfassungstreue. Und zwar für die Kommunalwahl in Niedersachen am 13. September 2026. Dabei handelt es in aller Regel um AfD-Kandidaten.
Ausgangspunkt der Überlegung ist, dass (Ober-)Bürgermeister und Landräte als kommunale Wahlbeamte verfassungstreu sein müssen. Das an sich ist nichts Neues. Aber: Früher fand zunächst die Wahl statt und danach konnte ein Gewählter in – höchstens sehr seltenen – Einzelfällen auf Verfassungstreue geprüft werden. So „bestand“ etwa in Thüringen AfD-Politiker Robert Sesselmann einen entsprechenden Test durch das Landesverwaltungsamt.
Durch den erst kürzlich von der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen eingefügten § 45d Abs. 7 Kommunalwahlgesetz wird die Prüfung jetzt aber vorgezogen. Haben Wahlleiter und Wahlausschüsse tatsächliche Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten, dann können sie die Kommunalaufsicht einschalten. Hat auch diese Zweifel, kann sie den Verfassungsschutz um eine Beurteilung bitten, wobei die Letztentscheidung beim Wahlausschuss liegt. Als starkes Indiz gilt die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Landesverfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft wurde, im Falle der AfD als gesichert rechtsextrem. Darüber hinaus bedarf es „relevanter Aktivitäten“; hierbei können schon kleinere Tätigkeiten für die AfD wie die als örtlicher Kassenwart genügen. Der Landesverfassungsschutz ist dem Innenministerium unter Daniela Behrens (SPD) unterstellt und daher weisungsgebunden, wird also im Zweifel Gefälligkeitsgutachten abliefern.
Wenn man nur Regierungskonformes sagen darf, hat Opposition keinen Sinn
Auf Basis dieser neuen Rechtsnorm wurden schließlich vier AfD-Kandidaten sowie ein Parteiloser vom jeweiligen örtlichen Wahlausschuss ausgeschlossen, darunter die AfD-Politiker Martin Sichert für die Landratswahl in Friesland, Stephan Bothe für die Landratswahl in Lüneburg, Thorsten Moriße für die Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven, und Justin Vogel für die Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz. Andererseits wurden auch einige geprüfte Kandidaten der Partei zugelassen, so die für die OB-Wahl in der Landeshauptstadt Hannover, die Bürgermeisterwahlen in Gifhorn, Artland und Nörten-Hardenberg sowie die Landratsbewerber in Hameln-Pyrmont und Peine. Was genau wurde den Ausgeschlossenen – neben der reinen AfD-Parteimitgliedschaft – noch vorgeworfen?
Dem Bundestagsabgeordneten Sichert wird unterstellt, er etabliere radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit, so dass diese in der öffentlichen Wahrnehmung an Schärfe verlören und sich die Grenze des Sagbaren nach rechts verschiebe. Das wirkt sehr konstruiert, da man explizit von nicht strafbaren, das heißt erlaubten Äußerungen ausgeht und nur ihren Einfluss auf den öffentlichen Diskurs als Kriterium nimmt. Aus explizit nicht strafbaren – also erlaubten – Äußerungen wird wegen ihrer bloßen und attestierten Wirkung auf den Diskurs und der Verschiebung von willkürlich gezogenen „Grenzen des Sagbaren“ ein Vorwurf konstruiert, der auch den Wahlausschluss Sicherts begründen soll. Außerdem wird seine Kritik an der Regenbogenflagge als Ansatzpunkt genommen sowie seine Kritik an der Bezeichnung der sonstigen Parteien als Kartellparteien – letzteres ein politikwissenschaftlicher Begriff aus den 1990er Jahren. Auch bei den anderen Kandidaten geht es um Äußerungen, die vielleicht nicht jedem gefallen mögen, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wenn man nur Regierungskonformes sagen darf, dann haben Meinungsfreiheit und Opposition keinen Sinn.
Landkreis Friesland
Nun zur Frage: Cui bono? Erfolgt der Ausschluss hier aus ideologischen Gründen oder spielen doch (auch) machttaktische Überlegungen eine Rolle? Bei letzterem müssen wir uns die Situation vor Ort einmal anschauen. Im Landkreis Friesland, dem Wohnort von Ministerpräsident Olaf Lies (SPD), sieht die Situation wie folgt aus: Bei der letzten Kreistagswahl (2021) lag die AfD unter 5 Prozent, bei der Bundestagswahl 2025 waren es 18,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen, das ist Rang 3 mit deutlichem Abstand zu SPD und CDU. Die Wahl des Landrats fand zuletzt 2019 statt, der SPD-Kandidat Sven Ambrosy konnte seinerzeit 79 Prozent der Stimmen bereits im ersten Wahlgang auf sich vereinigen. Dieser tritt diesmal nicht erneut an, sondern für die SPD stattdessen Rolf Neuhaus. CDU und FDP schicken die FDP-Frau Sibylle Raquet ins Rennen.
Die SPD stellt seit Jahrzehnten ununterbrochen in Friesland den Landrat. Nun sind seit den letzten Wahlen Jahre vergangen, es ist viel passiert und eine Kommunalwahl ist keine Bundestagswahl, aber SPD und CDU haben so viele (gerade ältere) Stammwähler dort, dass es quasi sicher ausgeschlossen ist, dass Sichert auch nur den Hauch einer Chance hätte, Landrat zu werden. Schaut man sich die kürzlich stattgefundenen Wahlen in für die AfD strukturell deutlich besseren Landkreisen wie Ostprignitz-Ruppin, Barnim und Uckermark (alles Brandenburg), Saalekreis (Sachsen-Anhalt) sowie Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen) an, bei denen die AfD zwar in die Stichwahl kam, aber diese nirgendwo für sich entscheiden konnte, dann ist klar, dass in einem westdeutschen Landkreis wie Friesland die Chancen erst recht bei (nahe) Null liegen. Man muss zusätzlich wissen, dass bei einer Stichwahl die AfD – im Gegensatz zu CDU oder SPD – meist nur wenige Wähler außerhalb ihrer bisherigen Wählerschaft mobilisieren kann.
Allerdings: Die Frage, ob Sichert eine Chance hätte, Landrat zu werden, ist aus Sicht der SPD-Innenministerin, die ja hinter dem ganzen Verfahren steht, nur ein Teil der Wahrheit. Denn man muss das Wahlsystem beachten: Es gibt zwei Wahlgänge. Wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann, der ist gewählt. Hat keiner der Kandidaten diese erreicht, so findet zwei Wochen später ein zweiter statt. An diesem zweiten Wahltermin konkurrieren die beiden bestplatzierten Bewerber aus der ersten Runde miteinander. Nun könnte es so kommen wie 2025 im westfälischen Hagen: In der ersten Runde lag die CDU auf Platz eins, die AfD knapp vor der SPD auf Rang zwei, die Stichwahl fand also zwischen dem CDU- und dem AfD-Kandidaten statt. Die SPD war aus dem Rennen und die CDU gewann haushoch.
Soll die SPD-Chance auf eine Stichwahl erhöht werden?
Aus machttaktischer Sicht bringt allein die letztendliche Verhinderung des AfD-Kandidaten als Landrat nichts, wenn dieser den SPD-Kandidaten dann doch aus der Stichwahl drängt. Wer aber nicht in die Stichwahl gelangt, wird per se nicht (Ober-)Bürgermeister oder Landrat. Also kann der Ausschluss eines AfD-Kandidaten auch dem Zweck dienen, nicht die Wahl eines solchen zu verhindern, sondern die SPD-Chancen auf die Stichwahl und damit den entsprechenden Posten zu erhöhen.
Ist das in Friesland realistisch? Natürlich kann man es nie mit letzter Sicherheit sagen, aber es fällt schon auf, dass in Westdeutschland AfD-Kandidaten etwa für den Oberbürgermeisterposten nur in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen in die Stichwahl kamen wie 2025 in den Ruhrgebietsstädten Hagen, Gelsenkirchen und Duisburg. Dort hat man eine Mischung aus jahrzehntelangem wirtschaftlichem Niedergang, oft gepaart mit Migrationsproblemen etwa bezogen auf Clans.
Ansonsten sind Westdeutsche trotz gestiegener Volatilität viel weniger bereit, Parteien zu wechseln als Ostdeutsche. Gerade die älteren Wähler, die überproportional zur Wahl gehen, stützen die ehemaligen Volksparteien Union und SPD. Der Landkreis Friesland, eine beliebte Urlaubsregion an der Nordsee, ist ländlich geprägt, hat eine niedrige Arbeitslosenquote und nicht die Probleme der genannten NRW-Städte. Zwar ist Martin Sichert als Mitglied des Bundestags kein Unbekannter, aber zu einem Einzug in die Stichwahl dürfte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ihn nicht reichen. Also aus machttaktischen Erwägungen der SPD ergibt dieser Ausschluss keinen Sinn.
Stadt Wilhelmshaven
In der benachbarten kreisfreien Stadt Wilhelmshaven darf Thorsten Moriße nicht zur OB-Wahl antreten. Auch hier dürfte der Kandidat aus den genannten Gründen nicht den Hauch einer Chance haben, tatsächlich OB zu werden. Der bisherige Oberbürgermeister Carsten Feist von der SPD tritt nicht mehr an. Es kandidieren Volker Block von der SPD und Eva Maria Haarmann unter anderem für CDU und Grüne. Hier liegen die Dinge meines Erachtens trotz geografischer Nähe zum Landkreis Friesland anders als dort: Wilhelmshaven erlebt seit Jahrzehnten einen wirtschaftlichen Niedergang, die Arbeitslosenquote ist weit über dem Landes- und Bundesschnitt und erhebliche Teile der Stadt wirken ziemlich heruntergekommen. Wegen der niedrigen Mieten gab es auch einen Zuzug von einkommensschwachen Personen, unter anderem Migranten. Hier bestehen also deutliche Strukturparallelen zu den genannten Ruhrgebietsstädten.
Bei der Bundestagswahl trennte die AfD bei den Zweitstimmen weniger als drei Prozentpunkte von der CDU und weniger als vier Prozentpunkte von der SPD auf Ebene des Stadtgebiets, es liegt also alles nah beieinander. Zusätzlich ist zu bedenken, dass der SPD-Kandidat nicht gegen einen reinen CDU-Kandidaten, sondern gegen eine Kandidatin von CDU, Grünen und anderen Parteien antritt. Daher ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Kandidatin Haarmann in die Stichwahl gelangt, bei der SPD ist das deutlich weniger klar. Hier spricht also auch die SPD-Wahltaktik für einen Ausschluss von Moriße.
Landkreis Lüneburg
Weiter im Landesinneren wurde Stephan Bothe für den Lüneburger Landratsposten vom Wahlausschuss aussortiert. Auch er wäre keinesfalls Landrat geworden. Und wie sieht es mit der Stichwahl aus? Dort treten Torsten Franz für die Grünen, Steffen Gärtner für die CDU und André Schuler für die SPD an. Im Landkreis Lüneburg lag die AfD 2021 bei der Kreistagswahl unter fünf Prozent. Seitdem ist viel Zeit vergangen, bei der Bundestagswahl 2025 war sie im Landkreis Lüneburg auf Rang vier hinter CDU, SPD und Grünen.
Beim Landkreis Lüneburg muss man differenzieren: In der Universitätsstadt Lüneburg sind die Grünen stark. In den ländlichen Teilen des Landkreises hat man viele, gerade ältere Stammwähler, die seit Jahrzehnten CDU oder SPD wählen und daher kaum zur AfD wechseln werden. Beide Faktoren senken die Wahlchancen von Bothe erheblich. Das ändert sich auch nicht durch seine relative Bekanntheit als stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen und Landtagsabgeordneter. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bothe es in die Stichwahl schafft, liegt hier noch niedriger als in Friesland. Machttaktische Gründe können in Lüneburg also kaum ausschlaggebend gewesen sein.
Stadt Herzberg am Harz
Nun kurz zur 13.000-Einwohner-Gemeinde Herzberg am Harz (Landkreis Göttingen), wo AfD-Mann Justin Vogel ausgeschlossen wurde. Dort treten Amtsinhaber Christoph Wagner (SPD), Simon Schlonsog (CDU) und Bernd Schröder (parteilos) an. Schaut man sich die – auf eine Kommunalwahl nicht 1:1 übertragbaren – Bundestagswahlergebnisse an, dann befand sich die AfD auf Rang drei mit einem gewissen Abstand zu CDU und SPD. Auch hier wäre Vogel wohl kaum Bürgermeister geworden. In der kleinen westdeutschen Gemeinde ohne besondere Strukturprobleme und Migrationsausmaße ist es meines Erachtens unwahrscheinlich, dass die AfD auf Rang zwei gelandet wäre, dafür sind Stammwähler und Beharrungskräfte zu groß. Hier dürften machttaktische Überlegungen also auch nebensächlich sein.
Stadt Weener
Zum Abschluss sei noch kurz auf den parteilosen Eugen Nazarenus eingegangen, der in der Stadt Weener (Landkreis Leer) für das Bürgermeisteramt kandidieren wollte. Ihm wurden Kontakte zur Reichsbürgerszene zur Last gelegt. Allerdings ist unklar, ob er wirklich noch kandidieren wollte, denn – so heißt es in einem lokalen Medium – er habe beim Wahlausschuss um seinen Ausschluss gebeten. Der Fall zeigt aber, dass auch Parteilose nicht sicher sind und eine etwaige AfD-Strategie, zukünftig Parteilose zu nominieren, auch nicht unbedingt wirkt.
Parteiverbot light
Nachdem wir nunmehr festgestellt haben, dass in den meisten Fällen machttaktische Gründe nicht (wirklich) greifen, dann stellt sich die Frage: Warum macht man das Ganze denn sonst? Wozu schließe ich Mitbewerber aus, die mir in keinerlei Hinsicht gefährlich werden? Hier spielen durchaus auch praktische Gründe eine Rolle: Sie werden etwa nicht zu Podiumsdiskussionen eingeladen und es gibt keine Kandidatenplakate von ihnen. Der entscheidende Grund ist aber: Ideologie. Dabei stellt sich die ganz fundamentale Frage: Was ist Demokratie? Der Rechtsanwalt Tobias Gall weist zurecht darauf hin, dass die Demokratie des Grundgesetzes eigentlich ein Verfahren ist zur Austragung auch fundamentaler Gegensätze. Dies setzt eine anspruchsvolle Erkenntnis voraus, nämlich dass der politische Gegner gewinnen darf.
Das gilt aber mittlerweile nicht mehr ohne Weiteres, da die Demokratie in Form von „unserer Demokratie“ – man beachte das Possessivpronomen – immer stärker inhaltlich aufgeladen wird. Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau benutzt dafür die Begriffe Postdemokratie und Elitenkonsens: In allen wesentlichen Bereichen gibt es nunmehr einen Elitenkonsens, vor allem etwa in der Migrations-, Energie-, Klima- und Russlandpolitik, seinerzeit auch in der Coronapolitik, wobei das – so ist zu ergänzen – in der Sozialpolitik ohnehin schon seit vielen Jahrzehnten gilt. Folgen dieses Elitenkonsenses ist dann, dass eine Opposition, die ein auch materiell anderes Politikangebot hat – wie die AfD in vielen Bereichen –, als illegitim gilt.
Warum dann das doch komplizierte, kleinteilige Verfahren in Niedersachsen?
Angela Merkel sprach immer von Alternativlosigkeit. Der Elitenkonsens umfasst nicht nur die drei Staatsgewalten, sondern Medien, Wirtschaft, Gewerkschaft und ähnliche Akteure, die – wie etwa die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften in der energieintensiven Industrie – gegen ihre materiellen Interessen agieren. Diese Postdemokratie, so Vosgerau, könnte man auch Kooptationsdemokratie nennen: Die bestehenden Parteien entscheiden, wer ihnen Konkurrenz machen darf. Man könnte hier – analog zur DDR – mittlerweile von einem System der Quasi-Blockparteien reden, zu denen CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP und teilweise auch das BSW zählen, wobei die Grünen inhaltlich trotz relativ geringer Größe dominieren. Ein solches System ist natürlich das Ende jedweder (echter) Demokratie! Schaut man sich die oben genannten Vorgänge in Niedersachsen an, so ist Vosgerau zuzustimmen, wenn er sagt, dass die Demokratie in Deutschland systematisch abgeschafft werde beziehungsweise dass die Demokratie in Deutschland objektiv nicht mehr funktioniere.
Aber warum dann das doch komplizierte, kleinteilige Verfahren in Niedersachsen? Das Parteiverbot nach Art. 21 GG – dieses Verfahren war in den 1950er-Jahren zweimal erfolgreich – ist den betroffenen Parteien zu riskant, wobei noch zu bedenken ist, dass es gegen ein solches Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rechtsschutz im Rahmen von Art.11 EMRK (Vereinigungsfreiheit) gibt.
Gegen einzelne Parteimitglieder gäbe es auch noch die Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 GG: Wer verschiedene Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese, wobei die Verwirkung nur vom Bundesverfassungsgericht in einem meist langwierigen Verfahren ausgesprochen werden kann. Dies hätte den Nachteil, dass es erstens lange dauert – und damit bei einer anstehenden Wahl nichts brächte – und zweitens sehr unsicher wäre: Bis heute gab es Verfahren gegen vier Personen (zuletzt 1992), die aber nie zum Erfolg führten.
Eine weitere Methode, Personen um ihr passives Wahlrecht zu bringen, ist § 45 StGB, der unter anderem besagt, dass jemand bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen eines Verbrechens sein passives Wahlrecht verliert. Allerdings: Dieser Fall liegt bei keinem der Ausgeschlossenen vor. Hier haben wir es – so Tichys Einblick korrekt – mit einem kleinen Parteiverbot (oder Parteiverbot light) zu tun: „Das kleine Verbot liefe also darauf hinaus, die Partei zwar in einem formell legalen Status zu belassen, ihr aber nach und nach systematisch die politischen Wirkungsmöglichkeiten zu beschneiden: durch Nichtzulassung ihrer Kandidaten, Geldentzug und die Verweigerung parlamentarischer Rechte.“
„Parallel zu den (Ober-)Bürgermeister- beziehungsweise Landratswahlen finden die Stadtrats- beziehungsweise Kreistagswahlen statt. Dort treten AfD-Kandidaten an.“
Die Verfassung kann die Demokratie nicht retten
Die Fälle in Niedersachsen mögen de jure kein Entzug des passiven Wahlrechts sein, allerdings läuft es de facto darauf hinaus: Die Kandidaten werden nicht zugelassen, der Rechtsschutz vorher ist in aller Regel nicht möglich – und ob er danach wirksam ist, steht sehr in den Sternen, gerade wo auch die Justiz den Elitenkonsens teilt, zu dem auch die AfD-Ablehnung gehört. Wir sind zwar (noch?) nicht so weit wie in Nicaragua, wo Präsident Daniel Ortega kürzlich ankündigte, es werde künftig keine Wahlen mehr geben. Wir bewegen uns strukturell eher auf Verhältnisse wie im Iran zu, natürlich unter anderen ideologischen Vorgaben: Dort entscheidet der Wächterrat, ob Kandidaten für Parlament oder Präsidentenamt ideologisch konform sind, also der Islamauslegung der herrschenden Mullahs entsprechen. Sind sie dies nicht, werden sie aussortiert. Bei uns ist es das Demokratieverständnis „unserer Demokratie“, anhand dessen Nonkonforme aussortiert werden.
Das Ganze zeigt, so der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler, dass die Verfassung die Demokratie nicht retten kann. Die Demokratie setzt voraus, dass es genug Demokraten gibt, die sich an die Verfassung halten. Ist das nicht der Fall, ist sie nur noch ein wertloses Blatt Papier. Oder um es mit den Worten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Böckenförde in dem nach ihm benannten Diktum zu sagen: Der säkulare Verfassungsstaat „lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantierten kann“.
Was können die Wähler in den entsprechenden niedersächsischen Kommunen beziehungsweise Landkreisen tun? Eine Option wäre politischer Protest, in dem man den Namen des Ausgeschlossenen handschriftlich auf den Wahlzettel schreibt und ihn dann ankreuzt. Der Wahlzettel ist natürlich dann ungültig, aber ein Signal sendet diese Methode trotzdem aus. Man darf auch nicht vergessen, dass parallel zu den (Ober-)Bürgermeister- beziehungsweise Landratswahlen die Stadtrats- beziehungsweise Kreistagswahlen stattfinden. Dort treten AfD-Kandidaten an. In gestärkter Form hätte die Partei gerade im kommunalen Raum, wo man sich eher kennt beziehungsweise über den Weg läuft, gewisse Möglichkeiten, denn die Brandmauer ist hier oft weniger geschlossen als auf Bundes- und Landesebene.
Niels Hipp ist Jurist und hat über 100 Länder bereist. Er veröffentlicht Beiträge bei Novo-Argumente, wo dieser Artikel zuerst erschien.
Das Ganze nennt man übrigens spätestens seit Merkel Transformation. Bemerkenswerterweise hat es schon damals , bis heute, nur eine kleine Minderheit interessiert, was die Dame konkret transformieren wollte. Die Demokratie z.B. . Unter dem Begriff D. wurde peu a peu die faktische Abschaffung eingeleitet, der DDR nicht gerade unähnlich. Und nun ist sie halt weg, die D. Was den Michel erwartungsgemäss nicht sonderlich umtreibt. Immer noch besser als eine „richtige“ Demokratie unter Beteiligung der AfD, werden nicht wenige auch hier meinen. Ein Kunststück war es nicht, den Rest von D. abzuwickeln, ohne Demos und bei einem derartigen „ Parteiensystem“, das überall wirkt und bei dem man das untaugliche, aber willige Personal allein über die üppige Alimentation ködert. Erstaunlich, dass es solange dauerte , bis der Michel wieder dort landete, wo er sich bevorzugt aufhält. Die Demokratie ist das nicht. Und „ links“ zieht ihn magisch an. Zum besseren Verständnis des GG : Es hat im Wesentlichen 2 Aufgaben, den Schutz der bürgerlichen ( Freiheits) Rechte gegen den Staat , es gibt übrigens aus gutem Grund deutsche Bürger und Nichtdeutsche, und Regelungen im staatlichen Teil, welche verhindern, dass das ( politische) Personal aus seinen Möglichkeiten eine Diktatur „ entwickelt“, eine Art Systemschutz. Wenn man die Täter selbst damit „ beauftragt“ weiss bereits ein Grundschüler, dass es schwierig wird. Nun wollte der Hegemon bekanntlich alles, nur keine „ Volksherrschaft“, denn dieses böse Volk wählte Hitler. Und das immer wieder. Amis tun sich mit anderen Gesellschaften etwas schwer. Manche GG-Autoren wussten wohl, was sie hier tatsächlich abliefern. Eine Verfassung für eine freiheitliche Demokratie mit einem Souverän war und ist das nicht. Und dann kam Merkel, dank einem Kohl, „ sah und siegte“. Dass kein Werk alleine schützt ist eine Binse. Es braucht Verteidiger. Mitunter sogar handfeste. Den liberalkonservativen Biedermann mit den kleinen Lüstchen„ ? Wohl kaum.
Der Landkreis Friesland und die Stadt Wilhelmshaven ist voller Coronazis in den entscheidenden Positionen sowohl in der Politik als auch in der Justiz – daher haben Demokraten dort keine Chance. Man brauch sich nur Handlungen in der Politik und Gerichtsurteile anzusehen – da weiß man Bescheid.
Diesen aus dem Boden gestampften Wächterrat der „WIRDEMOKRATIE“-Neototalitären bloß irgenwie als gegen Nonkonfirmisten gerichtet zu charakterisieren, ist, werter Herr Hipp, bestenfalls nur ein halb volles Gläschen Babykost. Es kommt mir so vor, als würde man Nero lediglich als lausigen Poeten und schrecklichen Lyra-Quäler „verurteilen“, oder einen Pol Pot lediglich als einen in seinen späten Jahren etwas paranoid geworden Waldschrat, der die eremitische Einsamkeit im Dschungel bevorzugte. Dieser Angriff ( vorwiegend von SPD-Hofschranzen) auf unsere Freien Wahlen ist nichts weniger als ein Staatstreich von langer Hand. Es geht gegen uns alle. Und es ist sozusagen der Probelauf nur, dem, falls er im Nebulösen verbleiben kann und einstweilen nicht so viel Medienwind nach sich zieht, sehr schnell und unerbittlich die Verallgemeinerung auf großer Skala erleben wird. „Unsere“ Neototalitären wissen nämlich, wenn sie nicht jetzt den Großen Sprung nach vorne wagen, in Richtung crescendo-Staatsstreicheln in Permanenz der immer offensichtlicher werdenden Aufhebung der Verfassung und unserer demokratischen Volksrechte, dann ist ihr gradeso noch jongliertes Regierungskartenhäuschen in kürzester Frist sowas von am Einstürzen und Weggefegtwerden. Nicht nur die auf Wiederermächtigung lauernde SED-Linke ist die schäbig-erhoffte Zuversicht auf ein irgendgeartetes Weiterleben der aktuellen KleiKo nach ihrem real doch schon längst hinter sich gebrachten Tod. Und natürlich wird das Kartell nicht nur nach dem letzten Strohhalm von Honeckers Erben so entschlossen wie verzweifelt greifen, sondern erst recht nachdem methodisch ausgebauten Staatsstreich und gar , so wir uns das nicht bieten lassen, dem Bürgerkrieg. Wie demokratisch die „Wirdemokraten“-Kartell-Demonkratur dann von Fall zu Fall aussehen wird, ist maßgeblich vom Grad unseres Staatsbürger-Einspruchs per Wahlen und Abstimmungen, von unserer Unbestechlichkeit/Resilenz gegen ihre Agitprop-Offensiven abhängig.
Dann mögen die Altparteien diesen Kampf ruhig gewinnen, den ums Geld der anderen werden sie nämlich todsicher verlieren, da dem Umverteilungsmonstrum Staat die Bezahlheloten der Privatwirtschaft auf die eine oder andere Art ausgehen. Dann wird die durch ein längst groteskes Maß an Transfer höchst dekadent gewordene Mehrheit der Wähler ihren Frust wenigstens an der richtigen Stelle ablassen und der wird gewaltig sein, sobald der Billionen-Umverteilungsapparat unter dem Deckmantel des Sozialen ins Stocken kommt und schließlich binnen Quartalsfrist verendet.
Ceterum censeo, die Altparteien haben mit ihrer Postengier das Land unreformierbar und sich selbst unersetzlich gemacht, aber um welchen Preis! Möglich sind höchstens noch Reförmchen, die bestenfalls das in Agonie übergehende Leiden ein paar Jahre verlängern.
Ich muss neidlos anerkennen, „DerenDemokratie“ funktioniert sehr gut. Entsprechend dem Willen der Machthaber. Bei den Landtagswahlen 1946 in der SBZ (für Jüngere: Sowjetische Besatzungs Zone) musste die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, (Deutschlands [sic], nicht ein Drittel Deutschlands), SED bestand „freiwillig“ aus SPD und KPD) noch mühselig anderen Parteien die Papierkontingente vorenthalten, reicht nur für einen, wegen Krieg und so, Parteiwerbung im Kino, Filmmaterial reicht nur für einen, genauso wie die Radiowerbung. Muss man wie heute so akzeptieren. Siehe DDR Fernsehen 2.0, Anzahl und Art der Repäsentation von z.B. Lieben Grünen und AfD Nazis. Auf dem flachen Land hat das halbwegs funktioniert. Obwohl LDP und CDU zusammen stärker waren als die SED. In Berlin, mit noch offener Grenze, scheiterte die SED grandios. War nicht schön. Die SED mit den Sowjets erinnerten sich an die gute alte NSDAP Zeit, mit nur einer Partei auf dem Stimmzettel. Nur sollte es etwas demokratischer aussehen. Also, auf dem Einheitsfront Wahlzettel mehrere Parteien draufdrucken. Und wenn einer von LDPD, CDU usw. das nicht verstand, wurde er zu einem Umschulungskurs versandt. Im Gulag am Amur wurde dann relativ schnell verstanden, dass es noch etwas Unangenehmers als „DerenDemokratie“ in der SBZ gibt. semper idem
Warum machen die das? Weil sie es können !
Ich frage mich nur, warum man so blind ins eigene Unglück läuft. Nehmen wir an, die AfD erreicht tatsächlich die absolute Merhheit in Sachsem-Anhalt. Dann besetzt sie das Innenministerium und weist den Landesverfassungsschutz an, das Gutachten zu AfD zu überarbeiten. Plötzlich ist die AfD gesichert nicht extrem. Ihrerseits wird dann ein Gutachten zu Linkextremisten beauftragt. Plötzlich gelten Linke und Grüne als gesichert linksextrem. Verfassungstreue ist nicht gegeben, man schadroniert ja von Enteignungen, Aufruf zum Mord an Reichen, etc….
Und dann folgen Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Hessen, Bremen……
Nein, die Verfassung (das Grundgesetz) kann die Demokratie nicht retten.
Aber sie rettet die Obrigkeit vor der Demokratie.