Nur durch eine Wahlrechtsreform kann Deutschland wieder regierbar werden.
Als Friedrich Merz staatstreichartig – nach außen einvernehmlich mit seinen Rivalen – verkünden konnte, er und nur er sei der Kanzlerkandidat der Christenunion, hörte man vom gegenwärtigen Amtsinhaber Scholz den beiläufigen Kommentar, diese Kandidatur sei ihm „genehm“.
Das Einvernehmen der Spitzenkandidaten im deutschen Parteienkartell gehört zu den Begleiterscheinungen der Monopolmacht dieser Verbände, Kandidaten für das Amt des Regierungschefs zu benennen. Doch vermag das stille oder offenkundige Einvernehmen dieser Spitzenkandidaten nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einem parlamentarischen Regierungssystem, in welchem nur Parteien Spitzenkandidaten sowie Bewerber für ein Abgeordnetenmandat zur Wahl nominieren können, die Autorität jeder Regierung nur so groß sein kann, wie ihre Mehrheit ist.
Die Zeiten, in denen sich zwei große Parteien zur Wahl stellten und mit Hilfe einer kleineren Partei als Mehrheitsbeschaffer eine mehr oder weniger stabile Regierung bildeten, sind in Deutschland längst Vergangenheit.
Verfälschter Wählerwille
Das Gewürge, welches die Bürger tagtäglich bei der Ampelkoalition erleben, könnte sich also nach der Bundestagswahl 2025 schon deshalb wiederholen, weil auch ein Wahlsieger CDU/CSU sich nach geeigneten Koalitionären umschauen müsste. Hierüber gehen die Meinungen zwischen dem mächtigen bayerischen Potentaten Söder und seinen Antipoden Wüst in NRW und Günther in Schleswig-Holstein auseinander. Das gegenwärtige Wahlrecht programmiert endlose Koalitionsverhandlungen, auch nachdem eine Regierung bereits installiert worden ist.
Denn obschon sich zwei oder drei Koalitionäre auf ein Regierungsprogramm prinzipiell geeinigt haben, ist der Feinsteuerungsbedarf bei der Regierungsarbeit so groß, dass letztlich entweder Dauer-Diskussionen und faule Kompromisse die Konsequenz sind oder der Kanzler ein Machtwort spricht und von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch macht. Dies kann er in dem gegenwärtigen System nur, wenn er bereit ist, die jeweilige Koalition zu riskieren. Das gegenwärtige Wahlsystem mit Landeslisten und Direktmandaten, bei denen schon die relative Mehrheit zur Wahl ausreicht, verfälscht den Wählerwillen und programmiert instabile Regierungsverhältnisse. Landeslisten geben Landesparteien das Monopol, über die Benennung und die Wahlchancen der jeweiligen Parteikandidaten zu entscheiden.
Durch das Prinzip relativer Mehrheit in den Wahlkreisen kommen angesichts von mittlerweile sechs relevanten Parteien Personen in den Deutschen Bundestag, die nicht mal ein Viertel der abgegebenen Stimmen repräsentieren. Gewiss ist das Mehrheitswahlrecht, das in zwei Wahlgängen nur jene Bewerber in den Bundestag einziehen ließe, die im zweiten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erreicht haben, kein Allheilmittel. Indessen öffnet es die Bewerbungsmöglichkeit für unabhängige Kandidaten, gibt den Mitgliedern im Bundestag eine wirkliche demokratische Legitimität, schafft größere Unabhängigkeit von der Parteimacht und erzeugt in aller Regel eindeutige Mehrheiten.
Beyond repair
Die Folge: Die Wähler entscheiden am Wahltag über die Mehrheit und damit über den Regierungsauftrag. Sie erteilen nicht etwa den Parteien einen Sondierungsauftrag, um nach den Wahlen ihre Interessen abzustimmen und die Posten aufzuteilen. Dies wäre in der gegenwärtigen Verfassungslage mit einem parlamentarischen Regierungssystem die einzige Remedur, um den auf Dauer unerträglichen Zustand des government by discussion durch government by decision zu ersetzen.
Die Aufrechterhaltung des Verhältniswahlrechts programmiert indessen government by discussion und einen zunehmenden Verdruss der Bevölkerung über den Verlust der Regierungsautorität. Wer den Verfall Deutschlands als Wirtschaftsstandort verhindern will, wer den Niedergang des politischen Systems stoppen möchte, um der Demokratie wieder das Wort zu erteilen, muss über einen Systemwechsel beim Wahlrecht nachdenken.
Das tun die Parteien von Natur aus nicht, weil es in ihrer Natur liegt, die nächste Wahl ins Visier zu nehmen und nur auf ihre Pfründe zu schielen. Das Reförmchen, das die Abgeordneten schließlich zur Begrenzung der Zahl von Bundestagsabgeordneten zustande gebracht haben, spricht Bände. Erstmals waren sich Die Linke und die CSU im Beharren auf einem System, das Ihnen jedenfalls den Einzug ins Parlament garantiert, einig. Die Frage ist also, ob angesichts der Herausforderungen, vor denen Deutschland steht und angesichts des Verlustes von Regierungsautorität und des Ansehens der Bundesregierung der Parteienstaat noch die Kraft zu einer Wahlrechtsreform aufbringt, die den Bürgern nach der Wahl erlaubt zu sagen: „Jetzt wird regiert.“ Dies ist dringend notwendig, aber wenig wahrscheinlich. Dennoch soll man die Hoffnung nicht aufgeben. Denn andernfalls müsste man zu der gegenwärtigen Regierungssystem des Grundgesetzes sagen: beyond repair.
Dr. jur. Markus C. Kerber, geb. 1956, ist Jurist und Professor für Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der TU Berlin, E.N.A. 1985 (Diderot), Gastprofessor an der Warsaw School of Economics und der Université Panthéon-Assas. Er ist Autor der Schrift „Führung und Verantwortung: Das Strategiedefizit Deutschlands und seine Überwindung“, die hier im Achgut-Shop erworben werden kann.
Mehrheitswahlrecht und nur noch direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete! Und zwar ist derjenige Bewerber gewählt, der die -relativ- meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.
UND ES GIBT KEINE STICHWAHL, die es ermöglicht, durch zwielichtige Absprachen unter den Verlierern dem Gewinner das Mandat doch noch wegzunehmen!
Das ganze System ist krank, da hilft eine Wahlrechtsreform nicht wirklich weiter. Die Probleme sind:
– Fraktionen und Fraktionszwang hebeln die im GG vorgesehene Entscheidung des einzelnen Parlamentariers aus
– Parlamentarier, die sich gar nicht über die abzustimmenden Punkte informieren, sondern nach Empfehlung der Fraktionsführung abstimmen.
– Parlamentarier, die intellektuell überfordert sind.
– Einflussnahme durch Dritte (Lobbyorganisationen, die mit gut dotierten Posten nach der politischen Karriere locken)
– Quid pro Quo – Abstimmungen, d.h. Partei A will unbedingt Gesetz A durchbringen, obwohl das Gesetz einzeln niemals eine Mehrheit finden würde, Gleiches gilt für Partei B mit Gesetz B und Partei C mit Gesetz C. Durch Vereinbarungen zwischen Parteien A, B und C werden alle drei Gesetze A, B und C verabschiedet.
– Presse (vierte Gewalt), die korrumpiert ist (sei es durch Annehmlichkeiten (Flug im Regierungsflieger), Subventionen oder Einnahmen für Anzeigen) und mit Regierung kuschelt und sich stattdessen an Opposition abarbeitet.
Es gibt keine einfache Lösung für dieses Problem. Ein guter Ansatz ist das Schweizer Modell, bei dem zwar das Parlament die Gesetze macht, aber die Bürger jederzeit per Volksabstimmung Gesetze wieder kippen können. Dies verhindert zumindest solche 10%-20% Gesetze, die nur durch Quid pro Quo-Vereinbarungen zustande kommen. Allerdings ist eine Voraussetzung für mündige Bürger, dass diese objektiv informiert sind.
Ohne Revolution oder Zusammenbruch geht da garnichts.
Schnarch. Und wieder ein selbsternanner Demokratieverbesserer, der glaubt, ein reines Mehrheitswahlrecht sei das Ei des Kolumbus. Ich empfehle einen Blick auf die Länder, die schon eines haben. Beispiel Frankreich: die Rechten liegen seit Jahren zwischen 30 und 40 Prozent, sind im Parlament aber dank der Absprachen der anderen deutlich unterrepräsentiert. In England ist es sogar noch extremer. Und hierzulande würden sich – wie jetzt im Osten – auch alle anderen gegen die Rechten zusammenschließen. Das hieße: Adieu AfD. Und das will der Autor??
Ich glaube nicht, dass die schlechten Zeiten am Wahlrecht liegen, denn es gab ja auch schon bessere. Sie liegen einfach an den Wählern. Wenn sie ein government by discussion wählen, dann wollen sie es mehrheitlich so – zumindest nehmen sie es billigend in Kauf. Abgesehen davon gibt es im Block der sozialistischen Einheitsparteien eine klare Agenda, die auch konsequent umgesetzt wird – und zwar egal in welcher farblichen Zusammensetzung.
1. Die Erfahrung lehrt, daß das Wahlsystem -egal, ob GB, F, D, – keine schlechte Politik verhindert, höchstens mal wie in England die Regierungsfähigkeit erleichtert, aber auch dafür keine Garantie. 2. Die beste Staatsform (laut Churchill die Demokratie, in China, Hongkong, Nordkorea, Rußland wären sie froh, wenn sie unsere hätten) kann den Abgang und Untergang nicht verhindern, wenn ein Volk und seine Machtkaste so verkommen ist wie bei uns und auch anderswo in den dekadenten Demokratien, wo überall Völker ihr Land freiwillig hergeben für Mio. kulturell-mental Fremde, was dazu noch demografisch bald umkippen kann.
Lieber Herr Dr. Kerber, liebe Leser,
ich gebe Ihrem Titel ein Stück weit recht, Ihre Analyse greift aber leider viel zu kurz.
Hier ist meine These:
Wir brauchen ein neues Wahlrecht nur in der Form, als dass Wahlen möglichst abgeschafft gehören, um eine richtige Demokratie nach attischem Vorbild (5./4. Jhd. v. Chr.) einzuführen.
Hier meine Begründung:
Echte Demokratie bedeutet im Kern, dass jeder dieselbe (!) Chance auf politische Teilhabe hat. Dies ist mit Wahlen, die darüber hinaus noch einen künstlichen Unterschied zwischen Regierten und Regierenden schafft, nicht möglich. Gemäß Montesquieu wäre unser System, bei dem letztlich nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung der Souverän ist, eine Aristokratie, man könnte auch sagen Oligarchie. Wie sähe eine Lösung aus, die all die Nachteile von Wahlen und aufwendigen Regierungsbildungen und frustrierten Wählern nicht hätte, stattdessen im Kern (s.o.) demokratisch wäre? Lose/das Losverfahren.
Was wir haben enstpricht mehr einer Gleichheit vor dem Recht (Isokratie), statt einer Demokratie nach attischem Vorbild und offenbart immer mehr Probleme.
MfG