Die EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck („dual use“) zielt darauf ab, die Ausfuhr von Produkten zu unterbinden, die zur Überwachung der Bürger in autoritären Staaten verwendet werden könnten. Im Jahr 2016 schlug die EU-Kommission vor, die Dual-Use-Verordnung zu reformieren. Anlass war die mutmaßliche Unterdrückung von Aktivisten im sogenannten arabischen Frühling durch europäische Technologie.
Im Januar 2018 wurde der Reformvorschlag vom Europäischen Parlament angenommen. Seitdem steckt er jedoch im Ministerrat, wo die EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind, fest. Ein maßgeblicher Grund für die Nicht-Verabschiedung ist offenbar der Widerstand Deutschlands. Obwohl Berlin keine explizite Blockadehaltung einnehme, stünde die Bundesrepublik zumindest hinter verschlossenen Türen in „direkter Opposition“ zu den Plänen, berichtet euractiv.de mit Bezug auf eine anonyme Quelle in der EU-Verwaltung. Laut dem Internetportal entfallen derzeit schätzungsweise 50 bis 60 Prozent der EU-Exporte von sogenannten Dual-Use-Gütern auf Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel Teile für den Bau von Drohnen, aber auch IT-Sicherheits- und Überwachungssoftware.
Laut euractiv.de stellen sich Schweden, Tschechien, Zypern, Estland, Finnland, Irland, Italien, Polen, Frankreich und das Vereinigte Königreich offen gegen die Gesetzesreform. Diese Staaten hätten in einem Papier die Befürchtung geäußert, Europa könne im Falle einer Verschärfung der Exportbeschränkungen als „technologiefeindlicher Kontinent“ angesehen werden. Deutschland gebe sich hingegen Mühe, seine Ablehnung vor der Öffentlichkeit zu verbergen.