Alexander Horn, Gastautor / 18.12.2020 / 06:15 / Foto: Pixabay / 46 / Seite ausdrucken

Deutsches Weltwunder: Pleite sein als hoffnungsvoller Zustand

Erleben wir die Ruhe vor dem Sturm? Vor Beginn der Corona-Krise hatten Unternehmensinsolvenzen das niedrigste Niveau seit 25 Jahren erreicht. Seitdem sind sie weiter rückläufig. Im August gab es in Deutschland nur noch 1051 Insolvenzfälle; 35,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In die gleiche Richtung entwickeln sich die Kreditausfälle der Banken. Die Kreditausfallrate verharre trotz der Krise auf einem „Rekordtiefstand“, so Bundesbankvorstand Joachim Wuermeling.

Im Widerspruch hierzu stehen immer deutlichere Warnungen vor einer erneuten Finanzkrise oder gar einem Crash. So steigt die Sorge, dass die Wirtschaft vor einer Insolvenzwelle steht, die, einmal in Gang gesetzt, eine Kettenreaktion bei den Banken und in der Finanzwirtschaft auslösen könnte. Davor warnt nun auch die Bundesbank.

Tatsächlich steigt die Zahl insolvenzgefährdeter Unternehmen seit der Corona-Pandemie rapide an. Schon im August, so die unabhängige Wirtschaftsauskunftei Creditreform, waren in Deutschland mehr als eine halbe Million Unternehmen, also jedes sechste, überschuldet. Dazu passt die Warnung der EZB, die Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems sieht, sofern nach dem Abklingen der Corona-Krise, die staatlichen Hilfsprogramme ausliefen (1).

Die EZB-Bankenaufsicht befürchtet in Europa einen Anstieg fauler Bankenkredite von derzeit etwa 500 Millionen Euro auf 1,4 Billionen Euro. Die Banken bewerten ihre Kreditportfolios wegen historisch niedriger Insolvenzen derzeit jedoch mit einer Kreditausfallrate von nur etwa 0,6 Prozent. Die nun von der Bankenaufsicht angemahnte Neubewertung der Kreditportfolios mit einer etwa dreifach höheren Ausfallrate wird viele Banken in Schwierigkeiten bringen, denn das belastet ihr Eigenkapital. Obendrein werden tatsächliche Kreditausfälle in diesem Umfang viele Banken in die Insolvenz treiben.

Globale Stabilisierungsagenda

Die wirtschaftlichen Risiken, die sich auftürmen, sind erheblich. Sie sind jedoch nur zu einem geringen Anteil auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Viel entscheidender ist, dass sich die Wirtschaft in den entwickelten Volkswirtschaften einschließlich Deutschlands in einem schleichenden Niedergang befindet und die wertschöpfende Basis immer weiter erodiert. Die Schnelligkeit mit der sich eine drohende Insolvenzwelle aufbaut und die Wucht, die sie entwickeln könnte, ist darauf zurückzuführen, dass viele Unternehmen bereits vor Corona geschwächt waren. Dieser Umstand wird seit Jahrzehnten durch eine immer konsequentere Stabilisierungspolitik verdeckt, mit der Staaten und supranationale Gebilde wie die EU mit immer neuen wirtschaftspolitischen Instrumenten darauf hinwirken, die Unternehmen vor wirtschaftlichen Krisen zu bewahren und im Aufschwung das Wachstum zu stimulieren.

Der Erfolg der wirtschaftspolitischen Stabilisierung zeigt sich darin, dass es weitgehend gelungen ist, heftige wirtschaftliche Rückschläge wie etwa konjunkturelle Krisen, die sogar Wohlstandsverluste auslösen können, zu vermeiden oder zumindest zu dämpfen. Zudem ist die Stabilisierungspolitik sehr erfolgreich darin, den wirtschaftlichen Niedergang zu managen.

Es gelingt immer wieder, neue wirtschaftliche Stützpfeiler aufzubauen, die eine geschwächte Wirtschaft mit einer Vielzahl stagnierender und unprofitabler Unternehmen über Wasser halten. Dazu gehört der internationale Wettbewerb bei der Senkung der Unternehmenssteuern wie auch kontinuierlich hohe und sogar steigende Subventionen oder protektionistische Regulierungen zum Schutz von Platzhirschen. Diese Maßnahmen werden in Deutschland und Frankreich zunehmend unter dem Banner moderner Industriepolitik vermarktet. Zu dieser Stabilisierungsorgie gehört auch die Geldpolitik, die die Finanzierungskosten der Unternehmen drückt. Eine Folge dieser wirtschaftspolitischen Ausrichtung ist, dass selbst profitable Unternehmen in zunehmendem Maß von diesem Maßnahmengeflecht abhängen, um ihre Profitabilität zu erhalten, anstatt diese durch wettbewerbssteigernde Investitionen zu verbessern.

Wie weit der wirtschaftliche Niedergang fortgeschritten ist, zeigt sich darin, dass die Unternehmen in Deutschland, wie auch in vielen anderen entwickelten Volkswirtschaften, keinen Beitrag mehr zur Anhebung des gesellschaftlichen Wohlstands leisten. Aus einstigen Wohlstandsmaschinen, die bis zur Mitte der 1970er Jahre enorme Steigerungen der Arbeitsproduktivität erreicht haben, sind Wohlstandsbremsen geworden.

Hierzulande stagniert die Arbeitsproduktivität, der Gradmesser für die Wohlstandsentwicklung, schon seit mehreren Jahren. Seit Jahrzehnten liegen Produktivitätssteigerungen bei kontinuierlich sinkender Tendenz weit unterhalb des seit 1850 in Deutschland erreichten Durchschnitts von 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr. Dennoch ist es gelungen, diese Wohlstandkrise so zu managen, dass die Erosion des Wohlstands kaum wahrgenommen wird.

„Finanzialisierte Wirtschaft“

Die staatliche Stabilisierungsagenda hat eine Wohlstandsillusion erzeugt. Während die produktive Basis stagniert, explodieren konsumtive Staatsausgaben. Steigende Staatsschulden zeigen, dass die Menschen in den entwickelten Volkswirtschaften über ihre Verhältnisse leben. So haben die Euro-Staaten ihre Staatsschulden seit der Finanzkrise 2008 mehr als verdoppelt, obwohl sie praktisch keine Zinslast mehr tragen und dadurch Billionen Euro eingespart haben.

Die Wohlstandsblase zeigt sich auch am Anstieg der Vermögenspreise. Die Preise für Aktien und Immobilien stehen in sogar zunehmendem Widerspruch zu den darunterliegenden Wertschöpfungskapazitäten. Diese Vermögen erreichen enorme Preissteigerungen, obwohl in deren Wertsteigerung kaum investiert wird. Technologische Verbesserungen der Wertschöpfungsprozesse finden auch in Deutschland in den meisten Betrieben kaum mehr statt. Im Verhältnis zur geleisteten Wertschöpfung erreichen die Unternehmensinvestitionen historische Tiefstände.

Es ist eine Wirtschaft entstanden, deren wertschöpfende Basis zwar von einer fortschreitenden Erosion betroffen ist, diese aber finanziell immer höher bewertet wird. Typisch ist daher die aktuelle Warnung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die „Bank der Zentralbanken“ fürchtet, dass sich in der Corona-Krise die hohen Bewertungen an den Aktien- und Anleihemärkten von den unsicheren Konjunkturaussichten abgekoppelt hätten.

Das seit Jahrzehnten auf Stabilität und Krisenvermeidung ausgerichtete staatliche Handeln hat eine „finanzialisierte Wirtschaft“ entstehen lassen (2). In dieser Struktur steigen die Vermögenspreise weit stärker als der Wertzuwachs, der sich aus der realen Wertschöpfung der Unternehmen ergibt (3). An den Kapitalmärkten haben sich Preisblasen gebildet, die ein zunehmendes Risiko darstellen, weil die wertschöpfende Basis zurückgeblieben ist. Die wachsende Diskrepanz zwischen finanz- und realwirtschaftlicher Entwicklung führt letztlich zu erhöhter Instabilität und vergrößert die Gefahr von Finanzkrisen. Durch die Aushöhlung und Stagnation der wertschöpfenden Basis haben sich über Jahrzehnte Probleme akkumuliert, die weit über die von der Corona-Pandemie ausgehenden Schädigungen hinausgehen.

Die staatliche Stabilisierungsagenda umfasst nicht nur die Geldpolitik, deren problematische Effekte gerne von Kritikern aufgegriffen werden. Viel problematischer sind die kaum kritisierten und im Gegenteil sogar meist befürworteten Auswirkungen staatlichen Handelns auf die wertschöpfenden Unternehmen. Die Stabilisierungsagenda vermeidet in immer dramatischerem Ausmaß, dass die unproduktivsten und wettbewerbsschwächsten Unternehmen aus dem Markt verschwinden und sich Wettbewerber mit innovativeren Produkten und effizienteren Prozessen durchsetzen können. Da selbst unprofitable Unternehmen – aus Angst vor den möglicherweise sogar gesamtwirtschaftlich destabilisierenden Effekten – nicht untergehen dürfen, wird die notwendige Entwertung unproduktiven Kapitals vereitelt. Staatliche Protektion erhält eine hohe Kapitalbasis. Die volkswirtschaftlich erzielten Gewinne stehen daher im Verhältnis zu einer höheren Kapitalbasis, was die Rentabilität der Unternehmen schwächt. Dies wiederum hemmt deren Fähigkeit, die in der Regel extrem kapitalintensiven und risikoreichen Prozess- und Produktinnovationen anzugehen, die die Arbeitsproduktivität steigern könnten.

Aufweichung des Insolvenzrechts

Anstatt die Produktivitätsschwäche zu adressieren, ist die Bundesregierung mit weiteren gewichtigen Stabilisierungsmaßahmen zur Bewahrung dieser Zombiewirtschaft befasst. Aus Angst vor einer Insolvenzwelle, deren befürchtete Wucht nur wenig mit den akuten Problemen zu tun hat, die aus der Corona-Pandemie rühren, wird bereits seit der Finanzkrise 2008 das Insolvenzrecht ausgehöhlt.

In größter Not wurde damals auf dem Höhepunkt der Finanzkrise mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz der bis dahin geltende Überschuldungsbegriff ausgesetzt. Seitdem können Unternehmen der Insolvenzantragspflicht entgehen, wenn sie trotz Überschuldung zeigen können, dass die „Fortführung überwiegend wahrscheinlich“ ist. Sie müssen vor allem nachweisen können, dass ihre Liquidität voraussichtlich bis zum Ende des nächsten Geschäftsjahres gesichert ist. Ursprünglich war vorgesehen, nach dem Überstehen der Finanzkrise wieder zum alten Überschuldungsbegriff zurückzukehren. Nach einer Fristverlängerung wurde die Rückkehr 2012 jedoch gekippt. Die bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Erfahrungen hätten gezeigt, dass die „volkswirtschaftlichen Vorteile … die Nachteile klar überwogen“. Bei der Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff sei zu befürchten gewesen, dass „lebensfähige Unternehmen“ in ein Insolvenzverfahren gedrängt würden (4).

Mit Beginn der Corona-Krise wurde das bereits aufgeweichte Insolvenzrecht noch weiter verwässert. Mit Wirkung zum 1. März wurde die Insolvenzantragspflicht zunächst bis Ende September ausgesetzt und dann bis zum Ende des Jahres verlängert. Wegen der zum Ende des Jahres auslaufenden Regelung wurde fieberhaft an einem neuen Gesetz gearbeitet, das die Rückkehr zum bisherigen Insolvenzrecht verhindert.

„Vertrauen in Verträge massiv geschwächt“

Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen gelten dann erleichterte Bedingungen zur Insolvenzvermeidung. Mit dem Gesetz wird zudem beabsichtigt, die Sanierung von Krisenunternehmen zu erleichtern, also bevor sie in die Insolvenz rutschen. Zwar sind derartige Sanierungen schon heute möglich, können jedoch von einzelnen Gläubigern blockiert werden. Zukünftig kann eine Sanierung auch gegen einen Teil der Gläubiger durchgesetzt werden, also notfalls zu deren wirtschaftlichen Lasten. Deren „eigensinniges Verhalten“ heißt es im Referentenentwurf, soll durch einen „präventiven Restrukturierungsrahmen“ zugunsten des sanierungswilligen Unternehmens unterbunden werden.

Der ursprünglich von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf sollte Krisenunternehmen in die Lage versetzen, auch außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens einseitig Verträge zu ihrem eigenen Vorteil und zum Schaden ihrer Gläubiger annullieren zu können. Er stelle einen „Paradigmenwechsel im deutschen Sanierungs- und Insolvenzrecht dar – weg von einer Gläubigerbefriedigung (Gläubigerinteresse) hin zu einer Entschuldung (Schuldnerinteresse)“, kritisiert Lucas F. Flöther, Fachanwalt für Insolvenzrecht in seiner Stellungnahme den Regierungsentwurf. Das Gesetz schädige die gesamte Wirtschaft und das Verbrauchervertrauen, denn außerhalb eines Insolvenzverfahrens wird „das Vertrauen in die Wirksamkeit und Beständigkeit von Verträgen massiv geschwächt“, kritisiert Mechthild Greve, Fachanwältin für Insolvenzrecht.

Im dem nun vom Bundestag verabschiedeten Gesetz hat man nach dieser deutlichen Kritik zwar die Möglichkeit der einseitigen Vertragsauflösung durch den Schuldner aus dem Gesetz gestrichen. Der Paradigmenwechsel bleibt jedoch: Sanierungswillige Unternehmen können sich zukünftig auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens leichter von Gläubigerforderungen befreien, indem diese Gläubiger von einer Mehrheit anderer Gläubiger überstimmt werden.

Das geplante Gesetz ist ein weiterer Baustein im steten Bemühen der Politik, die Wirtschaft zu stabilisieren, indem marode Unternehmen vor dem endgültigen Aus bewahrt werden, selbst wenn das deren Geschäftspartner und Gläubiger schädigt, die Wirtschaft insgesamt schwächt oder sogar den Rechtsrahmen für eine funktionierende Privatwirtschaft aushöhlt. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie war die Zombiewirtschaft in Deutschland und Europa schon so weit fortgeschritten, dass die Politik keinen anderen Weg sieht, als sie weiter zu festigen.

Mehr von Alexander Horn lesen Sie in seinem aktuellen Buch „Die Zombiewirtschaft - Warum die Politik Innovation behindert und die Unternehmen in Deutschland zu Wohlstandsbremsen geworden sind“ mit Beiträgen von Michael von Prollius und Phil Mullan.

Weitere Quellen

(1) „Von Immobilien droht Ungemach“, F.A.Z. 26.11.20, S.27 / (2) Mohamed A. El-Erian: „The only Game in Town – Central Banks, Instability, and Avoiding the Next Collapse“, Random House 2016/ (3) Costas Lapavitsas: „Profiting without producing – How Finance exploits us all”, Verso 2013. / (4) Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/11385, S. 19f.

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Bernhard Freiling / 18.12.2020

Leider führen Sie keine expliziten Beispiele für “die Förderung der Platzhirsche” an sondern belassen es bei Gemeinplätzen. Geradezu unanständig empfinde ich es, Produktivitätsfortschritte einer “hungrigen” Nachkriegswelt mit denen einer “gesättigten” Wohlstandsgesellschaft zu vergleichen. Sie sollten wissen, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tun Sie dies auch, daß Produktivitätsfortschritte zu Beginn eines Produktionszyklus’ am einfachsten zu erzielen sind. Warum lassen Sie sich dann auf solch “populistisch anmutende” Vergleiche ein? Je weiter die Produktion fortschreitet, umso schwieriger wird es, weitere Produktivitätsfortschritte zu erzielen. Bis es zu einem Paradigmen- bzw. Produktwechsel kommt. Dann beginnt das Spiel wieder von vorn. Jede neue Handy-Generation zeugt davon. ++ Insbesondere die großen, von den Wirtschaftszyklen relativ unabhängigen Branchen, wie z.B. Grundchemie und Pharma, ruhen sich m.E. erkennbar NICHT auf den erreichten Produktivitätsfortschritten aus. Das mag man an deren Aktienkursentwicklung sehen.  Obwohl deren KGV durchweg sinkt, steigt deren Aktienkurs. Warum wohl? Weil deren Finanzierungsvorteil nicht zur Kompensation des Verlustes von Produktivität heran gezogen wird, sondern weil Produktivitätsfortschritte Hand in Hand mit gesunkenen Refinanzierungskosten einher gehen und damit der Gewinn je Anteil permanent steigt.  ++ Auch die 0-Zins-Politik ist nicht nur verdammungswürdig. Natürlich kann man sich hoch fremdfinanzieren und dadurch die Eigenkapitalrendite gegen unendlich steigern. Aber: Wohin mit den Gewinnen? Gegen Strafzinsen am Geldmarkt anlegen? Oder doch besser im eigenen Unternehmen zu 8, 20 oder 30% Rendite anlegen und sich unabhängig vom Fremdkapital machen? Womit ich keinesfalls die deutsche oder europäische “Wirtschafts/Finanzpolitik” schönreden möchte. Die ist nämlich derart bescheiden, daß ich gar nicht mehr weiß, wo ich mit Kritik als Erstes ansetzen soll.

John Doe / 18.12.2020

Wie bei der Energiepolitik legen sich unsere politischen Entscheidungsträger mit wirtschaftlichen Grundgesetzen an in der wagen Hoffnung, dass es diesmal gut gehen könnte oder sie nicht mehr verantwortlich gemacht werden können, wenn die Bombe platzt. Ich persönlich habe meine Konsequenzen schon länger gezogen, Eigenheim bezahlt und energetisch unabhängig gemacht, jeder Cent wird in Gold und Silber investiert unter Beimischung von gefrästem Stahl und nächstes Jahr stelle ich die sinnlos gewordene Erwerbstätigkeit ein und hole mir meine Beiträge der letzten 30 Jahre wieder. Dann schau‘n mer mal…..!

Rainer Niersberger / 18.12.2020

Ob tatsaechlich Allen die unabdingbare Folgen dieser “Politik” klar sind, darf bezweifelt werden. Hier wird nicht nur ein Wirtschaftssystem, sondern eine staatliche Verfassung und eine Kultur (Mentalität) abgeschafft (de konstruiert) und umgebaut. Man darf auch hier Vorsatz vermuten, der ueber den zweifellos intendierten Machterhalt einer vollversagenden politischen Klasse hinausgeht. Abgesehen von den zutreffend angesprochenen Problemen des Wechsels vom Glaeubiger - zum Schuldner"schutz” und fuer das Vertrauen auf private Verträge übernimmt der “Staat” faktisch und legal nach den bzw. über die Finanzen die gesamte Wirtschaft. Ohne ihn im Zweifel immer dabei in der Rolle des Buergenden bzw. Zahlenden läuft quasi nichts mehr. Eine Verstaatlichung ohne formelle Enteignung so wie die gesamte FDGO weitgehend ohne (Ausnahme Ermaechtigungsgesetze) legale Eingriffe rein faktisch abgeschafft wird, indem man die Huelle (Demokratie, Freiheit, Eigentum) bestehen laesst, die politisch/gesellschaftlich/wirtschaftlich und kulturell wesentlichen und entscheidenden Inhalte aber quasi durch die kalte Küche und, immer narrativ (Klima, Corona) unterlegt, beseitigt bzw. austauscht. Wenn man die Migration als weiteres Mittel der Systemtransformation, ebenfalls narrativ unterlegt, noch dazunimmt, kann man die AkteurInnen fuer ihr (bejubeltes) Vorgehen fast bewundern. Aber natuerlich funktioniert Derartiges nur bei einer entsprechenden, gesellschaftlich/individuellen degenerativ/regressiven Verfasstheit, wie sie weiten Teilen des Westens, ganz besonders aber bestimmten, wertebefreiten Gesellschaften mit fortgeschrittener “römischer” Fäulnis zu eigen ist.

Peter Holschke / 18.12.2020

Jahrelange Stabilisierung und Krisenvermeidung? Hüst, hüst. Meine Herren, sowas nannte man früher Leben auf Pump. Eine bankrotte Regierung macht eben Gesetze für Bankrotteure. Man kann das als Rechtsbankrott oder als Bankrott des Rechts ansehen. Das wird sich ungemein positiv auf die Produktivität auswirken, weil Liefern zum erheblichen Risko wird. So würgt man auch eine Wirtschaft ab. Aber das ist ja wohl die Agenda. Die Spitzfindigkeiten um die Fragen der Sequestration ist doch nur eine Ablenkung von der Tatsache, dass Überschuldung kein Kriterium für eine Insolvenz mehr sein soll. In Wirklichkeit ist das ein Bankenhaftungsfreistellungsgesetz.

Heiko Stadler / 18.12.2020

Man kann ein Zombieunternehmen mit einem Gast in einem Restaurant in Schilda vergleichen. Der Gast stellt fest, dass er nicht genug Geld hat, um das Fünfgängemenü, das er gerade verspeist hat, zu bezahlen. Der Bürgermeister von Schilda ist ein herzensguter Mensch. Er hat Mitleid mit seinen Bürgern, die gerade an einer Hustenwelle leiden und erlässt darauf hin ein Gesetz, das es jedem Gast erlaubt, die Zahlung auszusetzen, solange er nur immer weiter isst. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens 50 mal pro Tag in Schilda gehustet wird. Die Schildbürger sind begeistert von dem neuen Gesetz und von ihrem Bürgermeister, den sie jetzt stundenlang beklatschen.

Dr. Joachim Lucas / 18.12.2020

Man kauft also Zeit, wohl wissend das man damit nichts bessert. Die Substanz dieses Landes wird weiter aufgefressen und die Protagonisten handeln nach dem Prinzip: Nach mir die Sintflut. Es gibt inzwischen so viele offensichtliche Zeichen für den Niedergang der westlichen Staaten, daß ich mich schon wundere wie lange dieses System das noch verbergen kann. Jeder hofft wohl, dass es ihn persönlich schon nicht so schlimm erwischen wird, aber das ist eine Selbsttäuschung. Es sind spätrömische Zeiten, wo die Paläste und Illusionen einer sich selbst berauschenden Versagerelite noch existieren während alles andere erodiert.

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