Gericht gibt Klage wegen zu hohen Wasserverbrauchs statt. Tagebaubetreiber warnt vor Engpässen bei der Versorgung mit Strom und Wärme.
Während die Energiekrise eskaliert, muss der Energiekonzern Leag den Tagebau Jänschwalde am 15. Mai nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus anhalten, meldete rbb24.de am Freitagabend. Das hätte die Leag bereits am Donnerstag mitgeteilt. Hintergrund sei ein Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Landesbergamt um die Wasserentnahme am Tagebau Jänschwalde. Infolge dieses Streits befürchte der Tagebaubetreiber Leag gravierende Folgen für die Energieversorgung in der Region.
"Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung zum Tagebau Jänschwalde, die aus unserer Sicht weitreichende Folgen sowohl für die aktuell bereits vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in Frage gestellte Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme hat als auch gravierende Auswirkungen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich bringt", habe Leag-Bergbauvorstand Phillipp Nellessen dazu erklärt. Angesichts der aktuell angespannten Situation auf den Energiemärkten mit weiterhin steigenden Energiepreisen wäre es sehr kritisch, die Kohleförderung in Jänschwalde zu stoppen.
Nach Angaben der Umweltverbände Grüne Liga und Deutsche Umwelthilfe soll der Tagebaubetreiber für den Betrieb der Grube seit Jahren deutlich mehr Grundwasser abgepumpt haben, als erlaubt. Demnach hätten im Jahr 2020 42 Millionen Kubikmeter Wasser entnommen werden dürfen, doch die Leag habe 114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt. Insgesamt wären in Jänschwalde seit dem Jahr 2017 etwa 240 Millionen Kubikmeter mehr Grundwasser entnommen worden als wasserrechtlich erlaubt. Das Verwaltungsgericht habe einer entsprechenden Klage der Umwelthilfe nun am Donnerstag recht gegeben.
Die Leag prüfe nun unter Verweis auf die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme eine Beschwerde. Ein Teil der Belegschaft werde den Sicherungsbetrieb im Tagebau aufrechterhalten, der Rest auf andere Tagebaue verteilt werden.