Nun hat der Bundestag endlich drei neue Verfassungsrichter gewählt. Doch diese Wahl war ein elendes Trauerspiel für die Besetzung eines Gremiums, das die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger als letzte Instanz vor den Übergriffen regierender Politiker schützen soll.
Gestern schloss der Bundestag den zweiten Akt im Staatstheater-Trauerspiel „Verfassungsrichter-Wahl“ ab. Im ersten Akt wurde die Wahl bekanntlich in letzter Minute abgesagt, weil das Ergebnis vielleicht nicht wie geplant hätte ausfallen können. Zu viele Unionsparteien-Abgeordnete drohten, nicht so abzustimmen, wie es die Partei- und Fraktionsführungen der Koalition untereinander und mit den Grünen abgestimmt hatten. Und eine Wahl der Hüter des Grundgesetzes, in der etliche Bundestagsabgeordnete so abstimmen, wie es im Grundgesetz steht, nämlich allein ihrem Gewissen verpflichtet, das war der CDU/CSU-Fraktionsführung am 11. Juli bekanntlich zu risikoreich.
So demokratisch, dass man vorher nicht weiß, wie die Stimmberechtigten abstimmen, sollte es bei der Deutschen Demokratischen Richterwahl nicht zugehen. Es muss schon alles seine vorbestimmte Ordnung haben, auch wenn das demokratische Aussehen nicht ganz unwichtig ist.
Gestern nun, im zweiten Akt, wurden auch die Unionsabgeordneten entsprechend stärker „eingeordnet“, damit sie für die beiden von der SPD aufgestellten Juristinnen Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger stimmten. Kaufhold wurde zwar auch von Kritikern schon vor dem ersten Wahlversuch vorgeworfen, eine ideologische Agenda vielleicht für wichtiger zu halten, als das Recht. Aber das wurde überschattet von der Diskussion über umstrittene Positionen der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die schließlich den ersten Wahlversuch auch zum Scheitern brachte.
Die Koalitionsfraktionen einigten sich auf die neue SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger, die vom Bundesverwaltungsgericht kommt und keine vernehmlichen Kontroversen auslöste. Gegen Frau Kaufhold und damit auch gegen die eigene Partei- und Fraktionsführung wollten die im ersten Akt unbotsamen Unions-Abgeordneten nicht noch einmal aufmucken.
Abgeordnete erster und zweiter Ordnung?
Alle drei zur Wahl stehenden Kandidaten bekamen gestern die notwendige Zweidrittelmehrheit. Von den 613 abgegebenen Stimmen erhielt Emmendegger 446, 161 Abgeordnete stimmten gegen sie. bei sechs Enthaltungen. Für die Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold votierten 440 Abgeordnete. Der Verwaltungsrichter Günter Spinner, der als CDU-Kandidat gilt, obwohl der Vorschlag ursprünglich vom Verfassungsgericht selbst kam, erhielt 424 Ja-Stimmen. Aber nicht dieses Ergebnis ist ein Trauerspiel, sondern wie es zusammengezimmert wurde.
Die Koalition setzte auf die Zustimmung von Grünen und Linken, um die Zweidrittelmehrheit zu bekommen. Es dürfe nicht sein, dass ein Verfassungsrichter mit AfD-Stimmen ins Amt kommt, bzw. zu seiner Wahl AfD-Stimmen benötigt würden, hieß es allenthalben von den Koalitionsfraktionen und den Grünen, um deren Zustimmung die Regierungsparteien offen warben.
Dass es Abgeordnete erster und zweiter Ordnung gibt, sieht das Grundgesetz, um dessen besten Schutz es inhaltlich bei dieser Wahl eigentlich gehen müsste, nicht vor. Es steht dort auch nicht geschrieben, dass ein Verfassungsrichter-Kandidat immer ein Partei-Ticket aus einem erlauchten Parteien-Kreis braucht. Das ist aber die Praxis.
Die SED-Erben gehören – wie auch die AfD – nicht zu dem erlauchten Parteienkreis, der sich das Recht zubilligt, Verfassungsrichter-Kandidaten zu benennen. Die Genossen würden aber gern dazu gehören. Da die Stimmen der Linken für eine Zweidrittelmehrheit gebraucht werden, wenn man auf AfD-Zustimmung völlig verzichten will, glaubten die SED-Erben, ein Druckmittel in der Hand zu haben. CDU/CSU mögen bitte mit ihnen direkt reden und die Bedingungen der linken Zustimmung aushandeln, forderte Linken-Frontfrau Heidi Reichinnek mehrfach und erhob dabei gelegentlich auch den Anspruch, bei einer der nächsten anstehenden Verfassungsrichter-Wahlen einen eigenen Kandidaten ins Rennen zu schicken.
Im Unterschied zur SPD vermieden es die Unionsparteien immerhin, bei den SED-Erben offiziell um Zustimmung zu bitten. Entsprechend verschnupft reagierten die Linksaußen-Genossen. Kurz vor der Wahl hieß es von deren Fraktionsführung, dass alle ihre Abgeordneten den beiden SPD-Kandidatinnen ihre Stimmen geben werden, aber bei dem als CDU-Kandidaten firmierenden Günter Spinner sei die Abstimmung frei gegeben worden. In diesem einen Fall durften die Linken-Mandatsträger also frei von Partei- und Fraktionsdisziplin nach ihren Gewissen abstimmen. Für wie naiv halten die Parteifunktionäre eigentlich die Hoffnung, bei der Wahl der letztinstanzlichen Hüter des Grundgesetzes würde dessen Artikel 38 noch irgendeine Rolle spielen? Dessen Kernsatz hier zur Erinnerung: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Das Signal für neue Mehrheiten?
Eine Zeit lang galt die mögliche Nicht-Wahl Spinners durch die Linksaußen-Abgeordneten aber als kaum gefährlich. Schließlich gab es Stimmen aus der AfD, die ein Votum für diesen Kandidaten ankündigten. Zwar sollte es offiziell natürlich keine Abhängigkeit von AfD-Stimmen geben, aber was lässt sich bei einer geheimen Wahl schon beweisen?
Allerdings hatte die AfD kurz vor der Richterwahl noch für ein wenig Spannung im Trauerspiel gesorgt, in dem ihre Fraktion ankündigte, gegen Spinner zu stimmen. Ein Argument: Man wolle den Richter nicht mit einer AfD-Zustimmung beschädigen, weil die schließlich von seinen Unterstützern abgelehnt werde. Also bestand theoretisch die Möglichkeit, dass Spinner ohne hinreichende Zustimmung aus AfD und/oder Linken durchfällt. Das wäre dann wohl eine große Peinlichkeit für die CDU-Führung gewesen. Aber davor wurde sie bewahrt.
Dennoch bleibt es insgesamt ein Trauerspiel, wie diese drei neuen Verfassungsrichter in ihr Amt gewählt wurden. Ist das nun vorbei? Oder wird die Erinnerung daran wieder aufflammen? Ein Anlass wäre, wenn sich die im Sinkflug der Wählerzustimmung befindlichen Parteien tatsächlich zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens entschließen würden. Dann käme sicher sofort der Verdacht wieder zur Sprache, dass die SPD gerade ihre ersten Kandidatinnen auch nach dem Kriterium ausgewählt habe, ob sie für ein AfD-Verbot sind.
Bislang verbanden die Verbots-Befürworter mit ihrem Kurs die Hoffnung, allein das Verbotsverfahren würde viele derzeitige und potentielle AfD-Wähler abschrecken und den Zuspruch für die stärkste Oppositionspartei wieder drosseln. Doch dieses Konzept scheint ebensowenig aufzugehen, wie die anderen Versuche, die Zustimmungswerte und Wahlergebnisse der AfD zu reduzieren, ohne die eigene Politik entsprechend den mehrheitlichen Wählerwünschen zu ändern. Inzwischen weisen Meinungsforschungsinstitute die AfD bundesweit als stärkste Partei aus, trotz aller Verbotsdebatten.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich nach der gestrigen Wahl laut sueddeutsche.de ausdrücklich bei den Abgeordneten der Linken und der Grünen für deren Zustimmung zu den Koalitions-Richterkandidaten bedankt. „Ich glaube, das ist ein Signal, was über den Tag hinaus wirkt. Denn wir werden hier jetzt auch die Dinge weiter in Angriff nehmen, die im Zweifel auch Zweidrittelmehrheiten bedürfen.“ Heißt das, er nimmt schon Kurs auf weitere Alle-gegen-die-AfD-Mehrheiten, weil irgendwann anders nicht mehr ohne die ausgegrenzte Partei regiert werden kann? Oder geht es schon um neue Änderungen am Grundgesetz?
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Hallo Leitner Laszlo, ich sehe es ebenso, aber man kann nur hoffen, das eine unabhängige Gerichtsbarkeit anderswo diese Dreistigkeit stoppt, immerhin haben wir ohne Friedensvertrag mit USA und Russland nur einen Waffenstillstand. Die späteren Historiker werden es gnadenlos beim Namen nennen, wie die Rechte des Bürgers und des eigenmächtig um frisierten Grundgesetzes durch Rechtbrüche ausgehebelt wurden.
Auf dem Wege Allahs, fi sabihl Allah mit Das Islamische Grundgesetz | Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ] – die Verfassungsrichter mögen es hüten. Inshallah.
Wenn ich meine „Regionalpresse“ richtig verstanden habe, wurde für die Wahl kurz vorher kurzerhand das Wahlverfahren geändert, um sicherzugehen, daß alle
Kandidaten „durchkommen“. Aber vielleicht war das ja auch nur „fake“ , und die CDSUler ließen sich nicht über den „Tisch ziehen“.
Unsere Politiker der Kartellparteien sind alle lupenreine Demokraten. Ist doch bekannt, oder nicht ?
Herr Matthes, ich nehme Ihre Entschuldigung zur AfD nicht an und lege den Vorwurf der Schlichtgeistigkeit zur AfD, [auch] an uns Ossis, in den Ordner zur Meinungsfreiheit! Sie können sich jetzt mit einer Outing-Ausrede zur AfD in den Sessel zurück plumpsen, uns Ossis hält das Herzblut und das Selbstwertgefühl auf Trab! Schönes Zukucken noch…
Allem Anschein nach will ein Parteien-Kartell nicht nur oppositionelle Stimmen draussen halten, sondern auch selbst Kandidaten im Sinne einer Untergrabung der Gewaltenteilung installieren. Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
Die Judikative längst als Machthebel gegen die „Delegetimierer des Staates“ auf der einen – und als Überlebensstrategie einer herrschenden „Elite“ im Endstadium zum anderen, umgebaut. So der aktuelle Sachstand. Endstation derartig-politischen und kulturellen Verfalls, scheint tatsächlich immer die zu sein, die Gesellschaften in einen großen Krieg zu stürzen, um von dem ganz großen Verbrechen abzulenken bzw. es darin nach Möglichkeit für immer und ewig zu versenken. Hätte nicht gedacht, dies einmal so eindeutig vorgeführt zu bekommen. Die Angst davor, dass „dieses Gesindel“ (SchMerz) einmal an die für ewig „etabliert“ geglaubten Schalthebeln gelangt, muss enorm sein. Siehe hierzu auch: „Der Damm bricht–Die Wahrheit kommt ans Licht. AfD, Irlmaier & der große Umbruch–Die Panik der Eliten“ auf WissensWerte. Der Kanalbetreiber, ein m. E. brillanter Analytiker, ist übrigens auch ein großer Ch. Osthold -„Fan“ :-)