Der Zweiklassen-Rechtsstaat

Zwei Vorfälle sorgen zur Wende eines unruhigen Jahres für viel Unmut und blankes Entsetzen. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein und stehen doch sinnbildlich für einen Staat, der keine Kontrolle mehr über Recht und Gesetz zu haben scheint – freilich nur in Teilbereichen und nicht ganz unfreiwillig. Da ist zum einen die abscheuliche Tat eines vermeintlich minderjährigen afghanischen „Flüchtlings”, der einem tatsächlich minderjährigen deutschen Mädchen das Leben genommen hat, weil es sich ihm nicht fügen wollte. Zum anderen der Ausbruch mehrerer Häftlinge aus einer Berliner Justizvollzugsanstalt, bei dem die Polizei von der Veröffentlichung von Fahndungsfotos absah, weil dies die Persönlichkeitsrechte der Straftäter verletzen könnte.

Beide Fälle – so wenig vergleichbar sie auch sind – dokumentieren auf bestürzende Weise den Zustand Deutschlands im Jahr 2017. In Berlin steht nicht die Durchsetzung der Strafverfolgung im Vordergrund, sondern der Schutz flüchtiger Krimineller. Und der Tod des Mädchens markiert das grausame Ende einer Abfolge von Geschehnissen, deren Ursprung im Kontrollverlust des Staates liegt. Der naive Umgang mit einem Millionenheer zugewanderter Männer, die Bereitschaft, alle Sorgfaltspflichten für die eigene Bevölkerung zu ignorieren und die fortlaufende Sonderbehandlung der fast durchweg ohne Asylgrund mit einem Bleiberecht ausgestatteten Neuankömmlinge archaischer Prägung sind der Schlüssel zu vielen der inzwischen fast alltäglichen Horrormeldungen.

Regelmäßig mildernde Umstände

Dabei schleicht sich zudem das Gefühl ein, dass den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer regelmäßig mildernde Umstände zugebilligt werden, weil man ihnen entweder attestiert, psychisch gestört zu sein, oder aufgrund ihrer kulturellen Herkunft nicht besser zu wissen, wie man sich zivilisiert verhält. Ob auch die ausgebrochenen Häftlinge diesen Kulturrabatt für sich in Anspruch nehmen können, indem man ihre Gesichter nicht zeigt, ist Spekulation. Sicher ist aber, dass der Verzicht auf das Ausschöpfen aller behördlichen Möglichkeiten den Fahndungserfolg gefährdet. Da darf man schon mal an den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt denken.

Wer aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte ausgebrochener Straftäter auf die Veröffentlichung von Fahndungsfotos verzichtet, kann die Strafverfolgung angesichts der Unannehmlichkeiten für die Täter ja eigentlich auch gleich ganz einstellen. Natürlich passiert dies nicht. Vor allem nicht dort, wo es etwa um zu schnelles Fahren, verspätete Steuerzahlungen oder gar vergessene Umzugsmeldungen geht. All diese und viele weitere Alltagsbagatellen werden gnadenlos sanktioniert. Hier funktioniert der Rechtsstaat auf geradezu perfekte Weise. Wo es aber um sogenannte Flüchtlinge geht, wo sich ausgewachsene Männer mit Kinderstimmen und Kulleraugen das Testat der Minderjährigkeit erschleichen, wo sich Horden frauenverachtender Triebtäter in Gruppen auf wehrlose Opfer stürzen, da sieht sich unser Staat außer Stande, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Eine Zweiklassengesellschaft

Er könnte es, doch er will es nicht. Lieber verwendet er all seine Energie darauf, jene zu verfolgen, die es wagen, das Offensichtliche öffentlich anzusprechen. Ein eigenes Gesetz wurde gar dafür geschaffen, das mithelfen soll, diejenigen mundtot zu machen, die andere aufklären und aufwecken könnten.

So gibt Deutschland zum Ende des Jahres 2017 ein trostloses Bild ab. Der gescheiterte Staat, der sein Scheitern nicht nur selbst wählt, sondern gezielt einsetzt, hat eine Zweiklassengesellschaft geschaffen: auf der einen Seite diejenigen, „die schon länger hier leben”, die nach allen Regeln der Kunst erfasst sind und für jedes noch so kleine Versäumnis zur Rechenschaft gezogen werden – auf der anderen Seite die neu Hinzugekommenen, über die kaum eine Behörde wirklich viel weiß, außer der Adresse der Unterkunft oder der Kontonummer, auf die das Geld fließt, und denen man so vieles nachsieht.

Statt alle gleich zu behandeln und unser geltendes Recht ebenso durchzusetzen wie die hiesigen Gepflogenheiten, werden „Schutzzonen” für Frauen errichtet, Weihnachtsmärkte zu Festungen ausgebaut und jahrhundertealte Traditionen aufgegeben. All das nur, weil man die Auswüchse der unkontrollierten Zuwanderung aus Angst vor den mächtigen Ideologen innerhalb und außerhalb der Redaktionen nicht bekämpfen will. Doch ein Staat, der Recht und Gesetz nur noch nach Gutdünken durchsetzt, ist ein Willkürstaat. Davon hatten wir in Deutschland im 20. Jahrhundert gleich zwei. Und auch diese behaupteten von sich stets, nur unser aller Wohl im Blick zu haben. Wir wissen längst, dass dem nicht so war.

Dieser Beitrag ersc hien zuerst auf Ramin Peymanis Website.

Foto: Joseph M. Buliavac U.S. Navy via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Horst Jungsbluth / 02.01.2018

Die schleichende Zerstörung des Rechtsstaates begann abrupt 1989 im damaligen Westberlin, als der mit freundlicher Hilfe der diktatorischen SED gebildete SPD/AL-Senat sofort nach Antritt nach einem Strategiepapier, dass den Missbrauch der Veraltungsgesetze zwecks Destabilisierung forderte, mit gefälschten!!! Vorschriften und unzutreffenden Gründen unbescholtene Bürger (Selbständige und Hausbesitzer) wie Verbrecher jagte, wahrend letztere sich zum Schaden der Stadt und Entsetzen der Einwohner unbehelligt austoben durften, weil die Justizsenatorin “Täter interessanter als Opfer fand”.  Verfolgungsapparate wurden aufgelöst, Strafanzeigen nicht verfolgt und ein offener Brief von Staatsanwälten, die der Senatorin vorwarfen, dass “sie mit ihren Maßnahmen die Bevölkerung dem Verbrechen aussetze” blieb ebenso folgenlos wie die Rede des Oppositionsführer Diepgen (CDU) im Abgeordnetenhaus, der “die schlimmste Gleichschaltung seit…......... von Politik, Ämtern, Justiz und sogar der Wissenschaften” anprangerte. Einbrüche und Gewaltkriminalität explodierten und der Betrug im Sozialbereich wurde von der Sozialsenatorin und dem Staatssekretär bei der Arbeitssenatorin geradezu ermuntert, als sie wahrheitswidrig (fast) gleichzeitig und gleichlautend verkündeten, dass es kaum Sozialbetrug in der Stadt gäbe, was die Sozialstadträtin in Kreuzberg dazu verleitete, der Polizei jegliche Ermittlungen “aus Datenschutzgründen” zu verweigern.  Da all das und noch viel mehr folgenlos für die Täter blieb, fühlen sich die Feinde des demokratischen Rechtsstaates ermuntert, diesen gefährlichen Irrsinn auf die gesamte Bundesrepublik auszudehnen. Und Opfer haben in unserem Lande sowieso nichts zu melden.

Thomas Weidner / 02.01.2018

Diese Klarheit ist der richtige Start ins Neue Jahr - nämlich dann, wenn wir den Staatsrassismus und die Selbstaufgabe hier in Deutschland beenden wollen. Allen Achgut-Mitarbeitern ein gutes neues Jahr!

Wulfrad Schmid / 02.01.2018

Der vorsätzlich und wissentlich herbeigeführte miserable Zustand und die politische Umsetzung der grünen Forderung nach Auslöschung all dessen, was deutsch ist, durch die FdJ-Sekretärin Merkel macht angesichts der ohnmächtige Untätigkeit der deutschen Mehrheit im Lande sprachlos und wütend. Ich sage es ga z offen: nach 1989 brauch wir eine neuerliche Revolution zur Ablösung eines diktatorischen und zerstörerischen Systems. Ob dieser Beitrag wohl die “Moderation” passiert oder aus Angst vor der Maas’schen Verfolgung im Nirgendwo verschwindet?

Gabriele Kremmel / 02.01.2018

Herr Peymani, Sie sprechen ein sehr wichtiges Thema an. Der Zweiklassen-Rechtsstaat ist bereits Realität und es verwundert nicht, weil der Begriff des Rechts bereits in den obersten Führungsebenen der Beliebigkeit zur Durchsetzung eigener Interessen preisgegeben wurde. Herr Dr. Schachtschneider hat die Frage, ob man (nach der begründungslosen Ablehnung seiner Verfassungsbeschwerde zur rechtswidrigen Grenzöffnung) noch Vertrauen in den Rechtsstaat haben kann so formuliert: “Vertrauen kann man nicht mehr haben. Den Rechtsstaat müssen wir erst wieder aufbauen. ..... Wir haben eine Rechtsauffassung, die typisch war für den Sozialismus. Die Gesetze werden so angewandt wie sie geschrieben sind, wenn es nützlich ist. Und ob es nützlich ist bestimmt die Führung.” Das sei scheinbar bei der Kanzlerin in Fleisch und Blut übergegangen obwohl es nicht der Rechtsstaatlichkeit entspricht. Gesetze können auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, wenn sie es sind, müssen Sie jedoch auf Punkt und Komma eingehalten werden. Quelle: Video AfD Wendezeit, 27.12.2017, Prof. Dr. Schachtschneider ist zu Gast im Bundestag Wir verlieren gerade die Basis unserer Demokratie und damit unsere Garantie auf Gleichheit, Freiheit und Sicherheit. Das sollte uns im Jahr 3 nach Beibehaltung von Merkels folgenschwerstem Rechtsbruch klar geworden sein.

Mike Loewe / 02.01.2018

Sie haben so recht. Jede migrationskritische Äußerung wird in dieser Gesellschaft mittlerweile als schlimmer angesehen als ein durch einen Migranten begangener Mord. Man wird es leid, dagegen angehen zu wollen, weil es eh nicht fruchtet. So bleibt nur noch, ruhig abzuwarten bis die Situation so unerträglich wird, dass eine Mehrheit der Gutmenschen beginnt aufzuwachen. Bis dahin sich stichsichere Kleidung besorgen und durchhalten.

Florian Bode / 02.01.2018

So wird die Gesellschaft zur “Erlebenden”.

Michael Scheffler / 02.01.2018

Warum auch heuer die Angst vor dem Wort “Volk”? Am Parlament steht: “Dem deutschen Volke” und nicht “Der Bevölkerung”

Andreas Rochow / 02.01.2018

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Viele Bürger haben das erkannt und sehen jetzt mit Entsetzen, dass von Problemlösung gar nicht die Rede ist. Stattdessen wird in Berlin von den Verantwortlichen für ein Weiter-So sondiert und sondiert, während der unschuldige Vorstandsvorsitzende des Volkswagenwerkes die Erhöhung der Dieselsteuer fordert. Wenn das keine verkehrte Welt ist!

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