Der Zweiklassen-Rechtsstaat

Zwei Vorfälle sorgen zur Wende eines unruhigen Jahres für viel Unmut und blankes Entsetzen. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein und stehen doch sinnbildlich für einen Staat, der keine Kontrolle mehr über Recht und Gesetz zu haben scheint – freilich nur in Teilbereichen und nicht ganz unfreiwillig. Da ist zum einen die abscheuliche Tat eines vermeintlich minderjährigen afghanischen „Flüchtlings”, der einem tatsächlich minderjährigen deutschen Mädchen das Leben genommen hat, weil es sich ihm nicht fügen wollte. Zum anderen der Ausbruch mehrerer Häftlinge aus einer Berliner Justizvollzugsanstalt, bei dem die Polizei von der Veröffentlichung von Fahndungsfotos absah, weil dies die Persönlichkeitsrechte der Straftäter verletzen könnte.

Beide Fälle – so wenig vergleichbar sie auch sind – dokumentieren auf bestürzende Weise den Zustand Deutschlands im Jahr 2017. In Berlin steht nicht die Durchsetzung der Strafverfolgung im Vordergrund, sondern der Schutz flüchtiger Krimineller. Und der Tod des Mädchens markiert das grausame Ende einer Abfolge von Geschehnissen, deren Ursprung im Kontrollverlust des Staates liegt. Der naive Umgang mit einem Millionenheer zugewanderter Männer, die Bereitschaft, alle Sorgfaltspflichten für die eigene Bevölkerung zu ignorieren und die fortlaufende Sonderbehandlung der fast durchweg ohne Asylgrund mit einem Bleiberecht ausgestatteten Neuankömmlinge archaischer Prägung sind der Schlüssel zu vielen der inzwischen fast alltäglichen Horrormeldungen.

Regelmäßig mildernde Umstände

Dabei schleicht sich zudem das Gefühl ein, dass den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer regelmäßig mildernde Umstände zugebilligt werden, weil man ihnen entweder attestiert, psychisch gestört zu sein, oder aufgrund ihrer kulturellen Herkunft nicht besser zu wissen, wie man sich zivilisiert verhält. Ob auch die ausgebrochenen Häftlinge diesen Kulturrabatt für sich in Anspruch nehmen können, indem man ihre Gesichter nicht zeigt, ist Spekulation. Sicher ist aber, dass der Verzicht auf das Ausschöpfen aller behördlichen Möglichkeiten den Fahndungserfolg gefährdet. Da darf man schon mal an den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt denken.

Wer aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte ausgebrochener Straftäter auf die Veröffentlichung von Fahndungsfotos verzichtet, kann die Strafverfolgung angesichts der Unannehmlichkeiten für die Täter ja eigentlich auch gleich ganz einstellen. Natürlich passiert dies nicht. Vor allem nicht dort, wo es etwa um zu schnelles Fahren, verspätete Steuerzahlungen oder gar vergessene Umzugsmeldungen geht. All diese und viele weitere Alltagsbagatellen werden gnadenlos sanktioniert. Hier funktioniert der Rechtsstaat auf geradezu perfekte Weise. Wo es aber um sogenannte Flüchtlinge geht, wo sich ausgewachsene Männer mit Kinderstimmen und Kulleraugen das Testat der Minderjährigkeit erschleichen, wo sich Horden frauenverachtender Triebtäter in Gruppen auf wehrlose Opfer stürzen, da sieht sich unser Staat außer Stande, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Eine Zweiklassengesellschaft

Er könnte es, doch er will es nicht. Lieber verwendet er all seine Energie darauf, jene zu verfolgen, die es wagen, das Offensichtliche öffentlich anzusprechen. Ein eigenes Gesetz wurde gar dafür geschaffen, das mithelfen soll, diejenigen mundtot zu machen, die andere aufklären und aufwecken könnten.

So gibt Deutschland zum Ende des Jahres 2017 ein trostloses Bild ab. Der gescheiterte Staat, der sein Scheitern nicht nur selbst wählt, sondern gezielt einsetzt, hat eine Zweiklassengesellschaft geschaffen: auf der einen Seite diejenigen, „die schon länger hier leben”, die nach allen Regeln der Kunst erfasst sind und für jedes noch so kleine Versäumnis zur Rechenschaft gezogen werden – auf der anderen Seite die neu Hinzugekommenen, über die kaum eine Behörde wirklich viel weiß, außer der Adresse der Unterkunft oder der Kontonummer, auf die das Geld fließt, und denen man so vieles nachsieht.

Statt alle gleich zu behandeln und unser geltendes Recht ebenso durchzusetzen wie die hiesigen Gepflogenheiten, werden „Schutzzonen” für Frauen errichtet, Weihnachtsmärkte zu Festungen ausgebaut und jahrhundertealte Traditionen aufgegeben. All das nur, weil man die Auswüchse der unkontrollierten Zuwanderung aus Angst vor den mächtigen Ideologen innerhalb und außerhalb der Redaktionen nicht bekämpfen will. Doch ein Staat, der Recht und Gesetz nur noch nach Gutdünken durchsetzt, ist ein Willkürstaat. Davon hatten wir in Deutschland im 20. Jahrhundert gleich zwei. Und auch diese behaupteten von sich stets, nur unser aller Wohl im Blick zu haben. Wir wissen längst, dass dem nicht so war.

Dieser Beitrag ersc hien zuerst auf Ramin Peymanis Website.

Foto: Joseph M. Buliavac U.S. Navy via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Wolfgang Richter / 02.01.2018

Wenn Übermoralisten grenzenloses Buntland der damit unbeschränkten Toleranz ausrufen, um sich im selbst erschaffenen Licht der Erleuchtung. wie die Welt zu retten sei, zu sonnen, dann ist der eine oder andere Kollateralschaden halt nicht zu vermeiden. Das ist der großen Idee geschuldet. Und daß eine Art positiven Rassismus’ die Diskriminierung der schon länger vor Ort Lebenden als andere Seite der Medaille zwangsläufig nach sich zieht (als Nebenprodukt auch einen zunehmenden, öffentlich zur Schau gestellten Antisemitismus), kann man aus besagter Perspektive getrost ausblenden, verblendet vom eigenen Gutsein. Damit ist der Rechtsstaat, wie wir ihn bisher verstanden, daß alle vor der Dame Justitia gleich zu sein haben, zwangläufig auch Teil der Geschichte dieses Landes.

Uli Maschmann / 02.01.2018

Hallo Herr Peymani - vielen Dank für Ihren ebenso rückhaltlosen wie zutreffenden Beitrag zu unserer aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung. In einem Punkt bedürfen Ihre Ausführungen allerdings einer - vielleicht etwas überraschenden - Korrektur:  Mit der Strafvereitelung im Amt wird es wohl nichts werden, weil nun einmal der Ausbruch des freiheitsliebenden Gefängnisinsassen straffrei ist und sich die rechtsstaatliche Frage nach einer Bestrafung im fraglichen Zusammenhang nur bei aktiver Unterstützung durch Dritte stellt: “... In Deutschland und Österreich ist die Flucht als solche straffrei. Schon 1880 war der Gesetzgeber der Meinung, dass „Selbstbefreiung“ straffrei bleiben müsse, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser ein Recht auf Freiheit habe. ...”.

S.Niemeyer / 02.01.2018

Die Entwicklung zum gescheiterten Staat ist rasant - mitten in Europa, im Land mit der größten Bevölkerungszahl und dem Anspruch der Regierung, ihrer Medien und der profitablen Immigrationsinstitutionen (z.B. Kirchen), die Einheimischen und die anderen Europäer Mores zu lehren. Das staatliche Gewaltmonopol aus Polizei, Justiz, Militär ist im Erosionsprozess, der sich längst nicht mehr vertuschen lässt. Eine aufgeblähte Legislative mit Volksvertretern, die das genau nicht tun, entscheidende Debatten unterlassen, aber nicht ihre Diätenforderungen. Eine Regierung, die schon lange in ihrer Diktion “Gesetze verabschiedet”  (und nicht Gesetzentwürfe). Die Kriminalität von Einheimischen ist seit Jahren gesunken, über die Zusammensetzung der Gefängnisinsassen nach Herkunft und Nationalität wird geschwiegen. Und jeden Monat werden ca. 15 000 neue Migranten ohne Identitätsnachweis hereingelassen mit der Perspektive auf Täterschutz im Bedarfsfall. Der fleißige Steuermittel wird kujoniert und befindet sich in Schockstarre.

Arno Bublitz / 02.01.2018

Und es wird sogar noch schlimmer mit dem 2-Klassen-Rechtssystem. Herr Bundesminister der Justiz, Heiko Maas, arbeitet dem Spiegel zufolge an einem Gesetz, dass bei Mord die Höchststrafe auf 5 Jahre gesenkt werden kann, wenn der Täter > “aus Verzweiflung” handelte (eigene Ehre verletzt) > Um “sich oder einen ihm nahestehenden Menschen ausweglos erscheinenden Konfliktlage” zu befreien (Ehrenmord für die Familie) > durch eine “schwere Beleidigung” oder “Misshanldung (…) zum Zorn gereizt wurde > von einer “vergleichbar heftigen Gemütsbewegung” betroffen war. Hier gibt sich der Rechtsstaat auf, wenn er die Impulskontrolle und die Anerkennung des Rechtsstaats als optional definiert.

Heiko Stadler / 02.01.2018

Die Verachtung der “minderwertigen” schon länger hier Lebenden nimmt immer skurilere Züge an. Das Persönlichkeitsrecht von südländischen Schwerverbrechern wird über das Recht auf Leben und Unversehrtheit der einheimischen Bevölkerung gestellt.

Wilhelm Sacker / 02.01.2018

Sehr wahr und erschütternd richtig! Zum Davonlaufen! Das Grundgesetz sagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Was ausdrücklich auch nicht erlaubt ist, ist die BEVORZUGUNG von manchen Menschen aufgrund von XYZ…. Zitat: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3 (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder BEVORZUGT werden…“  Zitatende Ich bin wirklich gespannt, ob und wann und wie unser geliebter deutscher Staat noch die Kurve kriegt und auch UNS (“die wir schon länger hier sind”) verlässlich und dauerhaft schützt. Immer nur diese stereotype “Betroffenheit”, “Empörung” etc. und kleinlaute Appelle, die postwendend niedergemacht , zerredet und neutralisiert werden! Erbärmlich! Also doch auswandern??

Andreas Günther / 02.01.2018

Ich könnte hier einige erschreckende Beispiele bringen, wie der Staat gegenüber Autofahrern oder Arbeitslosen unangemessene Härte zeigt. Wenn “law and order” gelten sollen, dann bitte durchgängig. Wir befinden uns jedoch in einem Kulturkampf, bei dem die Mehrzahl der Pöstcheninhaber in Politik, Kirchen, Medien sowie vielen NGOs eine schlechtere Gesellschaft nach ihren Vorstellungen herbeizwingen wollen. Sie sprechen von „Transformation der Gesellschaft“. Kritik daran wird mit einem Netzdurchwirkungsgesetz kleingehalten. Viele von denen, die unsere Gesellschaft überwinden wollen, nehmen auch gerne pathetische Formulierungen wie „Bekenntnis zum Grundgesetz“ in den Mund und zitieren gerne „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das kann man machen. Aber wenn sie damit das Land, in dem ich bis vor einigen Jahren gut und gern gelebt habe, zerstören, dann will ich das nicht hinnehmen. “Ehe für alle”, Kaputtmachen der sicheren und zuverlässigen Energieversorgung, Massenansiedlung kulturfremder Menschen sind jetzt nur drei Beispiele dieser “Transformation der Gesellschaft”.

Jörg Werda / 02.01.2018

Dem Kommentar ist leider nicht zu widersprechen.

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