Claudio Casula / 21.05.2024 / 06:10 / Foto: Markus Hibbeler / 53 / Seite ausdrucken

Der will es wissen

Der Anwalt Joachim Steinhöfel hat sich einen Ruf als entschlossener Verteidiger der Meinungsfreiheit erworben. Jetzt hat er ein Buch geschrieben, das verirrten Politikern in diesem Lande die Schamröte ins Gesicht treiben sollte.

„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, erklärte Innenministerin Nancy Faeser kürzlich, als seien Verhöhnung, Spott und Satire neuerdings Straftatbestände und Polemik ein „Angriff auf die Demokratie“ (Robert Habeck). Und tatsächlich sollen ausdrücklich auch Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ins Visier genommen werden.

Der Staat hat zahllose Petz-Stellen eingerichtet, bei denen man Leute, die nicht auf Linie sind, melden kann (wofür man dann von der Regierung als „Hinweisgeber“ gefeiert wird), er hat mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz schon unter Heiko Maas damit begonnen, Kontrolle über die Kommunikation in den sozialen Netzwerken zu erlangen und mit dem Digital Services Act auch auf europäischer Ebene einen Angriff auf die Meinungsfreiheit gestartet.

Doch diejenigen, die unsere Grundrechte verhöhnen, müssen es mit starken Anwälten zu tun bekommen, wenn der Rechtsstaat nicht vor die Hunde gehen und der Bürger seines elementaren Rechts auf Meinungsfreiheit beraubt werden soll.

Anwälten wie Joachim Steinhöfel, der an vorderster Front kämpft und sowohl den großen Tech-Plattformen von Meta (Facebook, Instagram) über YouTube bis zu Twitter / X als auch sogenannten Faktencheckern und schließlich dem Staat selbst (Bundesland Baden-Württemberg, Bundesregierung) ein ums andere Mal schwere Niederlagen vor Gericht beigebracht hat.

Warum und wie er das angestellt hat, schreibt der energische Anwalt nun in seinem neuen Buch, das heute erscheint und in dem er zahlreiche Fälle schildert. Es heißt „Die digitale Bevormundung: Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen“ und ist jetzt schon Nr. 11 der meistverkauften Bücher in der Amazon-Bestsellerliste Politik und Geschichte und Platz 1 in der Sparte Gesellschaftskritik. Und was soll man sagen? Zu Recht! Wie Henryk M. Broder im Vorwort schreibt:

Egal, gegen wen er antritt – Facebook, X (Twitter), eine Bundes­behörde oder ein US-Pharma-Unternehmen, das nebenbei im Netz seine Dienste als ,NewsGuard‘ anbietet –, Steinhöfel macht keine Ge­fangenen, er strebt keinen Vergleich an, um dem Gegner entgegenzu­kommen und dem Gericht die Mühsal eines Urteils zu ersparen. 

Die Axt an unsere Grundrechte zu legen, ist kein Kavaliersdelikt

In der Sache ist Joachim Steinhöfel kompromisslos: Entweder eine Meinungsäußerung ist strafbar (z.B. Verleumdung, Beleidigung, Bedrohung) – oder eben nicht – und dann ist sie nicht zu delegitimieren oder zu kriminalisieren, und auch nicht mit nebulösen Anschuldigungen („Hass und Hetze“) in einen Graubereich zu schieben, der denjenigen, der sich äußert, auch scharf äußern mag, bestenfalls als unanständig, schlimmstenfalls als Staatsfeind dastehen lässt. Dazu schreibt Steinhöfel:

„Das Bundesamt für Ver­fassungsschutz hat in einer weiteren trunkenen Machtanmaßung den Phänomenbereich ,Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ eingerichtet. Es sollte für Faeser, Paus, Schulze, Habeck und seinen Präsidenten einen weiteren Phänomenbereich schaffen, die ,Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung der Meinungsfreiheit‘ näm­lich und als ersten Verdachtsfall über den eigenen Präsidenten eine Akte anlegen.“

Die Axt an unsere Grundrechte zu legen, ist kein Kavaliersdelikt, daher nimmt der Hamburger Anwalt auch kein Blatt vor den Mund. Bevor sich Minister dazu hinreißen ließen, Kritiker als Demokratiefeinde zu diffamieren, trafen sich Politiker mit den Betreibern der Social-Media-Plattformen, um sie „einzunorden“. Dies wurde vor allem in den Jahren der „Pandemie“ deutlich, als Beiträge, die sich kritisch mit dem offiziellen Narrativ von der Gefährlichkeit des Corona-Virus oder von Wirksamkeit und Sicherheit der „Impfstoffe“ auseinandersetzten, immer wieder gelöscht und Accounts gesperrt wurden, weil sie angeblich „medizinische Fehlinformationen“ verbreiteten. Steinhöfel trocken: „Das kategorische Verbot, eine medizinische These zu vertreten, die nicht von der WHO gebilligt wurde, ist ein Verstoß gegen die Wissenschafts­freiheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Pressefreiheit“:

„Danach sind mehr als ein Drittel der Mitglieder der UN autoritäre Regime, mit Hybridregimen bezieht sich der Anteil an den UN-Mit­gliedern auf deutlich über 50 Prozent, vollständige Demokratien sind in der Minderheit. Die (wissenschaftlichen) Positionen einer Ko­ordinationsbehörde der Vereinten Nationen, deren Mitgliedermehr­heit nicht demokratisch legitimiert ist, kann nicht der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem (unserem) demokratischen Rechtsstaat sein. Dies würde nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mit­spracherecht bezüglich dessen haben, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht.“

Prozessleichen pflastern seinen Weg

Die Liste der gegenwärtigen und zukünftigen Prozessleichen, die Steinhöfels Weg pflastern, ist lang: Neben den großen Social-Media-Plattformen, die glauben, sie stünden über dem Gesetz, sind es „Faktenchecker“-Portale wie "Correctiv" oder „NewsGuard“ („Protagonisten des staatlich-industriellen Zensurkomplexes“, die derzeit in Frankfurt vor Gericht stehen), die sich anmaßen, darüber entscheiden zu können, was richtig und was falsch ist:

„Da es an jeglicher neutraler Überprüfungsinstanz fehlt, sind die Faktenchecker niemand rechenschaftspflichtig, noch stehen sie irgend­jemandem gegenüber in der Verantwortung, noch haben sie mit Kon­sequenzen wie einer Dezertifizierung zu rechnen, da eine solche auf­grund von Fehlverhalten bei der Fehlerkorrektur bei der IFCN weder aktuell vorgesehen noch zukünftig geplant ist. Bei der entscheidenden Frage, wer bestimmt, was bei einem Dis­sens richtig und was falsch ist, überwacht jeder Faktenchecker nur sich selbst. Damit ist schon strukturell eine Befangenheit institutio­nalisiert, nemo iudex in sua causa.“

Und natürlich Repräsentanten des Staates selbst, wie Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume, oder Svenja Schulze, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Kritik vonseiten des Journalisten Julian Reichelt (NIUS) nicht aushielt und gerichtlich verbieten lassen wollte, zu behaupten, deutsche Entwicklungshilfe ginge an die Taliban, was sie sich – respektive uns – 20.000 Euro für einen Medienanwalt kosten ließ.

You don’t mess with the Steini!

Nach Henryk M. Broder, der sich mit Steinhöfel erfolgreich gegen die Diffamierung als Muslimfeind in einer Studie des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ gewehrt hatte (das Machwerk wurde offline genommen, schriftliche Exemplare entsorgt), war Reichelt schon der zweite Journalist, den der Staat, der andere Länder regelmäßig zur Beachtung der Pressefreiheit ermahnt, mit unlauteren Mitteln verunglimpfen und zum Schweigen bringen wollte. 

Diese und viele weitere Fälle, darunter solche, in denen Steinhöfel die Achse des Guten erfolgreich verteidigte, schildert der Autor auch für juristische Laien verständlich und mittels feiner Ironie mitunter sogar vergnüglich. Der orchestrierte Großangriff auf unser Grundrecht nach Artikel 5 wird bis auf weiteres keinen Erfolg haben, solange wir uns wehren, solange Richter bereit sind, unsere Abwehrrechte gegen den Staat zu achten (auch diesem Thema ist ein Abschnitt des Buches gewidmet) und solange Anwälte wie Joachim Steinhöfel es auch gern kampfeslustig mit IT-Riesen und den Mächtigen der Politik aufnehmen. You don’t mess with the Steini!

Die digitale Bevormundung: Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen“, FBV, 18,00 Euro

Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.

Foto: Markus Hibbeler

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Leserpost

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Gabriele Klein / 21.05.2024

@Herr Liebisch: Schließe mich an, der Meinung bin ich auch.

Barbara Strauch / 21.05.2024

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, danke, daß Sie (für mich als Erster) mal die Zusammensetzung der UNO thematisieren. Als diese sich nach dem 2. Weltkrieg im Kielwasser des Völkerbundes gründete, bestand sie fast ausschließlich aus westlich orientierten Staaten, die ein einheitliches Verständnis von Kultur und Demokratie (wenn Sie wollen, eine “Leitkultur”) verband. Als sie ihre Regeln festsetzten, gingen sie selbstverständlich davon aus, daß alle Mitglieder diese Voraussetzungen teilen würden. Aber denkste: Ab den 60er Jahren kamen zahlreiche afrikanische und südamerikanische Staaten hinzu, die aus vielen willkürlich zusammengeschmiedeten Ethnien bestanden, auch sehr große Staaten wie Indien etc. Auch die arabischen Staaten, die sich aus britischer oder französischer Vorherrschaft befreiten, hatten ihre ganz eigene Agenda. Die UNO hat nun dreimal soviel Mietglieder wie zu ihrer Gründungszeit und entsprechend auch ganz andere Mehrheitsverhältnisse, die ihren eigenen Regeln folgen. Diese hebeln die ursprünglichen Intentionen oft aus, da sie ganz entgegengesetzten Auslegungen und Zielen folgen. Man reibt sich die Augen, was für eine Kakophonie aus der ursprünglichen Idee einer Verständigung entstanden ist,  und fragt sich, ob es nicht an der Zeit ist, hier einen Ausweg zu suchen. Eine ähnliche “Entartung” (d.h. ein totaler Sieg der Exekutive) hat auch in Brüssel stattgefunden und wird hoffentlich bald genügend Gegenkräfte auf den Plan rufen, um dauerhaften Schaden von uns abzuwehren.

Albert Schultheis / 21.05.2024

Danke an Herrn RA Steinhöfel für sein Engagement! Es ist grässlich, sich permanent beim Reden oder Schreiben in der Öffentlichkeit kontrollieren zu müssen, um darauf zu achten, dass ja kein falscher Zungenschlag rausgeht. Bis vor Merkel und Scholz kannten wir solche Paranoia gar nicht. Lediglich Leute aus der ehemaligen DDR berichteten uns über solche alltäglichen Schizophrenien. Aber die Paranoia ist längst zurückgekehrt, manche Zeitgenossen berichten bereits von schlaflosen Nächten, Alpträumen und ersten ernsthaften Erkrankungen an ihr. Josef K. aus Kafkas Der Prozess lebt wieder mitten unter uns. Danke dafür Frau Merkel, danke Frau Faeser, Herr Scholz, Herr Buschmann und Herr Haldenwang!

Horst Hack / 21.05.2024

Vom Röhn zum Reuß Putsch - Geschichte wieder holt sich und läßt nichts gutes ahnen…. Übrigens waren die ersten 1000 Gasopfer russische Soldaten, die von Bad Fallingbostel nach Hamburg Neuengamme gebracht, als erste große Gruppe versuchsweise ermordet wurden! Ihre ca. 28000 Kameraden ließ man auf freiem Feld, eingezäunt und bewacht dem Verderben anheim fallen! Nie wieder Krieg von deutschem Boden aus…. Wo sind die Anwälte des Friedens?

Werner Liebisch / 21.05.2024

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, sie wären sicher ein sehr guter Justiz-, als auch Innenminister…

Sepp Kneip / 21.05.2024

Der Meinungsterror in diesem Lande ist himmelschreiend. Beliebigkeit und Relativismus sind hierzulande der Nährboden für Unwahrheit und Lüge, genau so wie für den staatlichen Umgang mit der freien Meinung. Wehe dem, der unbedacht in die Fänge der staatlichen Meinungsterroristen fällt. Ein unbedachtes Wort, ein unbedachter Satz können einem Menschen das Leben zur Hölle machen. Beispiele kennen wir genug. Und wenn man dann alleine da steht, ohne Hilfe, was dann? Ich stelle mir das schrecklich vor, besonders wenn einem kein Unrecht bewusst ist, Bei einer intakten Justiz kann man immer noch damit rechnen, dass die Unschuld erkannt wird. Aber bei unserer gleichgeschalteten Judikative bist du verloren, wenn du nicht zum System gehörst. Nur ein Beispiel: Höcke wird genau dann vor Gericht gezerrt, wenn ihm das Urteil vor den Wahlen am meisten schaden kann. Dagegen werden die Schandtaten einer Frau von der Leyen erst nach den Europa-Wahlen verhandelt. Man geniert sich erst gar nicht so zu verfahren, obwohl der Missstand ganz offensichtlich ist. Diese schreckliche Überheblichkeit von Seiten unserer Regierenden muss gebrochen werden, Hoffentlich trägt das Buch von Herrn Steinhöfel dazu bei.

Sirius Bellt / 21.05.2024

Toller Anwalt. Bitte weiter so.

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