Gerd Buurmann / 22.09.2017 / 06:00 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 10 / Seite ausdrucken

Der Unsinn mit der „verschenkten Stimme“

Von Gerd Buurmann.

„Wer mit der Erststimme nicht den Kandidaten der CDU oder der SPD wählt, verschenkt damit seine Stimme.“ Die Menschen, die das sagen, nennen sich „taktische Wähler“. Ich aber nenne sie post-faktische Wähler, da sie nicht wissen, was sie mit ihrer „Taktik“ anrichten.

Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt! Mit der Erststimme jedoch wird die Person des Wahlkreises gewählt, von der der Wähler oder die Wählerin möchte, dass sie auf jeden Fall im Parlament vertreten ist. Auf die verhältnismäßige Größe der Partei zu all den anderen Parteien hat die Erststimme jedoch keinen Einfluss. Allein schon aus diesem Grund ist es unsinnig, von einer „Taktik“ zu sprechen, wenn man mit der Erststimme ausschließlich die Kandidatin oder den Kandidaten der CDU oder der SPD wählt.

Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach den Zweitstimmen zusteht, bekommt sie die Sitze dennoch. Diese Sitze werden Überhangmandate genannt. Damit der Proporz im Bundestag aber erhalten bleibt, der durch die Zweitstimme ermittelt wird, werden bei den Parteien, die weniger oder gar keine Überhangsmandate bekommen haben, so viele weitere Mandate vergeben, bis der Proporz wieder stimmt. Diese Mandate werden Ausgleichsmandate genannt.

Wenn jetzt die CDU und die SPD immer kleiner werden, aber dennoch die Wählerinnen und Wähler sklavisch mit der Erstimme nur die Kandidatinnen und Kandidaten der CDU und der SPD wählen, führt dies dazu, dass die Überhangsmandate und die Ausgleichsmandate einen dreistelligen Bereich erreichen, so dass der Bundestag statt der geplanten 598 Sitze weit über 700 Sitze aufweisen kann.

Die Rhetorik der „verschenkten Stimme“

Besonders heikel wird die Angelegenheit, wenn eine Person, die mit der Zweitstimme eine kleine Partei gewählt hat, die später aufgrund der 5-Prozent-Hürde nicht im Bundestag vertreten ist, aber mit der Erststimme die CDU oder SPD gewählt hat, da sie dadurch dafür sorgt, dass sämtliche andere Parteien, die sie nicht gewählt hat, im Bundestag mehr Sitze bekommen. In Bayern kommt dieser Effekt besonders der CSU zugute, da sie so bundesweit überrepräsentiert wird und das dann die Mandatszahl für die anderen Bundestagsparteien nach oben treibt.

Wer also sagt, man würde die Erststimme verschenken, wenn man damit nicht einen Kandidaten oder eine Kandidatin der CDU oder SPD wählt, bedient sich einer bescheuerten Rhetorik, die dazu führt, dass der Bundestag aus allen Nähten kracht. Wer sich weder für die Christdemokraten noch für die Sozialdemokraten erwärmen kann, sollte auch mit der Erststimme nicht einen Vertreter oder eine Vertreterin dieser Partei wählen.

Die Rhetorik der „verschenkten Stimme“ ist nichts anderes als ein Schlag ins Gesicht unserer Verfassung. Sie möchte nämlich gerade nicht, dass mit der Erststimme die vermeintlich großen Parteien unterstützt werden. Die Erststimme soll es ermöglichen, dass zunächst einmal aus jeder Region der Republik tatsächlich eine Person im Bundestag vertreten ist, aber auch, dass es Kandidatinnen und Kandidaten kleinerer Parteien möglich ist, in den Bundestag einzuziehen, wenn sie die besten Vertreter ihrer Regionen sind. Darum sollte jeder Wähler und jede Wählerin mit der Erststimme die Person wählen, die Ihr am nächsten steht, statt sich dem elenden und völlig dem Sinn unserer Verfassung widersprechendem Mantra zu unterwerfen:

„Ich wähle mit der Erstimme nur CDU oder SPD. Alles andere ist eine verschenkte Stimme!“

Dieses Mantra ist völliger Quatsch, geboren aus dem Fakt, dass über die Jahrzehnte hinweg zwei Volksparteien dafür gesorgt haben, dass die Masse des Wahlvolks diese blöde Pille geschluckt hat. Schluss damit!

Es ist durchaus möglich, dass es in dem eigenen Wahlkreis eine Person gibt, die die eigene Region und die eigenen Interessen am besten im Bundestag vertreten kann, aber leider nicht der Partei angehört, die man aus Überzeugungen mit der Zweitstimme gewählt hat. In diesem Falle sollte man diese Person wählen! Ansonsten sollte man mit der Erststimme die Kandidatin oder den Kandidaten der Partei wählen, der man mit der Zweitstimme das Vertrauen ausspricht.

Wer das als „verschenkte Stimme“ bezeichnet, hat unsere Verfassung nicht verstanden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Gerd Buurmanns Blog tapferimnirgendwo

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Wulfrad Schmid / 22.09.2017

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