Vordergründig geht es um ein ungarisches Problem. Doch tatsächlich betrifft es die gesamte EU und stellt auch das deutsche Grundgesetz in Frage. Die Rede ist vom Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz. Am 21. April entschied der EuGH, dass Ungarn gegen die Grundwerte der EU verstoße, weil es LGBTQ-Personen diskriminiere und marginalisiere. Hintergrund ist ein seit 2021 in Ungarn geltendes Gesetz über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern. Danach dürfen Kinder auch keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsangleichungen erhalten.
Nach Ansicht der Luxemburger Richter steht dieses Gesetz jedoch im Widerspruch zur „Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“. Es ist das erste Mal, dass der EuGH ein derartiges Urteil gefällt hat. Und es öffnet Tür und Tor für eine Rechtsprechung, die sich ausschließlich auf die „Grundwerte der EU“ bezieht, statt konkrete Argumente anzuführen. In letzter Konsequenz bedeutet das jedoch: Die EU kann das deutsche Grundgesetz aushebeln, ohne dafür schlüssige Gründe ins Feld führen zu müssen.
Der Rechtswissenschaftler Josef Franz Lindner bezeichnet diesen Vorgang auf X als „EU-Revolution von oben“. Künftig könne die EU-Kommission im Hinblick auf jeden beliebigen Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH einleiten und sich darauf berufen, dass Deutschland gegen einen der in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) genannten allgemeinen Werte verstoße. Dazu zählen etwa Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Nichtdiskrimnierung. Diese nicht näher bestimmten Begriffe können nun vom EuGH als letzter und nicht weiter überprüfbarer Instanz in jede gewünschte Richtung ausgelegt werden.
EU-Kommission und EuGH könnten damit potenziell jede Rechtsordnung eines Mitgliedstaates überprüfen und grundsätzlich jedes einzelne Gesetz kippen. Betroffen wären zum Beispiel das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht und sogar das Verfassungsrecht. Dadurch würde aus dem europäischen Staatenbund mit jeweils nationaler Rechtsprechung letztlich ein Superstaat mit einem übergeordneten Verfassungsgericht.
Möglicherweise ist es auch kein Zufall, dass das Urteil gerade jetzt gefällt worden ist: Von dem ehemaligen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán wäre Widerstand zu erwarten gewesen. Von Péter Magyar eher nicht. Das Urteil umfasst über 600 Einzelpunkte und ist im Amtsblatt der europäischen Union unter der Dokumentennummer 62022CJ0769 veröffentlicht worden.
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„Aus dem europäischen Staatenbund mit jeweils nationaler Rechtsprechung wird ein Superstaat mit einem übergeordneten Verfassungsgericht. Dafür eröffnet ein … Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) … Tür und Tor.“ –
Klingt, als ob der EuGH sich mit diesem Urteil selbst in die Existenz geurteilt habe. Das klassische Henne-Ei-Problem ist endlich gelöst. Der erste echte Beweis für die Plausibilität der Urknalltheorie!
Einer hat einen selbstunterschriebenen Vertrag verletzt, und der EuGH spricht da gleich ein Urteil. How dare you!
Die Ungarn könnten natürlich den Vertrag kündigen, aber dann fließt kein Geld mehr.
@ Thomas Szabó: „Die Aufklärung muss wissenschaftlich, sachlich, wertneutral, klinisch sauber sein.“ Neulich hat hier Peter Petronius zu „Anleitung zum Analverkehr für zwölfjährige Schüler“ kommentiert: „Man sollte investieren … in Herstellerfirmen von Inkontinenzprodukten und künstlichen Schließmuskeln aus Silikon.“ Dieser Petronius weiß da etwas, wovon viele gar nicht erst wissen wollen. Auch das wäre aber Gegenstand von Aufklärung. „Mit psychologischem Feingefühl“. Vermutlich solche Aspekte erst für die Oberstufe.
Ich will ja nicht lästern, aber manchmal könnte man meinen, man will jetzt auch schon beim ESC in das Pornogeschäft einsteigen, vorbildlich natürlich D. das sich die Bekleidung vom Leibe reißt um erotisch zu verführen, nachdem ich die Bilder gesehen habe. Alle sind besser angezogen, nur D. nicht beim hopsen auf der Bühne. .Also für meinen Geschmack geht diese Intim Show zu weit. Das wäre vielleicht ein komisches Bild, wenn alle queeren Pfaffen sich als Christus Verleugner die Talare vom Leibe reißen und ihren queeren Bordel Spaß ausleben, wenn sie schon Werbung für das Bordell machen, anstatt ihrem Auftrag zu dienen, die Hoffnung des Chrsitentums zu lehren.
Na das ist jetzt aber auch nix Neues, vor allem in D.
Hier werden doch auch haarstraeubende Argumente in Gerichtsurteilen hervorgebracht, Gummiparagraphen erschaffen und wissenschaftlich unbegruendeter Humbug ins Grundgesetz geschrieben. Liegt einfach daran, dass die Kontrollinstanzen sich nicht mehr an den Gesetzestext halten, sondern an die jeweilig vorteilhafte Interpretation. die Aufklaerung ist somit fuer den A..
Wer sagt das bitte Voltaire, Hobbes, Kant und den anderen? mit der entstehenden Grabrotation haetten wir dann wenigstens genug Strom fuer das Ueberwachungsjahrhundert. selbst einige Autokraten wuerden sich wundern, was hier geschieht..
Uschis Bezahljustiz.
Ignorieren,dass würde ein souveräner Staatenführer tun.
Mal sehen ,wie käuflich die neue Führung ist.
Was mich am Meisten ärgert:
Es ist vermutlich Kohle vom deutschen Steuerzahler.
Da können die Ungarn bei uns etwas Nachhilfe bekommen.