Johannes Eisleben / 11.12.2018 / 17:30 / Foto: Palickap / 47 / Seite ausdrucken

Der Todesschrei der abstürzenden SPD

Die SPD stürzt gerade ab, obwohl sie bei den nächsten Bundestagswahlen die 5-Prozent-Hürde wohl noch einmal schaffen wird. Ein Mensch, der von einer Klippe fällt, schreit einen verzweifelten Todesschrei. So schreit nun auch die verzweifelte SPD, der die Grünen, eine politische Sekte zur Verbreitung säkularer Heilslehren, den Rang als Volkspartei abgelaufen haben. Sie schreit nach einer Legalisierung der Werbung für Abtreibung, ihre Jugendorganisation fordert nun gar eine vollständige Legalisierung der Abtreibung und die Möglichkeit, bis zum 9. Schwangerschaftsmonat abzutreiben. Was hat das zu bedeuten und wie kommt man auf so etwas?

Die Abtreibung ist in Deutschland grundsätzlich illegal, laut §218a StGB in bestimmten Fällen aber straffrei, so dass seit der entsprechenden Gesetzgebung seit 1992 in Deutschland Millionen von Kindern legal abgetrieben wurden, allein im Jahr 2017 waren es 101.200. Die Abtreibung ist grundsätzlich strafbar, weil dadurch ein werdender Mensch getötet wird. Zwar ist ein Fötus vom Zeitpunkt der Zeugung an erst ab etwa der 28. Schwangerschaftswoche (Lungen funktionsfähig) ohne intensivmedizinische Maßnahmen als Frühgeburt mit guter Wahrscheinlichkeit überlebensfähig. Doch die Abtreibung widerspricht dem fünften Gebot “Du sollst nicht töten” und auch dem in Artikel 1 GG formulierten naturrechtlichen Grundsatz “Die Würde des Menschen ist unantastbar”.

Die Abtreibung eines sehr frühen Embryos – der sich noch nicht im Uterus implantiert hat – durch die Anwendung der “Pille für den Tag danach” (hochdosiertes Gestagen Levonorgestrel) oder durch den Einsatz eines Intrauterinpessars ist in ihrer Wirkung mit einem natürlichen Prozess in etwa vergleichbar, weil sich auch spontan viele Embryonen nicht implantieren und “abgehen”. Daher ist diese Art von Abtreibung straffrei. Allerdings ist die Abtreibung nach Beratung (§218a Abs. 4) sogar bis zur 22. Woche straffrei möglich. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Organe des Fötus voll ausgebildet, bis zum eigenständigen Leben als Frühgeburt fehlen nur noch 6 Wochen. Ein solches Kind abzutreiben, bedeutet, mit Hilfe von Hormongaben eine Frühgeburt einzuleiten und das Kind zur Sicherheit mit Hilfe der Injektion einer kardioplegischen Kaliumchlorid-Lösung in die Nabelschnur durch Herzstillstand zu töten, damit es die Frühgeburt nicht überlebt. Verbleiben Teile der Leibesfrucht im Uterus, müssen diese danach noch operativ entfernt werden. Bis zur 14. Woche kann man das Kind auch einfach absaugen.

Selbstverwirklichung über alles

Die Jusos fordern nun eine Ausdehnung der straffreien Abtreibung bis in den 9. Monat. Die Vorgehensweise ist – wie oben geschildert – durch Einleitung einer Frühgeburt, allerdings wird der Geburtsvorgang für die Mutter immer extremer, und eine Tötung des überlebensfähigen Kindes ist unbedingt erforderlich.

Selbstverständlich darf es für Straftaten keine Werbung geben, daher verbietet dies §219a StGB. Die Forderung der SPD, den Paragraphen abzuschaffen, kommt daher einer Streichung von §218 sehr nahe, denn welchen Sinn macht es noch, einen Straftatbestand im StGB aufrecht zu erhalten, für den man werben darf? Man führe es sich vor Augen: Die SPD fordert wirklich, dass Werbung für einen Verstoß gegen das Gebot “Du sollst nicht töten”, einer der Säulen der menschlichen Vergesellschaftung, legalisiert wird. Und die Jusos fordern ernsthaft die Legalisierung der Kindstötung im 9. Monat.

In “Moral und Hypermoral” (1969) erläutert Arnold Gehlen, dass eine praktische Ethik sich stets aus verschiedenen Wertprinzipien zusammensetzt, die pluralistisch im Gleichgewicht zueinander stehen. Isaiah Berlin beschreibt die Gleichzeitigkeit sich teilweise widersprechender Werte wie Sicherheit, Gleichheit und Freiheit als Pluralismus (in “Two Concepts of Liberty”, 1958). Beide Denker betonen, das ethische Systeme und damit auch die Vergesellschaftung nicht funktionieren, wenn das Verhältnis der Werte aus den Fugen gerät.

Genau dies ist der SPD und den Jusos widerfahren. Denn in ihrem verzweifelten Schrei nach Aufmerksamkeit und Wählerstimmen setzen sie ganz und gar auf den Wert der Selbstverwirklichung, den sie mit der Vollendung ihres Emanzipationsprojekts gleichsetzen. Dabei verwechseln sie Selbstverwirklichung und Emanzipation mit einer Haltung, die man zutreffend als radikal-egoistisch-puristischen Sexualkonsum charakterisieren kann. Die Geschlechtspartner sollen die tiefste und schönste Form der Sexualität, die zweifellos bei der echten Kindszeugung erreicht wird, genießen, ohne die Verantwortung für den Akt der Zeugung neuen Lebens auf sich nehmen zu müssen: Genuss total ohne Verantwortung, das resultierende lebende Kind wird zum Wegwerfobjekt. Seine Biomasse kann zudem ökologisch einwandfrei entsorgt werden. Die SPD glaubt mehrheitlich, dass dies Wählern als Emanzipationsforderung plausibel erscheint und „fortschrittlich“ ist.

Dabei wird der Fundamentalsatz der Vergesellschaftung, das Tötungsverbot, einfach ignoriert. Diese Haltung ist ein sehr extremes Beispiel eines kollektiven Verlusts des pluralistischen Wertegleichgewichts. Dies ist Ausdruck einer tiefen Dekadenz und Übersättigung. Sie ist typisch für jenen Teil unserer Gesellschaft, der egoistische Individualrechte über alle anderen Werte setzt, bis hin zum Menschen als Biowegwerfmasse.

Foto: Palickap CC BY-SA 3.0, via Wikimedia

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Richard Löwe / 11.12.2018

Ich war vor einigen Jahren auf einer Konferenz, bei der ein Kollege, der Rechte nur bei „sentient rational beings“ verortete, den größten Zuspruch erhielt. Ich habe mich mit ihm beim Lunch zusammengesetzt und gefragt, ob er wirklich Eltern das Tötungsrecht für Kinder zuspricht. Ja, natürlich, war die Antwort, denn Kinder sind ja erst ab dem 4. Lebensjahr rational. Der Umgang mit der Abtreibung ist ein Indikator für den moralischen Zustand eines Landes. Es macht mich sehr traurig, wenn Menschen sich irrational und unfühlend verhalten, aber glauben rational und mitfühlend zu sein.

Werner Geiselhart / 11.12.2018

Das Schrddern von kleinen Menschen soll also erlaubt werden, dann kann sich die SPD ja mit voller Kraft gegen das Kükenschreddern engagieren.

Rudolf George / 11.12.2018

Mich macht das sprachlos. Wie verkommen muss man sein, um so etwas zu verlangen?

Marc Hofmann / 11.12.2018

Ich denke da schon einige Jahre weiter…wenn der Islam das Zepter in Deutschland (in der Mitte Europas) übernommen hat…wie verhält sich der Islam also zum Thema Abtreibung…das sollten wir bzw. die SPD und Grünen doch erst einmal abklären. Wäre doch Schade um die Zeit, wenn man die Abtreibung dann wieder verbieten müsste…dann unter der Herrschaft des Islam in Deutschland.

Heinz Gerhard Schäfer / 11.12.2018

Wer sich die Mühe macht, die offiziellen Abtreibungszahlen für Deutschland ab 1974 bis 2017 zusammenzurechnen, kommt auf eine Zahl von ca. 5,7 Mio. getötete Föten. Das ist nur die “offizielle Zahl” und geschätzt nur ca. 60% der tatsächlichen Abtreibungen (Quellen zeltmacher.eu, de.statistika.com, pro-leben.de). Viele Abtreibungen wurden im Ausland vorgenommen und fließen damit nicht in die Statistik ein. Damit liegen wir in Deutschland geschätzt bei 9,6 Mio. getöteten menschlichen Wesen vor ihrer Geburt innerhalb von 44 Jahren. Bedenken wir, dass unter diesen Abtreibungsopfern ca. die Hälfte weiblichen Geschlechtes waren, die ihrerseits Kinder auf die Welt gebracht hätten, so fehlen uns heute ca. 12 - 13 Mio. Menschen im Laufe von 44 Jahren, welche nie leben durften! Aus diesem Grund ist Abtreibung aus individueller Sicht nicht nur Tötung ungeborenen Lebens, oftmals auch nur Mord aus egoistischen Motiven (Recht auf den eigenen Bauch aus emanzipatorischer Sicht). Gesellschaftlich gesehen ist dies ein Genozid am eigenen Volk! Als Mensch habe ich aus verantwortungsethischer Sicht kein Recht auf meinen eigenen Körper, und damit auf meinen Bauch. Er wurde mir “verliehen”, damit ich das Leben auf dieser Erde ein Stück weiter in die Zukunft tragen kann. Für dieses Ziel sollte ich verantwortungsvoll mit meinem Körper umgehen. Meine Familie braucht mich! Am Ende meines Lebens wird mir mein Körper wieder genommen. Aus diesem Grund ist “mein Körper” nur eine Leihgabe. Der Sinn des Lebens besteht nicht darin, Menschen und ungeborenes Leben umzubringen, nur weil es um individuelle oder ungezügelte Freiheiten geht. Denn wahre Freiheit und Verantwortung ist UNTRENNBAR!

Jürgen Schäfer / 11.12.2018

Ab wann eine Abtreibung zu rechtfertigen ist oder nicht, ist das eine. Das zweite aber ist seit eh und je, wer die heftigsten Gegner der Abtreibung sind: Die bis heute oft verbiestert daherkommenden reaktionären Wächter der leibfeindlichen Sexualmoral, was erst die 68er in Deutschland in die Schranken wiesen,  und gewisse Christ-Fundis nebst ihrer Fraktion unfruchtbarer Männer und Frauen, die so ihr bitteres Los kompensieren. Zudem war doch von denselben Kreisen noch bis vor kurzem das uneheliche Kind und seine Mutter verpönt, von wegen unbedingte Kinder- und Mutter-Lobby. Und letztlich läuft es auf die völlige Entrechtung der Frau hinaus, wenn -laut völlig unwissenschaftlichem Weltbild- axiomatisch der Leibesfrucht von Anfang an ein eigener Rechsstatus als vollwertiger Mensch wie einem Erwachsenen zugesprochen wird, dem sich die Frau als bloßer Brutkasten zu beugen habe, verrohtester Patriarchalismus pur. Weiterhin haben in der Geschichte die meisten Abtreibungsfeinde in der Politk das geborene Leben massenhaft ohne große Skrupel verheizt, wenn es ihrer Politik nützlich sein sollte, da war von Lebensschutz keine Rede mehr! Und die zu deisem Thema menschelnden katholischen Oberpfaffen sind nicht die, die sich abmühen in den Betreuungstätten für die nach ihrer Forderungen geborenen schwer-behinderten Kinder, ein Erzbischof wie der wohllebende Marx putzt da nicht den Hintern ab!!

Peter Sticherling / 11.12.2018

Die tJusos sind mit ihrem Beschluss, die Abtreibung bis zum 9. Schwangerschaftsmonat straffrei und ins Belieben der nicht mehr Mutter werden wollenden Schwangeren zu stellen, inkonsequent. Sie setzen damit die werdende Mutter unter zeitlichen Druck und zwingen sie, sich bis kurz vor der Niederkunft des ungeborenen Kindes zu dessen Tötung entschlossen zu haben. Das ist unmenschlich! Eigentlich sollte auch den Jusos klar sein, dass ein solcher Entschluss Zeit braucht, bis er gereift ist. Deshalb sollte der Kindsmutter die straffreie Möglichkeit gewährt werden, auch noch bis drei Monate nach der Entbindung die Tötung ihres Säuglings zu verlangen.

Martin Stumpp / 11.12.2018

Ihre Einschätzung zur SPD und ihr Versuch Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erringen teile ich. Ich würde mich allerdings der christlichen Ethik und Bezugs auf das fünfte Gebot enthalten, da für die Gesetzgebung irrelevant. Das fünfte Gebot in der Form “Du sollst nicht töten” hat nicht mal in der Bibel bestand. Nicht einmal Gott selbst hält sich daran. Im Gegenteil er befiehlt Abraham den Kindsmord. Von den unzähligen Toten, die im Alten Testament vom Gott des AT gemeuchelt wurden, ganz zu schweigen. Soweit mir bekannt lautet das fünfte Gebot in der korrekten Übersetzung “Du sollst nicht morden”. Wie auch immer Mord definiert sein mag. Sehr gut und richtig ist dagegen die Argumentation, dass die SPD mit dem aufheben des Werbeverbots für Abtreibungen, das Recht zum Werben für eine Straftat fordert. Man könnte auch sagen, sie möchte den Aufruf zu Straftaten straffrei stellen. Denn die Straffreistellung nur für einen bestimmten Zweck könnte ggf. gegen das GG verstoßen. Noch toller ist die Forderung der Jusos, denn sie fordern nicht mehr und nicht weniger als die Legalisierung von Mord. Denn um nichts anderes handelt es sich wenn ein lebensfähiges Kind nach der eingeleiteten Geburt getötet wird. Von hier bis zum töten unwerten Lebens ist es m. E. nicht mehr weit. Und ja wer so eine Forderung stellt, steht m. E. moralisch mit den Nationalsozialisten auf einer Stufe

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