Peter Grimm / 27.09.2024 / 10:00 / Foto: Pixabay / 141 / Seite ausdrucken

Der Thüringer Landtag zwischen Putsch und Posse

Wozu sind die Brandmauer-Fraktionen bereit, um die AfD daran zu hindern, herausgehobene Ämter zu besetzen? Aktuell setzen sie den Ruf des deutschen parlamentarischen Systems aufs Spiel.

„Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung!“, wütete der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl. Er protestierte dagegen, dass sich Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD, der die konstituierende Sitzung des Landtags zu leiten hatte, weigerte, seinen Geschäftsordnungsantrag noch vor der Wahl des richtigen Landtagspräsidenten zu behandeln. Wie ein Streit um die Zulässigkeit eines Geschäftsordnungsantrags die konstituierende Sitzung der laut Verfassung wichtigsten Volksvertretung des kleinen Freistaats lahmlegen kann, dürfte in dem Volk, das hier vertreten werden soll, kaum einer verstehen. Dass die sogenannten Volksvertreter nicht wie erwachsene Mandatsträger miteinander nach den üblichen parlamentarischen Regeln verfahren konnten, sondern den Parlamentsbetrieb wie Kleinkinder beim Streit im Buddelkasten lahmlegten, noch viel weniger. 

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland vor 75 Jahren haben sich parlamentarische Regeln etabliert, die wie selbstverständlich von allen Parteien anerkannt wurden. In den deutschen Parlamenten ging es seither meist eher ruhig und gesittet zu. Zuweilen beklagten die Zuschauer eher die routinierte Langeweile. Doch was ihnen dann fehlte, war lebendige Debatte und nicht das Possenspiel, das die schlechten Wahlverlierer in Thüringen überparteilich darboten. Sie glauben, es wäre legitim, die jahrzehntelang üblichen parlamentarischen Spielregeln einfach schnell vor Abschluss der Konstituierung des Landtags zu ändern, wenn damit die Landtagspräsidentschaft eines AfD-Abgeordneten verhindert werden kann.

Sowohl die Regelverteidiger wie auch die Änderungswilligen werfen der jeweils anderen Seite nun Verfassungsbruch vor, weshalb das Landesverfassungsgericht entscheiden muss, wer recht hat. Was sollen die Bürger eigentlich von einem Verfassungsorgan halten, das nicht einmal in der Lage ist, ohne fremde Anleitung mit seiner Tätigkeit zu beginnen?

Mit „Machtergreifung“ hat der CDU-Mann Bühl ja schon markiert, auf welcher weltanschaulichen Fallhöhe er das peinliche Spektakel angesiedelt wissen will. Thüringens amtierender SPD-Innenminister Mayer sah in dem Beharren der AfD auf dem gewohnten Prozedere gar den von ihm ersehnten Grund, die AfD endlich verbieten zu können.

Trickreiche Umgehung der Gepflogenheiten?

Aber was sagt eigentlich die Thüringer Verfassung dazu? 

Zur Rolle des Alterspräsidenten sagt sie gar nichts. Das Wort kommt in der Verfassung nicht vor. Was den Landtagspräsidenten angeht, wird man in Artikel 57 fündig. Der erste Absatz lautet: „Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer.“ Der Artikel endet mit Absatz fünf: „Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.“

Lässt sich daraus eine Reihenfolge ableiten? Fakt ist, dass in deutschen Parlamenten seit Jahrzehnten beim Zusammentreten eines neu gewählten Parlaments gilt: Der Alterspräsident eröffnet die konstituierende Sitzung mit einer Rede und lässt dann den richtigen Parlamentspräsidenten wählen. Der übernimmt die Geschäfte und dann folgt alles Weitere, wenn nötig inklusive des Beschlusses einer neuen oder geänderten Geschäftsordnung. 

Doch seit es die Politik fast aller Parlamentsparteien ist, die AfD möglichst von allen Ämtern auszugrenzen, werden diese Spielregeln nun geändert. Die Bundestagsmehrheit hat beispielsqweise die Eröffnung des letzten Bundestags durch einen AfD-Alterspräsidenten verhindert, indem sie beschloss, fürderhin sollte der dienstälteste Abgeordnete die Sitzung eröffnen. Den kann die AfD als relativ junge Partei mittelfristig nicht stellen. Aber im Bundestag wurde diese Geschäftsordnungs-Änderung immerhin vor der Wahl des neuen Parlaments ordentlich und ohne formale Unklarheiten, also rechtssicher, beschlossen. 

Im Thüringer Landtag wollte die CDU-SPD-BSW-Linke-Mehrheit offenbar ein wenig tricksen. Mittels Geschäftsordnungsantrag sollte die Geschäftsordnung noch vor der Präsidentenwahl geändert werden, so dass nicht nur, wie bisher festgelegt, nur über den Kandidaten der stärksten Fraktion abgestimmt werden kann, sondern dass die anderen Fraktionen auch Konkurrenzkandidaten nominieren dürften. Trickreich nutzten sie eine Formalie im gängigen Ablauf: Quasi als letzte Amtshandlung lädt die scheidende Landtagspräsidentin zur Konstituierenden Sitzung ein. Und dabei hat Birgit Pommer – als SED-Genossin brachte es die heutige Linke zur Diplom-Gesellschaftswissenschaftlerin – zwei Punkte in die Tagesordnung hineingeschrieben, die eigentlich nicht in den üblichen Ablauf gehörten. Zwischen der Eröffnung durch den Alterspräsidenten und die Wahl eines Landtagspräsidenten fanden sich plötzlich die Punkte „Aufruf der Namen der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit“ und „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ auf Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW.

Zu viel des Aufeinanderzugehens?

Formal ging der Streit zwischen AfD-Alterspräsident und den parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführern der anderen Parteien darum, ob nun nach dieser Tagesordnung verfahren wird oder nach dem eigentlich üblichen Prozedere. Und dieser Streit eskalierte – Parlamentsputsch- und Verfassungsbruch-Vorwürfe inklusive. 

Das Vorgehen von CDU und BSW im Zusammenspiel mit der früheren linken Landtagspräsidentin mag formaljuristisch durchgehen, aber warum wird eine parlamentarische Regel geschleift, deren Sinn es letztlich ist, dass sich die Vertreter aller Fraktionen über die Führung des gemeinsamen Parlaments verständigen sollten. Diese Verständigung ist den Brandmauerfraktionen offenbar schon zu viel des Aufeinanderzugehens. Welches Signal, glauben sie, senden sie damit an jenes Drittel der Wahlbürger, die die AfD gewählt haben? Vor allem an die Jungwähler, bei denen die AfD ja stärker punkten konnte als bei den Alten?

Es mag nachvollziehbar sein, dass – wie zur Begründung von CDU, BSW, SPD und Linken oft zu hören – die Mehrheit der Mandatsträger die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal nicht wählen möchte, weil sie wegen Betrugs verurteilt wurde und der damals Betrogene der Thüringer Landtag war. Aber – so war es doch auch guter bundesdeutscher parlamentarischer Brauch – man hat sich früher über die personelle Besetzung dieser Parlamentsämter überparteilich verständigt und Kandidaten nominiert, die auch für die politische Konkurrenz wählbar waren. Lässt die Brandmauer nicht einmal dieses Mindestmaß an Verständigung zu? Die Demokratie rettet man mit Sicherheit nicht, indem man den Plenarsaal zum Ort absurder Hahnenkämpfe macht.

Die Brandmauerfraktionen bestehen darauf, dass ihr Vorgehen durch ihre Mehrheit legitimiert sei. Das klingt nach einem starken Argument. Nur gibt es in einer entwickelten Demokratie nicht ohne Grund Regeln, die die Durchgriffsrechte einer momentanen Mehrheit einschränken. Diese Regeln zu schleifen, ist ein Rückschritt in politischer Kultur und kann Teile der momentanen Mehrheit selbst irgendwann betreffen, wenn sie nicht mehr dazugehören.

Doch jetzt entscheidet erst einmal das Landesverfassungsgericht. Praktischerweise hat dessen Präsident die abgebrochene konstituierende Sitzung als Zuschauer verfolgt. Und egal wie es ausgeht, der Thüringer Landtag hat wieder einmal Parlamentsgeschichte geschrieben, aber leider keine gute.

KORREKTURANMERKUNG:

In einer früheren Fassung dieses Textes stand, die AfD-Abgeordnete Wiebke Muhsal sei wegen Betrugs vorbestraft. Dies ist nicht zutreffend. Leser wiesen dankenswerterweise darauf hin, dass man in Deutschland erst ab der Verurteilung zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen bzw. einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten als vorbestraft gilt. Dies war bei Frau Muhsal nicht der Fall. Entschuldigen Sie bitte diese umgangssprachliche Fehlleistung. Das geschah nicht in der Absicht, den Fall zu dramatisieren. 

 

Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Foto: Pixabay

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Thomin Weller / 27.09.2024

Es scheint das die Kartellparteien in keinem Fall bei der schon aktuellen Kriegsvorbereitung gestört werden wollen. Generalleutnant Alexander Sollfrank ist Deutscher und Leiter des NATO-Logistikkommandos und aktuell vollens in der Vorbereitung der Pläne für Massenevakuierungen und Rettungsmaßnahmen für den Fall eines künftigen Krieges gegen Russland beschäftigt. Und diese Pläne dürfen seitens NATOd, Hochfinanz, Vatikan nicht durchkreuzt werden. Das BSW sollte sich genau überlegen wie die nächsten Schritte aussehen.

B.Jacobs / 27.09.2024

Ich finde es nicht gut, wenn man Wagenknecht jetzt schon verteufelt, weil man schmerzhafte Erinnerungen an die DDR Diktatur hat und vielleicht will sie das ja auch ändern. Dieser Kinder Garten Tumult in Thüringen sollte uns nicht den Ernst der Lage aus den Augen verlieren lassen und auch Wagenknecht hat eine Chance verdient es besser zu machen! Wie die geilen Wölfe haben sich die Altparteien um den Fressnapf gestritten und nicht einmal Treutner zugehört, aber einen anderen ausreden lassen, gehört nicht zur Stärke der Altparteien und dann erst sachlich antworten. Natürlich hat die AFD Anspruch auf das Amt, diese Forderung hätte diplomatischer ausfallen können, so jedoch sind sie wie die reißenden Wölfe aufeinander los, bevor der letzte Satz gesprochen war. So entnehme ich es der Presse. Das neueste W. Interview, Wagenknecht verzichte auf Koalition, wenn die Altparteiböcke ihren Friedenforderungen, die wir alle haben nicht nachkommen, richtig, denn dann signalisieren sie mit Tolerierung des Biden Besuches in D., sie wollen Krieg auf deutschem Boden! Frage ist, an welche Opposition der Ball geht und der gestürzte Ramelow glaubt immer noch W. zu bezirzen, die auch weiß das die Linke Carola Rakete mit dem Papi in der Rüstungsindustrie in der EU sitzen hat, also ich denke Ramelow bezirzt sie nicht.  Also bitte beruhigen, nicht gleich wieder SED Diktatur wittern, sondern zuhören!!!

Ilona Grimm / 27.09.2024

@T. Schneegaß, »Das Schreiben ist datiert vom 25.09.2024, einen Tag VOR der konstituierenden Sitzung des LT. Die Bande hatte also die Sabotage der Sitzung sorgfältig geplant und vorbereitet.« - -  Eine durch und durch „ehrenwerte Gesellschaft“! Haben diese Ehrenmänner:Innen keine Mütter, die ihnen sagen, dass ihre Ränke zutiefst unanständig sind? Was ich von Frau Wagenknecht und ihrem stalinistischen Bündnis halte, habe ich schon früher offenbart. Da muss ich nichts relativieren oder gar zurücknehmen. Die Frau hat mich jedenfalls nicht getäuscht und damit jetzt auch nicht ent-täuscht. Gleich und gleich gesellt sich gern; das gilt auch für Ganoven aller Art. Dieses Land ist in Gänze zu einem Bordell der Machtbesessenen geworden. Mir graust nur noch. - - Möge die AfD an der Bösartigkeit ihrer Gegner über sich hinauswachsen. Und die Freien Sachsen mit ihnen!

Rolf Menzen / 27.09.2024

Mittlerweile ist evident, dass die ganze Farce vom CDU-Kandidaten so geplant war. Zumindest hat er schon am Tag vor dem gestrigen Theater einen Rechtsbeistand für die Vertretung…” in sämtlichen Verfassungsstreitverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof anlässlich der Konstituierung des 8. Thüringer Landtags” bestellt.

B.Jacobs / 27.09.2024

Unser SPD Bundeskanzler und Bärbock haben die Kriegstreiber Biden und Selensky im Oktober für die weitere Kriegsbesprechung eingeladen und über Bundeswehrgeneräle die sich dazu geäußert haben weiß ich auch, wovor AK Schmidt schon längst warnte, wird DEUTSCHLAND ZUR KRIEGSPARTEI GEGEN RUSSLAND gemacht und was das heißt, müssen wir nicht debattieren. 3 Bundesländer wo die AFD starke Kraft ist können jetzt kaum was gegen diese Krieg süchtigen ausrichten, deshalb liegt jetzt der Ball bei Wagenknecht. Die FDP könnte wie Phönix aus der Asche wieder auferstehen, die CDU ohne den roten Restmüll CDU wie in Thüringen punkten, wenn sie dieses Biden/Selensky Treffen in Deutschland verhindert, das ist nun mal die aktuelle Sachlage. Meine Wut über die Verräter unserer Heimat ist grenzenlos, so das ich mich bremsen muss in meiner Wortwahl. Ich liebe Thüringen und wenn Ramelow gekürt wird, lohnt es sich nicht mehr es zu besuchen der seine ANTIFA Kampfgruppen los schickt, auch diese Verantwortung liegt jetzt in BSW Hand, damit das nicht geschieht und heizt dieser gewissenlosen CDU richtig ein, damit Thüringen nicht das erst Bundesland wird, das im Bürgerkrieg versinkt. Die SPD krallen wir uns später. So traurig wie es ist, wir brauchen noch einige Anständige aus FDP und CDU die gegen den Biden Besuch in D. votieren. Der Thüringer Sauhaufen einfach nur noch widerlich und doch muss der dortigen CDU unmissverständlich klar gemacht werden, entweder sie akzeptieren die Friedensforderungen des BSW oder sie sind für den Krieg, der durch den Kriegsgipfel im Oktober in D. ausgerichtet werden soll und zum Krieg führen kann, mit verantwortlich! Deutlicher kann man es nicht sagen.

Uwe Heinz / 27.09.2024

Der Weimarer Republik sagt man nach, daß sie eine Republik ohne Demokraten gewesen sei. Für das zu Recht kritisierte Schmierentheater kassieren die Abgeordneten über 10.000 Euro im Monat. Hoffentlich geht dieses Theater noch eine Zeitlang weiter, damit Neuwahlen stattfinden können und die Menschen ihre letzte Wahlentscheidung nochmal korrigieren können. Und hoffentlich findet diese Schmierenkomödie ebenfalls in Sachsen und Brandenburg „etablierte“ Nachahmer.

Paul Franklin / 27.09.2024

Sobald der Landtag zusammentritt, das heißt, die gewählten Abgeordneten namentlich aufgerufen und die Beschlussfähigkeit festgestellt wurden, beginnt die neue Wahlperiode gemäß Artikel 50 (3) der Thüringer Verfassung. Ab diesem Moment kann der Landtag sich ohne weiteres eine neue Geschäftsordnung geben, auch wenn der Präsident zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewählt wurde. Artikel 57 (5) der Thüringer Verfassung schreibt ausdrücklich vor, dass der Landtag sich selbst eine Geschäftsordnung gibt.  Da der Präsident aus der Mitte des Landtags gewählt wird, muss der Landtag bereits bestehen, um diesen wählen zu können. Es wäre ein Widerspruch, wenn der Landtag einen Präsidenten wählen müsste, bevor er selbst formal gegründet ist. Folglich ist der Landtag laut Verfassung dann konstituiert, wenn die gewählten Abgeordneten formell „zusammentreten“. Dieses Zusammentreten ist mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit abgeschlossen.  Nach diesem Punkt hat der Landtag die volle Handlungsfähigkeit und kann darüber entscheiden, nach welcher Geschäftsordnung der Präsident gewählt wird. Dies schließt die Möglichkeit ein, die Geschäftsordnung vor der Wahl des Präsidenten zu ändern.  Was jedoch keinesfalls möglich ist, ist das Stellen von Anträgen oder das Abstimmen über solche, bevor die Schriftführer ernannt und die Beschlussfähigkeit des Landtags festgestellt wurden. Erst nach diesen Schritten ist der Landtag handlungsfähig. Somit lagen etwaige (versuchte) Rechts- oder Verfassungsbrüche bis jetzt alleine bei CDU et al, nicht aber bei der AfD.

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