Verhaltenskontrolle in autoritären Systemen funktioniert nicht vorwiegend über tatsächliche Entdeckung, sondern über Angst vor Entdeckung. Diese Angst hält wieder Einzug in Deutschland. Der Begriff Sympathisant spielt dabei eine ganz besondere Rolle.
Aber die Gedanken sind doch noch frei, oder? Man kann ja auch unterstützen, ohne gleich Mitglied zu werden, zumindest teilweise, gar nur in einzelnen Bereichen, in denen man meint, dass diese Partei recht habe, und man kann geheim wählen gehen – sieht ja keiner. Oder doch? Zwei ganz unterschiedliche Vorfälle sind für sich kein Beweis konzertierter Strategien, mögen als Verplapperer und Irrationalität erklärbar sein, aber illustrieren doch, dass die Verfolgung diffus definierter „Sympathisanten“ und der Bruch des Wahlgeheimnisses in Deutschland mindestens wieder denkbar werden.
Letzten Monat ist mir eine Presseanfrage auf FragDenStaat an den Landkreis Göttingen aufgefallen, in der es eigentlich um waffenrechtliche Erlaubnisse insbesondere von AfD-Mitgliedern geht. Die Antwort enthielt dann aber ein interessantes Detail, das von der Fragestellerin so gar nicht gefragt worden war: „Die zuständige Verfassungsschutzbehörde teilt mit, ob die Person Mitglied oder Sympathisant der AfD oder der Jungen Alternative ist. Dies wird dann entsprechend vermerkt.“ (meine Hervorhebung) Es muss also, wenn die Angabe stimmt, der Verfassungsschutz in irgendeiner Form wissen oder meinen und dann berichten, dass jemand, der nicht Mitglied der genannten Organisationen ist, ein „Sympathisant“ sei.
Der Landkreis Göttingen antwortete mir auf eine diesbezügliche Presseanfrage meinerseits und bezüglich der Anzahl von Personen, die als Sympathisanten bekannt seien:
Die Terminologie in behördlichen Stellungnahmen orientiert sich an den Formulierungen der übermittelnden Stellen. Eine Bewertung oder eigenständige Kategorisierung durch den Landkreis Göttingen erfolgt nicht.
Statistische Erhebungen oder Einschätzungen zum Anteil bestimmter politischer Gruppierungen unter Antragstellern oder Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse liegen dem Landkreis nicht vor.
Weil meine Frage sich direkt auf die Wahl des Wortes „Sympathisant“ bezog, ob die vom Landkreis oder vom Verfassungsschutz komme, muss man die Antwort wohl so verstehen, dass die Verwendung dieser Vokabel sich zumindest „an den Formulierungen“ des Verfassungsschutzes „orientiert“, der mithin also tatsächlich Bürger als „Sympathisanten“ der größten Oppositionspartei bezeichnet und diesen Umstand irgendwie ausforscht.
„Sympathisant“ lediglich als „Hilfskriterium“ der „Katalogisierung“
Der niedersächsische Verfassungsschutz seinerseits hat mir auf eine entsprechende Anfrage geantwortet:
Eine Unterscheidung zwischen dem Mitglied einer (extremistischen) Organisation und einem Sympathisanten findet nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz nicht statt. Die Zuschreibung „Sympathisant“ dient lediglich als Hilfskriterium, um die Interessen einer bereits gespeicherten Person in die verschiedenen Teilaspekte des Extremismus zu katalogisieren. Sie dient dagegen nicht als alleinige Speichergrundlage. Für eine Speicherung ist ausschließlich die Bewertung und Erfassung einer Person als Extremist maßgeblich.
Anderseits heißt es aber auf meine Frage nach den Kriterien, anhand derer man „Sympathisant“ wird: „Der Begriff des Sympathisanten ist keine Kategorie des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.“
Reichlich diffus. Einerseits gibt man die Verwendung der „Zuschreibung ‚Sympathisant‘“ zu, aber lediglich als „Hilfskriterium“ der „Katalogisierung“, wobei jedenfalls bei sprachlicher Strenge ein ‚Kriterium‘ natürlich gerade etwas ist, anhand dessen man unterscheidet oder auf Lateinisch diskriminiert. Andererseits kann man nicht angeben, aufgrund welcher Eigenschaften jemand als ‚Sympathisant‘ katalogisiert wird. Jedenfalls würden entsprechende Erkenntnisse nicht nur bei waffenrechtlichen Sachen, sondern auch bei anderen Regelanfragen „in den verschiedensten Rechtsbereichen“ weitergegeben, „beispielsweise auch bei der Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern für den niedersächsischen Polizeivollzugsdienst.“
Seit Jahrzehnten weitgehend für die RAF reserviert
Auch wenn der Begriff „Sympathisant“ im Wortsinn jemand ist, der mit jemandem mitfühlt oder Zuneigung zu ihm empfindet, hat dieser Begriff im Deutschen natürlich eine ganz eindeutige Konnotation: Der Begriff ist seit Jahrzehnten weitgehend für angebliche oder wirkliche Sympathisanten der RAF und verwandter Terrorgruppen reserviert. Bis 1967 war das Wort nahezu ungebräuchlich, erlebte dann einen rapiden Gewinn an Popularität und wurde während der Neunzigerjahre wieder seltener verwendet. Der Spiegel monierte 1977 in einem Artikel „Mord beginnt beim bösen Wort“ einerseits mit dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Günther Nollau „das ‚nachlässige Gerede‘ vom Sympathisantentum“, das entfernte und vielleicht nur angebliche ideologische Nähe mit direkter tätiger Unterstützung schwerster Straftaten in einen Topf wirft. Andererseits erzählt dieser Artikel ausführlich aus dem, wenn auch schludrig, „Sympathisanten“ genannten Milieu, das Dienstleistungen von der Übernachtung im Pfarrhaus bis zum Bombenbau anbot.
Als Mittel der polemischen Auseinandersetzung hat der Begriff der „Sympathisanten“ eine gewisse Berechtigung. Die Linken damals waren vollkommen im Recht, auf die Karrierekontinuitäten zwischen Nazistaat und Bonner Republik und das absichtliche Übersehen im Namen des großen Schlussstrichs hinzuweisen. Bei Ex-Nazis sprach man allerdings bevorzugt von „Mitläufern“, eine Übersetzung des englischen „fellow traveller“, die im Deutschen doch eine eindeutig beschönigende und verharmlosende Konnotation annahm. Die Rechten waren ebenso im Recht, auf die ideologischen Halbschattenbereiche zwischen Pfarrhäusern, Universitäten und einschlägigen Medien hinzuweisen, in denen die Übergänge zwischen allgemein linken Positionen, einer gewissen Bewunderung für die angebliche moralische Konsequenz der Terroristen, auch wenn man ihre Methoden als ungeeignet ablehnte, und aktiver Unterstützung fließend waren. Um als rhetorisches Wurfgeschoss diese geistige Verwahrlosung zu markieren, eignete sich der Begriff des „Sympathisanten“ ganz gut.
Wo sich solche rhetorischen Wurfgeschosse, die der Wucht wegen absichtlich auf jede Differenzierung verzichten, aber in den Sprachgebrauch und Urteilsrahmen von Behörden mit Entscheidungsmacht einschleichen, da kann nichts Gutes herauskommen. Im Gegenteil zeigte sich der Staat, der in voller Panik harmlose Demonstranten oder Studenten oder Verkehrsteilnehmer von Polizisten mit Maschinenpistolen einschüchtern und bedrohen ließ, unfähig, die Kontaktnetzwerke der Terroristen aus dem Gefängnis oder auch nur die Lieferung von Schusswaffen ins Gefängnis zu unterbinden, trotz oder gar wegen des stellenweise eher laxen Umgangs mit dem Rechtstaat in der Panik vor einer winzigen Terrorgruppe. Vielleicht wäre es mit einem klassischen Ansatz, der zwischen langen Haaren und schweren Straftaten differenziert, sich dabei in den Grundsätzen des Rechtstaats nicht irre machen lässt und auf Sonderbehandlung in beide Richtungen verzichtet, doch besser gegangen.
Der Göttinger Mescalero und seine „klammheimliche Freude“
Eine bis heute in Erinnerung gebliebene Posse der Verfolgung angeblicher Sympathisanten der RAF ist die der Strafverfahren um den Text des Göttinger Mescalero und seine „klammheimliche Freude“ über die Ermordung Siegfried Bubacks. Man hätte diese Schwurbelei ignorieren können oder man hätte sie lesen können und dabei feststellen, dass der Verfasser gerade zu der Erkenntnis gekommen war, dass die Strategie der Ermordung von Repräsentanten der Gesellschaft gegen deren ganz überwiegenden Mehrheitswillen moralisch und politisch kaputt ist.
Man hätte – darin der Empfehlung des Mescalero folgend – sich auch einfach lustig machen können, über einen Möchtegern-Indianer, der vermutlich ebenso wenig den ehemaligen Siedlungsraum der Mescalero auf einer Landkarte zeigen wie irgendetwas zu ihrer Kultur und Lebensweise oder gar ihren Formen der Auseinandersetzung hätte sagen können, über seine schwurbelnde Sprache, über den langen Weg zur Erkenntnis des Offensichtlichen.
Stattdessen wurden daraus viele Anklagen, von denen fast alle versandeten oder im Freispruch endeten, eine vierjährige Suspendierung eines Professors vom Amt, die ebenfalls mit der Erkenntnis endete, dass nichts Strafbares vorlag. Behörden und Justiz, aber auch die Wutpresse, hatten sich so mächtig verrannt wie der selbsternannte Indianer, der dann doch eher bürgerlich von der öffentlichen Hand leben würde. Der Unterschied zwischen dem Mescalero und der Justiz war allerdings, dass jener eine alte Schreibmaschine hatte, diese aber all die Machtmittel des Staates.
Beim Umgang mit der AfD ist der Begriff des „Sympathisanten“ nun noch um vieles absurder als beim Umgang mit der RAF. In Bezug auf die Terroristenszene war der Vorwurf dieses Begriffs ja, dass es neben der winzigen Terrorgruppe eine viel größere Unterstützerszene gebe und eine noch größere linke Szene, die zumindest teilweise Zustimmung und damit auch Ansporn gebe, jedenfalls moralisch kaputt sei.
10.328.780 aktiv unterstützende Sympathisanten
Die AfD ist nun aber gerade keine solche winzige Gruppe, sondern stellt die zweitgrößte Fraktion im Deutschen Bundestag. Wenn man tätige Unterstützung, die im Fall der AfD eben nicht als Unterschlupf oder Bomben, sondern mittels Wählerstimmen geleistet wird, als Beweis eines „Sympathisanten“ nimmt, dann hatte die AfD bei der letzten Bundestagswahl 10.328.780 aktiv unterstützende Sympathisanten. Weil der Begriff des „Sympathisanten“ aber gerade mehr einschließen will als aktive Unterstützer, müsste man aber auch diejenigen mitrechnen, die aus dem einen oder anderen Grund gerade nicht AfD wählen, ihr aber mindestens in Teilen zustimmen. Alice Weidel und Elon Musk gaben in ihrem Gespräch vor der Bundestagswahl „eine vernünftige Energiepolitik und vernünftige Einwanderungspolitik“ als Ziele der Partei an. Und müsste man nicht selbst Olaf Scholz unter die Sympathisanten rechnen, der auf dem Cover des Spiegel grimmig schauend verkündete „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“?
Bei einer Partei, die die aktive Unterstützung von zehn Millionen Wählern erhielt und sicher die mindestens teilweise Zustimmung von viel mehr Menschen genießt, ist der Begriff des „Sympathisanten“ offensichtlich vollkommen sinnentleert, auch „als Hilfskriterium, um die Interessen einer bereits gespeicherten Person in die verschiedenen Teilaspekte des Extremismus zu katalogisieren.“ Viel mehr als „nicht bei den Grünen“ sagt das nicht.
Dass eine solche Vokabel wie „Sympathisant“ aber überhaupt von Behörden im Zusammenhang mit abschlägigen Verwaltungsentscheidungen verwendet wird – auch wenn das Sympathisantentum nicht „als alleinige Speichergrundlage“ verwendet wird – erzeugt ein Klima der Einschüchterung. Wenn man als Mitglied der AfD um Verwaltungsentscheidungen und seine Karriere fürchten muss, wenn dann auch noch geschnuppert wird, ob man mit dieser Partei auch nur „sympathisieren“ könnte, dann muss man sich fragen, ob es einem den Preis wert ist, etwas zu sagen, das politisch rechts von Olaf Scholz anzusiedeln ist, oder auch nur den zu zitieren. Das gilt auch dann, wenn die Mitgliedschaft oder das Sympathisantentum für sich noch nicht zu einem abschlägigen Bescheid führen, dann aber näher hingeschaut wird, zumal wenn gleichzeitig schon kleinste Unmutsäußerungen, die durch dieses Hinschauen gefunden werden könnten, zu drastischer Verfolgung führen.
„Eher keine Fingerabdrücke nehmen“
Wenn die einfachste und naheliegendste Form der Unterstützung die einfache Stimmabgabe bei der Wahl ist, dann sollte man sich doch wenigstens dabei sicher fühlen. Was niemand weiß, macht keinen heiß. Aber wie sicher kann man sich sein, dass wenigstens das Wahlgeheimnis respektiert wird?
In der vorvergangenen Woche wurde im Landtag von Baden-Württemberg bei einer Wahl zum Oberrheinrat, von dem zuvor wohl nur wenige gehört hatten, ein Wahlzettel bei einer geheimen Wahl mit einem Hakenkreuz markiert. Eigentlich könnte man bei einer korrekt abgelaufenen geheimen Wahl nichts darüber sagen, wer diesen Wahlzettel abgegeben hat, und der Versuch der Ausforschung, wer wie gewählt hat, sollte wenigstens im Landtag Anathema sein.
Nun wurde aber trotz des Geheimnisses der Wahl eine intensive Forschung oder jedenfalls Spekulation betrieben, wer es denn gewesen sei. Dabei hörte man Erstaunliches. Es soll „Gegenstand von Ermittlungen“ gewesen sein, in welcher der beiden verwendeten Wahlurnen der Zettel eingeworfen wurde. Diese Wahlurnen werden nach Sitzordnung und damit Parteiblöcken getrennt genutzt, und der betreffende Zettel soll in die Urne von SPD und Grünen eingeworfen worden sein. Immerhin sagte ein Polizeisprecher, dass man „eher keine Fingerabdrücke“ nehmen würde, weil man sonst ja alle Abgeordneten „erkennungsdienstlich bearbeiten“ müsste. „Das werde nicht passieren“, und es ist auch nicht passiert, aber schon der Gedanke, dass überhaupt die Polizei die Identität eines Abgeordneten bei einer geheimen Wahl im Landtag ausforschen würde, ist bezeichnend.
Die beiden getrennten Urnen, deren Inhalte offensichtlich nicht oder nicht gut vermischt werden, mögen unter der Geschäftsordnungsautonomie des Landtags zulässig sein. Sie deuten aber auch darauf hin, dass man entweder ein Instrument zur Kontrolle der Fraktionsdisziplin oder einfache Arbeitsvermeidung – vielleicht auch beides – als wichtiger empfindet als das Wahlgeheimnis bei einer Wahl, die ja gerade zur Vermeidung von Druck durch Disziplinierung geheim sein soll.
Später hat dann der SPD-Abgeordnete und Landtagsvizepräsident Daniel Born zugegeben, den entsprechenden Wahlzettel ausgefüllt zu haben. Als Vizepräsident trat er zurück und aus der Fraktion aus, behält aber sein Mandat. Borns Erklärung des Vorfalls, in der er gerade weiter mit dem Nazi-Vorwurf, damit dem Hakenkreuz um sich wirft, („Nazi-Zeichen hinter eine Partei voller Nazi-Mitglieder, hinter einen Typen voller Nazi-Freunde“, „AfD noch nicht verboten“) ist konfus genug, dass man ihm vielleicht bei seiner Entscheidung, an die Öffentlichkeit zu gehen, keine vollkommene Rationalität unterstellen muss.
Tinte an den Händen?
Borns Gang an die Öffentlichkeit ist bei aller Wut in seinem Bauch aber erstaunlich genug, dass man über die Motive spekulieren kann. Nehmen wir einmal an, dass das Zeichnen des Hakenkreuzes auf dem Wahlzettel wirklich eine undurchdachte Kurzschlussreaktion war, dass Born aus welchen Gründen auch immer die Sicherungen durchgebrannt waren. Nun muss Born aber auch klar gewesen sein, dass er durch das Zugeben der Urheberschaft seine Karriere auf Dauer ruinieren würde, und eine andere Karriere als die Politik hat er wohl kaum. Wenn ein Freund diesen Fehler zugeben und einen um Rat fragen würde, würde man ihm dann nicht dringend raten, sich ruhig zu verhalten und zur Beichte oder einem Psychotherapeuten oder in Kur, aber nicht an die Öffentlichkeit zu gehen?
Ich habe große Probleme damit, auch wenn das reine Spekulation ist, mir das selbstgewählte Karriereende des Daniel Born anders als damit zu erklären, dass er zumindest subjektiv Angst vor Entdeckung hatte. Diese Entdeckung muss ja gar nicht mit solcher Sicherheit oder mit zulässigen Methoden sein, dass sie strafrechtlich nutzbar wäre. An dieser subjektiven Angst kann sicher auch ein Macbeth-Moment beteiligt gewesen sein, in dem Born nicht abwaschbare Kugelschreibertinte auf seinen Händen sah, die ihn verraten würde.
Aber war Born nicht auch Vizepräsident des Landtags und erfahrener Abgeordneter? Wenn Born Angst vor Entdeckung seiner Stimmabgabe hat, wie geht es dann einem neuen Abgeordneten in seiner ersten Legislaturperiode, der zwar kein Hakenkreuz zeichnen möchte, sich aber überlegt, aus der Brandmauer auszuscheren, weil er den Kandidaten der AfD für ein Amt von mäßiger Relevanz eigentlich für geeignet und jedenfalls keinen Verfassungsfeind hält? Die Jagd nach einem solchen Abweichler und dazu noch Sympathisanten würde im Gegensatz zur Jagd auf den Hakenkreuzzeichner natürlich still und intern verlaufen, aber wenn im einen Fall aktiv gesucht wird, ist das dann im anderen Fall wirklich ausgeschlossen?
Die Angst hält wieder Einzug
Die beiden geschilderten Vorfälle sind für sich genommen Miniaturen, die eine allgemeine Entwicklung suggerieren, aber keinesfalls beweisen können. Vielleicht sucht der Verfassungsschutz Niedersachsen wirklich nur beweisbare Verfassungsfeinde und der Landkreis und der Verfassungsschutz haben sich nur missverständlich ausgedrückt. Vielleicht kann man sich als baden-württembergischer Abgeordneter wirklich darauf verlassen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt und nicht ausgeforscht wird, jedenfalls solange man keine Hakenkreuze malt.
Aber selbst wenn die Verfolgung von ‚Sympathisanten‘ und die Ausforschung von Wahlzetteln nicht stattfinde, bleibt doch festzuhalten, dass die Beteiligten und auch die mediale Öffentlichkeit es jedenfalls nicht dringend damit haben, sich von diesen Möglichkeiten zu distanzieren. Die Antworten des Landkreises Göttingen und des Verfassungsschutzes deuten nicht darauf hin, dass man es als drastisches Problem und tatsächliche Verfassungsfeindschaft sähe, wenn Antragsteller daraufhin durchleuchtet würden, ob sie AfD-„Sympathisanten“ seien. Die Äußerungen von Landtagsleitung und Polizei in Stuttgart deuten mindestens nicht darauf hin, dass man eine Verletzung des Wahlgeheimnisses von Verfassungsorganen als schwereres Problem ansehen würde als eine Schmiererei, egal wie abstoßend.
Verhaltenskontrolle in autoritären Systemen funktioniert nicht vorwiegend über tatsächliche Entdeckung, sondern über Angst vor Entdeckung. Diese Angst, habe ich den Eindruck aus der Ferne, hält wieder Einzug in Deutschland. Und wenn die Kreise, die diese Angst befördern, tatsächlich – egal wie absurd das sein mag – die AfD für Verfassungsfeinde oder gar Nazis halten, ist ihnen eigentlich klar, welches Instrumentarium sie gerade schaffen?
Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder. 2023 wurde er zum Kentucky Colonel ernannt.
Beitragsbild: Pixabay
Es ist immer wieder „schön“ zu sehen wie D in den Faschismus/ Totalitarismus abgleitet. Da hat man uns das Nationale ausgetrieben, aber huch, da ist er trotzdem wieder, der Faschismus. Und was soll ich sagen, er ist nicht rechts, nein er ist links und völlig unabhängig von National. H hat das National nur benutzt um seine Ziele zu erreichen heute ist das Nationale verpönt um Ziele zu erreichen. Aber das Ziel bleibt das Gleiche. Die absolute Macht des Totalitären. Genau wie in jedem Sozialismus und Kommunismus. Dabei sind das einfach nur Begriffe für Ein und das Selbe.
Ja. „Der Schoß ist fruchtbar noch“. Anders als es sich die verspäteten Nazi-Jäger von 1968 vorgestellt hatten, aber eben doch sehr fruchtbar. Wirkliche Demokratie hat in Deutschland offenbar niemals Einzug gehalten.
Der Verfassungsschutz hockt im Gebüsch und erfasst die Sympathisanten beim AfD Sommerfest.
So muss man sich das vorstellen.
Banken u. Sparkassen haben seit langem über jeden „Kunden“ ein Dossier angelegt ? Echt jetzt ? Bin kein Kunde und Die kennen mich Nicht … Deshalb :
Kein Kunde = Kein Dossier … :o((
Der Sympathisant
im deutsche Land,
lebt, wird er erkannt,
durchaus gefährlich.
Drum sollte er
das Heucheln üben
und auch zuweilen lügen.
Der Sympathisant – ein deutsches Unwesen kehrt zurück. Ja, als proislamische Politik. Ausgerechnet die gesichert rechtsextreme AfD aber will Islam hier nicht sehen – verrückt, oder? Die Nazis fanden Islam ganz toll, warum ziert sich dann die AfD? Man kann also Millionen Juden umbringen und dann Millionen ihrer schlimmsten Feinde ins Land lassen – da sieht der Sympathisant keinen Widerspruch. Sacramento dolores.
Wenn das in Nordkorea, im islamischen Senegal oder in Rußland stattfände, dann zerrieße man sich die Mäuler – nein: Deutschland anno 2025 !!!
Ich sage nur: Max Liebermann …..