Alexander Wendt / 20.08.2018 / 06:26 / Foto: Olaf Kosinsky / 62 / Seite ausdrucken

Der Sünder-Fall des Berliner Senats

Bisher musste noch nicht einmal ein Berliner unbedingt Claudia Sünder kennen. Die Frau amtiert als Regierungssprecherin des rot-rot-grünen Senats. Bis vor kurzem gab es noch eine Affäre Sünder. Jetzt besitzt der Fall eine größere Dimension: Es handelt sich um eine Affäre des Senats von Michael Müller.

Was sich vor kurzem in der Stadt abspielte, taugt als Lehrstück über linkes Freiheitsverständnis und Staatsmissbrauch. Und auch als Beleg dafür, wie nachdrücklich sich die deutsche Hauptstadt – und nicht nur sie, wie ein zweites Exempel zeigt – auf dem Weg in eine Demokratur befindet. Wenn es um Bürger geht, die eine lästige Öffentlichkeit herstellen, macht Staatsapparat in einer Weise mobil, die man bisher eher aus Caracas oder Minsk kennt.

In Berlin, so beginnt die Geschichte, ärgerte sich der Schriftsteller Hanjo Lehmann, 72, über das Stadtportal http://www.berlin.de. Wie etliche andere Berliner vertraute er darauf, dass das Kartenmaterial auf einer öffentlichen Seite den Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen müsste, und kopierte daraus. Hinter der Senats-Seite lauerte allerdings eine Abmahnfalle. Wie etliche andere auch sollte Lehmann zahlen. Aus Zorn darüber forschte er nach, wer dafür verantwortlich zeichnet: die Senatssprecherin und Leiterin des Berliner Informationsamtes Claudia Sünder. Er nahm sich die Biografie der SPD-Frau vor – und stieß gleich serienweise auf Ungereimtheiten und Widersprüche.

So will Sünder laut offiziellem Lebenslauf von 1990 bis 1996 an der Humboldt-Universität alles Mögliche studiert haben: „Politische Wissenschaften, Spanisch, Germanistik“. In einem früheren Artikel über sie hieß es allerdings, sie sei von 1992 bis 1996 als Sachbearbeiterin tätig gewesen. Wie passt das zusammen? Zudem bot die Humboldt-Uni seinerzeit ein Fach namens „Spanisch“ gar nicht an. Dass sie irgendeinen Abschluss erlangt hätte – darauf gibt es in der Vita der Regierungssprecherin keinen Hinweis. Später studierte sie nach eigenen Angaben ab 2001 noch einmal an der Fernuniversität Hagen Politik- und Verhaltenswissenschaften. Bis zu ihrem Abschluss dauerte es allerdings nach Lehmanns Recherchen nicht sechs Jahre, sondern eher 13.

Trotzdem schrieb sich die heutige Berliner Spitzenbeamtin für die Vergangenheit in ihrer Biografie unentwegt Leitungsfunktionen zu: „Landeskoordinatorin für Schule ohne Rassismus e.V.“ in Baden-Württemberg, leitende Tätigkeit beim Kolpingwerk in Stuttgart, Geschäftsführerin einer Immobilienfirma. Wie Lehmann herausfand, handelte es sich bei dem Posten der Landeskoordinatorin um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Von einer „Stabsstelle“ des Stuttgarter Kolpingwerks, in der sie laut früheren biografischen Angaben gearbeitet haben wollte, wusste beim Kolpingwerk niemand. Und die Führung der Immobilienfirma stellte sich als Leitung einer winziger Dependance heraus.

Eine geradezu fantastische Erklärung

Am merkwürdigsten wirkt allerdings, was Sünder über ihre frühen Berufsjahre von 1988 bis 1990 in der DDR angibt. Die 1969 in Grevesmühlen an der Ostsee geborene Frau will als „Redakteurin Pressedienst Berlin“ in Ostberlin gearbeitet haben. Einen „Pressedienst Berlin“ verzeichnet das Telefonbuch der DDR-Hauptstadt von 1989 nicht. Und eine 19-jährige Redakteurin? Der Weg in die Redaktion von DDR-Zeitungen war streng reglementiert. Wer politisch zuverlässig schien, durfte ein meist einjähriges Volontariat bei einem Medium absolvieren. Fiel das zur Zufriedenheit der Leitung aus, konnte der Kandidat an die einzige Journalistik-Ausbildungsstätte der DDR delegiert werden, die Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig.

Dort hieß es, sich unter strenger Partei- und FDJ-Anleitung in den spitzeldurchsetzten Studiengruppen erneut zu bewähren – was nicht jeder schaffte. Erst ein derartig gesiebter Kadett beziehungsweise eine Kadettin durfte Redakteur werden.

Als dieser Punkt neben anderen Ungereimtheiten durch Lehmanns investigative Recherche öffentlich wurde, tischte Sünder der Berliner Presse eine geradezu fantastische Erklärung auf: In dem „Pressedienst Berlin“ habe sie als frisch von der Schule gekommene 18-Jährige an der DDR-weiten Koordination von Zeitungsseiten für Regionalausgaben der DDR-Blockpartei NDPD mitgewirkt. Dann sei ihr mitgeteilt worden, sie sei „politisch unzuverlässig“, deshalb hätte die Redaktionsleistung sie nicht zum Studium delegiert. Stattdessen habe sie eben ohne Studium als Redakteurin arbeiten können.

Für jeden, der den oben skizzierten Bildungsweg der DDR-Medien kennt, wirkt Sünders Erklärung geradezu hanebüchen: Politisch unzuverlässig, deshalb unter Umgehung des obligatorischen Studiums Blitzbeförderung zur offenbar einzigen 19-jährigen Redakteurin der DDR.

Übrigens gingen die meisten Berliner Senatssprecher früher ihrer Tätigkeit im Rang eines Staatssekretärs nach. In Berlin ist die Überprüfung von Senatoren und Staatssekretären auf frühere Stasi-Tätigkeit die Regel. Sünder verzichtete mit ihrem Amtsantritt auf die lukrative Einstufung und gab sich mit einem deutlich geringeren Gehalt zufrieden – aus welchen Gründen auch immer.

Zugriff verblüffend rasch und martialisch

Beruflicher Glanz scheidet also als Erklärung aus, wie eine SPD-Genossin zu einem Spitzenamt in Berlin kam, die den Großteil ihres Lebens in der südwestdeutschen Provinz verbracht hatte. Politische Verdienste gibt es auch nicht, nur gescheiterte Kandidaturen um ein Bundestagsmandat. Immerhin finden sich im Netz etliche Fotos einer lächelnden Sünder mit SPD-Prominenz, etwa Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel. Ihre Karriere erklärt das aber selbst unter den speziellen Berliner Verhältnissen nicht.

Lehmann jedenfalls, Basismitglied der Berliner FDP in Schöneberg, fasste seine Recherchen zu einem satirisch gefärbten Dossier zusammen, und verteilte das Schriftstück an Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses. Und an dieser Stelle verwandelt sich die Affäre Sünder in eine Regierungsaffäre Berlin. Statt seine Sprecherin dringend aufzufordern, die Lücken und Merkwürdigkeiten in ihrem Lebenslauf aufzuklären, beauftragte die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters auf Steuerzahlerkosten eine Anwaltsfirma, um die öffentliche Weiterverbreitung von Lehmanns despektierlichem Bericht zu unterbinden.

Was größtenteils misslang. Denn das Landgericht Berlin verbot am 26. Juli zwar einige Formulierungen Lehmanns, hielt aber wesentliche Passagen aus dessen Dossier nicht nur für rechtlich zulässig, sondern sah auch faktische „Anknüpfungstatsachen“ in Lehmanns Recherchen, etwa zu Sünders Aufschneiderei, sie sei „Geschäftsführerin“ einer Immobilienfirma gewesen.

Aber der Skandal beschränkt sich nicht auf die Bestallung einer Frau mit ungeklärter DDR-Vita und nachgebesserter Beschreibung eines bescheidenen Berufslebens zur Senats-Spitzenfunktionärin und die Unterdrückung kritischer Nachfragen per Anwalt im Staatsauftrag. Der Fall besitzt noch ganz andere Dimensionen. Denn bevor überhaupt das Zivilgericht über die Zulässigkeit von Lehmanns Pamphlet urteilen konnte, stand die Polizei frühmorgens vor der Tür des lästigen Bürgers – denn Sünder hatte ihn für das Dossier wegen Beleidigung angezeigt. In vielen Angelegenheiten neigt die Justiz der Hauptstadt nicht zu hektischen Reaktionen – etwa, wenn es um einschlägig bekannte Familienclans geht. In der Causa Lehmann lief der Zugriff des Staates dafür verblüffend rasch und martialisch ab.

Vorgeschichte einer Hausdurchsuchung

Hier Lehmanns eigene Schilderung, gerichtet an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses:

„Vor einigen Wochen übersandte ich Ihnen das “Dossier Claudia Sünder – Anatomie einer Aufschneiderin”. Ich schrieb es in der Überzeugung, dass die Angaben der Senatssprecherin zu Werdegang und Qualifikationen weitgehend nicht den Tatsachen entsprechen. Der Text ging in Papierform an die Fraktionsvorsitzenden. Als PDF-Datei erhielten ihn alle MdA sowie überregionale Presseorgane.

Die Senatssprecherin sah hierin den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Also erstattete sie – was ihr gutes Recht ist – Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Da ich mich zu dem Dossier bekenne, gab es im Grunde keine Unklarheiten. Jede Mail, jeder Brief von mir enthielt Namen, Adresse und Telefonnummer. Als Quellen verwendete ich ausnahmslos öffentlich zugängliches Material. Selbst wenn ein Staatsanwalt im Text schwerste Beleidigungen gesehen hätte, gab es keinerlei Notwendigkeit zusätzlicher Beweiserhebung. Offen wäre höchstens gewesen, an wen das Dossier ging. Das hätte man mich fragen können, und ich hätte es (siehe oben) beantwortet.

Dennoch hielt es die Staatsanwaltschaft unter dem Vorwand der “Beweissicherung” für gerechtfertigt, zum schärfsten Mittel zu greifen, das die Strafprozessordnung neben Untersuchungshaft vorsieht: Hausdurchsuchung und Beschlagnahmen wegen “Verdacht auf Beleidigung nach § 185 StGB” (siehe beiliegenden Durchsuchungsbeschluss).

Gestern, am 18. Juli 2018 um 6 Uhr früh klingelte, klopfte und hämmerte die Polizei an meiner Wohnungstür. Als ginge es um Waffenschmuggel, Drogenhandel oder Geldwäsche, durchkämmten sechs Polizisten meine Wohnung (weitere Beamte parallel mein Ladenbüro). Dabei nahmen sie umfangreiche Beschlagnahmen vor:

– zwei Exemplare des “Dossier Claudia Sünder”

– alle Internet-fähigen PCs und Laptops

– alle Festplatten, USB-Sticks und sonstigen Speichermedien

– Farbdrucker/Scanner

– Smartphone, und sogar

– mein nicht Internet-fähiges Handy, über das ich die TAN-Nummern für Bank-Überweisungen erhalte.

Diese Maßnahme beraubt mich nicht nur meiner bürgerlichen Existenz, sondern auch meiner Arbeit und Existenz als Schriftsteller. Alle Unterlagen, alles Material, alle Kontaktdaten sind beschlagnahmt: Aufsätze, Buchprojekte, Forschungsmaterialien, amtliche Schreiben, private Korrespondenz. Fotos von mir, meinen Freunden, meinen Verwandten (erotische Fotos meiner Partnerin eingeschlossen) – alles jetzt ausgebreitet vor den gierigen, schmierigen Augen fremder Ermittler.

Was hier unter dem Vorwand der “Beweissicherung” geschah, ist weitaus schwerwiegender als die schwerste Strafe, die mich erwarten könnte, wenn ein Gericht das Dossier tatsächlich als gravierende Beleidigung beurteilen sollte. Ist das verhältnismäßig? Ist das, verehrte Abgeordnete, der Rechtsstaat, den zu schützen Sie angetreten sind? Ist eine Maßnahme zulässig, die trotz der überragenden Bedeutung des Internets jemand ohne Gerichtsurteil vom Internet abschneidet, ihm sogar seine Handys wegnimmt, und damit die Möglichkeit, Rechnungen zu bezahlen?

Wenn mir nicht ein Freund einen PC geliehen hätte, könnte ich nicht einmal ins Internet, auch nicht zum Senden dieser Mail. Doch da dieser PC nicht mit dem Uralt-Drucker harmoniert, den man mir gelassen hat, kann ich nicht einmal Briefe schreiben. Auch zum Scannen des beigefügten Durchsuchungsbeschlusses brauchte ich die Hilfe von Freunden. Und ohne das beschlagnahmte Handy kann ich keinerlei Bankgeschäfte tätigen. Ist eine solche Einschränkung meiner Bürgerrechte legitim? Ist sie verhältnismäßig?

Und ich erwarte, dass die Verantwortlichen für diese Rechtsbeugung – egal ob in der Senatskanzlei oder bei der Staatsanwaltschaft – zur Rechenschaft gezogen werden.“

Justizamok gegen einen Publizisten auch in Hamburg

Wie Lehmann zutreffend schreibt  – nie hatte er den Versuch gemacht, zu verschleiern, dass das Sünder-Dossier von ihm stammt. Er versendete es unter seinem Namen, er verteilte es eigenhändig an Abgeordnete. Welche Art Beweise wofür erwartete sich die Staatsanwaltschaft von der Beschlagnahme praktisch aller elektronischen Arbeitsgeräte des Autors? Und welche Beweise von der Beschlagnahme eines Mobiltelefons? Es lässt sich beim besten Willen kein anderer Grund für die Haupt- und Staatsaktion der Justiz erkennen als den: einen Autor einzuschüchtern und ihm buchstäblich die Arbeitsmittel zu nehmen.

Einmalig ist dieser Vorfall nicht.

Ein ähnlicher Fall eines Justizamoks gegen einen Publizisten ereignete sich vor einiger Zeit in Hamburg. Als der abgelehnte nigerianische Asylbewerber Mortula M. im April 2017 auf dem Bahnhof Jungfernstieg seine frühere Lebensgefährtin mit dem Messer regelrecht hinrichtete und das gemeinsame zweijährige Kind köpfte, machte ein Augenzeuge Handyaufnahmen – nicht von den Gesichtern der Opfer, sondern vor allem von der Blutlache. Auf der Tonspur war der schockierte Ausruf des Augenzeugen zu hören: „Oh my God. They cut off the head…“

Der Hamburger Blogger Henrich Kordewiner benutzte die Sequenz – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Opfer – für einen Bericht über den Doppelmord.

Kurz darauf standen Polizeibeamte und sogar ein Staatsanwalt vor seiner Tür. Auch hier beschlagnahmten sie die Geräte des Publizisten. Und auch hier gab es überhaupt keine Beweise zu sichern – Kordewiner hatte den Bericht unter seinem Namen und auf einer von ihm angemeldeten Plattform veröffentlicht. Der Hamburger Staatsanwaltschaft ging und geht es in dem Verfahren gegen ihn ganz offensichtlich darum, das grausame Detail aus der Öffentlichkeit zu entfernen, dass das Kind geköpft wurde. Dabei kommen die Einzelheiten der Tat ohnehin bei der bevorstehenden Hauptverhandlung gegen Mortula M. zur Sprache. Stefan Frank beschrieb den Fall Kordewiner auf der Achse des Guten in allen Details.

In Berlin wie Hamburg zeigte die Justiz ohne objektive Notwendigkeit, dass sie durchaus zubeißen kann: gegen Autoren, die nicht zu den etablierten Medien gehören, in einem Fall wegen einer Recherche, in dem anderen wegen eines Berichts über ein Verbrechen, das die Öffentlichkeit weit über Hamburg hinaus erschüttert hatte.

Vor allem die öffentlich-rechtlichen Medien pflegen sehr sorgenvoll auf die vermeintlich bedrohte Pressefreiheit in Ungarn und Polen zu schauen, kürzlich wähnten sie sogar die Kollegen in Österreich in höchster Gefahr. Eine Solidaritätserklärung öffentlich-rechtlicher Medienschaffender mit Lehmann und Kordewiner gab es bisher ebenso wenig wie eine ausführliche Berichterstattung – obwohl ARD und ZDF über von ihnen selbst hoch gelobte und teure politische Magazine verfügen.

Zurück nach Berlin: Dessen Regierender Bürgermeister muss jetzt erklären, was er von der Berufsfreiheit eines Schriftstellers in seiner Stadt hält.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Alexander Wendts Publico

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Leserpost

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Helmut Bühler / 20.08.2018

Da ist er, der neue Faschismus. Schon inhaltlich gibt es viele Ähnlichkeiten bei der Neulinken. Wirklich gefährlich ist aber, dass peu a peu faschistische Strukturen etabliert werden. Das linksgrüne Establishment hält sich ja für per se gut und hochmoralisch. Wer sich dagegen wendet kann nur böse sein und bei Bösen muss man es mit dem Recht nicht so genau nehmen. So wird der Rechtsstaat ruiniert, die schützenden Strukturen geschleift. Wenn die Bevölkerung dann eines nicht allzufernen Tages die Schnautze von den linksgrünen Umtrieben endgültig voll hat und mehrheitlich rechts wählt, dann gibt es eine neue höhere Moral und Wahrheit, vor deren Absolutheitsanspruch uns keine rechtsstaatlichen Strukturen mehr schützen.

Andreas Rochow / 20.08.2018

@ Werner Arning. Kurz: Eine “Diktatur des Proletariats” ist mit Demokratie nicht zu erlangen. Und der “demokratische Zentralismus”, den die SED-Genossen in der DDR vorgeführt haben, hat nichts mit Demokratie zu tun. Sie ist ein plumper Etikettenschwindel, den heute alte Stasi-Bonzen und -Bonzinnen mit Unterstützung der Linksgrünen von CDU bis Antifa immer hemmunsloser weiterführen. Und was tun die Zwangsgebühren-Journaille und der Verfassungsschutz?

Dr. Bernd Rinnert / 20.08.2018

Die Causa Lehmann ist doch nur die Spitze des Eisbergs, rechtlich fragwürdiges bzw. rechtswidriges Verhalten der Herrschenden keineswegs auf den Berliner Senat beschränkt. Auch in anderen SPD-geführten Institutionen, z.B. obersten Bundesbehörden, ist ein “großzügiger” Umgang mit rechtsstaatlichen Vorschriften gang und gäbe. Der gleiche Sigmar Gabriel, der sich in höchste moralische Höhen aufschwingt, um von dort seine Mitbürger in “Pack” und sonstige einzuteilen, berief z.B. als Außenminister einen (selbstverständlich von Natur aus verdienten) SPD-Genossen in die höchste Beamtenfunktion im AA, obwohl dieser ein Jahr zuvor eine Tat im Dienst begangen hatte, die in einem echten Rechtsstaat nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu ahnden wäre. Aber wo kämen wir denn hin, wenn man als SPD-ler nicht mehr ungestraft das Recht brechen dürfte? Soviel Gleichheit muss nun wirklich nicht sein, oder?!? Und wenn das Opfer kein SPD-Parteibuch hat, tja, selbst schuld! Ein Gutes hat das Ganze auf jeden Fall: Ich muss mir keine Gedanken mehr machen, welcher Partei ich bei der nächsten Wahl meine Stimme gebe (falls ich bis dahin noch eine Wahl habe…).

Klaus Meyer / 20.08.2018

Auch in München ist mir eine Hausdurchsuchung + Beschlagnahme des Laptops wg Meinungsdelikten bekannt. Es scheint eine neue überregionale Drangsalierungs-Methode zu sein. Deutschland wird immer linker und immer weniger rechtsstaatlich.

E. Knobel / 20.08.2018

“Es ist also noch viel Luft nach oben…” @Axel Kracke Zynismus und Sarkasmus können schwächere Geister meist nicht unterscheiden. Zynismus aber zielt - wollüstig - auf die Vernichtung noch der letzten Hoffnung. Ist also durch und durch verwerflich. Sarkasmus dagegen ist Diagnose.  Zielt also auf Heilung. Oft ist er auch Schocktherapie. Und der derbste Sarkasmus ist der feinste. Ihr Beitrag, werter Kracke, ist Sarkasmus vom Feinsten ! Hauen Sie den in jede Kommentatrspalte, die ihnen zugänglich.

Gregor Schmeling / 20.08.2018

Ich sehe keinen Unterschied zu früher als andere Sozialisten an der Macht waren. Die Grünen rufen nie wieder Deutschland Und bewirken durch ihr mitwirken genau das ... Aber es ist auch ein Arbeitszeugnis für unsere Journalisten in Deutschland. Pressefreiheit gilt nicht mehr Über Russland Polen Ungarn sich erheben wollen. Kann man nur hoffen das dadurch die SPD noch weiter fällt.

Regina Horn / 20.08.2018

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, Herr Bley, und habe das auch schon mal laut gesagt. Ob wir jetzt das Türklingeln langsam für bedenklich halten sollten? Wie kam so etwas durch? Manchen Hausmeistern und Köchinnen zum Beispiel wurde in großem Stil gekündigt.

Karl Schmidt / 20.08.2018

In Berlin und Hamburg regiert die SPD. Sie verantwortet die staatlichen Übergriffe, die wir eher in Russland oder der Türkei vermuten würden. Sie ist die Partei, die weder in Hamburg den zuständigen Staatsanwalt aus dem Verkehr gezogen hat, und sie ist die Partei, die auch in Berlin nicht handeln wird und will. Sie handelt nicht, weil sämtliche Medien (privat oder abgabefinanziert) ihrer Kontrollpflicht bewusst nicht nachkommen. Das liegt zum einen an fehlenden politischen Instinkt von Redakteuren, die selbst dümmste politische Propaganda als solche nicht durchschauen, die wichtig von unwichtig, erheblich von unerheblich nicht mehr unterscheiden können. Es liegt zum anderen daran, dass sich doppelte Standards bei der Beurteilung von politischen Sachverhalten etabliert haben: Linke Übergriffe sind “Vorkommnisse”, die es hinzunehmen gilt; rechte Übergriffe gehen an die Substanz von Demokratie und Rechtsstaat. Die Vorgänge beweisen das Gegenteil: Gefährlicher als ein unkontrollierter, entfesselter Staatsapparat, der die Bürgerrechte nicht achtet, ist nichts auf der Welt. Das Asylrecht zu vergöttern und gleichzeitig die Freiheitsrechte der Bevölkerung nach politischen Vorlieben zuzuteilen, ist nicht nur ein groteskes politisches Weltbild, sondern stellt einen Rückfall in unzivilisierte Zeiten dar. Die Fortsetzung ist bekannt: Erst werden die Freiheitsrechte kassiert; es folgen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und schließlich Leben, denn solche Leute sind ja verzichtbar.

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