In einer funktionierenden Demokratie bindet das Sachlichkeitsgebot den Staat auch dort, wo er spricht, nicht nur dort, wo er handelt. Das Sachlichkeitsgebot ist eine grundrechtliche Grenze, die verhindern soll, dass die enorme Macht des Staatsapparats dazu missbraucht wird, einzelne Bürger oder ihm unliebsame Meinungen im öffentlichen Diskurs zu diskreditieren. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür eine klare Messlatte definiert: Der Staat darf sich nicht ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über Bürger äußern. Jede staatliche Äußerung muss einen sachlichen Bezug haben und darf nicht in eine Schmähung ausarten. Entscheidend ist dabei: Der Staat hat kein Recht auf Gegenschlag. Auch wenn Kritik an staatlichem Handeln scharf, polemisch oder gar ehrverletzend formuliert wird, berechtigt das den Staat nicht, mit gleicher Münze zurückzuzahlen. Denn das Verhältnis zwischen Staat und Bürger ist kein Verhältnis unter Gleichen. Der Bürger, der den Staat kritisiert, übt ein Grundrecht aus. Der Staat, der den Bürger herabsetzt, greift in eines ein. Wer über Steuergelder, Behördenapparate und mediale Reichweite verfügt, kann mit einer einzigen Äußerung Existenzen beschädigen, gesellschaftlich isolieren, wirtschaftlich ruinieren. Genau deshalb verlangt das Grundgesetz vom Staat eine Selbstdisziplin, die es vom Bürger nicht verlangt: Er muss sachlich bleiben, gerade dann, wenn es ihm schwerfällt.
In Baden-Württemberg scheint man dieses Gebot für ein Hindernis aus einer vergangenen Epoche zu halten. Hier hat sich ein „Troll-Staat“ entwickelt, der in den sozialen Medien agiert wie ein aggressiver Troll-Account im Kommentarbereich: Er sperrt, er kanzelt ab und er etikettiert. Man muss diesen Apparat an seine rechtlichen Grenzen erinnern.
Berlin im August 2022: Wenn Merz’ Prinzipien Gegenwind bekommen
Die Chronologie der Eskalation beginnt im August 2022 mit einer Posse in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin. Dort sollte Friedrich Merz bei einer Veranstaltung der konservativen Denkfabrik „The Republic“ auftreten, zusammen mit dem republikanischen US-Senator Lindsey Graham; auf dem Programm standen außerdem Henryk M. Broder und ich. Nachdem die vollständige Rednerliste öffentlich war, setzte das erwartbare Ritual ein: Empörung, Kontaktschuld, der Versuch, eine Debatte über Personen statt über Inhalte zu erledigen. In der WELT wird als besonders markantes Beispiel der Angriff des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz zitiert, der Merz in einer Tonlage anfuhr, die weniger Argument als Disziplinierungsversuch und Drohgebärde war.
Peinlich war nicht die Existenz dieses Drucks, das ist politischer Alltag. Peinlich war Merz’ Reaktion darauf. Denn nur wenige Tage zuvor hatte er die „Zensurkultur“ beziehungsweise „Cancel Culture“ als größte Bedrohung der Meinungsfreiheit beschrieben, und nun cancelte er sich selbst. Diese Selbstwiderlegung war der Kern der medialen Kritik. Die WELT machte genau daraus den Punkt: Wer so spricht, muss gerade in solchen Situationen stehen bleiben, nicht weglaufen. Auch die NZZ las den Rückzug als Muster fehlender Standfestigkeit und als Signal an die eigenen Anhänger, dass man sich bei Gegenwind lieber entschuldigt als widerspricht. (2)
Die öffentliche Ersatzbegründung aus dem Merz-Umfeld lautete, man habe beim „Studium der Teilnehmerliste“ festgestellt, dass Broder und ich ebenfalls auftreten, und insbesondere meine Teilnahme sei problematisch, weil ich unter anderem Max Otte in einem CDU-Parteiausschlussverfahren vertreten habe. Das wirkte bereits deshalb befremdlich, weil es das anwaltliche Berufsbild moralisiert, und obendrein kurios, weil man sich vermutlich nicht einmal begegnet wäre, die Programmpunkte lagen zeitlich auseinander.
Noch unangenehmer wird die Geschichte, wenn man den tatsächlichen Mechanismus hinter der Absage betrachtet. Das „Broder und Steinhöfel sind auch da-Argument“ war vor allem der nützliche Vorwand zweier zentraler Mitarbeiter aus dem unmittelbaren Umfeld von Merz, die die Veranstaltung ohnehin torpedieren wollten und nach dem von-Notz-Tweet (Merz hätte „nicht mehr alle Latten am Zaun“, ginge er zu dem Event) Alarm schlugen. Sie hatten die Behauptung konstruiert, der Anwalt Ottes sei „juristischer Gegner“ der CDU und deshalb unzumutbar. Der eigentliche Punkt, der Merz’ Ausrede endgültig in die Kategorie Selbstkarikatur verschiebt, steht aber in der eigenen Parteigerichtsordnung der CDU: Diese verlangt grundsätzlich, dass Beistände und Verfahrensbevollmächtigte in Parteiausschlussverfahren sogar Mitglied der CDU oder CSU sein müssen; Ausnahmen kann das Parteigericht zulassen. Ich durfte in dem Verfahren nur auftreten, weil der Vorsitzende des zuständigen CDU-Parteigerichts mir eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Wer daraus einen Unzumutbarkeitsgrund bastelt, kennt die eigenen Statuten nicht, erklärt rechtsstaatliche Verfahrensregeln zum Makel und beschädigt nebenbei die Entscheidung und Integrität des eigenen Parteigerichts.
Die Quittung kam aus Washington, und sie fiel so öffentlich aus, dass sie selbst Merz’ Umfeld nicht mehr wegmoderieren konnte. BILD titelte „Riesen-Klatsche für Merz“ und zitierte Graham mit der klaren Absage: „Ich habe nicht vor, Herrn Merz zu treffen.“ Graham machte daraus ausdrücklich eine Prinzipienfrage und formulierte einen Maßstab, neben dem Merz’ Ausweichmanöver wie das genaue Gegenteil konservativer Debattenkultur wirkte: Bei Konservativen gehe es um „einen offenen, ehrlichen Dialog“, man dürfe „sich nicht gegenseitig canceln, bevor man miteinander gesprochen“ habe, sonst sei man „nicht anders als die Linken“. Damit stellte Graham sich nicht nur gegen Merz, sondern öffentlich auf die Seite derjenigen, deren angebliche „Unzumutbarkeit“ die Absage erst ausgelöst hatte: auf die Seite von Broder und mir. Der Subtext war unmissverständlich: Wenn schon jemand „gecancelt“ wird, dann die Cancelnden selbst – und Merz gehörte in diesem Moment zu ihnen.
Die NZZ zog daraus den in seiner Kürze vernichtenden Befund: „Friedrich Merz ohne Rückgrat“. Sie beschrieb das Muster als „Selbstdemontage“: Merz erkläre die Cancel Culture zur größten Gefahr für die Meinungsfreiheit und „cancelte sich selbst“, sobald SPD und Grüne raunten, er mache sich „unmöglich“. Am Ende protokollierte die NZZ den politischen Schaden in einem Satz, der hängen bleibt: Während Merz’ Seite noch verbreiten ließ, man sei weiter zu einem Gespräch verabredet, erklärte Graham, er wolle sich wegen des „falschen“ Verhaltens nicht mehr treffen, und für die Gegner von Merz und seiner CDU „hätte es nicht besser laufen können“.
Der Staat betritt die Bühne
Die Sache wäre schon damit unerquicklich genug gewesen, sie bekam aber eine zweite, für das Thema dieses Buches relevante Ebene. Denn nach Bekanntwerden der Teilnehmerliste kündigte die Landesvertretung Baden-Württemberg, in deren Räumen die Veranstaltung stattfinden sollte, den Mietvertrag, und veröffentlichte einen Tweet, in dem den Referenten eine „starke Nähe zur AfD“ zugeschrieben wurde, weshalb die Veranstaltung geeignet sei „das Ansehen der Landesvertretung zu beschädigen.“
So sieht staatlicher Rechts- und Verfassungsbruch aus. Genau diese Stigmatisierung musste die Landesvertretung zurücknehmen, das Land Baden-Württemberg unterschrieb Unterlassungserklärungen und zahlte die Anwaltsgebühren.
Rechtlich ist das nicht bloß ein Tonproblem, sondern eine Frage der Bindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte. Wenn der Staat Räume vorhält und vergibt, handelt er nicht wie ein normaler Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr, sondern grundrechtsgebunden. Er darf Meinungs- und Pressefreiheit nicht dadurch „regulieren“, dass er missliebigen Stimmen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen entzieht oder sie über absurde Etiketten wie „AfD-Nähe“ aus dem Diskurs drängt. Das ist ein klassischer mittelbarer Grundrechtseingriff, besonders gefährlich, weil er sich als Hausrecht tarnt. Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet und muss bei der Teilnahme am Geschäftsverkehr Bürger nach sachlichen Kriterien gleichbehandeln. Wenn er stattdessen politische Zuschreibungen und Herabsetzungen verwendet, verlässt er den Boden fairen, rechtsstaatlichen Handelns. Dass Baden-Württemberg auch hier diese Regeln verletzt hat, legt auch das Nachspiel nahe: In einem Vergleich im Berufungsverfahren Broder gegen das Land um Geldentschädigung vor dem OLG Köln verpflichtete sich Baden-Württemberg zu einer Zahlung von 5.000 Euro an die pro-israelische Organisation Keren Hayesod. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete das Verhalten des Landes als schuldhafte Pflichtverletzung und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung von erheblichem Gewicht.
Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Der Staat gegen Steinhöfel“.
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„Der Staat gegen Steinhöfel – Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert – und warum Sie der Nächste sind“ von Joachim Steinhöfel, Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag 2026, hier bestellbar.


Ich habe gerade nochmal Guido Westerwelles mittlerweile ikonische Rede über die Freiheit gesehen, und darf daraus zitieren: „….wir brauchen auch selbstwusste Bürgerinnen und Bürger, die sich den Satz nicht gefallen lassen ‚wer nichts zu verbergen hat, soll sich doch gefälligst nicht beklagen’. Nein, wir wollen ein Volk von selbstbewussten Staatsbürgern und nicht von Staatskunden, nicht von Untertanen„. Selbstbewusste Staatsbürger? Keine Untertanen? Kaum ein Politiker würde heute noch so etwas fordern, in Zeiten, in denen man die Bürger bewusst einhegt. Kann sich irgendjemand Friedrich-der-es-so-schwer-hat-wie-niemand-sonst vorstellen, wie er sich “selbstbewusste Staatsbürger„ wünscht? Die nerven doch nur, mussten zur Corona-Zeit daran erinnert werden, dass demonstrieren gehen vollkommen ok ist “aber doch nicht an so vielen Orten gleichzeitig„, führten subversive Aktionen durch wie allein auf einer Parkbank zu sitzen und ein Buch zu lesen, erfinden ständig unverschämte Memes, sind immer noch auf X, obwohl das doch jetzt offiziell “haram„ ist und wollen auch noch, dass nicht Meinungsäußerungen im Internet, sondern echte Verbrechen verfolgt und bestraft werden! Youtube muss sofort gezwungen werden, dieses brandgefährliche Westerwelle-Video zu löschen, er erwähnt sogar die Parole “Wir sind das Volk!„ – solche Radikalitäten sollten nicht mehr geduldet werden, wo kann man das melden?
Die Betreuungskultur scheint ein epidemischer Charakterfehler zu sein und alle 80 Jahre neu auszubrechen?
„Betreuung“ ist ein astreiner Nazi-Begriff, der das betreute Subjekt zum Objekt degradiert und ihm den eigenen Willen abspricht.
Es sind ja gerade die neuen Demokraten, die sich vor Diskussionen drücken, sich verdünnisieren, verstecken, abmelden, um eine Diskussion nicht stattfinden zu lassen. Man ist ja so empört.
Die richtige Frage lautet vielleicht: Wofür haben die Angst? Daß man nach der Debatte wie ein Depp dasteht?
Die treten großspurig auf, sind ihren Tätigkeiten aber nicht gewachsen?
Darum gehen sie da nicht hin, weil der auch da ist! Der könnte ihnen auf den Zahn fühlen und den Nerv treffen!
Dahinter steckt eine erhebliche Unsicherheit, sich zu blamieren. Die reden nur über andere Leute, da sind sie stark, weil da keine Gegenwehr ist, aber nicht mit anderen. !
Die sind ja längst dabei, selbst die CDU als Nazi-Partei zu verunglimpfen; das ist ein pawlowscher Reflex, ein psychologisches Empörtungsmuster. Damit bekommen sie Macht über den Gecancelten. Der Zwerg wird für einen Moment zum Riesen.
Wenn sie nicht wissen, was sie sagen sollen, weil ihnen die Argumente fehlen, oder der Hauptsatz zu komplex ist, gehen sie unter die Gürtellinie.
Der „Nazi“ ist ein irrationales Element, das immer dann hervortritt, wenn die Unsicherheit groß und der Kopf leer ist.
Die können die AfD nicht vorführen, weil da erwachsene Leute sind, deswegen drücken sie sich und dämonisieren.
Vielleicht will man bestimmte Leute nicht dabei haben, weil die „freie Rede“ dann doch wie Bruch und Kompanie rüberkommt und sie befürchten müssen, daß die Welt darüber lacht?
Es ist für alle Bürger peinlich und beleidigend, wie sie von den regierenden Parteien dazu erpresst werden, entweder Bücklinge zu machen, oder sich dagegen zu wehren. Noch beleidigender und peinlicher ist es für die Bürger, wenn es ihnen nicht mehr zugetraut wird, über das Programm der AfD selbst entscheiden zu können. Der Druck, sich wegducken zu müssen wird immer größer, und eine kriechende Gesellschaft wird die beabsichtigten Ziele dieser Regierung schon allein deshalb niemals erreichen können. Den aufrechte Gang und die Wehrhaftigkeit der Bürger auf einen vielleicht bevorstehenden Krieg abzulenken, ist eine ziemlich schlechte Strategie, wenn man dafür eine stabile Gesellschaftsform braucht. Der Versuch die Scheinhaftigkeit einer mehrheitlichen Akzeptanz der Migration herbeizuführen, und der scheinhaftigen Solidarität mit einer allgemeinverbindlichen Massen-Gentherapie, hat letztendlich mehr Schaden als Nutzen gebracht – die Gesellschaft ist geschwächt und hat außer Geld den Erfordernissen von Klima und Krieg nichts mehr entgegen zu setzen. Dazu kommt eine Rechtsunsicherheit im Freiheitsdenken der Bürger – es scheint, dass die Existenz des deutschen Strafrechts als Information nur die ursprünglich Deutschen erreicht und diszipliniert. Im neueren Migrationsmilieu scheint das deutsche Strafrecht nicht bekannt zu sein – das würde auch heißen, die Integrationsbemühungen erfassen nur das rudimentäre Erlernen der deutschen Alltagssprache sogar noch weit unterhalb der Kommunikationsfähigkeit (An ein gemeinschaftliches arbeiten und wirtschaften ist garnicht zu denken). Ganz übel wird es, wenn auch das nicht ausreicht, und die deutsche Bevölkerung sich gezwungen sieht, die Schärfe und die Durchsetzungsfähigkeit des deutschen Strafrechts vorallem unter sich zur Anwendung zu bringen – die Aussetzung strafbewehrter Handlungen im Migrantenmilieu würde sonst auf die deutsche Bevölkerung abfärben und führte womöglich zu vorrevolutionärer Disziplinlosigkeit der Gesamtbevölkerung
Rechtsverteidiger wie Joachim Nikolaus Steinhöfel werden immer häufiger dringend benötigt.
Aktuell 21.5.26 Erlangen die Bergkirchweih beginnt mit einer Zensur.
„Die Stadt Erlangen hat für die heute beginnende Bergkirchweih mehrere Lieder wegen Sexismus und Frauenfeindlichkeit auf den Index gesetzt, darunter beispielsweise “10 nackte Friseusen„ von Micki Krause, “20 Zentimeter„ von Mirja Boes, “Joana„ von Peter Wackel und “Skandal im Sperrbezirk„ von der Spider Murphy Gang.
Jürgen Thürnau, seit vielen Jahren Manager der Band, sagte den Nürnberger Nachrichten: “So einen Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gehört. Als wir in der DDR gespielt haben, da mussten wir jedenfalls keine Setliste vorlegen!„“
Ist der Ruf erst ruiniert, regiert es sich ungeniert.
Es läuft alles wie geplant entlang der von Émile Durkheim definierten soziale Anomie, beschrieben als ein Zustand der Normlosigkeit, Regellosigkeit und der Auflösung sozialer Normen.
Die Posse von Merz (Kanzler schreibt man eher ungern) war also 2022. Nun haben wir 2026. Vier Jahre später scheint Merz noch possiger geworden. Dazugelernt hat er sichtbar wenig bis nichts. Merz repräsentiert nicht nur die CDU. Er steht ihr vor. Kein Wunder, dass diese Partei als Ganzes samt ihrer Protagonisten mittlerweile nur noch als schrullig gilt.
Nein, nicht das Land BW hat gezahlt. Wir haben gezahlt. Werden in den Allerwertesten getreten und bluten selber dafür. Vermutlich war Merz sein Kosename als Kind „Heulsuse“.
Ein wirklich widerliches Milieu, das den (öko-) sozialistischen Einheitsparteienblock bildet – seine Mitläufer ebenso. Gute Gründe, bei weit über 50 Prozent der Deutschen von einer Köterrasse zu sprechen. Merz beweist sich fortlaufend als gut konditionierter deutscher Köter. Allerdings nicht als Leitköter, denn immer, wenn die linksgrünen Leitköter pfeifen, kommt er stande pede zurück zu Herrchen und leckt pflichtschuldigst dessen Speichel.