Wie die Bundesregierung einen unbequemen Journalisten mundtot machen möchte und sich dabei immer wieder blamiert.
Im April dieses Jahres konnte man eigentlich überall davon lesen, dass die Bundesregierung eine mehr als deutliche Belehrung des Bundesverfassungsgerichts darüber hatte zur Kenntnis nehmen müssen, was Presse- und Meinungsfreiheit in unserem Rechtsstaat bedeuten. Eine Belehrung, die mehr als nötig war. Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze hatte auf Geheiß ihres Staatssekretärs Jochen Flasbarth einen leicht erregbaren Berliner Anwalt engagiert. Ihr auf den ersten Blick aussichtsloses Vorhaben war es, Julian Reichelt eine Meinungsäußerung (etwa: Deutschland zahlt Entwicklungshilfe an die Taliban) verbieten zu lassen. Daran, dass u.a. das ZDF und die WELT noch deutlicher als Reichelt dieselbe Behauptung aufstellten, nahm die Bundesregierung keinen Anstoß. Schulze hat 20.000 Euro für ihre externe „Rechtsberatung“ ausgegeben, berichtete der „Tagesspiegel“, dem wir im Übrigen auch die schöne Überschrift zum Thema verdanken: „Wenn die Regierung sagt, was richtig ist“.
Ein juristisches Fachportal mit Hang zum Gendern attestierte dem Landgericht Berlin zunächst noch selbstbewusst „Realitätsverlust“, weil die Pressekammer, genau wie später das Bundesverfassungsgericht, zugunsten von Reichelt entschieden hatte. Sollten Sie auf den Gedanken verfallen sein, wenn man es hinterher besser weiß, ließe sich gut tönen („auf den ersten Blick aussichtsloses Vorhaben“), dann stimmt das. Aber wir haben auch vorher schon getönt, denn genau 53 Minuten nach Zugang von Schulzes Abmahnung war unsere Klage gegen die BRD eingereicht. Man brauchte also keinen Experten, dem man 20.000 Mücken zahlt, sondern inklusive Verfassen der Klageschrift nicht einmal einen Stundensatz. In diesem Verfahren hat die Bundesrepublik die Klage anerkannt.
Selbst Angehörige bildungsferner Schichten würden sich sagen, sowas mache ich nicht noch einmal, das hat weh getan. Aber dann gibt es da noch Ferda Ataman, die nicht nur Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ist, sondern auch noch Diversity-Beraterin. Mein Freund Hamed Abdel-Samad hat in der Jüdischen Allgemeinen sehr schön dokumentiert, „Warum Ferda Ataman als Beauftragte ungeeignet ist“.
„Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle nachhaltig und gravierend beeinträchtigt“
Wir wissen nicht, ob Frau Ataman die eindeutige Entscheidung aus Karlsruhe nicht gelesen oder nicht verstanden hat oder ob sie dachte „die gilt ja bestimmt nicht für Diversity-Berater*innen“.
NIUS berichtete zuerst über den Fall einer Transfrau mit Penis, die von einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen abgewiesen wurde, weil die Betreiberin keinen biologischen Mann als Mitglied aufnehmen wollte. Die betroffene Person wandte sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. In einem Schreiben vom 16.05.2024 schlägt Ataman der Betreiberin des Fitnessstudios vor, der "Frau (Name geschwärzt) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung" zu zahlen.
In der nachfolgenden Berichterstattung von NIUS heißt es u.a. „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, …“ und „Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen“.
Ataman wollte NIUS diese Passagen gerichtlich untersagen lassen, weil diese „die Arbeit und die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle nachhaltig und gravierend beeinträchtigen“ würden. Das Anliegen blieb in beiden Instanzen, beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht, erfolglos. Das Kammergericht führte u.a. aus: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten… Zu fragen ist, ob die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden… So liegt es im Fall nicht einmal ansatzweise.“
„Ein völlig gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit“
Ataman wollte eine, so das Gericht (Beschluss vom 15.07.2024, 10 W 56/24) „rechtmäßige Meinungsäußerung“ verbieten lassen. Damit ist sie nun gescheitert.
Weiter heißt es in dem Beschluss, das „Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist.“
NIUS hat in Zusammenhang mit diesem Fall bei Erhalt der Abmahnungen bereits am 02.06.2024 negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben, um feststellen zu lassen, dass der Anspruch nicht besteht. Wegen von der Behörde von Frau Ataman verweigerter Antworten auf Presseanfragen wurden in zwei Fällen vor dem Verwaltungsgericht Berlin Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht.
Dass die Bundesregierung nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgericht gegen Julian Reichelt im April erneut gegen NIUS vorgeht, dokumentiert ein völlig gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit. Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wird schmerzhaft lernen müssen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Machtkritik gehört zum freiheitlichen Staat, und daran wird auch diese Bundesregierung nichts ändern.
NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt: „Die Meinungs- und Pressefreiheit ist für unseren demokratischen Rechtsstaat von fundamentaler Bedeutung. Für diese Bundesregierung gilt das offenbar nur eingeschränkt. Erneut muss man sich gerichtlich belehren lassen, dass man ‚rechtmäßige Meinungsäußerungen‘ nicht verbieten lassen kann. Dass unsere Berichterstattung die Machthaber so sehr stört, zeigt, dass wir mit unserer Arbeit sehr viel richtig machen.“
PS und PPS und PPPS
PS: Pflegt das jemand in den Wikipedia-Eintrag von Frau Ataman ein, bitte?
PPS und unvollständig: NIUS hat wegen verweigerter Presseauskünfte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u.a. gegen das Außenministerium, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, das Innenministerium von Frau Faeser und weitere Ministerien sowie zwei solche Anträge gegen das Haus von Frau Ataman eingereicht.
Vor Gericht habe sowohl das Ministerium von Frau Baerbock als auch das Haus von Claudia Roth die Auskünfte erteilt und die Kostentragung anerkannt. Die Verfahren gegen Frau Ataman und Nancy Faesers Innenministerium laufen noch.
Presseanfragen an sämtliche Ministerien und Beauftragte der Bundesregierung, ob und wenn ja wie oft und wegen welcher Aussage man seit Amtsantritt der Ampel gegen Journalisten oder Medien vor Gericht gegangen sei, wurden nur von Frau Ataman nicht freiwillig (sondern erst vor dem Verwaltungsgericht) beantwortet. Die Bundesregierung ging seit Amtsantritt insgesamt zweimal gegen journalistische Inhalte vor. Gegen wen, wissen Sie nach Lektüre dieses Textes. Ein einziges Mal ging die Regierung auch anwaltlich gegen einen Journalisten vor, ohne dass es vor Gericht ging. Das war Frau Faeser, die aber nicht verraten möchte, gegen wen und wegen welcher Äußerung. Da NIUS das aber gerne wissen möchte, liegt die Sache jetzt dem Verwaltungsgericht Berlin zur Entscheidung vor.
PPPS: Hier ein Bericht der WELT zum Thema.
*Die Überschrift "Der Staat gegen Julian Reichelt" ist eine glatte Raubkopie aus der FAZ.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfel.com. Von Steinhöfel erschien kürzlich der Spiegel-Bestseller "Die digitale Bevormundung: Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen.“

Ziel der Lawfare ist es nicht, zu gewinnen. Ziel der Lawfare ist es 1) mit den eigenen unbegrenzten Mitteln und Ressourcen des Staates die begrenzten Mittel und Ressourcen unliebsamer Gegner maximal zu belasten und 2) durch Einschüchterung und die Drohkulisse möglicher Strafen eine Verhaltensänderung zu erzwingen, nicht nur bei den Angeklagten, sondern auch bei allen anderen, die zuschauen. Selbst wenn 2) bei Reichelt oder Trump nicht funktioniert, so ist 1) stets erfolgreich. Die Zeit und Kraft, die für diese sinnlosen Klagen aufgewendet werden muss, kann auch durch Kostenübernahme nicht mehr nachträglich genutzt werden. Dieses war der n-te Streich, doch der nächste folgt sogleich.
Solange die Antidemokraten in der Regierung die Gerichts- und Anwaltskosten nicht selbst bezahlen, sondern der Staat, also wir, wird es die Genossen (und vor allem Genossinnen) nicht jucken, wenn sie vor Gericht verlieren. Dann wird auf Staatskosten einfach munter in die nächste Instanz gegangen, bis man irgendwann an eine woke Richterin gerät, die bereit ist das Recht zu verbiegen. Wir leben schon seit längerem in einer Demokratiesimulation, es fällt nur langsam mehr Menschen auf, da sich die Déjà-vus häufen.
Bärbel Bohley hatte Recht. Totalitär gesinnte Politiker haben die Methoden der Stasi genauestens untersucht und sie ein wenig adaptiert, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Die vermeintlichen „Retter der Demokratie“ drangsalieren Oppositionelle mit Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und Anklagen wegen Nichtigkeiten. Die Opfer sollen psychisch zermürbt werden. Der Geist von Erich Mielke ist in deutschen Amts- und Redaktionsstuben wieder zuhause.
Vielleicht sollte Boris Reitschuster einfach mal Trans werden. Das Gedöns kann er behalten, einfache Erklärung reicht. Dann sofort Ferda anfunken, weil er von Banken und Sparkassen in Deutschland wegen seiner Sexualität diskriminiert wurde, weil die ihm die Konten gekündigt haben, bzw. keine für ihn eröffnen wollen.
Und der Weg zum Bundestagsvizepräsidenten für die AfD scheint jetzt auch klar und deutlich vor uns zu liegen. Trans Mann zur Wahl stellen und bei dem üblichen Wahl Ergebnis sofort ADS einschalten. Bundestag wegen Transdiskriminierung zu 736000 Euro freiwillige Strafzahlung auffordern, 1000 per Mitglied.
Ferda ist die Beste!
„Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wird schmerzhaft lernen müssen, was Meinungsfreiheit bedeutet.“ Es wäre zufriedenstellend, wenn die Prozesshuberei dieser Antidiskriminierungsblockwärterin für dieselbe SCHMERZHAFT wäre, oder zumindest finanziell nachteilig! Wie Paul Franklin schon richtig herausstellt, können diese Figuren schadlos gegen jeden prozessieren, dessen Nase denen nicht passt. Das Budget dafür ist nahezu unendlich – zahlen tut’s eh ein anderer. (Wer das ist, wissen wir auch.) Ganz anders wäre es, wenn diese überflüssige antivölkische Beobachterin es aus ihrer eignen Kasse zahlen müsste, so wie jeder Beklagte auch.
Die Frau Ataman ist „Unabhängige Bundesbeauftragte“. Im Auftrag der Bundesregierung unabhängig handeln? Achtung einfache Sprache: Mehr Verarschung ist nicht möglich. „Einen solchen mächtigen Gerichtsapparat besitzt jeder Staat vor dem allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruch. Der Glanz der ehemaligen Macht und des früheren Ruhms wird durch die Gerichte, die Polizei, die Gendarmerie und den käuflichen Mob der Angeber erhalten.“ J. Hasek (Schwejk)
In beiden Fällen ging es darum Tatsachenbehauptungen, das Aussprechen der Wahrheit zu verbieten. Die Bundesregierung, die EU, die UN machen sich der Terrorfinanzierung schuldig, weil sie der Hamas-Regierung Geld überweisen. Der 7 Oktober wurde durch unsere Steuergelder bezahlt. Man könnte leicht zum naheliegenden Schluss kommen, dass genannte Institutionen aktiv den Terrorismus und den eliminatorischen Antisemitismus fördern. Alles Nazis? Die Frage ist berechtigt. Bei der UN können wir mit dieser Behauptung sogar von Vorsatz sprechen. Die UN ist faktisch eine antisemitische Institution. ♦ Ferda Ataman betreibt eine Entmündigung der Frauen. Sie will, dass Männer, Transmänner definieren was eine Frau ist. Frauen sollen nicht einmal selbst bestimmen dürfen wer & was eine Frau ist oder nicht. Die Antidiskriminierungsdingsbums geht hierin sogar weiter als der fundamentalistische Islam! Der fundamentalistische Islam entmündigt zwar die Frau, belässt sie aber eine Frau zu sein. Frau Ataman sprich den Frauen faktisch das Frausein ab. „Der Mann bestimmt was eine Frau ist.“ ♦ Ein Mann definiert sich als Frau und überschreitet die Privatsphäre der Frauen. Ebenso könnte man sich willkürlich als den Ehemann einer fremden Frau definieren und den Beischlaf fordern. „Liebes Fräulein. Ich definiere mich für die folgenden 5 Minuten als Ihr rechtmäßig angetrauter Ehemann. Gehen wir ins Schlafzimmer Schatz und gib mir die Nummer unseres gemeinsamen Bankkontos. Oder willst du mich etwa betrügen du Schlampe?!“